Eckehardnyk, Donnerstsag. 16. Juni NZ 101 „Fräulein Leichnam“
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Manch einer möge denken, das alles nicht hierher gehöre, wo doch die Welt am brennen sei. Das mögen jene weiter denken, die so denken. Wer unabhängig davon liest, was sich da vor dreiundzwanzig Jahren sagen ließ, wird das heutige Zeitgeschehen hochrechnen können. Warum?
Da sind so Spiele für die Massen angeboten, überall reden sie von „Emotionen“, aber wer versteht sie? Am wenigsten die, welche sie haben und ungehindert überschäumen lassen. Doch wo entstehen sie? Im Innersten der Seele als passendes Gefühl für etwas Gekonntes oder auch Missglücktes. Doch durch Verstärkung aus Tausenden von ich-schwachen Seelen werden aus einem kleinen Glücksgefühl Emotionsriesen gezündet, die wie ein Ascheregen auf die Gefühlswelt der Emotionlisierten niederregnen und den entsprechenden schalen Geschmack erloschener Zigaretten hinterlässt.
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Die meisten werden sagen: Auf nichts dergleichen kannst du dich verlassen! Nur Fakten, Tatsachen und Beweise sind verläßlich. Es ist ganz klar: Aufgrund von Verdachtsmomenten, die sich auf Gefühle und Emotionen stützen, darf niemand festgenommen, geschweige denn verurteilt werden. Anders sieht es schon aus, wenn jemand ein Motiv zu einer Untat hatte. Da empfinden selbst Fachleute, daß Tatverdacht begründet sein könne.
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Wir haben bisher keine klare Trennung zwischen die Begriffe Emotion, Gefühl und Empfindung gebracht. Für die Erörterungen zuvor war eine genaue Analyse auch nicht nötig. Im Zusammenhang mit Strafe müssen wir aber tiefer schürfen, um zu einer Klärung zu kommen.
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Wir haben ja noch nicht erfahren, wie „unklare Herkunft“ von Wörtern für Strafe, Schimpf, Schelte, Schande oder Scham für Erziehende nutzbar gemacht werden könne. Ich hatte aber schon unsere Aufmerksamkeit damit beschäftigt, daß herkömmliche Strafprozeduren zu allermeist viel zu spät einsetzen (und zu lange dauern), um den „Ausreißer“ heilen zu können. Solche Strafen werden nur als Kränkung oder Ungerechtigkeit verstanden. Es sollte einem schon zu denken geben, warum die meisten Gefängnis Insassen sich für „unschuldig“ halten und deshalb schon zu keiner „Besserung“ bereit sind.
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Aber auch im Erziehungsprozeß sind Strafen meistens zu weit vom auslösenden Geschehen entfernt, um den Gescholtenen nicht zu beleidigen, und werden von „aufgeklärten“ Eltern deshalb auch abgelehnt.1 Durch Verspätung beim Strafen, oder gar erst beim Rachenehmen, verschwimmt der Zusammenhang zwischen auslösender Tat und Vergeltung. Und so kann sich in der Überzeugung des Volkes ein Gespür dafür entwickelt haben, daß peinliche Maßnahmen wie Verhaftung, Verhör (früher auch Folter) und Strafe stets eine Ursache haben, die vertuscht und deshalb am treffendsten mit einem Wort unklarer Herkunft bezeichnet werden müssen. Strafe, Rüge und Konsorten mögen also verballhornte Unworte gewesen sein wie heute (als dieser Text entstand) Peanuts, Neger, Stasispitzel oder Besserwessi.
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Nutzbar ist dieser Sachverhalt für Erziehende deshalb, weil er Einblick in seelische Vorgänge gewährt. Ist nämlich ein Strafreiz unmittelbar nach der auslösenden Tat erfolgt, empfindet der Gestrafte durchaus den Zusammenhang korrekt, und gibt sich mit der Tatsache zufrieden, daß der Weg hier also ein für allemal versperrt ist: „Arschloch“ hat kein Kind zu seinen Eltern zu sagen, darauf bekommt es spontan „eine aufs Maul“, ein strenges Gesicht, ein scharfes Wort, ein peinlich entsetzliches Schweigen oder den sofortigen Entzug einer begehrten Sache zu spüren. Das Gemüt wird hiermit nicht über Gebühr belastet, weil es eine Empfindung für die Zusammengehörigkeit des auslösenden Verhaltens (schlechten Benehmens) und der Antwort bekommt. Es entsteht keine Gelegenheit für ein beleidigtes Gefühl bei sich selbst.
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Weshalb möchte man jemanden Strafwürdiges auf frischer Tat ertappen? Weil doch da die Empfindung beim Täter noch leiblich lebendig ist. Und leiblich, sinnvoll, aber nicht bloß intellektuell, soll ja auch der Strafreiz wirken, um die Tat- beziehungsweise die Untatbereitschaft für künftige Anlässe auszulöschen. Mit „Empfindung“ drücken wir also einen sinnlichen Eindruck auf die Seele aus.
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Wird der sinnliche Zusammenhang zwischen Tat und Antwort verwischt, dann erlebt die (zu erziehende) Seele die verschlampte Strafe nur mit ihrem Verstandes- und Gemütswesen. Sie reagiert als Ganzes, weil sie sich als Individuum getroffen und infolge der strafenden oder beschämenden Maßnahmen gekränkt und ungerecht behandelt fühlt. Gefühl ist also eine Wesensart, die mit unserer Seele in Einklang steht, während Empfindung eine Erfahrung der Seele auf leiblicher Grundlage ist. Emotionen sind dann die über das Gefühl gesteuerten Reaktionen des Leibes, die sich von Erröten, Weinen, Lachen oder Hurrageschrei über alle psychosomatischen Krankheiten bis hin zum Wahnsinn die verschiedensten sinnlich-sichtbaren Ausdrücke verschaffen können.
© (eah)
2. April 1999 und 16. Juni 2022
1 Mit der lästigen Folge, dass das unerwünschte Verhalten als „erwünscht“ fehl interpretiert wird, andauert und sich in der Regel, Aufmerksamkeit heischend, verstärkt
Hat dies auf Märchen von Wurzelimperium S1 SunShinE rebloggt.
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Gefühl, Emotion, Empfindung.
Ich bin neugierig auf von Lesern eingegebene Definitionen 🙂
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Hat dies auf haluise rebloggt.
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