Dr. Bodo Schiffmann, Frontkämpfer ab erster Stunde für Aufklärung der Plandemie, er ist einer der erdenweit abertausend klaren Geister, deren Abhandelungen und Warnungen von den öffentlich-„Rechtlichen“ konsequent zensiert wurden.
Botschaft an die Juristen.
Es war nicht widerrechtlich, es war gesetzeskonform, wenn Ärzte Atteste ausstellten, wonach ihre Patienten Maske und Impfung nicht vertragen.
Es war ein Akt legaler Notwehr.
Notwehr gegen auferzwungene, die Gesundheit schädigende Maßnahmen. Mehr. Die „Impfung“ kann zum Tode führen schnell oder über Monate oder wenige Jahre. Wir haben sogenannte Übersterblichkeit im 15-30 prozentigen Bereich. Warum wohl. Vermutlich wegen der Klima-Erwärmung, indes sich das Klima in der Tat die letzten 10 Jahre abgekühlt hat.
Juristen kennen den Paragraph 227 entweder nicht, oder sie „vergessen“, sich auf ihn zu berufen, um angeklagte Ärzte und Wissenschaftler freizusprechen.
Diejenigen, die ihn nicht kennen, üben den falschen Beruf aus. Diejenigen, die ihn kennen und nicht in die Waagschale werfen, sie gehören angeklagt und vor (wahres) Gericht gestellt.
Die zehnminütige Durchgabe von Dr. Schiffmann ist im Zusammenhang mit dem Thema „wie wurde und wird mit aufklärenden und mahnenden Stimmen umgegangen“ ein Muß.
Bodo, ich ehre Dich hoch und bitte Dich „oben durch“ um Verzeihung, daß ich, vor etwa zwei Jahren, an Deiner Redlichkeit während einiger Wochen gezweifelt habe, beeinflußt von Troll-Stimmen.
Im Namen Aller danke ich Dir für Deinen beherzten und äußerst mutigen und selbstlosen Einsatz. Persönlichkeiten Deiner Gesinnung und Deines Kalibers sind ein Segen für die Menschheit.
TRV, 11.02.11
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Nachtrag.
Das ist unsere Zeit. Arzt muß sich im Gesetzesbuch schlau machen und den Juristen rüberreichen das, was sie wissen müßten.
Medizinisch ungebildete Juristen sowie Politiker nehmen sich heraus, etwas von Medizin zu verstehen, versäumen es, nichtbestochene und nicht erpresste Stimmen zur Kenntnis zu nehmen.
Die Zensur gibt den Rest.
Ich gehöre dazu. Ich verstehe von Heilkunde wenig, von Juristik nichts, nehme mir aber heraus, eine Meinung zu haben und zu vertreten.
Der kleine feine Unterschied zwischen einem wie ich und Erstgenannten: Ich bin einen jeden einzelnen Tag dafür offen, auf Grund klarer Argumente eine mir angeeignete Meinung komplett zu revidieren.
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Strafrechtlich: Strafgesetzbuch (StGB)
34 Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
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StGB Strafrecht >> strafrechtliche Verurteilung?
BGB Zivilrecht >> Schadensersatzforderung?
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Recht haben und Recht bekommen waren schon immer zwei Dinge.
Und wenn alle vor allem die Gerichte bei diesen Perfiden Spiel mitmachen steht es nicht gut um’s Recht.
Und über das Recht steht die Politische ausrichtung. Das sieht man an die Kriegstreiberei, man hat alles vergessen was man eins den Russen antat und läßt sich vor den Karren des Amerikanischen Imperiums anbinden.
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„Wir haben sogenannte Übersterblichkeit im 15-30 prozentigen Bereich.“
Es schadet der Aufklärung sehr, wenn mit falschen Zahlen hantiert wird!
„Übersterblichkeit“ nach – Rohdaten –
Jahr ………………… Sterbefälle ……………… davon *an* COVID …….. davon wegen der Genspritze
2022 ……………….. 1.058.720 ………………. 49.310 ………………………. 60.000
2021 ……………….. 1.023.687 ………………. 78.575 ……………………… Daten mir noch nicht verfügbar
2020 ………………….. 985.572 ………………. 33.624 ……………………… nicht bekannt
2019 ………………….. 951.948 ………………. 0 ………………………………. 0
2018 ………………….. 954.874 ………………. 0 ………………………………. 0
(954.874 + 951.948) = 1.906.822 : 2 = 953.411 „Durchschnitt“
…………………………………………………………………………………………………… „Übersterblichkeit“
=> für 2020 = (.. 985.572 – 953.411) =.. 32.161 =>.. 32.161 : 9.534,11 =.. 3,3681 %
=> für 2021 = (1.023.687 – 953.411) =.. 70.276 =>.. 70.276 : 9.534,11 =.. 7,3710 %
=> für 2022 = (1.058.720 – 953.411) = 105.309 => 105.309 : 9.534,11 = 11,0455 %
Die Übersterblichkeit ist also von 2020 auf 2022 von 32.161 um 73.148 auf 105.309 angestiegen
=> 32.161 : 731,48 = 43,9670 % angestiegen
Die Übersterblichkeit wird so mindestens bis 2027 von 105.309 um 3.614.691 auf 3.720.000 ansteigen
=> 3.720.000 – 105.309 = 3.614.691 — 3.614.691 : 1.053,09 = 3.432,46 % ansteigen
Sollten die Menschen weiterhin #PlötzlichUndUnerwartet sterben,
ist mit weiteren vier bis zehn Millionen Spritztoten bis 2027 zu rechnen.
