bumi bahagia / Glückliche Erde

Startseite » WELTGESCHEHEN / GEGENWART » Schweiz » +++ Schweiz +++ » Zürich, 08.01.10 (2022)

Zürich, 08.01.10 (2022)

Meine Landsleut stehen auf. Schon die ganze Zeit zeigten sich mutige Einsichtige, doch nun ist es nicht mehr eine etwas größere als kleine, jetzt ist es eine große Masse.

Ganz besonders, mannmannmannmannmann, was die Freiheitstrychler bewirken. Herrgott, da kommt heilige Männerpower. Was die an Grundschwingung erzeugen, es ist ge wal tig. Und sie sagen es, offentext, explizit:

Minute 1:50

„Wir machen weiter, jede Woche, als bis „dieses Regime, dieses Corona-Regime gekippt, als bis die bösen Geister der Medien, des Bundesrates und der Pharmaindustrie vertrieben sein werden“.

Solch klare Worte in meinem Heimatlande – ich staune und ich applaudiere.

„Habt keine Angst vor Polizei und Bundesrat, tut das, was euch gut tut.“

„Tut etwas für die Gesellschaft. Geht auf die Straße solange ihr noch könnt. Haltet durch!“

„Friede! Freiheit! Wir, das Volk, sind der Souverän!“

Thom Ram, 11.01.10

.


8 Kommentare

  1. Vollidiot sagt:

    Auch hier bringen die Menschen, ähh Eltern, ihre menschlichen Schutzschilde mit.
    So werden Kinder, die die Eltern begleiten, inne BRD, bei Demos, in den Medien bezeichnet.
    Das kranke System atmet seinen Giftatem über das Land.
    Demokratie zeigt ihren wahren und ach so absichtsvoll eingebauten Kern – der Beobachter wendet sich mit Grausen.

    Gefällt 2 Personen

  2. Das Macht Mut!!!
    In DE sind wir noch „zu leise“ … aber auch hier wird es lauter!

    Gefällt 1 Person

  3. Vollidiot sagt:

    Hier macht man das net, weil das Ruhestörung wäre.
    Wer kennt schon Kuhglocken?
    Dabei sind die net schlecht zum Aufwecken von Rindern.
    Wir könnten Töpfe und Kochlöffel nehmen.
    Nur, in bunten Städten werden jetzt die Zeugen Coronas munter, sammeln Unterschriften, gehen auf die Straßen, machen Aktionen.
    Hier ein apartes Sümbol einer Äkschen: eine Maske hinter der Antifafaust.
    Geschaffen von guten Menschen im bunten Kleide.
    Bunt ja, freie Gedanken?
    Nein – solidarisch natürlich.
    Solidarität heißt Einschränkung, individuelle Verkleinerung.
    Am besten einhergehend mit Anschalten von Emotionen und gleichzeitiger Verdunkelung von Verstand und Hirn.
    An solch deutschem Wäsen soll die Welt genäsen?
    Klar doch, die Umerziehung dürfen die Ampelistenkader mit Zustupf der christlichen und sonstigen Sozialischten vollenden.
    Bald sind Denkmale und Namen von Straßen und Plätzen entnazifiziert.
    Die 2. Welle der Entnazifizierung (im Schatten der 6. Coronawelle) wird durchgezogen.
    Nix da, Luther, Goethe, Schiller, Steiner usw. sind dann endgültig tot.
    Nix Denkmale, Straßen, Plätze, Schulen.
    Es werden dann Denkmale mit Solarpaneelen und kleinen Windrädern errichtet und man muß sie dann grüßen.
    Kameras halten fest ob die Schuld erbracht wird, sonst droht ein Klimapiks in die Eier oder Stöcke derselben.
    Denn, die Negativauslese soll sich von oben nach unten durchsetzen, durchseuchen sozusagen, Herdenimmunität gegen Ich und Mensch.

    Gefällt 3 Personen

  4. helmutwalch sagt:

    Ja schön!

    Bei den Bildern und Ton!

    Ist die Elektrizität welche Von Funke zu Funke………..

    Übertragen wird absolut Schwingungs-erhöhend !

    Und jedes aufrichtige Herz beginnt zu tanzen!

    Es braucht keinen Wiederstand!

    Es braucht nur Hausverstand!

    Und das am besten im ganzen Land!

    Oberstes Gebot for President

    Gefällt 2 Personen

  5. buddhi2014h sagt:

    Trifft den Nagel auf den Kopf! Packen wir’s an! Freiheit ruft!!!

    Gefällt 2 Personen

  6. latexdoctor sagt:

    Hat dies auf Märchen von Wurzelimperium S1 SunShinE rebloggt und kommentierte:
    Demo in der Schweiz vom 08.01.2022

    Like

  7. helmutwalch sagt:

    Ja schön!

    Die Richter sind raus!

    Gerade hat sich der Verband der Gerichts-Schauspieler-Vereinigung!

    Gemeinsam rausgenommen! Der Aufwand könnte nie beweltigt
    Werden . Und natürlich auch viele Schwachstellen im Text! Welche so
    Man sich Momentan höchstens in China einführen getraut!

    Wer sich den Text antun will,-)

    DVVR. Dachverband der Verwaltungs-Richter!

