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Da, in Weimar (Ostdeutschland!), da wirken noch Leut auf verantwortungsvollen Posten, die ich als Menschen bezeichne. Gutachter und Richter haben sich am 08.04.21 vor wehrlose Kinder gestellt, haben sich damit die Kabale zum Feinde gemacht. Ich ziehe meinen Hut und verneige mich vor diesen Unerschrockenen, Senkrechten.
Der Text ist für mich von A bis Z ein einziger Lesegenuß, da verfasst von Menschen, welche Hirn und Herz zusammenwirken lassen, welche nicht käuflich und nicht erpressbar sind. Menschen! Darum kopiere ich ihn gesamt und hänge ihn hier raus, Szenen-Anstand damit leise verletzend.
Und noch tiefer verneige ich mich von der Mutter zweier Kinder, welche den Mut aufgebracht hat, die Justiz aufzurufen. Die möchte ich kennenlernen, Mannmannmann. Stehstde allein inmitten von Ratten und wagst es, zu rebellieren…kann sein, dass ich es für meine Kinder auch getan hätte, kann mir dessen aber nicht sicher sein, denn dieser Mutter ist klar: Ich trete gegen die Kabale an. Mutter, du, ich schicke Dir Anerkennung und Vitalität. Ersteres von mir, das Zweite liefert unser Kosmos gerne.
Die Quelle nenne ich saumässig gerne! Klick dich hin und lies dort, auch jut, dette.
Thom Ram, 11.04.NZ9 (Neues Zeitalter, Jahr neun)
Nachtrag
Ich arbeitete als Lehrer. Was ich mich fremdschäme angesichts der Tatsache, dass jüngere Berufskollegen heute Kinder Masken tragen lassen, sie Abstand zu halten anhalten, die Kinder selber gar mittels gopferdammt gefährlicher und wissenschaftlich unsinniger Testerei, hier erläutere ich das nicht, sich selbrt gar sich testen lassen. Geht es irgendwie noch kränker, hallo, Berufskollegen, offenbar zu 100% hirngewaschen?
Berufskollegen, die ihr Solchem Zustimmt, indem ihr den Vorgaben der Vollpfosten in Berlin Folge leistet….ihr seid auf falschem Posten, ihr seid gnadenlos überfordert, ihr solltet Kartoffeln oder Bohnen stecken, nicht solltet ihr Kindern vorschreiben dürfen, was sie zu tun und was zu lassen haben.
Ihr armen geistig Schwachen, ihr würdet auch noch fordern von euren Schülern, dass sie während des Unterrichtes immer die Mäulchen weit offen haben müssen, weil das Wissen auch durch die Mäulchen aufgenommmen wird, da es nämllich die in Berlin es so gesagt haben.
Lehrer, welche Kinder sich maskieren lassen, welche gar überwachen, dass sie, die Kinder, sich nicht nahe kommen, dass sie, die Kinder gar sich selber mit x was versehene (!) Stäbchen selber an die Zirbeldrüsen sich rammen lassen, ich frage mich……haben die Hirn?
Hirn haben sie. Doch nutzen sie es nicht.
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Und bitte bitte beachte das Folgende:
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Das Familiengericht in Weimar hat mutiges Urteil im Sinne unserer, aller Kinder gefällt.
Folgende Informationen haben wir dazu nach einem Zoom-Meeting mit den Rechtsanwälten Antonia Fischer, Marcel #Templin und Dr. Justus Hoffmann für euch:
Wo und für wen gilt das Urteil?
Zunächst einmal gilt es nur für die beiden im Urteil genannten Schulen in Weimar. Es wird sich zeigen, wie diese beiden Schulen damit umgehen. Jedoch ist das Urteil rechtskräftig und somit für die Schulleitungen verbindlich umzusetzen.
Können auch andere Eltern von diesem Urteil profitieren?
Rechtlich ist es nur für diese beiden genannten Schulen verbindlich. Aber durch die beauftragten Gutachten sind Dinge zutage gefördert worden, die überall gelten. Ihr könnt und solltet selbstverständlich mit Schulleitern, Lehrern, dem Schulamt, anderen Eltern freundlich ins Gespräch kommen und über dieses Urteil #informieren. Verweist auf die umfangreiche, ausgezeichnete Begründung. Vielleicht oder sogar bestimmt könnt ihr etwas in einigen Menschen bewegen.
Was ist jetzt zu tun, um die positive Energie dieses Urteils optimal zu nutzen?
Die Anwälte (Antonia Fischer, Marcel Templin, Justus Hoffmann) entwickeln Anfang nächste Woche ein angepasstes Musterschreiben, dass Eltern in die Lage versetzt mit anwaltlicher #Unterstützung vor den Familiengerichten eine Anregung zur Überprüfung des #Kindeswohls zu starten. Wir werden gemeinsam mit den Anwälten eine #Strategie besprechen und dieses Musterschreiben entsprechend dem Kreis der Eltern zur Verfügung stellen.
Was ist jetzt NICHT zu tun!!!
Kopfloses Losrennen und Versenden der Musterschreiben von Herrn Prestien sowie Schnellschüsse, zu denen von vielen Seiten aufgerufen wird, sind absolut kontraproduktiv und schaden eher als sie nutzen! Wir bereiten gemeinsam mit den Anwälten alles vor und geben euch zur kommenden Woche ein Zeichen, wann und wie es losgeht.
WICHTIG: Wir von ElternStehenAuf distanzieren und ganz klar von derartigen Schnellschüssen. Wir, sowohl die mit uns zusammenarbeitenden Anwälte als auch unser Anwaltsteam werden und können diese weder begleiten noch auffangen!
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Am 8. April 2021 hat das Familiengericht Weimar in einem Eilverfahren (Az.: 9 F 148/21) beschlossen, dass es zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung verboten ist, den Schülerinnen und Schüler vorzuschreiben, Mund-Nasen-Bedeckungen aller Art (insbesondere qualifizierte Masken wie FFP2-Masken) zu tragen, AHA-Mindestabstände einzuhalten und/oder an SARS-CoV-2-Schnelltests teilzunehmen. Zugleich hat das Gericht bestimmt, dass der Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten ist (Urteil im Volltext inklusive dreier Sachverständigengutachten).
Erstmalig ist nun vor einem deutschen Gericht Beweis erhoben worden hinsichtlich der wissenschaftlichen Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der verordneten Anti-Corona-Massnahmen. Als Gutachter waren die Hygieneärztin Prof. Dr. med Ines Kappstein, der Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner und die Biologin Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer gehört worden.
Bei dem Gerichtsverfahren handelt es sich um ein sogenanntes Kinderschutzverfahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB, das eine Mutter für ihre zwei Söhne im Alter von 14 bzw. 8 Jahren beim Amtsgericht – Familiengericht – angeregt hatte. Sie hatte argumentiert, ihre Kinder würden physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt, ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder oder Dritte gegenüberstehe. Dadurch würden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt.
Die Verfahren nach § 1666 BGB können von Amts wegen eingeleitet werden sowohl auf Anregung einer beliebigen Person oder auch ohne eine solche, wenn das Gericht aus Gründen des Kindeswohls, § 1697a BGB, ein Einschreiten für geboten hält.
Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage und Auswertung der Gutachten ist das Familiengericht Weimar zu der Erkenntnis gelangt, dass die nun verbotenen Massnahmen eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellen, dass sich bei weiterer Entwicklung ohne Intervention eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.
Der Richter führt aus: “Eine solche Gefährdung liegt hier vor. Denn die Kinder werden insbesondere durch die Pflicht, während der Schulzeit Gesichtsmasken zu tragen und Abstände untereinander und zu weiteren Personen einzuhalten, in ihrem geistigen, körperlichen und seelischen Wohl nicht nur gefährdet, sondern darüber hinaus schon gegenwärtig geschädigt. Dadurch werden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt. Das gilt insbesondere für das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Grundgesetz sowie für das Recht aus Artikel 6 Grundgesetz auf Erziehung und Betreuung durch die Eltern (auch im Hinblick auf Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und von Kindern zu tragender„Gegenstände“)…
Der Richter bestätigt mit seinem Urteil die Einschätzung der Mutter: “Die Kinder werden physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt und in ihren Rechten verletzt, ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht.”
Auf die landesrechtlichen Vorschriften, auf denen die Maßnahmen beruhen, könnten sich die Schulleitungen, Lehrkräfte und andere nach der Überzeugung des Gerichts nicht berufen, weil diese verfassungswidrig und damit nichtig sind. Grund: Sie verstoßen gegen den im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Verhältnismässigkeitsgrundsatz (Artikel 20, 28 Grundgesetz).
“Nach diesem auch als Übermaßverbot bezeichneten Grundsatz müssen die zur Erreichung eines legitimen Zwecks vorgesehenen Maßnahmen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn – soll heißen: bei Abwägung der mit ihnen erreichten Vor- und Nachteile – sein. Die entgegen § 1 Absatz 2 IfSG nicht evidenzbasierten Maßnahmen sind bereits ungeeignet, den mit ihnen verfolgten grundsätzlich legitimen Zweck zu erreichen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden oder das Infektionsgeschehen mit dem Virus SARS-CoV- 2 abzusenken. In jedem Fall sind sie aber unverhältnismäßig im engeren Sinne, denn den dadurch bewirkten erheblichen Nachteilen/Kollateralschäden steht kein erkennbarer Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenüber.”, so der Richter.
Er stellt klar: “Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass nicht die Beteiligten die Verfassungswidrigkeit der Eingriffe in ihre Rechte zu begründen hätten, sondern umgekehrt der Freistaat Thüringen, der mit seinen landesrechtlichen Vorschriften in die Rechte der Beteiligten eingreift, mit der gebotenen wissenschaftlichen Evidenz beweisen müsste, dass die von ihm vorgeschriebenen Maßnahmen dazu geeignet sind, die angestrebten Zwecke zu erreichen, und dass sie ggfls. verhältnismäßig sind. Das ist bisher nicht ansatzweise geschehen.”
1. Der fehlende Nutzen des Maskentragens und des Einhaltens vonAbstandsvorschriften für die Kinder selbst und Dritte
Zur Überzeugung des Gerichts hat die Gutachterin Prof. Kappstein nach Auswertung der gesamten internationalen Datenlage zu dem Thema Masken dargelegt, dass eine Effektivität von Masken für gesunde Personen in der Öffentlichkeit nicht durch wissenschaftliche Evidenz belegt ist.
Im Urteil heisst es: “Ebenso sind ‚Fremdschutz‘ und die ‚unbemerkte Übertragung‘, womit das RKI seine ‚Neubewertung‘ begründet hat, nicht durch wissenschaftliche Fakten gestützt. Plausibilität, mathematische Schätzungen und subjektive Einschätzungen in Meinungsbeiträgen können bevölkerungsbezogene klinisch-epidemiologische Untersuchungen nicht ersetzen. Experimentelle Untersuchungen zur Filterleistung von Masken und mathematische Schätzungen sind nicht geeignet, eine Wirksamkeit im wirklichen Leben zu belegen. Die internationalen Gesundheitsbehörden sprechen sich zwar für das Tragen von Masken im öffentlichen Raum aus, sagen aber auch, dass es dafür keine Belege aus wissenschaftlichen Untersuchungen gibt. Vielmehr sprechen alle gegenwärtig verfügbaren wissenschaftlichen Ergebnisse dafür, dass Masken keinen Effekt auf das Infektionsgeschehen haben. Durchweg alle Publikationen, die als Beleg für die Wirksamkeit von Masken im öffentlichen Raum angeführt werden, lassen diese Schlussfolgerung nicht zu. Das gilt auch für die sog. Jena-Studie, wie die Gutachterin im Gutachten eingehend darlegt. Denn bei der Jena-Studie – wie die große Mehrheit der weiteren Studien eine auf theoretischen Annahmen beruhende rein mathematische Schätzungs- oder Modellierungsstudie ohne reale Kontaktnachverfolgung mit Autoren aus dem Bereich der Makroökonomie ohne epidemiologische Kenntnisse – bleibt, wie von der Gutachterin detailliert erläutert, der entscheidende epidemiologische Umstand unberücksichtigt, dass die Infektionswerte bereits vor Einführung der Maskenpflicht in Jena am 6. April 2020 (etwa drei Wochen später im ganzen Bundesgebiet) deutlich zurückgingen und es bereits Ende März 2020 kein relevantes Infektionsgeschehen in Jena mehr gab.”