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Das ist zwar alles richtig was Mujo sagt, aber ich hatte und habe Erfolg, im real existierenden Unrechts-System, durch genaue Benennung meines Rechts.
So darf die Staatsmacht nicht entgegen des Art. 2 GG für die BRD versuchen Bürger „tot zumachen“ wie ich das nenne.
Unabhängig davon ist die absichtliche Verkürzung des Lebens der Bürger bereits strafbar, und nicht nur entsprechend Art. 1 GG für die BRD.
So ist es ein Unterschied ob man sich lediglich auf das bürgerliche Gesetzbuch beruft oder auf das StGB.
Man kann nicht handeln, und sich bereits vor der Handlung auf „genehmigte Notwehr“ berufen.
Vielmehr wird Notwehr/Rechtfertigender Notstand vom Strafgericht, nicht vom Zivilgericht, im Nachhinein zu bewerten sein.
So ist das Ausstellen und/oder einer Impfbescheinigung wegen stattgehabter Impfung ohne derselben, nach den jetzt vermehrt aufkommenden Beweisen eben keine Straftat und kann jetzt nicht mehr verfolgt werden.
So dass Strafverfahren wegen gefälschtem Impfpass einzustellen sind. Das hat nichts mit dem BGB zu tun.
Wenn z.B. DNA gefunden wird, die den vermeintlichen Straftäter entlastet, so ist dieser aus der Haft zu entlassen.
Das geht nicht auf Basis des BGB.
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@Jauhu
Das: „davon *an* COVID“ müsste doch heissen „*davon an/mit* Covid gestorben“, da in vielen (eher den meisten) Fällen keine medizinische Untersuchung (die schon lange gefordert wird) vorgenommen wurde sondern nur ein PCR-Test.
Nur ein Hinweis, nicht abwertend gemeint, da deine Berechnungen bzw. die Zahlen an sich ja korrekt sind.
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Hat dies auf Märchen von Wurzelimperium S1 SunShinE rebloggt.
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@Jauhuchanam
Du arbeitest ja gerne 🙂 akribisch.
Verlässlich werden die Daten (gerade bei plötzlich und unerwartet) aber erst, wenn die Altersangaben recherchiert werden.
Rentenkasse hat ja “ Überschüsse“ gemacht im Jahr 2022….
Ich glaube bei Statista-de Statis und -oder Euromomo sind Altersangaben einzusehen.
Erst mit den Altersgruppen wird das ein Beleg für die „Wirksamkeit“ der Zwangsimpfung.
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Ein globales Bewußtsein von gemeinsamer Unterdrückung und Manipulation zu erschaffen, daß dürfte Klorona geschafft haben. Wie jeder damit umgeht, das ist die Frage.
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Gut, daß Bodo Schiffmann daran erinnert.
Bereits im Dez. 2022 veröffentlichte Ronald Weikl ein Video zu dem Tatbestand des um die Gesundheit des Patienten besorgten und tätig werdenden Arztes und über die Vorgehensweisen der „weltweit getakteten“ „Institutionen“, von denen er selber betroffen und kriminalisiert, denunziert, verfolgt und strafrechtlich belangt wurde.
Erinnert sei auch an Jens Bengen der unverhofft in all diesen Wirrungen und Unterdrückungsmechanismen sich das Leben nahm; möge er in Frieden ruhen.
“
Dr. Ronald (Ronny) Weikl, stellv. Vorsitzender der MWGFD e.V. ist einer der Ärzte, die strafrechtlich verfolgt werden wegen des Ausstellens vermeintlich „unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ nach §278 StGB, Maskenatteste betreffend.
Sein Gerichtsverfahren ist das bisher am weitesten fortgeschrittene.
Das Urteil im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Passau lautet 1 Jahr Haft, zur Bewährung ausgesetzt, 50.000 Euro Geldstrafe plus Gerichtskosten.
