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III / Kurioses von Ghettoinsassen im nationalsozialistischen Deutschland

Mit „Ghetto“ geraten wir nahe an den Bereich der deutschen Arbeitslager, KZ genannt. Jedes Arbeitslager, da rechtschaffene Menschen der Freiheit beraubt und zu Arbeit gezwungen werden, lehne ich ab. Jedes Ghetto lehne ich ab. Was ein Ghetto ist, brauche ich nicht zu erklären.  Eine andere Frage ist, wie man mit Betrügern, Folterern, Vergewaltigern, wie mit Mördern und Massenmördern umgeht. Da kommt man um Ghetto-Verwandtes nicht herum.

Sollten die Kommentare in Richtung KZ abdriften, so bitte ich ausdrücklich darum, hier keine Diskussion darüber zu entfachen, ob in den KZ Menschen ermordet worden sind oder nicht. Leser, du kennst oder ahnst den Grund.

Einsendender Leser Waffenstudent rapportiert hier kuriose Erinnerungswandelungen, wenn es für damalige Gefangene oder deren Nachkommen darum geht, die BRD zu sanftem Geldregen zu animieren, und er regt aufgrund dieser Auffälligkeit an, dass man doch bitteschön die gesamten Ghetto- und KZ-  Geschichten gründlich untersuchen möge…was in DACH bei Gefängnis und Busse verboten ist, da in DACH Fragen stellen und Forschungsergebnisse veröffentlichen von gewissen Kreisen nicht so gerne gesehen wird.

Thom Ram, 12.02.NZ8

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DRITTER TEXT, eingegeben von: Waffenstudent

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Quelle:http://www.politikarena.de/showthread.php?t=10002

Düsseldorfer Sozialrichter wundern sich:
Aus Holocaust-Opfern werden Holocaust-Leugner

Von Klaus Hansen

Die neuerdings auch von hochrangigen Politikern außerhalb Deutschlands
erhobene Forderung, Art und Umfang des sogenannten „Holocaust“ von
unabhängigen Wissenschaftlern überprüfen zu lassen, wird hierzulande
regelmäßig abgeschmettert. Begründung: Es gebe nichts mehr zu untersuchen;
die Fakten seien „offenkundig“. Hunderte, ja Tausende von Zeugenaussagen
lägen vor. Wer dennoch Zweifel hegt, wird strafrechtlich verfolgt – oder muß
in Staaten emigrieren, in denen die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit
einen höheren Rang genießt.

Vor diesem Hintergrund gewinnt eine Nachricht aus Düsseldorf besondere
Brisanz. Sie wurde am 17. Februar 2006 von der Deutschen Presse-Agentur
(dpa) verbreitet und von nahezu keinem Medium veröffentlicht. Eine der
wenigen Ausnahmen bildete die „Berliner Zeitung“.

43 000 Rentenanträge aus Israel

Zum Sachverhalt: Mitte 2002 trat das Gesetz zur „Zahlbarmachung von Renten
aus Beschäftigungen in einem Ghetto“ in Kraft. Damit wurden Urteile des
Bundessozialgerichts umgesetzt, wonach eine während des Zweiten Weltkriegs
im Ghetto aufgenommene Tätigkeit als Beitragszeit in der gesetzlichen
Rentenversicherung anerkannt werden kann. Präzedenzfall war eine
Beschäftigung im Ghetto von Lodz (bis 1945: Litzmannstadt). Dort
unterhielten deutsche Firmen im Krieg Produktionsstätten, in denen die
Ortsansässigen arbeiten konnten – gegen Lohn und freiwillig. Solche Jobs
wurden laut Bundessozialgericht durch den an der Ghetto-Spitze stehenden
Judenrat vermittelt, „der einer eigenen Stadtverwaltung mit umfangreicher
Verwaltungsbürokratie entsprach“ (5 RJ 66/95).

Bis spätestens 30. Juni 2003, so das Gesetz, mußten Rentenanträge aus
derartigen Beschäftigungsverhältnissen bei den deutschen Behörden eingehen.
Innerhalb weniger Monate stellten mehr als 43 000 ehemalige Ghetto-Bewohner
und Hinterbliebene Anträge auf Rentenzahlung. Wer damit nicht gleich
durchdrang, wurde an das Düsseldorfer Sozialgericht verwiesen. Es hat die
bundesweite Zuständigkeit für Antragsteller aus Israel.

Das Erstaunliche: Von den inzwischen mehreren tausend Klagen wurden mehr als
95 Prozent abgewiesen. Zwar habe das Gesetz „zu großer Euphorie und
Hoffnungen in Israel geführt“, zitiert dpa den Düsseldorfer
Sozialgerichtspräsidenten Peter Elling. Aber der Justiz fiel an den meisten
Anträgen ein grundsätzlicher Makel auf: Sie deckten sich nicht mit den
bisherigen Erzählungen, in denen es regelmäßig geheißen hatte, man sei von
den Deutschen zu unentgeltlicher Sklavenarbeit gezwungen worden. Auf dieser
Grundlage kam es nach 1945 zu erheblichen Wiedergutmachungszahlungen. Und
auch die Geschichtsschreibung folgte solchen Darstellungen.