Die Masken sind nicht nur nutzlos, sie sind auch gefährlich, urteilt das Gericht: “Jede Maske muss, wie die Gutachterin weiter ausführt, um prinzipiell wirksam sein zu können, richtig getragen werden. Masken können zu einem Kontaminationsrisiko werden, wenn sie angefasst werden. Sie werden aber von der Bevölkerung zum einen nicht richtig getragen und zum anderen sehr häufig mit den Händen berührt. Das ist ebenso bei Politikern zu beobachten, die im Fernsehen zu sehen sind. Der Bevölkerung wurde nicht beigebracht, Masken richtig zu benutzen, es wurde nicht erklärt, wie man sich unterwegs die Hände waschen soll bzw. wie eine effektive Händedesinfektion durchgeführt wird. Es wurde ferner nicht erklärt, warum die Händehygiene wichtig ist und dass man darauf achten muss, sich mit den Händen nicht an Augen, Nase und Mund zu fassen. Die Bevölkerung wurde mit den Masken quasi allein gelassen. Das Infektionsrisiko wird durch das Tragen der Masken nicht nur nicht gesenkt, sondern durch die inkorrekte Handhabung der Maske noch gesteigert. Die Gutachterin legt dies in ihrem Gutachten ebenso eingehend dar wie den Umstand, dass und aus welchen Gründen es „wirklichkeitsfremd“ ist, den angemessenen Umgang der Bevölkerung mit Masken zu erreichen.”
Weiter heisst es im Urteil: “Die Übertragung von SARS-CoV-2 durch ‚Aerosole‘, also durch die Luft, ist medizinisch nicht plausibel und wissenschaftlich unbewiesen. Sie stellt eine Hypothese dar, die hauptsächlich auf Aerosol-Physiker zurückgeht, die der Gutachterin zufolge nachvollziehbarerweise von ihrem Fachgebiet her medizinische Zusammenhänge nicht beurteilen können. Die ‚Aerosol‘- Theorie ist für das menschliche Zusammenleben außerordentlich schädlich und führt dazu, dass sich Menschen in keinem Innenraum mehr sicher fühlen können, und manche fürchten sich sogar außerhalb von Gebäuden vor einer Infektion durch ‚Aerosole‘. Zusammen mit der ‚unbemerkten‘ Übertragung führt die ‚Aerosol‘-Theorie dazu, dass in jedem Mit-Menschen ein Infektionsrisiko gesehen werden kann.
Die geänderten Einlassungen der Politik zu Masken, erst Stoffmasken in 2020, dann seit Anfang 2021 entweder OP-Masken oder FFP2-Masken, lassen jede klare Linie vermissen. Auch wenn OP-Masken und FFP-Masken beides medizinische Masken sind, haben sie unterschiedliche Funktionen und sind deshalb nicht austauschbar. Entweder hat die Politik, die diese Entscheidungen getroffen hat, selbst nicht verstanden, wozu welcher Maskentyp sich prinzipiell eignet, oder es kommt ihr darauf nicht an, sondern nur auf den symbolischen Wert der Maske. Die Masken-Entscheidungen der Politik sind aus der fachlichen Sicht der Gutachterin nicht nachvollziehbar und schonend ausgedrückt als unplausibel zu bezeichnen.
Die Gutachterin weist weiter darauf hin, dass es keine wissenschaftlichen Untersuchungen zum Abstandhalten außerhalb der medizinischen Patientenversorgung gibt. Zusammenfassend können dazu nach ihrer Ansicht zur Überzeugung des Gerichts lediglich folgende Regeln aufgestellt werden:
1. Bei vis-à-vis-Kontakten einen Abstand von etwa 1,5 m (1 – 2 m) einzuhalten, wenn eine der beiden Personen Symptome einer Erkältung hat, kann als eine sinnvolle Maßnahme bezeichnet werden. Im wissenschaftlichen Sinne gesichert ist sie allerdings nicht, sondern es gibt lediglich Anhalt dafür oder kann als plausibel bezeichnet werden, dass es eine wirksame Maßnahme ist, um sich vor einem Erregerkontakt durch Tröpfchen respiratorischen Sekrets zu schützen, wenn die Kontaktperson Zeichen einer Erkältung hat. Ein Rundum-Abstand dagegen ist nicht sinnvoll, um sich zu schützen, wenn die Kontaktperson erkältet ist.
2. Einen Rundum-Abstand oder auch nur einen vis-à-vis-Abstand von etwa 1,5 m (1 – 2 m) zu einhalten, wenn keiner der anwesenden Personen Zeichen einer Erkältung hat, wird durch wissenschaftliche Daten nicht gestützt. Dadurch wird aber das Zusammenleben der Menschen und insbesondere der unbeschwerte Kontakt unter Kindern sehr stark beeinträchtigt, ohne dass ein Nutzen im Sinne des Infektionsschutzes erkennbar ist.
3. Nahe Kontakte, also unter 1,5 m (1 – 2 m), unter Schülern oder zwischen Lehrern und Schülern oder unter Kollegen bei der Arbeit etc. stellen aber auch selbst dann kein Risiko dar, wenn einer von beiden Kontaktpersonen Erkältungszeichen hat, weil die Dauer solcher Kontakte in der Schule oder auch bei Erwachsenen irgendwo in der Öffentlichkeit viel zu kurz ist, damit es zu einer Tröpfchenübertragung kommen kann. Das zeigen auch Untersuchungen aus Haushalten, wo trotz des engen Zusammenlebens mit zahlreichen Haut- und Schleimhautkontakten nur wenige Mitglieder des Haushalts erkranken, wenn einer eine respiratorische Infektion hat.”
Auch hinsichtlich der Übertragungsraten von symptomatischen, präsymptomatischen und asymptomatischen Menschen folgt das Gericht der Einschätzung von Prof. Kappstein. Es schreibt:
“Präsymptomatische Übertragungen sind nach ihren Ausführungen möglich, aber nicht zwangsläufig. In jedem Fall sind sie ihr zufolge bei Auswertung realer Kontaktszenarien deutlich geringer als bei mathematischen Modellierungen.
Aus einem im Dezember 2020 erschienenen systematischen Review mit Metaanalyse über Corona-Übertragungen in Haushalten stellt sie eine zwar höhere, aber immer noch nicht überhöhte Übertragungsrate bei symptomatischen Index-Fällen von 18 % einer äußerst geringen Übertragung bei asymptomatischen Fällen von lediglich 0,7 % gegenüber. Die Möglichkeit, dass Asymptomatische, vormals als Gesunde bezeichnet, das Virus übertragen, ist daher bedeutungslos.”
Zusammenfassend stellt das Gericht fest: “Es gibt keine Belege dafür, dass Gesichtsmasken unterschiedlicher Art das Infektionsrisiko durch SARS-CoV-2 überhaupt oder sogar nennenswert senken können. Diese Aussage trifft auf Menschen aller Altersgruppen zu, also auch auf Kinder und Jugendliche sowie auf asymptomatische, präsymptomatische und symptomatische Personen.
Im Gegenteil besteht eher die Möglichkeit, dass durch die beim Tragen von Masken noch häufigeren Hand-Gesichtskontakte das Risiko erhöht wird, selbst mit dem Erreger in Kontakt zu kommen oder Mit-Menschen damit in Kontakt zu bringen. Für die normale Bevölkerung besteht weder im öffentlichen noch im privaten Bereich ein Infektionsrisiko, das durch das Tragen von Gesichtsmasken (oder anderen Maßnahmen) gesenkt werden könnte. Es gibt keinen Anhalt dafür, dass die Einhaltung von Abstandsvorschriften das Infektionsrisiko senken kann. Dies gilt für Menschen aller Altersgruppen, also auch für Kinder und Jugendliche.”
Auch nach den umfangreichen Feststellungen des Gutachters Prof. Dr. Kuhbandner gibt es nach den Urteilsgründen “bisher keine hochwertige wissenschaftliche Evidenz dafür, dass durch das Tragen von Gesichtsmasken das Infektionsrisiko nennenswert gesenkt werden kann. Die Empfehlungen des RKI und der S3-Leitlinie der Fachgesellschaften beruhen nach den Feststellungen des Gutachters auf Beobachtungsstudien, Laboruntersuchungen zum Filtereffekt und Modellierungsstudien, welche nur niedrige und sehr niedrige Evidenz liefern, weil aus solchen Studien aufgrund der zugrundeliegenden Methodik keine wirklich validen Schlüsse auf den Effekt von Masken im Alltag und an Schulen gezogen werden können. Zudem sind die Ergebnisse der einzelnen Studien heterogen und neuere Beobachtungsstudien liefern ebenfalls widersprechende Befunde.”
Der Richter stellt fest: “Hinzu kommt, dass das erreichbare Ausmaß der Reduktion des Ansteckungsrisikos durch das Maskentragen an Schulen an sich sehr gering ist, weil an Schulen auch ohne Masken sehr selten Ansteckungen auftreten. Dementsprechend ist die absolute Risikoreduktion so gering, dass eine Pandemie damit nicht in relevanter Weise bekämpft werden kann… Die aktuell angeblich steigenden Infektionszahlen bei Kindern gehen nach den Ausführungen des Gutachters mit hoher Wahrscheinlichkeit in Wirklichkeit darauf zurück, dass die Testanzahl bei den Kindern in den vorangegangenen Wochen stark zugenommen hat. Da das Ansteckungsrisiko an Schulen an sich sehr klein ist, ist selbst bei einer möglichen Erhöhung der Ansteckungsrate bei der neuen Virusvariante B.1.1.7 in der in Studien vermuteten Größenordnung nicht damit zu rechnen, dass sich an Schulen die Virusausbreitung nennenswert erhöht. Diesem geringen Nutzen stehen zahlreiche mögliche Nebenwirkungen in Bezug auf das körperliche, psychische und soziale Wohlergehen von Kindern entgegen, unter denen zahlreiche Kinder leiden müssten, um eine einzige Ansteckung zu verhindern. Diese legt der Gutachter unter anderem anhand des in der Fachzeitschrift Monatsschrift Kinderheilkunde veröffentlichten Nebenwirkungsregisters eingehend dar.”
2. Die Ungeeignetheit von PCR-Tests und Schnelltests zur Messung des Infektionsgeschehens
Zum PCR-Test schreibt das Gericht: “Bereits die Gutachterin Prof. Dr. med. Kappstein weist in ihrem Gutachten darauf hin, dass mit dem verwendeten PCR-Test lediglich genetisches Material nachgewiesen werden kann, nicht aber, ob die RNA aus infektionstüchtigen und somit replifikationsfähigen (= vermehrungsfähigen) Viren stammt.
