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WiWiWi-VI – die juristische Person / Innovation
In Teil I hatten wir uns mit der Werbung, dem sog. Verbraucher und der Privatisierung beschäftigt, in Teil II mit dem Markt und „den Märkten“, in Teil III mit dem Geld, in Teil IV mit dem Inflation, BGE und Freihandel und in Teil V mit dem BIP und dem Eigentum.
Wir setzen hiermit unsere Betrachtung fort, heute zur Juristischen Person und zum Thema Innovation und Weiterentwicklung.
Luckyhans, 24. Juli 2017
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Vorbemerkung:
Es wird im weiteren nicht um die „juristische Person NAME“ gehen, welche der „natürlichen Person“ übergestülpt wird, in die der einzelne Mensch in einem jahrhundertelangen Prozeß von der katholischen Kirche als selbsternannte „Weltbeherrscherin“ trickreich verwandelt worden ist.
Dazu bitte hier weiterlesen. Oder hier oder hier oder anderswo informieren.
Nein, wir befassen uns nachfolgend ausschließlich mit der juristischen Person als Organisation.
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11. Die juristische Person
Die juristische Person ist eine der trickreichsten Kreationen des Kapitalismus.
Sie verleiht einer Organisation die Rechte einer natürlichen Person, ohne von ihr die gleichen Pflichten einzufordern oder eine Verantwortlichkeit auf gleichem Niveau zu garantieren.
Wenn also ein Unternehmer oder eine Gruppe von Menschen sich aus der Verantwortung stehlen will, dann wird er sein Unternehmen in eine sog. Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, KG usw.) umwandeln, und die Gruppe wird einen Verein gründen.
WWW (10) – Die juristische Person
Das WWW steht in diesem Falle für Wirklichkeitsnahe Wirtschafts-Wissenschaft – zwecks besserem Verständnis der nicht immer nachvollziebaren Denkweise der meisten aus-gebildeten Ökonomen soll hier Punkt für Punkt gezeigt werden, daß die heutige sog. „Bürgerliche Ökonomie“ in ihren Grundlagen voller Widersprüche steckt, nebst einigen Vorschlägen, wie es vielleicht besser zu machen wäre.
Dabei geht es weniger um eine Kritik des Wirtschaftssystems als solchen, sondern vor allem um eine kritische Auseinandersetzung mit der wissenschaftlichen Erfassung und Darstellung desselben.
Gelernte „Wirtschaftler“ (BWL, Finanzen, VWL) sind eingeladen, die Argumente und Schlußfolgerungen zu prüfen und mit ihrem Lehrwissen in Beziehung zu setzen. Sie dürfen sich jedoch nicht scheuen, in ernste Konflikte mit ihren bisherigen angelernten Überzeugungen zu kommen, denn für die Folgen solcher Konflikte können wir keine Haftung übernehmen.
Euer Lucky
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