Das im Jahr 2002 erlassene Gesetz über Ghetto-Beschäftigungen knüpft jedoch
die Rentenansprüche an freiwillige Arbeit gegen Entgelt. „Diese Vorgaben
verführten die Betroffenen sogar dazu, den Holocaust zu beschönigen oder zu
leugnen, um einen Rentenanspruch durchzusetzen“, verlautbarten die
Düsseldorfer Richter gegenüber dpa. „Während Betroffene in den 50er Jahren
über Gewalt, Zwangsarbeit und die drohende Deportation nach Auschwitz
berichtet hätten, läsen sich die Angaben zu ihrer damaligen Lebenssituation
in einigen Klageschriften nun deutlich anders.“

Man muß vorstehende Passage fast zweimal lesen, um ihre ganze Tragweite zu
erfassen. Sodann drängen sich Fragen auf: Was ist von Zeitzeugen zu halten,
die mal diese, mal jene Erinnerung zum besten geben? Vor allem: Welche
Version ist die richtige? Jede war und ist mit materiellen Überlegungen
verknüpft. Zunächst ging es um Entschädigungen für Zwangsarbeit; dazu war es
nötig, das eigene Verfolgungsschicksal in düstersten Farben zu malen. Jetzt
erstrebt man zusätzliche Rentenzahlungen mit der Begründung, man habe sich
damals doch freiwillig auf die deutschen Lohnlisten setzen lassen.

Würde es sich um Einzelfälle handeln, könnte man abwinken: Betrügereien gibt
es überall. Doch das von dpa zitierte Gericht hat in Tausenden von Fällen
unauflösbare Widersprüche festgestellt. Angesichts solcher Zahlen darf man
von „System“ sprechen. System ist es leider auch, daß solche Erkenntnisse
von den Medien fast gänzlich verschwiegen oder nur am Rande notiert werden.
Nirgendwo regt sich Empörung. Eigentlich müßte nach den Düsseldorfer
Irritationen ein Gutachterausschuß eingerichtet werden, der den
Unstimmigkeiten geschichtswissenschaftlich auf den Grund geht. Zumal die
Lebenserfahrung dafür spricht, daß sich betrügerische Absicht keineswegs nur
auf dem Feld der Ghetto-Renten austobt.

Holocaust-Leugnung auch in Israel verfolgen?

Und dann noch die delikate Frage, wie mit der von den Sozialrichtern
festgestellten „Holocaust-Leugnung“ der jüdischen Antragsteller weiter
umgegangen wird? Greift hier nicht der Volksverhetzungsparagraph? Gerade
erst hat eine israelische Lobbyisten-Gruppe namens „The Civil Coalition“ den
iranischen Staatspräsidenten Mahmud Ahmadinedschad wegen seiner kritischen
Anmerkungen zur westlichen Zeitgeschichtsdogmatik bei der deutschen
Generalbundesanwaltschaft angezeigt: Nach dem „Völkerstrafrecht“ sei
Deutschland befugt, „Holocaust-Leugnung“ weltweit zu verfolgen. – Auch in
Israel?

Wie immer man die Vorgänge bewerten mag, es fällt auf, daß die mediale
Empörung über Ahmadinedschad um ein Vielfaches größer war als die Reaktion
auf die Düsseldorfer Gerichtsverlautbarungen. Letztere wurden überhaupt
nicht kommentiert. Auch kein Politiker äußerte sich dazu – weder hierzulande
noch in Israel. Darüber darf man sich wundern, ist doch der von deutschen
Richtern erhobene Vorwurf, ganze Opferscharen des Holocaust würden selbigen
verharmlosen oder sogar leugnen, um an deutsche Renten heranzukommen, von
einer bislang nicht erreichten Originalität.

Zur Erinnerung: 1999 brachten deutsche Wirtschaft und deutscher Staat
zusammen zehn Milliarden Mark (plus 500 Millionen Mark Spesen) auf, um
jüdischen und osteuropäischen Arbeitern, die während des Krieges in
deutschen Diensten standen, nachträglich die Löhne aufzustocken. Man nannte
es „Zwangsarbeiter-Entschädigung“. Daß ein Teil der Begünstigten nun nicht
mehr zwangsweise, sondern freiwillig für Deutschland gearbeitet haben will,
spricht einmal mehr für die Notwendigkeit revisionistischer Forschung.
Vielleicht sollten die Düsseldorfer Sozialrichter ihren Kollegen von der
politischen Justiz einen entsprechenden Tipp geben. Nicht jeder liest die
„Berliner Zeitung“ oder „Nation & Europa“.

Quelle: Nation & Europa Heft 4 (Apr 2006)

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4 Kommentare

  1. haluise sagt:

    Hat dies auf haluise rebloggt.