Auch die Gutachterin Prof. Dr. rer. biol. hum. Kämmerer bestätigt in ihrem molekularbiologischen Sachverständigengutachten, dass ein PCR-Test – auch wenn er korrekt durchgeführt wird – keinerlei Aussage dazu treffen kann, ob eine Person mit einem aktiven Erreger infiziert ist oder nicht.
Denn der Test kann nicht unterscheiden zwischen „toter“ Materie, z.B. einem völlig harmlosen Genomfragment als Überbleibsel des Kampfes des körpereigenen Immunsystems gegen eine Erkältung oder eine Grippe (solche Genom-Fragmente finden sich noch viele Monate, nachdem das Immunsystem das Problem „erledigt“ hat) und „lebender“ Materie, d.h. einem „frischen“, reproduktionsfähigen Virus.
So wird die PCR beispielsweise auch in der Forensik eingesetzt, um aus Haarresten oder anderen Spurenmaterialien mittels PCR vorhandene Rest-DNA so zu vervielfältigen, dass die genetische Herkunft des/der Täter erkennbar ist („Genetischer Fingerabdruck“).
Selbst wenn also bei der Durchführung der PCR inclusive aller vorbereitenden Schritte (PCR-Design und Etablierung, Probenentnahme, Aufbereitung und PCR-Durchführung) alles „richtig“ gemacht wird, und der Test positiv ist, d.h.: eine Genom-Sequenz erkennt, welche ggf. auch in einem oder sogar dem konkreten „Corona“-Virus (SARS-CoV-2) existiert, bedeutet dies unter keinen Umständen, dass die Person, welche positiv getestet wurde, mit einem replizierenden SARS-CoV-2 infiziert und folglich für andere Personen ansteckend = gefährlich ist.
Vielmehr müssen für die Feststellung einer aktiven Infektion mit SARS-CoV-2 weitere, und zwar konkret diagnostische Methoden wie die Isolation von vermehrungsfähigen Viren eingesetzt werden.
Unabhängig von der prinzipiellen Unmöglichkeit, mit dem PCR-Test eine Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 festzustellen, hängen darüber hinaus die Ergebnisse eines PCR-Tests nach den Ausführungen der Gutachterin Prof. Dr. Kämmerer von einer Reihe von Parametern ab, die zum einen erhebliche Unsicherheiten bedingen und zum anderen gezielt so manipuliert werden können, dass viele oder wenige (scheinbar) positive Ergebnisse erzielt werden.
Von diesen Fehlerquellen sollen zwei markante herausgegriffen werden.
Dazu gehört zum einen die Zahl der zu testenden Zielgene. Diese wurde nach den Vorgaben der WHO von ursprünglich drei sukzessive auf eins reduziert.
Die Gutachterin rechnet vor, dass durch die Verwendung nur noch eines zu testenden Zielgens bei einer Mischpopulation von 100.000 Tests mit keiner einzigen tatsächlich infizierten Person aufgrund einer bei einem Instand-Ringversuch festgestellten mittleren Fehlerrate sich ein Ergebnis von 2.690 falsch positiv Getesteten ergibt. Bei Verwendung von 3 Zielgenen wären es lediglich 10 falsch positiv Getestete.
Würden die 100.000 durchgeführten Tests repräsentativ bei 100.000 Bürgern einer Stadt/eines Landkreises innerhalb von 7 Tagen durchgeführt sein, so ergibt sich alleine aus dieser Reduzierung der verwendeten Zielgene hinsichtlich der „Tagesinzidenz“ ein Unterschied von 10 Falsch-Positiven gegenüber 2690 Falsch-Positiven und davon abhängig die Schwere der ergriffenen Freiheitsbeschränkungen der Bürger.
Wäre konsequent die korrekte „Targetanzahl“ von drei bzw. sogar besser (wie z.B. in Thailand) bis zu 6 Genen für die PCR-Analyse verwendet worden, hätte sich die Rate der positiven Tests und damit die „7-Tagesinzidenz“ fast komplett auf null reduziert.
Zum anderen gehört zu den Fehlerquellen der sog. ct-Wert, also die Zahl der Amplifikations- /Verdopplungsschritte, bis zu der der Test noch als „positiv“ gewertet wird.
Die Gutachterin weist darauf hin, dass nach einhelliger wissenschaftlicher Meinung alle „positiv“-Resultate, die erst ab einem Zyklus von 35 erkannt werden, keinerlei wissenschaftliche (d.h.: keine evidenzbasierte) Grundlage haben. Im Bereich ct-Wert 26-35 kann der Test nur als positiv gewertet werden, wenn mit Virusanzucht abgeglichen. Der mit Hilfe der WHO weltweit propagierte RT-qPCR Test zum Nachweis von SARS-CoV-2 hingegen war (und ihm folgend auch alle anderen auf ihm als Blaupause basierenden Tests) auf 45 Zyklen eingestellt, ohne einen CT-Wert für „positiv“ zu definieren.
Dazu kommt noch, dass bei der Anwendung des RT-q-PCR-Tests die WHO Information Notice for IVD Users 2020/05 zu beachten ist (Nr. 12 der rechtlichen Hinweise des Gerichts). Danach muss, soweit das Testresultat nicht mit dem klinischen Befund eines Untersuchten übereinstimmt, eine neue Probe genommen und eine weitere Untersuchung vorgenommen sowie Differentialdiagnostik betrieben werden; nur dann kann nach diesen Vorgaben ein positiver Test gezählt werden.
Auch die zum Massentest eingesetzten Antigen-Schnelltests können nach den Darlegungen im Gutachten keinerlei Aussage über eine Infektiosität leisten, da hiermit nur Protein- Bestandteile ohne Zusammenhang mit einem intakten, vermehrungsfähigen Virus nachgewiesen werden können.
Um eine Abschätzung der Infektiosität der getesteten Personen zu erlauben, müsste der jeweilig durchgeführte positive Test (ähnlich wie der RT-qPCR) individuell mit einer Anzüchtbarkeit von Viren aus der Testprobe abgeglichen werden, was unter den extrem variablen und nicht überprüfbaren Testbedingungen unmöglich ist.
Schließlich weist die Gutachterin darauf hin, dass die geringe Spezifität der Tests eine hohe Rate an falsch positiven Ergebnissen bedingt, welche unnötige personelle (Quarantäne) und gesellschaftliche (z.B. Schulen geschlossen, „Ausbruchsmeldungen“) Folgen nach sich ziehen, bis sie sich als Fehlalarm entpuppen. Die Fehlerwirkung, also eine hohe Zahl von Falsch-Positiven, ist gerade bei Tests an Symptomlosen besonders stark.
Festzuhalten bleibt, dass der verwendete PCR-Test ebenso wie die Antigen-Schnelltests, wie gutachterlich nachgewiesen, prinzipiell nicht zur Feststellung einer Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 geeignet sind. Dazu kommen die beschriebenen und andere im Gutachten aufgeführte Fehlerquellen mit gravierenden Auswirkungen, so dass eine adäquate Feststellung des Infektionsgeschehens mit SARS-CoV-2 in Thüringen (und bundesweit) nicht ansatzweise vorhanden ist.
Ohnehin wird der Begriff der „Inzidenz“ vom Landesverordnungsgeber fehlgebraucht. Denn „Inzidenz“ meint eigentlich das Auftreten von Neuerkrankungen in einer (immer wieder getesteten und ggfls. ärztlich untersuchten) definierten Personengruppe in einem definierten Zeitraum, vgl. Nr. 11 der rechtlichen Hinweise des Gerichts. Tatsächlich aber werden undefinierte Personengruppen in undefinierten Zeiträumen getestet, so dass es sich beidem, was als „Inzidenz“ ausgegeben wird, lediglich um schlichte Melderaten handelt.
Die infection fatality rate jedenfalls beträgt nach einer Metastudie des Medizinwissenschaftlers und Statistikers John Ioannidis, eines der meistzitierten Wissenschaftler weltweit, die im Oktober 2020 in einem Bulletin der WHO veröffentlicht wurde, 0,23 % und liegt damit nicht höher als bei mittelschweren Influenzaepidemien.
Ioannidis kam auch in einer im Januar 2021 veröffentlichten Studie zum Ergebnis, dass lockdowns keinen signifikanten Nutzen haben.
3. Die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch Schnelltests in den Schulen
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz ist das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Zu diesen personenbezogenen Daten gehört auch ein Testergebnis. Ein solches ist darüber hinaus ein persönliches Gesundheits-„Datum“ im Sinne der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO), das grundsätzlich niemanden etwas angeht.
Auch dieser Grundrechtseingriff ist verfassungswidrig. Denn bei den konkreten Abläufen des Testgeschehens in den Schulen erscheint es unvermeidlich, dass zahlreiche weitere Personen (Mitschüler, Lehrer, andere Eltern) Kenntnis von einem beispielsweise „positiven“ Testergebnis erhalten würden.
Das gilt im Übrigen entsprechend, wenn ähnliche Testbarrieren beim Zugang zum Einkaufen oder zu kulturellen Veranstaltungen errichtet werden.
Hinzu kommt, dass eine etwaige landesrechtlich angeordnete Testpflicht für Schüler bereits nicht vom Infektionsschutzgesetz – unabhängig davon, dass sich dieses seinerseits erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt sieht – gedeckt ist.
Nach § 28 IfSG können die zuständigen Behörden in der dort näher bezeichneten Weise die notwendigen Schutzmaßnahmen treffen, wenn „Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider“ festgestellt werden. Diese können nach § 29 IfSG einer Beobachtung unterworfen werden und haben dann auch erforderliche Untersuchungen zu dulden.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat es in seinem Beschluss vom 02.03.2021, Az.: 20 NE 21.353, abgelehnt, Beschäftigte in Pflegeheimen von vornherein als krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider anzusehen. Das dürfte auch für Schüler gelten. Aber auch eine Einstufung als ansteckungsverdächtig kommt nicht in Betracht.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gilt als ansteckungsverdächtig im Sinne des § 2 Nr. 7 IfSG, wer mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Kontakt zu einer infizierten Person hatte; eine bloß entfernte Wahrscheinlichkeit genügt nicht. Erforderlich ist, dass die Annahme, der Betroffene habe Krankheitserreger aufgenommen, wahrscheinlicher ist als das Gegenteil. Maßgebend für einen Ansteckungsverdacht ist ausschließlich die Wahrscheinlichkeit eines zurückliegenden Infektionsvorgangs, vgl. Urteil vom 22.03.2012 – 3 C 16/11 – juris Rn. 31 ff. Der BayVGH, a.a.O., hat dies für die Beschäftigten in Pflegeberufen abgelehnt. Für Schüler gilt nichts anderes.”
4. Das Recht der Kinder auf Bildung und Schulunterricht
Zum Bildungsanspruch der Kinder führ der Richter aus: “Die Schulkinder unterliegen nicht nur der landesrechtlich geregelten Schulpflicht, sondern haben auch einen Rechtsanspruch auf Bildung und Schulunterricht.
Dieser ergibt sich auch aus Artikel 28 und 29 der UN-Kinderrechtskonvention, die in Deutschland geltendes Recht ist.
Danach müssen alle Vertragsstaaten nicht nur den Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich machen, sondern darüber hinaus auch die Entwicklung verschiedener Formen der weiterführenden Schulen allgemeinbildender und berufsbildender Art fördern, sie allen Kindern verfügbar und zugänglich (!) machen und geeignete Maßnahmen wie die Einführung der Unentgeltlichkeit und die Bereitstellung finanzieller Unterstützung bei Bedürftigkeit treffen. Die Bildungsziele aus Artikel 29 UN- Kinderrechtskonvention sind dabei einzuhalten.”