Der Oberstaatsanwalt hatte für 2 Jahre Haft, ohne Bewährung, hohe Geldstrafe und 3-jähriges Berufsverbot plädiert.
Und das, obwohl nur noch 24 Fälle von Atteste für Kindern moniert wurden, deren Müttern Weikl nach eingehender Schilderung der Beschwerden ihrer Kinder ein solches Attest mitgegeben hatte, ohne die Kinder selbst gesehen zu haben.
Eine solche Befunderhebung über „Fremdanamnese“ ist in diesem Kontext, also den zu erwarten gewesenen gesundheitlichen Beschwerden beim Maskentragen, insbesondere von Kindern, für Weikl und viele andere medizinische Kollegen eine Selbstverständlichkeit.
Zumal, und genau das spricht Weikl in diesem Aufruf an alle Juristen im Staatsdienst besonders an, das wichtigste Kriterium für den Modus des Attest-Ausstellens natürlich die eindeutige wissenschaftliche Faktenlage zur Maske ist, also die fehlende wissenschaftliche Evidenz eines Nutzens der Mund-Nasenbedeckung als Schutz vor der Übertragung von Atemwegsviren bei gleichzeitig bestehender erheblicher Gesundheitsgefährdung durch das Maskentragen.
Dieser äußerst wichtige Aspekt wurde und wird bei den bisherigen Gerichtsverfahren konsequent ausgeblendet, bzw. unter den Teppich gekehrt, wohl aus politischen Erwägungen.
Hier appelliert Weikl eindringlich an alle Richter, Staatsanwälte und Schöffen, endlich nicht mehr die Augen vor diesen Tatsachen zu verschließen, und diese endlich mit in die juristische Urteilsfindung einfließen zu lassen. Dann muß man nämlich erkennen, daß diese Strafverfolgungen alles andere als gerecht sind und eine sofortige Einstellung der Verfahren gegen sämtliche Ärzte, die Maskenatteste ausgestellt haben, bzw. deren Freispruch fordern.
Hiermit bricht Weikl auch eine Lanze für alle anderen Kollegen, die wie er, in dem Wissen um die Faktenlage zur Maske beim Ausstellen solcher Atteste an Hilfesuchende nur nach bestem Wissen und Gewissen gemäß ihrer ärztlichen Pflicht gehandelt haben.
Wenn hier endlich die „Scheuklappen“ abgenommen werden, würde, so Weikl, nicht nur weiteres Unrecht verhindert, sondern es würden auch wichtige Kapazitäten frei, die jetzt genau dort dringend erforderlich sind, wo Tag für Tag mehr offenbar wird, welche gravierenden Straftaten gerade im Zusammenhang mit dem sog. „Covid-Impfgeschehen“ verübt wurden und werden.
“
Und,
diese Gewissenhaftigkeit haben all die Patienten ebenfalls vorausgesetzt, die sich im „Guten Glauben“ wissenschaftlicher Genauigkeit und Fürsorge innerhalb des „Gesundheitswesens“ beraten haben lassen.
In vielen „Institutionen“ ist ein Mitarbeiterwechsel nötig und die ursprünglichen Strukturen für die Sicherung der Gesundheit (egal ob Pflanze, Tier oder Mensch) sind herzustellen.
Dr. Ronald Weikl: Aufruf an alle Richter, Staatsanwälte und Schöffen, 07.12.2022
https://odysee.com/@Truth:71/Dr-Ronald-Weikl-Aufruf-an-alle-Richter-und-Staatsanwaelte:b
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Die straflose Krankschreibung auf Anruf beim Arzt hin währen der „Coronazeit“, ist entsprechd Art. 3 GG für die BRD „Gleichheitssatz“ bei der Verurteilung bezüglich Maskenattesten ohne Inaugenscheinnahme des Patienten zu berücksichtigen, und Straffreiheit für „Maskenattestärzte“ ist umzusetzen, sollte die BRD als Rechtsstaat dargestellt werden wollen.
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An den Justizopfern Gustl Mollath, Harry Wörz, Horst Arnold, u.a., kann erkannt werden: Wer kämpft kann verlieren – wer nicht kämpft hat schon verloren.
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@Fred
13/02/2023 um 02:01
Letztendlich kommen alle zu ihren Recht, die frage ist nur wann ?
Nelsen Mandela hat 27 Jahre im Gefängnis verbracht bis er zu seinen Recht kam.
Bodo Schiffmann hat das Land verlassen. An seiner stelle würde ich dies auch tun.
Das Politische Feld in Deutschland/Europa beherrscht eine Perfide Diktatur die nur auf Anweisung von Übersee erfolgt.
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