    Like

  2. Gernotina sagt:

    Eine Menge Materialien, Kanal eben gefunden durch Kommentator

    https://www.bitchute.com/channel/johnrobinson101/

    Like

  3. Gernotina sagt:

    Eine Menge Materialien, Dokumentationen

    https://www.bitchute.com/channel/johnrobinson101/

    Like

  4. Reiner Ernst sagt:

    Hab das vor Jahren? schon mal gepostet. Will nichts bewerten, sondern ganz einfach zeigen, was damals (1948) in der Zeitung stand.
    In meiner »CHRONIK 1948« (warum wohl?) ist folgendes abgedruckt. (Ich füge nichts hinzu – lass einige Absätze aus Platzgründen aber weg).
    Verlegt von Bertelsmann 1987 – 240 Seiten, A4 Überformat – das Jahr ist chronologisch abgehandelt. Was damals in der Zeitung stand – teilweise als Faksimile abgedruckt.
    „Gandhi ermordet – Marshallplan verabschiedet – Staatsgründung Israel – Währungsreform DM – „Rosinenbomber“ Berlin . . . usw.

    Im Juli ein großer Bericht mit Foto Sitzungssaal Internationaler Gerichtshof Nürnberg –
    Überschrift: Industrielle werden zu Gefängnis verurteilt
    30. Juli. Nach zwölfmonatiger Verhandlungsdauer werden im Nürnberger Prozess gegen 23 ehemalige Direktoren der I.G. Farbenindustrie AG des einstmals größten Chemiekonzerns der Welt, die Urteile verkündet. Das US-amerikanische Militärgericht verurteilt 13 Angeklagte zu Gefängnisstrafen zwischen anderthalb und acht Jahren. Zehn Angeklagte werden freigesprochen. Die höchsten Strafen mit acht Jahren Gefängnis erhalten Otto Ambros und Walter Dürrfeld. Sie werden vom Gericht für schuldig befunden, während der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland Häftlinge aus Konzentrationslagern als Sklavenarbeiter beschäftigt zu haben. So hatte die I.G. Farbenindustrie AG in der Nähe des Konzentrationslagers Auschwitz ein Chemiewerk errichten lassen, in dem KZ-Häftlinge bis zur völligen körperlichen Erschöpfung arbeiten mussten.
    Unmittelbar nach der Urteilsverkündung beantragt der Verteidiger Rudolf Dix im Namen aller Angeklagten die Aufhebung der Urteile. Zur Begründung führt er aus, die den Angeklagten zur Last gelegten Taten stellten weder einen Verstoß gegen das Völkerrecht noch gegen bestehende Gesetze der Vereinigten Staaten dar. (…)
    Am folgenden Tag endet vor einer anderen Kammer des US-amerikanischen Militärgerichts in Nürnberg der Prozeß gegen den Besitzer des Krupp-Konzerns, Alfred Krupp von Bohlen und Halbach und elf Direktoren seines Unternehmens. (…) In der Anklageschrift ist ihnen ebenso wie den Direktoren der I.G. Farben vorgeworfen worden, während des Zweiten Weltkriegs in den Betrieben des Konzerns Kriegsgefangene und Häftlinge aus Konzentrationslagern beschäftigt zu haben. Zwischen 1940 und 1945 mussten rund 70.000 ausländische Zwangsarbeiter, 5.000 KZ-Häftlinge und etwa 23.000 Kriegsgefangene unter unmenschlichen Bedingungen in den Krupp-Werken arbeiten. (…)
    *
    Zum Nachdenken: Drei Jahre(!) nach der „Befreiung“ Auschwitz‘ waren also noch keine industriellen Massenmorde bekannt, sonst wären sie jedenfalls in einem Nebensatz irgendwie erwähnt worden! Es war noch ein Arbeitslager. Wer die Kommandantur-Befehle liest, stellt fest, dass alles getan wurde, um die Arbeitskraft der Internierten zu erhalten. Z.B. Einhaltung des Sonntags als Ruhetag, regelmäßiger Bettwäschenwechsel und wöchentliches Baden, Möglichkeit, das Bordell zu besuchen, etc.
    Die anrückende Rote Armee hat übrigens offene Lagertore vorgefunden. Den Insaßen wurde freigestellt, mit der Lagerverwaltung nach Westen sich abzusetzen – oder auf die Russen zu warten. Eine Mehrheit ging mit ihren sadistischen Bewachern gen Westen – ca. 5000 Alte, Gebrechliche und Kinder blieben – und ließen sich von der Roten Armee „befreien“.
    +
    Irgend etwas stimmt mit unserer offiziellen Geschichtsschreibung nicht. Warum können wir nicht einfach die WAHRHEIT erfahren?
    Warum kann ich „DEMNÄCHST“ nicht mit DER WAHRHEIT in RUHE sterben?

    Gefällt 1 Person

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