5. Ergebnis
Der Richter faßt seine Entscheidung wie folgt zusammen:
“Der den Schulkindern auferlegte Zwang, Masken zu tragen und Abstände untereinander und zu dritten Personen zu halten, schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht. Schulen spielen keine wesentliche Rolle im „Pandemie“-Geschehen.
Die verwendeten PCR-Tests und Schnelltests sind für sich allein prinzipiell und schon im Ansatz nicht geeignet, eine „Infektion“ mit dem Virus SARS-CoV-2 festzustellen. Das ergibt sich nach den Darlegungen in den Gutachten bereits aus den eigenen Berechnungen des Robert-Koch-Instituts. Laut RKI-Berechnungen, wie Gutachter Prof. Dr. Kuhbandner ausführt, beträgt bei Massentestungen mit Schnelltests unabhängig von Symptomen die Wahrscheinlichkeit, beim Erhalt eines positiven Ergebnisses tatsächlich infiziert zu sein, bei einer Inzidenz von 50 (Testspezifität 80%, Testsensitivität 98%) nur zwei Prozent. Das würde heißen: Auf zwei echt-positive Schnelltest-Ergebnisse kämen 98 falsch-positive Schnelltest-Ergebnisse, welche man dann alle mit einem PCR-Test nachtesten müsste.
Ein (regelmäßiger) Zwang zum anlasslosen Massentesten an Asymptomatischen, also Gesunden, für das schon die medizinische Indikation fehlt, kann nicht auferlegt werden, weil er außer Verhältnis zu dem Effekt steht, der damit erreicht werden kann. Zugleich setzt der regelmäßige Zwang zum Test die Kinder psychisch unter Druck, weil so ihre Schulfähigkeit ständig auf den Prüfstand gestellt wird.”
Abschliessend merkt der Richter an: “Ausgehend von Erhebungen in Österreich, wo in Grundschulen keine Masken getragen werden, aber dreimal pro Woche flächendeckend Schnelltests vorgenommen werden, ergibt sich nach den Darlegungen des Gutachters Prof. Dr. Kuhbandner:
100.000 Grundschüler müssten eine Woche lang sämtliche Nebenwirkungen des Maskentragens in Kauf nehmen, um nur eine einzige Ansteckung pro Woche zu verhindern.
Dieses Ergebnis nur als unverhältnismäßig zu bezeichnen, wäre eine völlig unzureichende Beschreibung. Vielmehr zeigt sich, dass der diesen Bereich regulierende Landesverordnungsgeber in eine Tatsachenferne geraten ist, die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat.”
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https://www.zeitenschrift.com/artikel/impfstoffe-die-den-geist-aussperrenisste ?
weisste ?
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Dieser Richter sei gesegnet was er für die Kinder tut.
Möge ihn noch viele Richter Folgen.
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Was ist wenn sich niemand ans Urteil hält ?? Habe gerade auf Telegram gelesen , dass die
Thüringer Regierung sich nicht daran halten will und morgen soll ja irgendeine Beratung im
Kanzleramt für einen einen „Dauerlockdown“ sein. Was glaubt ihr welchen Stellenwert da das
Urteil haben wird ??
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@DET
„Was ist wenn sich niemand ans Urteil hält ??“
Was soll schon sein, dann machen wir weiter. Wir werden langsam immer mehr und die können uns nicht ewig Einsperren und Gängeln.
Es ist doch nur eine Handvoll Idioten im Regierungssitz die dies alles noch befürworten oder noch Härter wollen. Die meisten haben schon lange die Schnauzte gestrichen voll.
Ein Jahr Lockdown und nichts hat es gebracht und denen fällt nichts besseres ein als noch mehr Lockdown und Maßregelungen.
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@ Mujo
Was soll es denn bringen?
Isolationshaft für alle gegen eine Krankheit, die es nicht gibt?
Könnte es sein, dass die hinter dem Vorhang wollen, dass endlich das Kriechen aufhört und der ganze Dreck, der sich Macht anmaßt weggefegt wird? Dann würde der ganze Zirkus einen Sinn ergeben.
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@ Mujo
11/04/2021 UM 22:22
Das sagst Du so in deinem jugentlichen Leichtsinn; nun denn, das möchte ich erleben;
eines kann ich Dir schon jetzt versichern: Wenn es nicht bald mehr werden und alle dann
geimpft sind, ist es vorbei, aber für immer.
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@DET
Es werden mehr, viel mehr du wirst sehen.
@Texmex 22:58
„Isolationshaft für alle gegen eine Krankheit, die es nicht gibt?“
Ja, totaler Irrsinn. So sieht aber die Perspektive der Regierungsverkündung im moment aus.
Das sind Verzweiflung Taten eines Ertrinkenden nach den letzten Strohhalm.
Die Kämpfen nur noch um ihre eigene Reputation. Die Glaubwürdigkeit der Pandemie in der Breiten Bevölkerung haben die bereits Verloren.
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Es ist schon erstaunlich.
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Aber es bleibt abzuwarten, ob dieses Urteil auch morgen in beiden Schulen umgesetzt wird und ob die „Polizei“ dies auch bereit ist durchzusetzen.
Ich warte es in Ruhe ab. Auch wie der Richter nun „behandelt“ wird. Ich bin da sehr gespannt und entspannt, denn ich weiß schon jetzt, wie es ausgeht. Die Kabale ist noch am Ruder, obwohl die Luft für sie dünner wird.
krazzi
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https://t.me/HaunsiAppmann/1652
@ krazzi
Die Luft wird dünner, schon möglich.
Und die Gegenwehr wächst – siehe Video
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Zitat:
Thüringer Bildungsministerium: Beschluss des Amtsgerichts Weimar hat keine Auswirkungen.
Nach dem Beschluss des Amtsgerichts Weimar über die Unverhältnismäßigkeit von Masken- und Corona-Test-Pflicht an zwei Weimarer Schulen meldet sich das Thüringer Bildungsministerium zu Wort: Die Infektionsschutzmaßnahmen gelten „unverändert weiter“. Der Beschluss des Amtsgerichts werde „obergerichtlich überprüft“.
Aha, das Bildungsministerium?????? kennt sich auch in Sachen Gesundheit ?????? aus und will es obergerichtlich prüfen lassen. Soll wohl heißen, sie warten auf neue Befehle von oben.
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Zusendung
Hier eine Einschätzung von einem Kollegen.
+++ Altenburg: Rechtsanwalt Hummel +++
In dem Beschluss des Amtsgerichts Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21 wurde eine Entscheidung im Kinderschutzverfahren getroffen.
Das Gericht hat für die Schulen im Weimarer Land das Tragen von Masken, das Einhalten von Abständen sowie sämtliche Coronatests untersagt. Darüber hinaus wurden die Schulen verpflichtet, uneingeschränkten Präsensunterricht durchzuführen. Diese Entscheidung kann das Familiengericht treffen und sie durchbricht sämtliche anderen Anordnungen. Selbst wenn also die Bundesregierung in der kommenden Woche das Infektionsschutzgesetz wieder ändern und das gesamte Land lockdownen sollte, bleibt diese Entscheidung rechtswirksam und aufrechterhalten. Die Einzelfallentscheidung des Familiengerichts geht jeder Entscheidung von Regierungen und Landesregierungen und auch allen anderen Entscheidungen vor. Dies nennt man Gewaltenteilung. So funktioniert (eigentlich) der Rechtsstaat!
Selbstverständlich gilt diese Entscheidung zunächst nur für das Weimar Land. Aber jeder Familienrichter in jedem Familiengericht in Deutschland kann diese Entscheidung in seinem Zuständigkeitsbereich für seinen Amtsgerichtsbezirk treffen. Wir werden in der kommenden Woche alle Familienrichter darauf ansprechen.
Das Amtsgericht hat im Übrigen dem Freistaat Thüringen 18 Fragen gestellt (nachzulesen auf Seite 16-18 des Beschlusses). Antwort: keine!
Doch vollkommen unabhängig von der formalen juristischen Wirksamkeit für das Weimar Land (im Moment) hat das Gericht erstmalig in Deutschland Beweis erhoben zur angeblichen Pandemie und diverse Sachverständigengutachten eingeholt. Im Ergebnis dieser unabhängigen Sachverständigengutachten kommt das Gericht zu dem Schluss, dass sämtliche Coronamaßnahmen rechtswidrig sind. Weder haben die Masken einen nachvollziehbaren Nutzen noch stellen die durchgeführten Tests Infektionen fest. Die Sachverständigen führen vielmehr aus, dass die Masken mehr schaden als nutzen. Die Kenntnis dieser Entscheidung und dieser Gutachten führt dazu, dass jeder, der sich an der Umsetzung dieser rechtswidrigen staatlichen Maßnahmen beteiligt, sich strafbar macht. Erfolgt die Tätigkeit als Amtsperson, besteht die Strafbarkeit der Nötigung im Amt und der versuchten gefährlichen Körperverletzung! Dies sollte nunmehr endlich auch wirklich jedem klar sein. Es wird bei der Aufarbeitung nun niemand sagen können, er habe nur Anweisungen oder Befehle befolgt und er habe von all dem nichts gewusst. Es liegt jetzt klar auf der Hand, dass die Umsetzung solcher Maßnahmen insbesondere das Kindeswohl gefährden. Wer Kinder zwingt, Masken zu tragen oder sie zu Tests anhält oder ihnen den Präsensunterricht verweigert, handelt rechtswidrig und gegebenenfalls strafrechtlich relevant. Dies ist wahrlich keine Drohung, sondern ein Hinweis auf den Ernst der Lage. Mir ist vollkommen bewusst, dass wir alle jeder für sich versuchen, das Beste aus der Situation zu machen. Nur jetzt sind Entscheidungen zu treffen, vor denen man sich nicht mehr drücken kann. In diesem Sinne hoffe ich für uns alle, dass jeder die für sich richtige Entscheidung trifft.
Jens-Uwe Hummel
Rechtsanwalt
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haluise
11/04/2021 um 20:50
https://www.zeitenschrift.com/artikel/impfstoffe-die-den-geist-aussperrenisste ?
weisste ?
Fehlermelung beim Öffnen des Links.
Was bedeutet „weisste.“ Haluise.
Sagt mir nix.
Dieser Hinweis hat auch noch einen Like. Wer gibt einen Like für etwas was er nicht lesen kann?
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Das ,,Amtsgericht,, ohne Beamte?..
..,Freistaat Thüringen,, BEfreit von Staat. (Vergleichbar Freistaat Kongo, vormals Zaire ) vergleichbar/selbstpruefbar..
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1.) Lehrer, oder zumindest die Schulleitung, sind doch Beamte. Bundesdeutsche Beamte haben nicht zu denken, auch nicht an das Wohl der Kinder, sondern die Beschlüsse der ‚Partei. und Sttatsführung“ (wie es früher hieß) pflichtgemäß umzusetzen.