    Betrifft: Entwurf eines Bundesgesetzes über die Impfpflicht gegen COVID-19 – Stellungnahme
    Der Dachverband der Verwaltungsrichter gibt zum vorliegenden Entwurf eines COVID-19- Impfpflichtgesetzes folgende, auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit fokussierende Stellungnahme ab:
    Deklariertes Ziel des Entwurfes ist die Steigerung der Durchimpfungsrate zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 und – letztlich – zur Bewältigung der Pandemie. Mittel zu diesem Zweck ist die Festlegung einer allgemeinen Impfpflicht für alle Menschen ab dem 14. Lebensjahr mit Wohnsitz in Österreich, die letztlich mit Verwaltungsstrafen durchgesetzt werden soll.
    Der Entwurf schätzt in seinen Erläuterungen, dass sich die Impfpflicht im Jahr 2022 in 1,400.000, im Jahr 2023 in 400.000 und im Jahr 2024 in 40.000 Verwaltungsstrafverfahren niederschlagen wird, in denen im Jahr 2022 in 100.000 Fällen und in den Jahren 2023 und 2024 in 30.000 bzw. 3.000 Fällen die Verwaltungsgerichte (der Länder) mit Beschwerde angerufen werden; der Zeitaufwand pro verwaltungsrechtlichem Verfahren wird vom Entwurf mit 3 Stunden veranschlagt.
    Aus rechtspolitischer Sicht ist zu erwarten, dass Impfpflichtige, die bislang noch nicht vom Impfangebot Gebrauch gemacht haben, ihre bisher eingenommenen Standpunkte wohl konsequent zu verteidigen versuchen werden, indem sie vom Rechtsschutz Gebrauch machen, und zwar in höherem Ausmaß als vom Entwurf erwartet.
    Vor dem Hintergrund des gegenwärtigen gesellschaftlichen Diskurses über die Impfpflicht ist nicht nur eine Rechtsmittelquote von unter 10 Prozent optimistisch gering geschätzt, sondern auch der Zeitaufwand pro Fall unrealistisch niedrig veranschlagt, weil in zahlreichen Fällen Beschwerdevorbringen zu erwarten ist, das auf die Beziehung von Sachverständigen durch die Verwaltungsgerichte hinauslaufen wird, wie dies die zahlreichen Verwaltungsstrafverfahren auf Grund des COVID-19-Maßnahmengesetzes zeigen.
    Selbst wenn man das Zahlengerüst des Entwurfes heranzieht, würde dies allein im Jahr 2022 zumindest eine Verdoppelung der Zahl der RichterInnen an den Landesverwaltungsgerichten erfordern, wofür keinerlei Vorsorge getroffen wird. Einer Beschwerde an das Verwaltungsgericht kommt jedenfalls aufschiebende Wirkung zu. Verfahrensverzögerungen durch Überlastung der Verwaltungsgerichte stehen aber in einem Konflikt mit einem primären Ziel des Entwurfes, nämlich einer effektiven bzw. effizienten (so die ErläutRV S 11) Vollziehung der Impfpflicht.
    Darüber hinaus übergeht der Entwurf den absehbaren Mehranfall bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts. Geht man von einer Revisionsquote von annähernd 10 Prozent aus, würden alleine von den im Jahr 2022 anhängig gewordenen Beschwerdeverfahren in diesem und in folgenden Jahr fast 10.000 Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof gelangen; aus den in den Jahren 2023 und 2024 erwarteten Beschwerdeverfahren würden weitere 3.300 Revisionen hervorgehen.
    Ebenso ist eine signifikante Zahl von Beschwerden und – angesichts der Diskussionen um die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Impfpflicht – von Normprüfungsanträgen an den Verfassungsgerichtshof zu erwarten: so definiert der Entwurf das Ziel, an Hand dessen die Verhältnismäßigkeit der Impfpflicht fortlaufend zu beurteilen sein wird, nur vage. Auch räumt der Entwurf in § 4 Abs. 7 dem federführenden Minister eine sehr weit umschriebene Verordnungsbefugnis ein. Vergegenwärtig man sich die Zahl der Normprüfungsverfahren hinsichtlich der zahlreichen legistischen und exekutiven COVID-19-Maßnahmen, ist eine Vielzahl weiterer Normprüfungsanträge zu erwarten. Diese wiederum könnten in eine Unterbrechung von zahlreichen verwaltungsgerichtlichen Verfahren münden.
    Ohne eine Vorsorge auch für diesen Mehraufwand ist eine zeitnahe Vollziehung der Impfpflicht und damit eine Verwirklichung des gesetzgeberischen Ziels nicht zu erwarten.
    Weiters sieht der Entwurf (s.Vorblatt) keinerlei Berührungspunkte zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union, zieht jedoch schon bei der Frage des Datenschutzes aber sehr wohl die DSGVO in Betracht zieht. Die Impfpflicht trifft alle Unionsbürger mit Wohnsitz in Österreich und wirft damit Fragen der Beschränkung der unionsrechtlichen Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit auf, die letztlich durch die Auslegung im Wege des EuGH ihre Beantwortung finden werden.
    Schließlich lässt der Entwurf eine Mehrbelastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit durch die Geltendmachung von Ansprüchen aus behaupteten Impfschäden unberücksichtigt.
    Soll der Entwurf die von ihm selbst gesteckten Ziele einer effektiven bzw. effizienten Vollziehung zur Erhöhung der Impfquote erfüllen, ist die personelle und sachliche Ausstattung der Verwaltungsgerichtsbarkeit gefordert, die eine zeitnahe Erledigung aller zusätzlichen Verfahren garantiert!
    Die im Dachverband zusammengeschlossenen Vereine:
    Verein der Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichtshofes Vereinigung der Richter/innen des Bundesverwaltungsgerichtes Vereinigung der Finanzrichterinnen und Finanzrichter Verwaltungsrichter-Vereinigung

    Oberstes Gebot for President

    Gefällt 2 Personen

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..

%d Bloggern gefällt das: