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Monsieur Alain Berset, conseil fédéral suisse, ist des Amtsmissbrauchs angeklagt

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Monsieur Berset war in der Schweiz einer der strammen Frontkämpfer, welche vor der Plandemie warnten, welche Lockdown, Test, Maske und dann auch Impfung verfochten.

Ich unterstelle, daß Leut wie Monsieur Berset es wussten. Ich unterstelle, daß sie wussten,

daß Maske keinen Virus abhält (daß erdenweit bis zur Stunde kein krankmachender Virus nachgewiesen worden ist, das lassen wir hier mal außen vor)

daß Maske schadet,

daß der Test komplett ungeeignet ist, um einen Corona Virus nachzuweisen,

daß der Test potentiell schadet,

daß die Spritze vor der hochgespielten Krankheit nicht schützt,

daß die Spritze schadet.

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Ich nenne den Grund für meine Unterstellung.

Ein kleiner Gummi wie ich wusste dies alles seit Anbeginn der verfügten Maßnahmen. Ich habe lediglich ein Laptop und Anschluß an das www. Ich kleiner Gummi wußte, daß die Spitäler 2020, als die Plandemie „wütete“, krass unterbelegt waren. Ich weiß heute, daß die Flut schwerst Erkrankter, welche die Spitäler heute füllen, zu 90% gespritzt sind. Und so weiter, was Maske, Test und sinnlosen Lockdown betrifft.

Monsieur Alain Berset, Bundesrat,

für die Volksgesundheit verantwortlich zeichnend, er wusste alles dies nicht? Ein Bundesrat, der ein Heer von Beratern und Fachleuten beiziehen kann?

Man erzähle das dem Osterhasen.

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Meine Landsleut, welche propre Monsieur Alain anklagen, sie ziehen sich an glitschigem Seil hoch. Glitschig nicht etwa deswegen, weil sie schlechte Argumente hätten, nö, im Gegenteil, ihre Argumente sind schlagend.

Glitschig ist das Seil „schweizerische Juris Prudenz“. Findet sich in der Schweiz ein Gericht, welches den Fall

A) übernimmt

B) die Beweise sauber in das Verfahren einbaut

C) ein Urteil nach geschriebenem Gesetz fällt

?

Ich hoffe wohl, doch im Hintergrunde fürchte ich für das Wohl der Kläger.

Fällt mir wieder der Fall Heutschi ein, der die AHV-Gelder-Abrechnungs-Mauschelei Bundesberns aufdeckte und bekannt zu machen trachtete, der von tüchtigen you Risten in Basel eingezogen und in die Klapse geworfen wurde. Ein anderer Aufklärer, Graf, der erwischte die Kurve, verließ die Eidnegossenschaft rechtzeitig, und ich kann nur hoffen und hoffen, daß zum Beispiel uncutnews-Leut, daß klaTV-Leut, daß ein …und so weiter…zumindest körperlich unbehelligt bleiben werden.

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Es stellt sich unsereiner täglich die Frage, wieviel wir von unserer Sicht öffentlich kundtun wollen, und ob wir es mit offenem oder (versuchsweise) mit geschlossenem Visier tun.

Daniele Ganser zum Beispiel. Er hat Haare gelassen, wahrlich, weil er die offizielle Version von 9/11 an seiner Uni in Frage gestellt hatte. Chapeau.

Mittlerweile ist er gefragter Referent. Er richtet seinen Strahl auf erdenweit geschehene und geschehende Verbrechen. Dies stets lupenrein recherchiert und dokumentiert. Indes gibt es da Themen, die rührt er nicht an, Themen, da ich annehme, daß er von ihnen wohl Bescheid weiß auch.

Klug gehandelt, ja. Sehr Wichtiges wird nicht angerührt. Keiner ist moralisch verpflichtet, es zu tun. Sind wir ethisch verpflichtet?

Goethe und Schiller. Der Vergleich mag ein bisschen hinken, doch werfe ich ihn hier mal ein: Ganser und Mahler.

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Horst Mahler, Frau Ursula Haberbeck, sie gingen aufs Ganze, er (meines Wissens) mittlerweile mittels sorgfältiger Betreuung in den jeweiligen Anstalten ausgeknipst, sie, die über 90-Jährige, einsitzend.

Oder Udo Ulfkotte. Nicht mal das heißeste deutsche Thema seit 45 ging er an, doch zeigte er geradeheraus auf, wie MAN arbeitet. War dann halt plötzlich außerhalb seines Körpers.

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So. Ich denke das Folgende, und Gedanke ist unsere uns innewohnende Macht.

Der Fall Berset/Corona wird aufgerollt in Wahrhaftigkeit. Monsieur Berset wird gerecht, nämlich gemäß Verfassung und Gesetz, behandelt.

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Lieb gut Leut, ich wünsche Euch Frohmut, Gelassenheit und Tatkraft.

Euer Thom Ram

05.01.11

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5 Kommentare

  1. palina sagt:

    bei Bittel TV gibt es einige Interviews von dem Kläger dazu.

    Ist auf Telegram.
    Kann man auch auf dlive sehen.
    https://dlive.tv/bitteltv

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  2. palina sagt:

    weitere Information
    Strafanzeige gegen Gesundheitsminister wegen Fehlinformation – auch in Deutschland oder Österreich?

    Pascal Najadi, Schweizer hat als international-tätiger Investmentbanker auch Staatschefs und Minister beraten in Krisen. Er ist u.a. auch ehemaliges Mitglied des Management-Vorstands der Dresdner Bank AG und auch erfolgreicher Filmproduzent. Jetzt hat Najadi den Schweizer Bundespräsidenten Alain Berset verklagt, weil er sich von ihm in „Corona-Sachen“ getäuscht fühlt.

    Hierzu noch eine kurze Vorinfo:

    Anders als in Deutschland oder Österreich besteht die Regierung der Schweiz aus den sieben Mitgliedern des Bundesrates. Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident ist jeweils für ein Jahr gewählt und gilt in dieser Zeit als «Primus inter pares», als Erster unter Gleichgestellten.

    Alain Berset (SP/FR) ist seit 2012 Bundesrat. Er wurde für 2023 als Bundespräsident gewählt. Als Bundesratsmitglied steht er seit Anfang 2012 dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) vor, das sich schwerpunktemäßig mit der Altersvorsorge und dem Gesundheitswesen befasst. Berset ist damit auch quasi der „Gesundheitsminister der Schweiz“.
    In dieser Funktion hat Berset am 27. Oktober 2021 bei seinem Auftritt im Schweizer Fernsehen SRF mit seiner Aussage „Mit dem Zertifikat kann man zeigen, dass man nicht ansteckend ist“ die Öffentlichkeit über die Wirksamkeit der mRNA-Impfung getäuscht, hätte er doch wissen müssen, dass bereits am 3. August 2021 die damalige Leiterin der ihm unterstellten Sektion Infektionskontrolle, die Ärztin Dr. Virginie Masserey, auf die Ergebnisse von wissenschaftlichen Studien reflektierend, gesagt hat: «Covid-19-Geimpfte können das Coronavirus genauso häufig verbreiten wie Ungeimpfte.»
    Najadi, der sich selbst 3 mal mit dem Pfizer/BioNTech-„Impfstoff“ hat „impfen“ lassen, hat deshalb eine Strafanzeige gegen den Schweizer Ministerpräsidenten aufgegeben und schreibt in einem Artikel in der Schweizer Weltwoche: „Das Schweizer Stimmvolk hätte am 28. November 2021 mit einem Nein gegen das Covid-19-Gesetz (das Pendent zum deutschen „Infektionsschutzgesetz“ IfSG, Anm. der Redaktion) votiert, wenn es nicht durch diese Aussage in die Irre geführt worden wäre“ (…) Es war also aus wissenschaftlicher Sicht des Bundesamts für Gesundheit ganz klar, dass die mRNA-Wirkstoffe der Covid-Impfung keine Wirkung zeigten, um die Bevölkerung vor Ansteckung mit dem Coronavirus durch die Covid-Impfung zu schützen.
    In weiteren Gespräch gehen Najadi und Weikl auch auf die politischen Verhältnisse in Deutschland ein. Dabei wird auch ein Videoausschnitt mit Aussagen des deutschen Gesundheitsministers Karl Lauterbach eingespielt und anschließend der Fragen nachgegangen, ob man eine derartige Strafanzeige nicht auch in Deutschland erstatten könnte.

    Das Schweizerische Strafgesetzbuch definiert den mit Freiheitsstrafe bedrohten allgemeinen Amtsmissbrauch in Artikel 312 als Missbrauch der Amtsgewalt von Mitgliedern einer Behörde oder Beamten, um sich oder einem andern einen unrechtmäßigen Vorteil zu verschaffen oder einem andern einen Nachteil zuzufügen. Wegen Artikel 11 StGB ist auch der Amtsmissbrauch durch Unterlassung strafbar. Dies trifft etwa zu, wenn ein Beamter die Durchsetzung einer Verwaltungs- oder Strafmaßname verschleppt.

    Auch im österreichischen Strafgesetzbuch gibt es den ebenfalls mit Freiheitsstrafe bewehrten allgemeinen Amtsmissbrauch in § 302 StGB – Missbrauch der Amtsgewalt – als Vorsatz eines Beamten, seine Befugnis, im Namen des Bundes, eines Landes, (…) wissentlich zu missbrauchen, um dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen.

    In Deutschland ist die Rechtssituation etwas anderes. Den Tatbestand Amtsmissbrauch gibt es im deutschen Strafgesetzbuch nicht. Es gab ihn mal, aber er wurde in der Nazi-Zeit, während des Dritten Reiches ersatzlos gestrichen und seither nicht wieder ins Deutsche Strafrecht aufgenommen.

    Für eine analoge Vorgehensweise gegen den deutschen Gesundheitsminister könnte also lediglich das Heilmittelwerbegesetz (HWG), in dem wahrheitsgemäße Information gefordert ist, herangezogen werden. Oder, im Zusammenspiel des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Impfpflicht (bzw. Duldungspflicht, wie z.B. bei Bundeswehrangehörigen), ggf. der Tatbestand der „Nötigung im Amt“ §240

    Strafgesetzbuch (StGB) § 240 Nötigung ,
    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (…)
    (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter (…)
    2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.
    Es ist jedenfalls zu hoffen, dass Pascal Najadi´s Schweizer Aktion viele weitere Nachahmer in zahlreichen anderen Ländern findet!

    https://rumble.com/v23ky96-strafanzeige-gegen-gesundheitsminister-wegen-fehlinformation-auch-in-deutsc.html

    Gefällt 2 Personen

  3. Stephanus sagt:

    Mansieur Alain Berset ist Satansjünger und hat anweisungsgemäß gehandelt. Ist das so schwer zu verstehen?

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  4. Thom Ram sagt:

    06:49 Stephanus

    Es ist so als wie Du sagst.
    Starte mal den Versuch.
    Verkünde die schlichte Tatsache am Central in Zürich oder in Bern uf em Zibelemärit. Oder schreibe es nur mal als Kommentar in NZZ, Tagi oder Blick. Wieviele per Cent würden applaudieren? Eines?
    Mit Sicherheit würde Dir kräftig äh geholfen werden, Gott bewahre.

    Und ja, so schwer ist es zu verstehen. So Mancher, der doch weitgehend schon im Bilde ist, hat eben dies noch nicht kapiert: Wes‘ Geistes Kinder sind Leut wie unser Monsieur B. …..unterschreibt an solch Leut gerichtete Petitionen. Tagträumer, Tagträumer.

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  5. palina sagt:

    Strafanzeige gegen Bundesrat in der Schweiz

    In dieser weiteren Folge von ICIC „Impromptu“ sprechen Dr. Reiner Fuellmich und sein Gast, Investmentbanker und Filmemacher Pascal Najadi, über dessen Strafanzeige vom 2. Dezember 2022 gegen den Schweizer Bundespräsidenten Alain Berset.

    https://video.icic-net.com/w/u4ZH5b5T74DArCcxMHovzu

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