2.) Keine Maskenpflicht beim Essen ? Also diese Schutzlücke sollte aber umgehend geschlossen werdn. Man braucht sich das Essen doch nur so klein, bzw. dünn, zu machen, das es durch die Luftlöcher in der Maske durchpaßt. Sollten die Schüler dazu nicht in der Lage sein, müssen sie halt per Infusion ernährt werden…
3.) Aber ernsthaft. Schon der gesunde Menschenverstand sollte es einem gesagt haben, das das mit der Maskenpflicht Schwachsinn oder gewissermaßen nur geistiger Dünnschiß ist. Die Plicht gilt doch schon seit ca. 1 Jahr und trotz Maskenwechsel wird behauptet, das es Neuinfektionen gegeben haben soll und gibt, Normal denkende Menschen müßten sich da doch fragen, wie das möglich ist. Genau so mit der Ausgangssperre ab 21.00 h. Ob die Gefahr von Ansteckungen größer ist, je weniger Menschen draußen unterwegs sind ? Lassen die Menschen vor dem Betreten ihrer Wohnungen die Viren unangeleint und unbeaufsichtigt vor der Tür, so das sie sich heimlich paaren und Nachwuchs zeugen können ? Darf man eigentlich seinen Balkon noch nach 21.00 h trotdem noch betreten, oder ist das auch schon ein Verstoß gegen die Ausgangssperre, oder vielleicht sogar schon den Kopf aus dem Fenster stecken ? Es soll doch schon seit langem auch Intelligenztests geben. Man sollte daher über regelmäßige Tests bei den Politikern nachdenken…
4.) Der Rest mit dem Impfen ist auch Unsinn. Selbt in den Statistiken wird angezeigt, das bei fast allen die Gesundheit wieder hergestellt wurde, obwohl es angeblich noch keine offiziell zugelassene Arznei direkt gegen die sog. Krankheit geben soll – hatte ich mal vor einiger Zeit gelesen. Wenn diese so gefährlich wäre, wäre es doch sinnvoller gewesen erst ein Heilmittel dagegen zu entwicken, statt eines Impfstoffes, der – wenn überhaupt – noch nicht mal sofort schützen soll.
5.) „Die Anwälte (Antonia Fischer, Marcel Templin, Justus Hoffmann) ? Nun nach meiner Erinnerung sollen die doch zu dem sog. Fuellmich-Kreis gehören, also dem „Retter der Deutschen“ und Anführer von über 1000 Anwälten, die hinter ihm stehen sollen, wie auf gewissen Seiten behauptet wurde. Da kann man sich doch fragen, warum die nicht mal gegen diese Vorschriften vorgegangen sind oder vorgehen… Nach einem 3/4 Jahr „Ermittlungen“ bzw. Anhörungen hätte man das doch erwarten können, statt nur die Ergebnisse aus anderen Verfahren zu übernehmen…
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und hier geht es weiter
Luca App wird für den Einzelhandel und Restaurants eingeführt.
Das ist NICHT VERSCHLÜSSELT, liebe LUCA APP!
Für noch mehr Infos schaut nach CCC. Ist Chaos Computer Club.
Habe es heute an Hotels und Gaststätten gesendet.
Bin mal gespannt ob die antworten.
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Schwerste Verletzungen der Menschenrechte für Kinder – Offener Brief an den UN-Sonderberichterstatter für Folter
Die staatlichen Covid-Maßnahmen, mit denen täglich die Bewegungs- und Begegnungsfreiheit, das Lernen und das Atmen der Kinder eingeschränkt werden, verletzen weltweit ihre elementaren Menschenrechte. Sie haben zerstörerische Auswirkungen auf ihre physische und seelische Entwicklung und sind nicht nur im höchsten Grade unmoralisch, sondern mehr als verbrecherisch. In einem zweiten, erweiterten offenen Brief wendet sich Peter Koenig, ehemaliger Senior Economist bei der Weltbank und der Weltgesundheitsorganisation (WHO), an den Schweizer Menschenrechtler und UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer.
Sehr geehrter Herr Dr. Melzer,
Als UN-Sonderberichterstatter für Folter umfasst Ihr Mandat drei Hauptaktivitäten:
1) Übermittlung dringender Rechtsmittel an Staaten in Bezug auf Personen, von denen berichtet wird, dass sie von Folter bedroht sind, sowie Mitteilungen zu früheren mutmaßlichen Folterfällen;
2) Durchführung von Länderbesuchen zur Ermittlung von Fakten; und
3) Übermittlung von Jahresberichten über Aktivitäten, das Mandat und die Arbeitsmethoden an den Menschenrechtsrat und die Generalversammlung.
Hier die vollständige Beschreibung des Mandats.
Dr. Melzer, Ihr erstes Mandat als Sonderberichterstatter für Folter appelliert dringend an Staaten und Nationen in Bezug auf Personen, die von Folter und grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung bedroht sind. Dies ist der Fall bei Kindern, die gezwungen werden, Masken zu tragen, auch im Unterricht, und körperlich Distanz zu halten, zu Hause unterrichtet zu werden, keinen Kontakt zu ihren Freunden und Kollegen zu haben, und sich in den Schulen wiederholt mit dem verletzenden RT-PCT-Test (RT-PCT = reverse Transkription der Polymerase-Kettenreaktion) testen zu lassen. Ein typisches Beispiel – wenn auch nicht ausschließlich – ist die Schweiz, wo die kantonalen Behörden die Schulen dazu zwingen, Kinder vom Kindergarten bis zum Vorschulalter regelmäßig zu testen.
Das Tragen von Masken bei Kindern (wie auch bei älteren Erwachsenen) verursacht chronische Kopfschmerzen und Müdigkeit, da Blut und Gehirn nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt werden, was zu dauerhaften Schäden, einschließlich Gedächtnisverlust, führen kann. Kinder leiden unter psychischen Traumata. Depressionen und Selbstmordraten steigen exponentiell an.
Gleichzeitig werden Kinder zunehmend über Lehrer und Gemeindebehörden gezwungen, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen, obwohl die mRNA-artigen „Impfstoffe“, die fast die einzigen sogenannten Impfstoffe sind, die in Europa und den USA zur Verfügung stehen, von der CDC offiziell nicht als „Impfstoffe“, sondern als „experimentelle Gentherapien“ eingestuft werden, d.h. in erster Linie die von Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Johnsons und Johnson und einer Reihe anderer von GAVI unterstützten COVAX-Injektionen, oder sogenannte Impfstoffe.
weiterlesen hier:
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2021/04/08/schwerste-verletzungen-der-menschenrechte-fur-kinder-offener-brief-an-den-un-sonderberichterstatter-fur-folter/
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Ja das leben geht weiter.ohne Angst und Stress, denn Ansgt und Stress verkürzen nicht nur das Leben, sondern bereiten auch viele Schmerzen, die man leicht vergessen kann, wenn man jeden Tag so gut wie möglich geniesst.
Die Corona Königin war letzte Nacht bei mir, und hat gesagt das es sehr viele Menschen auf der Erde Gibt die keine Seele haben, das sind die Menschen die nur nach Geld und Macht streben, aber man sollte doch nicht alle Menschen die nach Geld und Mancht streben Seelenlos für Seelen los halten.
Der Mensch kann wenn er sich richtig ernährt, über 140 Jahr werden, da habe ich die Fage gestellt, warum Leben wir eigentlich, Sie sagte die Frage darf ich di nicht beantworten, meine Frage war auch gibt es einen Gott, Sie sagte es gibt eine Höhere Kraft aber da kann ich auch nicht mehr dazu sagen, dann sagte Sie noch denk mal darüber nach wie Groß das Universum ist, aber für Menschliches Verständnis nicht zu begreifen, alleine schon die vielen Planeten die Bewohnt sind, leider darf ich nicht alles schreiben was Sie gesagt hat, erst dann wenn die Zeit dafür Reif ist.
Denkt daran das der Feind alles mitbekommt, darum nenne ich keine Namen.
Reden ist Silber und schweigen ist Gold.
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@arnomakari
12/04/2021 um 04:04
Frage an dich:
Warum gibt`s du ein „gefällt mir“ an Haluise, wenn du den Artikel gar nicht lesen kannst?
Oder habe ich da was missverstanden?
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„Endgame“ Infektionsschutzgesetz Interview mit RA Beate Bahner
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Da, in Weimar (Ostdeutschland!), . . . ?
Sie arbeiteten als Lehrer ? — Auf keinen Fall als Geografie= Lehrer !
Ostdeutschland
(auch Deutsche Ostgebiete) ist die Bezeichnung für das deutsche Reichsgebiet östlich der Oder-Neiße-Linie. Fälschlicherweise wird oft das Gebiet der ehemaligen DDR, die derzeitige Ost-BRD, als Ostdeutschland bezeichnet. Hierbei handelt es sich jedoch um Teile Mitteldeutschlands und Norddeutschlands.
Deutschland, besetzt wieso befreit wodurch
siehe auch: Befreiung durch Wahrheit. ↓
https://morbusignorantia.wordpress.com/2020/10/30/das-ende-der-freiheit-oder-wie-wir-mit-corona-belogen-werden/#comment-54327
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@ palina
Unter diesem Link kannst du gut recherchierte Artikel abrufen: https://www.zeitenschrift.com/artikel
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heute haben wir den 12.04 — die Entscheidung gilt zwar sofort aber diese Entscheidung kann immer noch von der Staatsanwaltschaft und anschließend durch höhere Gerichte angegriffen werden.-Letztendlich aber hat sich sicherlich noch nicht rumgesprochen das Kennedy Junior seine Klage vor dem Suprime Court gegen die Impfmafia gewonnen hat.Übrigens ,die Aufsichtsbehörde ,die CDC, hat diese Impfungen seit ca 30 Jahren nicht zugelassen.Das bedeutet das diese Aktionen nicht versichert sind oder niemals waren.Nur mal so am Rande– es ist also nichts zu erwarten von diesen Parteienlandschaften
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ja,meine Schuld,hätte mal vorher die Seite öffnen müssen https://www.thueringer-allgemeine.de/regionen/weimar/thueringer-ministerium-widerspricht-amtsgericht-weimar-maskenpflicht-nach-ferienbeginn-bleibt-id232013071.html.–dort steht es schon —und man war offensichtlich zu faul das gesamte Urteil im Thüringer Bildungsministerium zu lesen—vielleicht war auch der einzige zuspät gekommen der lesen konnte.
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Dr. Reiner Fuellmich über sensationelles Urteil aus Weimar
Das Amtsgericht Weimar hat mit einem sensationellen Urteil vom 8. April 2021 den Zwang zu
a) Maskentragen b) Abstandhalten und c) Schnelltests an Schulen gekippt.
Dieses Video ist ein Auszug aus einem neuen Video von Bittel-TV (1 Std.):
https://dlive.tv/p/bitteltv+NzjBCgXGR
Das Urteil hat 178 Seiten und geht sehr ausführlich auf drei Gutachten ein, die dem Gericht vorgelegt wurden. Urteil downloaden: https://t.me/tolzin/1265
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@wei
Was ein Staatlich geschmiertes Schmierenblatt Schreibt und was vor Ort tatsächlich passiert sind zwei Paar Stiefel.
Erst wenn sich Freie Medien vor der Schule einfinden und das Filmen und davon Berichten trau ich der Sache.
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danke für den Link kunterbunt.
Hier lese ich unter anderem.
https://perseus.ch/archive/category/europaer/europaer-archiv
Und dieses Heft habe ich schon viele Jahre abonniert.
https://www.pelagius.de/ueber-pelagius/
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Das läutet einfach eine neue Runde ein.
Die Regierungen werden offen rechtsbrüchig, die Polizei greift härter durch (Am Wochenende Hilz, Haintz).
Bald wird es auch Verletzte geben, bald Tote und Massenverhaftungen – weil die Blockflötenkader keine Abbruchkriterien haben oder auch je welche geplant waren. Die wollen ihr Ding durchziehen und jede Störung wird mit mehr desselben (also Gewalt) beantwortet.
Solange bis sie gewonnen haben oder die Leute hier unter Lebensgefahr auf die Straße gehen.
Sie haben schon lange nix mehr zu verlieren, sie merkens aber nicht und vertrauen diesen Kadern. Das Gericht hat ja die Strafgerichtsbarkeit benannt für die Straffälliggewordenen – also handelt es sich hier um Verbrechen und Verbrecher.
Das stört richtige Verbrecher aber gar nicht. Längst wuchert hier der Faschismus, die Menschen werden wieder aufgefordert, wie vor 85 Jahren, diese Gnadenlosigkeit, die im deutschen Wesen liegt, auszuleben.
Wenn Gauner an Angst und solche Wesenszüge appelieren, dann kann man mit dem Schlimmsten rechnen.
Sie steigern das geschickt und spätestens im Herbst werden wir Klarheit haben was hier noch möglich ist oder sich die Lager füllen, weil – die Knäste sind schon voll.
Klug vorgesorgt ist ja. Flossenbürg hat noch Teile der Infrastruktur, das Eingangstor steht und dann sind Natodraht und Zelte gleich aktiviert.
Der Hinrichtungsplatz ist schnell wieder aufbereitet. Hervorragend dort ist die Aussicht .
Ahnlich gehts auch an anderen alten Wirkungsstätten der Vorläuferfaschisten oder Sozialistenkommunisten (z.B. Buchenwald).
Für den Anfang kammer auch Bautzen und Hohenschönhausen nochmal tünchen – mit seiner Wasserkammer.
Da lacht doch manches Herz.
Gemmer kotzen.
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@Volli
A bisl weniger Dramatik wär au nett schlecht, auch wenn du ganz in der Spur liegst das es noch ernst für alle wird in diesen Jahr.
Ich sag da nur Lieber Gott lass Hirn Regnen auf die Menschen dieser Welt wo vorher nur ein Vakuum war.
Hab gerade meine Sohn Abgeholt von der Schule weil ich den Test Ablehnte und sah diese ganzen Filterkaffee Gesichter. Und schon kam ein Aufschrei wo ist meine Maske. Wärend noch ein Duzend Kinder im Schulgebäude Warten mit Erwachsenen auf was auch immer und alle Maskiert.
Die Lehrerin hat ihn schon vor dem Klassenzimmer abgefangen weil sie meine Einstellung erwartet hatte sagte mein Sohn ganz entspannt und leicht erheitert. Und so gingen wir gemeinsam nachhause und haben uns Fröhlich Unterhalten ohne Lappen im Gesicht.
Bis nächster Woche haben die durch den Irrsinnigen Massenhysterie Test ohnehin so viele Gefunden das die alles wieder zusperren. Dann haben die wieder ihren Totalen Lockdown den sie uns vor Ostern schon verpassen wollten. Fast könnte man meinen Merkel nimmt ihr Desaster vor 2 Wochen persönlich und würgt uns jetzt erst Recht eine rein !
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Mask Force V – Zum Beschluss des Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021
Aus Anlass des Beschlusses des Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021 (Az.: 9 F 148/21) erläutern Rechtsanwältin Antonia Fischer und Rechtsanwalt Dr. Justus Hoffmann als Teil der Mask Force aus Berlin die Konsequenzen. Das Amtsgericht Weimar hat in einem Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB zwei Schulen u. a. Masken und Testen untersagt und gleichzeitig aufgegeben, den Präsenzunterricht aufrecht zu erhalten.
In der ganzen Aufregung um den Beschluss haben sich allerdings einige Fragen ergeben, zu denen hier Stellung genommen wird. Gilt das jetzt bundesweit? Kann der Beschluss noch gekippt werden? Muss sich meine Schule daran halten? Braucht man für einen eigenen Antrag einen Anwalt?
Wir von der Mask Force sind im Austausch mit einigen Elterninitiativen.Wer jetzt etwas unternehmen will, kann das gerne tun. Die Warnung vor eventuellen Schnellschüssen heißt nicht, jetzt nicht was zu tun. Aber gebt uns allen erstmal die Gelegenheit, die nächsten Schritte überlegt vorzubereiten. Daher regen wir an, dass sich alle zukünftigen Antragstellerinnen und Antragsteller juristisch beraten lassen. Egal, durch wen.
Es liegt in jedem Fall noch einige Arbeit vor uns allen. Packen wir es an.
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Juristische Beratung ist natürlich wichtig. Auf jeden Fall klingelt auch noch schön die Kasse für die Advokaten. Für umme macht das von denen keiner.
Alles kostet für die Betroffenen Zeit, Kraft und Geld. So eine irre Show.
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„Gericht lehnt Antrag gegen Corona-Tests für Schüler ab“
Montag, 12. April, 15.34 Uhr: Bayerische Schüler dürfen weiter nur mit einem negativen Corona-Test am Präsenz-Unterricht teilnehmen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte am Montag einen Eilantrag ab, die Regelung zu Corona-Tests für Schülerinnen und Schüler außer Kraft zu setzen. Den Antrag hatte eine Schülerin gestellt. Seit Montag müssen alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig von der örtlichen Inzidenz, einen negativen Test vorweisen, um am Präsenzunterricht teilzunehmen.
Zur Begründung führt der für das Infektionsschutzrecht zuständige 20. Senat laut Mitteilung aus, „eine solche Testobliegenheit begegne aufgrund der Infektions- und Gefährdungslage keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken“. Mit der Anordnung könne den besonderen schulischen Bedürfnissen von Schülern und Lehrkräften Rechnung getragen werden.
Das Gericht stellte aber auch klar, dass die Test-Teilnahme freiwillig sei. Somit müsse bei fehlendem Einverständnis sichergestellt sein, dass Unterrichtsangebote im Distanzunterricht bestehen. Andernfalls sei nicht von der erforderlichen Freiwilligkeit bei der Einwilligung in die Erhebung gesundheitsbezogener Daten auszugehen. Zudem müsse sichergestellt sein, dass in den Schulen nur Tests verwendet würden, die auch für die jeweiligen Altersgruppen freigegeben seien.
.https://www.sueddeutsche.de/bayern/corona-bayern-news-gericht-schulen-tests-1.5261759
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Volli, Einspruch, 14.32
diese Gnadenlosigkeit, die im deutschen Wesen liegt….
nein, nein, nein…. diese Gnadenlosigkeit liegt nicht in unserem Wesen. Das hat auch Prof. Toel erkannt. Eben nicht. Ein paar Psychos mag es geben, und das in jedem Volk, aber den meisten Deutschen ist das nicht gegeben.
Wären wir wirklich so, überlege doch mal, würde es dann so bei uns aussehen und käme die ganze Welt zu uns. Und würden wir uns dann so ausnutzen lassen?
Diese Typen der Gnadenlosigkeit kommen aus einem ganz anderen Nest. Sie haben sich „deutsch“ nur übergestülpt.
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@Mujo
12/04/2021 um 14:59
„Hab gerade meine Sohn abgeholt von der Schule weil ich den Test ablehnte und sah diese ganzen Filterkaffee Gesichter. Und schon kam ein Aufschrei wo ist meine Maske. Während noch ein Dutzend Kinder im Schulgebäude warten mit Erwachsenen auf was auch immer und alle maskiert.“
Es freut mich, dass dein Sohn entspannt ist.
Und du auch.
Wer in diesen Zeiten kein „inneres starkes Gerüst“ hat wird untergehen.
Das hast du und das überträgt sich auch auf deine Kinder.
Ich wünsche euch alles erdenklich Gute.
Entfernte Bekannte von mir ist Oma geworden von Drillingen. Künstliche Befruchtung und sie lebt mit einer Frau zusammen. Habe das schon nicht für gut geheißen, diese künstliche Befruchtung.
Die Oma kann die Kinder nur sehen, nicht anfassen, wenn sie vorher einen Test gemacht hat und der natürlich negativ ist.
Was sind das für kranke Menschen.
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@palina
Danke dir, mein Sohn ist auch ganz Glücklich Daheim zu sein. Inzwischen ist er gut in eigenständiges Arbeiten der Hausaufgaben, das hätte er ohne die vielen Lockdown maßnahmen nicht hinbekommen. Ein Klassenkamerad hat ihn ein Päckchen mit Hausaufgaben mitgegeben. Die Schule ist ja inzwischen Verpflichtet laut Münchner Gerichtsurteil dafür zu Sorgen das er Daheim passende Aufgaben mitbekommt. Wie es mit etwaige Prüfungen aussieht werde ich noch klären und wenn nicht was soll’s. Mir ist die Gesundheit meines Sohnes Wichtiger als gute Noten.
Hatte heute eine schöne Begegnung in einen Lebensmittelgroßhandel wo man noch keinen Test braucht.
Mehrere Menschen an der Kasse sagten mir die sind so Dankbar wenn welche mit Attest kommen weil sie wieder in ein Freies Gesicht blicken können. Sie sagten auch die Kunden sind Unglaublich genervt vom Maskentragen, die nehmen das alles nicht mehr für voll was von der Regierung kommt.
Das war das schönste Kompliment heute 🙂
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@Mujo
13/04/2021 um 03:35
„Danke dir, mein Sohn ist auch ganz Glücklich Daheim zu sein.“
Freut mich für dich und deinen Sohn. Ihr macht das schon richtig.
Schönes Erlebnis beim Einkaufen hattest du da.
Ich gehe auch immer noch ohne Kasperlappen.
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Sucharit Bhakdi: Wie lange lasst Ihr Euch noch anlügen?
Ein Jahr nach unserem ersten Interview trafen wir uns erneut mit Sucharit Bhakdi. In diesem Gespräch geht es um die Fragen der Impfung, Nebenwirkungen und warum der PCR-Test eigentlich Unsinn ist.
Zusammen mit 12 Wissenschaftlern schrieb Sucharit Bhagdi einen Fragenkatalog an die EMA (Europäische Arzneimittelregulierungssystem) und verlangte die Beantwortung 7 wichtiger Fragen. Die Antworten seitens der EMA stehen bis heute aus.
Am Ende beantwortet Sucharit Bhakdi wie versprochen Eure Zuschauerfragen!
zum Podcast vollständiges Interview: https://hearthis.at/eingeschenkt.tv/s…
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@Bettina März
12/04/2021 um 17:44
„Juristische Beratung ist natürlich wichtig.“
Wird in dem Untersuchungsausschuss erklärt. Bitte recherchieren.
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Wahnsinn hatte gerade das Video von Bhakdi hier eingestellt und zack ist es zensiert.
Kann es jemand auf einem anderen Kanal finden?
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Ostfront
Danke für Ihre Klärung, Herr Ostfront. Sie ist mehr geschichtlich denn geographisch geprägt: Ich habe Jg. 48 und für mich gab es Ost- und Westdeutschland, zuerst ohne, dann mit, dann wieder ohne Mauer.
Über 44 Jahre, über zwei Generationen wuchs man in zwei unterschiedlichen Systemen auf, daher unterscheiden sich Ossis von Wessis, und es ist aus meiner Sicht darum nicht abwegig, von Ost- und Westdeutschland zu sprechen.
Doch bittescheen, Weimar in Mitteldeutschland, damit Sie zurücklehnen können, lieber Herr Ostfront.
Übrigens war ich 1988 dort, ich wollte Ostdeutschland live erleben, „auf Spuren Bachs“, Eisenach, Weimar, Leipzig, und zwar mit ner 500Kawa. Als Schweizer durfte ich das. Ich traf mein Ostdeutschland genau so an als wie ich es mir vorgestellt hatte. Graue Gebäude. Verrückte Vorschriften: Im Restaurant hatte ich keine freie Platzwahl, es war gefühlt wie in ner großen Zahnarztpraxis oder wie im Militär. Aber bei allen Spontanbegegnungen: Herzliche Menschen.
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Es wird Ordnung geschaffen!!! Wo? In Texas!!!!
Müsst
Ihr lesen!!!
Kurze Zusammenfassung:
Ab sofort wird in Texas auf jeden geschossen, der eine Maske trägt, denn er könnte ja ein Bank- oder Postkutschen-Räuber sein. Jawoll.
So wie hier in México vor der Verkündung des kollektiven induzierten Irreseins.
Und ich denke, was in Texas seinen Anfang nimmt kommt auch bald zu uns!
@ palina
Du wirst Deine Reise genießen.
https://www.sott.net/article/451177-Return-to-normal-Texas-announces-they-will-go-back-to-shooting-people-wearing-masks-on-the-assumption-they-re-stagecoach-robbers
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@Texmex
Als man in Thailand die Maskenpflicht einführte sind die Banküberfälle in die höhe Geschossen im wahrsten Sinn des Wortes. Denn man fällt nicht auf wenn man reingeht und kann besser unerkannt entkommen. Und die Kameras hatten auch das nachsehen.
Als es zu viel wurde bekamen die Medien eine Totale Nachrichten Sperre. Weil sich dadurch erst Recht Nachahmer fanden.
Heute weis keiner wie groß das Problem wirklich ist, den die Not ist inzwischen groß mehr Dummheiten zu machen.
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Texmex 11:01
Affengeil. Das von Texas meine ich.
Aktuell noch ist es bedauerlich, dass dein Nick texmex und nicht mextex heißt. 🙂
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Ostdeutschland — als geographischer Raum
von
DR. WALTER GEISLER
o. Professor der Geographie an der Reichsuniversität Posen
Über den geographischen Raumbegriff
Ostdeutschland ist für uns alle ein Begriff geworden, der sowohl im täglichen Leben wie auch in der Politik, in der Wissenschaft wie in der Wirtschaft eine bestimmte Vorstellung vermittelt und dem auch ein bestimmter Gefühlswert eigen ist, den nur derjenige recht verstehen kann, dem Ostdeutschland die Heimat und das Wirkungsfeld bedeutet. Wenn man sich nun über Inhalt und Umfang dieses Begriffes klar werden will, so muß man ihn als geographischen Begriff auffassen, weil es sich um einen Raumbegriff, bezogen auf einen Ausschnitt aus der Erdoberfläche, handelt; und die Geographie ist als Lehre von der belebten Erde eben eine Raum Wissenschaft, und nur sie ist als solche in der Lage, die Räume in ihrer Totalität zu erfassen. Das wird uns klar, wenn wir bedenken, daß der geographische Raumbegriff sich keineswegs damit begnügt, den Umfang eines bestimmten Ausschnittes der Erdoberfläche festzulegen, daß er auch nicht damit erschöpft ist, das Verbreitungsgebiet irgend einer bestimmten Erscheinung abzugrenzen, sondern daß er die Individualität des dingerfüllten Raumes auf der Erdoberfläche, genauer in der Biosphäre, durch Einbeziehung aller in ihm auftretenden Strukturelemente zu erfassen hat. Auf diese Weise wird die Erdoberfläche aufgegliedert, wobei es sich darum handelt, die einzelnen Raumindividualitäten zu erkennen und gegenseitig abzugrenzen.
Mit dieser Aufgabe befaßt sich im besonderen die von Passarge begründete Landschaftskunde, wobei sich einzelne Raumteile zu Teilräumen, Räumen und Großräumen, schließlich zu Erdteilen zusammenfügen. Als Raumwissenschaft ist die Geographie darauf bedacht, den heutigen Zustand der Räume zu erfassen, so sehr auch die Landschaft den Veränderungen unterworfen ist. Für sie bedeutet es Mittel zum Zweck, wenn die früheren Entwicklungsstadien aufgezeichnet werden, die uns beispielsweise den Zustand des Raumes in vergangenen geologischen Zeiträumen vor Augen stellen.
Solche paläogeographischen Betrachtungen führen uns zu unerläßlichen Erkenntnissen über das Wesen der heutigen Landschaft und machen uns klar, daß in jeder Landschaft eine ungeheure Dynamik steckt, die zu immer neuen Entwicklungen führt. Denn die uns umgebende Landschaft
ist nichts Abgeschlossenes, sondern sie ist dauerndem Wechsel unterworfen.
Dieser dauernde Wechsel hat aber nicht nur in geologischen Zeitaltern stattgefunden, sondern er ist besonders greifbar in historischen Zeiten, in der sich die Kulturlandschaft herausgebildet hat, durch die der Mensch dem Raume seine individuelle Gestaltung gibt. Ostdeutschland ist nun der Teil Deutschlands, in dem sich durch Jahrhunderte der Kampf zwischen Germanen und Slawen, Deutschen und Polen abgespielt hat und der uns allein aus diesem Grunde so viel bedeutet, und diese Tatsache spiegelt sich in besonderer Weise auch in der Kulturlandschaft, den Formen der Siedlungen und der Häuser, wider. Durch teilweise feine Nuancierungen der deutschen Siedelformen hebt sich Ostdeutschland vom norddeutschen Flachlande, das ein Geschenk der Eiszeit ist, ab und begreift auch Teile in sich, die über das mitteleuropäische Flachland
hinausgehen
Ostdeutschland erweist sich somit sowohl als Naturlandschaft wie als Kulturlandschaft als ein Teil Deutschlands und ist von ihm nicht zu trennen. Diese Zusammengehörigkeit reißt an keiner Stelle ab, ganz gleich, welche Elemente der Landschaft wir auch betrachten mögen. So
kann sich auch die künftige Entwicklung nur in gleicher Dynamik bewegen, und wir Deutschen haben alle die heilige Verpflichtung, an dieser Gestaltung gemäß unserer Wesenheit mitzuwirken und uns dafür einzusetzen, daß niemals wieder fremdes Volkstum und ein fremder Staat
auf Raum und Volk der Deutschen Einfluß nehmen können.
REICHSUNIVERSITÄT POSEN – VORTRÄGE UND AUFSÄTZE – Ostdeutschland – als geographischer Raum – DR. WALTER GEISLER
Klicke, um auf Geisler%20Ostdeutschland.pdf zuzugreifen
Gruß Ostfront . . . der Zimmermann aus dem Erzgebirge [ Mitteldeutschland ]
Mitteldeutschland ist geographisch der mittlere Abschnitt der deutschen Mittelgebirgsschwelle.
Das Erzgebirge ist ein Mittelgebirge in Sachsen und Böhmen.
Meine Heimatstadt [ Aue Sachsen ]
Die Stadt Aue im Westerzgebirge liegt im tief eingeschnittenen Tal der Zwickauer Mulde. Sie hat eine lange Geschichte als Bergbaustadt im rohstoffreichen Erzgebirge.
Gruß aus Aue
siehe auch: Richtigstellung ↓
https://morbusignorantia.wordpress.com/2020/10/30/das-ende-der-freiheit-oder-wie-wir-mit-corona-belogen-werden/#comment-54253
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Wer kennt Neues. Heute war ja der Tag der Wahrheit. Hat sich das System gebeugt?
krazzi
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Übrigens frage ich hier nach Weimar, nicht nach Texas.
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@ Texmex
13/04/2021 um 11:01
Es wird Ordnung geschaffen!!! Wo? In Texas!!!!
Müsst
Ihr lesen!!!
Kurze Zusammenfassung:
Ab sofort wird in Texas auf jeden geschossen, der eine Maske trägt, denn er könnte ja ein Bank- oder Postkutschen-Räuber sein. Jawoll.
Finde ich nicht besonders witzig. Hier geht es um verängstigte Menschen. Ich finde nicht, das die erschossen werden müssen.
Da gibt es bessere Ziele. Glaub es mir.
krazzi
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In Texas wird auf jeden geschossen, der eine Maske trägt? Naja, bei uns ist das bald umgekehrt so.
Nuttis Drecks-Impfff-Ges. ist erst mal verabschiedet.
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Krazzi,
d’accord, wer wollte auf verängstigte Menschen schießen. Ein Schuß ins Blaue würde auch nur Angst schüren, ja.
Und doch…früher war es mal so, dass wenn Maskierter den Laden betrat, dass man ihm gerne mehr als ein Bein stellte. Vergessen?
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@ Bettina März
13/04/2021 um 18:12
In Texas wird auf jeden geschossen, der eine Maske trägt? Naja, bei uns ist das bald umgekehrt so.
Nuttis Drecks-Impfff-Ges. ist erst mal verabschiedet.
Liebe Bettina,
ist das ein Grund Idioten zu erschießen? Nein, natürlich nicht! Wir sind doch anders, oder??!
@ Thom Ram
13/04/2021 um 18:15
Ich finde es gut, wenn man einem Dienstleister untersagt, auf dem eigenen Grundstück Maske zu tragen und sich abnormal zu verhalten.
In der Bank oder sonstwo darf man einem Dieb auch ein Bein stellen. Mit all dem gehe ich mit.
Auch das Ding, wo in Texas unbedingte Maskenträger fast schon marzialisch aus dem Laden geworfen wurden kann ich noch mitgehen, obwohl das grenzwertig ist. Von mir aus kann jeder Idiot weiter seine Maske tragen, wenn er mich das Gegenteil tun lässt. Wenn nicht, erst dann gibt es was auf die Schweineschnautze. Aber eben erst dann.
krazzi
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Es gibt keine Gründe auf irgendwas zu schießen, noch nicht mal auf Idioten; bin vollkommen einverstanden, Krazzi 19.36
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Ich verstehe Euch nicht ( mehr)!
Ihr entschuldigt induziertes Irresein? Die „ armen verängstigten Menschen“? Geht‘s noch?
Die Natur hat so etwas nicht vorgesehen. Irresein wird da ausgemerzt.
Wie soll man je wieder zu natürlichen Verhältnissen kommen, wenn immer erst mal auf die Irren Rücksicht genommen wird?
Ja, die Rückabwicklung dieses Prozesses wird blutig. Aber besser so als anders herum!
DAS ist von deren Seite vorgesehen, hab es gestern schon mal verlinkt, hat scheinbar keiner gelesen:
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Teximexi 20:12
langsam, langsam, bitte. Ein klein wenig ist denne schon noch zu unterscheiden ein Biederbürger, der sich, ins Bixhorn gejagt, maskiert, von denen, welche das Plandemieverbrechen steuern und sich, um den Schein zu wahren, maskiert zeigen, des Abends ins Underground – Restaurant gehen und dort für zwei Tausender oder nach oben unbeschränkt tafeln und alles das machen, was sie dem Volke verbieten.
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Krazzi 18:12
Ich pflichte dir bei.
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@ Thomram
Du als Schwiizer hast ja in der Schule französisch gehabt, lies doch einfach mal die ersten paar Worte die unter dem Zitat vom Drecksack Attali stehen!
Das ist ( soll sein) ein Humanist….
Merkst Du etwas?
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Um beim Thema hier zu bleiben kam gerade diese Nachricht rein:
Zusendung: Grundschule widersetzt sich Testpflicht
„Grundschule Herten Mitte NRW – Schulpflegschaft 20/21 Liebe Eltern, wir hoffen, Ihnen allen und Ihren Familien geht es gut! Aktuell befinden wir uns – erneut – in der unschönen Lage, nicht zu wissen, wie es ab Montag weitergehen wird. Momentan sieht es so aus, dass wir von der Weiterführung des Wechselmodells ausgehen. Gruppe B würde dann am Montag nach dem bekannten Stundenplan beginnen. Sie haben sicherlich in den Medien verfolgt, dass nun auch in Grundschulen Selbsttests durchgeführt werden sollen. Wir haben das im Team diskutiert und sind der Ansicht, dass das für die Kinder eine unzumutbare Situation ist. Sich öffentlich in der Klasse selbst testen zu müssen, in der Sorge eventuell einen positiven Test zu erhalten. Uns fehlt zudem das Personal, um positiv getestete Kinder zu betreuen und wir haben große Sorge, dass sich das auf die Kinder negativ auswirken könnte. Zudem ist unser Sekretariat unbesetzt. Die Situation wäre also wie folgt: viermal wöchentlich morgendlicher Selbsttest in der Lerngruppe (pro Gruppe zwei Tests) bei positiven Testergebnissen muss die Klassenlehrkraft sich darum kümmern, die entsprechenden Eltern zu erreichen in dieser Zeit kann die Lehrkraft sich nicht um die anderen Kinder kümmern das entsprechende Kind muss separiert werden (wo? unter welcher Aufsicht?) wir haben nicht das benötigte Personal, um diese Situationen abzudecken es ist unklar, was mit dem als kontaminiert deklarierten Müll geschieht es ist unklar, was bei fehlerhafter Anwendung/Nasenbluten etc. passieren wird die Testergebnisse unterliegen dem Datenschutz – das ist nicht umsetzbar es entfällt wieder wertvoller Unterricht Wir sind der Meinung, diese Testverfahren gehören in Elternhand und/oder in die Hände von medizinisch geschultem Personal. Eltern, die nicht wünschen, dass Ihr Kind den Test in der Schule durchführt, müssen ein Widerspruchsformular ausfüllen und einreichen. Die Formulare gibt es in vielen Sprachen hier zu finden: Widerspruchsformular Wir sind wirklich sehr bemüht, seit einem Jahr die ständig neuen Erlasse und Maßnahmen umzusetzen. An dieser Stelle jedoch möchten wir Sie herzlich bitten zugunsten Ihrer Kinder vom Widerspruch Gebrauch zu machen. Alles Medizinische gehört nicht in die Hände von uns ungeschulten Lehrkräften und die Gruppensituation ist für die Kinder emotional eine absolute Zumutung. Sobald wir nähere Informationen haben, leiten wir diese an Sie weiter. Den Widerspruch können Sie ab sofort bei uns einreichen, per Mail oder Post oder die Kinder bringen ihn in der nächsten Woche mit. Zusätzlich werden wir von unserem Remonstrationsrecht Gebrauch machen und bitten Sie um Verständnis, dass wir diese Maßnahme, so wie sie derzeit angedacht ist, nicht unterstützen möchten. Herzlichen Dank, dass Sie bis hierhin gelesen haben. Dies darf gerne in den Klassengruppen kommuniziert werden!“
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Tex 20:36
Attali? Zitat? Humanist?
Bitte verlinke mein Hirni mit dem, was du meinst.
Danke 🙂
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20:12 in blauer Schrift
Es könnte aber auch hilfreich sein, den ganzen Kommentar zu lesen.
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Übersetzung einer non-akademischen Absolventin: Texmex 23.00
Um die Versöhnung des Staatshaushaltes in Einklang zu bringen…. und vorher irgendwas mit Quarantäne, laut kucklübersetz
Ja, alles schon da, alles schon lange ausgedacht. Falls er noch lebt, dieser „Menschenfreund“, mir würde schon was einfallen, für ihn. Erst einmal eine Schönheits-OP am Zinken….P.S.: immer die gleichen… immer aus dem gleichen Schlangennest gekrochen, igitt, des is jo so eeglisch….
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Texi 20:12
Harch, nun zum zweitenmal habe ich dette aufgeklickt, per Firefox ging das nicht, Firefox zensiert, per Tor ging es, und ein zweites Mal….Drama, ja, und gäähn. Da ich wie du die Absichten DERER längst kennen.
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@ Bettina
Ja der lebt noch und ist auch noch sehr aktiv als „ Berater „!
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Und was ist passiert?
Nun ja, das hier:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/ag-weimar-9f14821-corona-familienrichter-schule-masken-ministerium/
Das Imperium bestimmt, also die Legislative. Nicht die Judikative mit Hilfe Executive.
Nöö, das wäre ja Gewaltenteilung.
Habt Ihr noch irgendeine Illusion?
Das Ministerium bestimmt, denn der Richter ist ja kein beamteter Richter, er ist Angestellter des Justizministeriums. Sein Vorgesetzter hat gerade eben kassiert.
Passt das in Euren Schwachschädel? Nein? Dann merkt es Euch. Nix Rechtsstaat hier, weil gar kein Staat!!!!
Hier ist Privatrecht und Sklavenhaltergesellschaft.
Ich wußte es vorher, aber das war ja nicht schwer.
Lieben Gruß
Krazzi
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Ich versuche mal zusammen zu fassen:
– wir dürfen nicht mehr zusammen kommen, schon gar nicht ohne Maske
– unsere Wohnungstüren dürfen bei Verdacht einer Fremdanwesenheit aufgetreten werden
– wenn der Werksschutz der BRiD auf der Straße sagt, wir nehmen dich mit, darfst Du nicht nach dem Grund fragen, Rechtsbelehrung gibt es nicht mehr.
– Du zahlst für’s NICHTMASKETRAGEN mehr als für den Rotlichtverstoß an der Ampel
– Du musst zu Hause bleiben, wenn du dich nicht testen lässt (automatisch positiv)
– Und und und….
Wie viel, frage ich Euch, geht noch, bevor wir uns wirklich wehren? Und glaubt mir, wir würden gegen diese bepisste Minderheit von Jungbullen gewinnen. Wir würden sie einfach überrennen und dann den „Bundestag“ und den „Bundesrat“, das „Kanzler“amt“ und den „Bundespräsidenten“ leer räumen und diese Verbrecher in mit Putin vereinbarten Lagern unterbringen. Auf unsere Kosten.
Wir sind so viel mehr… So viel Jungbullen gibt es nicht. Die bekommen auch Angst, wenn eine Masse auf sie zu rennt. Die pissen und scheißen sich ein, wenn es soweit ist..
Wir müssen es nur wollen!
Heil unserem Vaterland. Nieder mit den Verbrechern.
krazzi
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Derweil sind bei der Staatsanwaltschaft Erfurt Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung gegen den Familienrichter eingegangen. Die Behörde werde einen Prüfvorgang anlegen und prüfen, ob ein Anfangsverdacht wegen Rechtsbeugung besteht, teilte sie mit.
Das noch nebenbei…
krazzi
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Krazzi, lieber Karazzi,
in deinen Ohren könnte es klingen wie Hohn, doch kennst du mich, ich höhne nicht. Es muss geschehen als wie es geschieht. Wer denn lügen und betrügen will, wer das alte System erhalten will, er er muss es öffentlich tun, er muss sich zeigen. Und sie zeigen sich.
Die Wege trennen sich.
Mönsch, der den Weimarer Richter verklagt? Er hat sich positioniert. Ausgezeichnet. Er bekennt sich damit zum alten System, wird dort kleben bleiben und wir werden mit ihm nichts mehr zu tun haben in Kürze. Seine Probleme werden seine Probleme sein.
Keine Bange, Krazzi. Du und alle die, welche die Situation im Großen Ganzen überblicken und Willens sind, gute, gesunde Bohnen zu stecken, du, ich, wir, wir finden uns, möglicherweise Gürtel vorerst mal enger geschnallt, doch wir tun es und werden es weiterhin tun: Das Neue Zeitalter in Gestalt bringen.
Jajaja, klingt wie Durchhalteparole. Ist meinerseits aber nicht Parole sondern Wissen.
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Klage vorm Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – Daniela Prousa im Mutigmacher TV-Interview
Daniela Prousa ist Diplompsychologin. Sie behandelt auch Patienten mit Angststörungen und andere vulnerable Personen. Daniela Prousa hat die Auswirkungen der Maskenpflicht auf ihre Patienten persönlich miterlebt. Viele Menschen in unserer Gesellschaft empfinden die Maskenpflicht als eine unangenehme Einschränkung, die sie ertragen müssen. Es gibt aber auch Menschen, die existentiell von den Masken beeinträchtigt werden.
Daniela Prousa hat deshalb intensiv die wissenschaftliche Studienlage zu Nutzen und Schäden der Masken untersucht. Das Ergebnis ist, dass der Nutzen bestenfalls fraglich ist, die Schäden aber deutlich nachweisbar sind.
Sie hat daraufhin mit großer Gründlichkeit belegte Klagen gegen die Maskenpflicht eingereicht, vom Bayerischen Landesverfassungsgericht bis letztlich zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Keines der von ihr angestrengten Verfahren hatte bisher Erfolg, es fehlt noch das Hauptsacheverfahren am Europäischen Gerichtshof, die einstweilige Verfügung gegen die Maskenpflicht wurde abgelehnt.
Im Interview mit Dirk Pohlmann wird klar, dass ihre Klagen kein Ausdruck von Überempfindlichkeit oder Querulantentum, sondern gut begründet sind und dass sie sich als Psychologin verpflichtet fühlt, betroffenen Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen.
Sie selbst hat sich aus ihrem Wohnort auf einen Bergbauernhof in der Schweiz zurückgezogen, nachdem in dem bayerischen Dorf, in dem sie lebte, das örtliche Lebensmittelgeschäft ohne Maske nicht mehr betreten durfte. Sie besitzt aus ökologischen Gründen keinen Führerschein, sie kann öffentliche Verkehrsmittel nur noch unter alltäglich gewordenen Diskriminierungen, sozialen Anfeindungen und eigenen ethischen Konflikten nutzen. Das ist ein Beispiel, welche Konsequenzen die Maskenpflicht haben kann.
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@ griepswoolder
12/04/2021 um 03:09
BEAMTE ??? gab es nach WK Teil II nicht mehr wirklich, obwohl man sich bis nach 1990 sogar „bestallen“ lassen konnte.
Es gibt in diesem Stricherland BRiD keine Beamten. Richter, Polizei und der Rest der Blage sind BEDIENSTETE ohne Bestallung und mit Dienstausweis. Der Amtsausweis, der dessen Träger mit Lichtbild als „in den Stall eines Staates“ gestellt ausweist und der ihm umfängliche Unabhängigkeit zugesteht, ja ihm sogar ein Remonstrationsrecht gegenüber rechtswidrigen Anordnungen in seiner Hierarchie eingeräumt hatte, ist nicht mehr vorhanden.
Also bitte merkt es Euch Alle: Solche Leute als „Beamte“ zu benennen, ist grob fahrlässig und falsch!!! Es gibt keine Beamte mehr. Schon lange nicht mehr. Lehrer schon gar nicht.
krazzi
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@ palina
15/04/2021 um 02:59
das ist die richtige Adresse! 😉
Die haben doch gerade eben mit einem Urteil GEGEN 2 klagende Familien ihre Position benannt.
Ist dir das entgangen??
krazzi
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Sorry Palina, war zu schnell.. Ich bitte um Entschuldigung.
krazzi
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Hier noch mal ein wenig Text aus einer Kommentierung, die zeigt, wie schnell dieses Urteil „verfassungsrechtlich“ in die Tonne getreten werden kann und wohl auch wird. Da spart man sich Diskussionen:
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Ein Verfassungsrechtler löst es für das Ministerium pragmatisch: „Es gibt kein Normwiederholungsverbot“, sagt er. „Das Ministerium kann die Allgemeinverfügung einfach noch einmal erlassen.“ Bis dahin aber sei sie nichtig.
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Joijoijoi, wenn das der Führer wüsste.
Der ganze Text ist hier zu finden:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/ag-weimar-9f14821-corona-familienrichter-schule-masken-ministerium/
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Viel Theorie wird hier gepostet. Wie läuft es vor Ort ?!
Was wird umgesetzt, gibt es davon Berichte ?!
Kann im Netz nichts finden !!
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