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Bundesrat Guy Parmelin hat öffentlich etwas Richtiges gesagt.
Die NZZ verbreitet es.
Das begrüsse ich.
Bundesrat Guy Parmelin steht den Vergeltungsangriffen auf Syrien skeptisch gegenüber. In einem Interview mit dem «Sonntags-Blick» sagt der Vorsteher des Verteidigungsdepartements VBS, vor den Luftangriffen unter der Führung der USA hätte man die Ergebnisse der Untersuchung der Uno-Experten zum möglichen Chemiewaffenangriff abwarten können. Diese Mission sei in der Lage festzustellen, ob beziehungsweise welche Chemiewaffen eingesetzt worden sind.
Richtig ist sein Hinweis auf die verkehrte Logik: Erst bombardieren, dann makucken, ob’s gerechtfertigt war.
Parmelin lässt dabei nonchalant aussen vor, dass die Bombardierungen auch dann illegal und damit ein Kriegsverbrechen wären, hätte denn die syrische Regierung ihre Bevölkerung tatsächlich vergiftet.
Immer bitte umdrehen. Assad findet zum Beispiel, die US behandle die angestammten Einwohner, die Indianer, schlecht. Assad bombardiert, als Erziehungsmassnahme und Vergeltung, Ziele in den US.
Bitte plastisch vorstellen. Wie fühlt sich das an?
Jaja, kann er technisch nicht, so blöd bin ich nicht, das nicht zu wissen, doch ist dies nicht der Punkt. Der Punkt ist die völkerrechtswidrige Einmischung, ist der seit Jahren pausenlose Versuch, Syrien von aussen gesteuert mit allen nur denkbaren Mitteln zu destabilisieren, in Chaos zu stürzen… um es einzunehmen.
Vorausgesetzt, die NZZ hat Herrn Parmelin korrekt zitiert, so gilt:
Des Herrn Parmelins Stellungnahme blendet durch einen vernünftigen Gedanken. Implizit bejaht er die illegalen Bombardierungen und verletzt damit verbal das Völkerrecht.
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Thom Ram, 19.04.06
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Mojens Ram,
das meint auch der Chefredakteur der TITANIK:
Lieben Gruß
Krazzi
p.s.
auch er vergisst, dass selbst bei Giftgaseinsatz durch die Regierung nach der Charta der UNO niemand bombardieren darf.
Es ist schlicht verboten. Wer sich nicht daran hält ist ein Kriegsverbrecher. Die Unterstützer sind der Beihilfe und der Kriegshetze schuldig.
Der Giftgas-Einsetzende kann nur über Den Haag verurteilt werden.
Zu dem Thema habe ich eine Anzeige gegen 4 der Verbrecher an den Generalbundesanwalt geschrieben:
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An den
Generalbundesanwalt
Herrn Dr. Peter Falk
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe
Strafanzeige wegen Falschbeschuldigung der Syrischen Regierung (Giftgasanschlag Gouta) und damit verbundener Kriegshetze, Amtseid-Verletzung und Verletzung der
Unschuldsvermutung. Selbige Vorwürfe gelten auch für den vorgeblichen Anschlag in Salisbury
Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt,
hiermit erstatte ich wegen der in der Öffentlichkeit vorgetragenen, derzeit
völlig
unbewiesenen Beschuldigungen gegen die Regierungen von Syrien und der Russischen Föderation und der in diesem Zusammenhang öffentlich betriebenen Kriegshetze
Strafanzeige
gegen
Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel
sowie gegen
Bundesaußenminister Heiko Maas
sowie gegen
den Staatssekretär Herrn Seibert, Sprecher des BPA in der Bundes-Pressekonferenz
sowie gegen
den Sprecher Außenamtes in der Bundes-Pressekonferenz, Herrn Breul
wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände, insbesondere wegen des Tatverdachts der Volksverhetzung und Kriegshetze gem. §130StGB, sowie der damit verbundenen Aufstachelung zur Vorbereitung eines Angriffskrieges gegen einen souveränen Mitgliedsstaat der UNO (gem. §13 VstGB), der üblen Nachrede
(gem. §186 StGB), der Verleumdung (gem. § 187 StGB) sowie aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände.
Begründung der Strafanzeige
1) Anschuldigung der Regierung Syriens
Frau Dr. Merkels „Evidenz“ zu den Ereignissen in Ost-Gouta beruht einzig auf den
„Mitteilungen“ der vermutlich vom CIA und MI6 geschaffenen Organisation „Weißhelme“.
Dieser Organisation ist mehrfach bewiesen worden, dass sie Filmmaterial gefälscht oder mehrfach an unterschiedlichen Ereignisorten eingesetzt hat.
Ein Chemiewaffeneinsatz durch die Regierung Syriens, also der SAA, ist in keinem der vergangenen Fälle und schon gar nicht für Ost-Gouta belegt worden, es muss hier mindestens die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils gelten.
Frau Dr. Merkel und die anderen angeschuldigten Personen lassen jedoch in ihrer
Wortwahl (Frau Dr. Merkel: Evidenz; unmittelbarer Wahrheitsanspruch) keinen Zweifel an der Schuld der Regierung Syriens aufkommen (Vorverurteilung). Die Äußerungen von Frau Dr. Merkel bezügliches ihres „Verständnisses eventueller US-Angriffe auf Syrien“, also auf einen souveränen Mitgliedsstaat der Völkergemeinschaft muss mindestens als Beihilfe zur Vorbereitung eines Angriffskrieges gewertet werden.
Herr Maas hat sich sogar befleißigt, die USA direkt unterstützen zu wollen.
Die gesamte, in der Öffentlichkeit von den genannten Personen genutzte Wortwahl ist geeignet die Menschen in unserem Land in Kriegsstimmung zu versetzen und erneuten Verfassungsbruch durch die angeschuldigten Personen zu erdulden.
Insbesondere bricht Frau Dr. Merkel ihren Amtseid, Schaden vom Deutschen Volke fern zu halten.
Ich enthalte mich hier, Sie mit einer Vielzahl von links zu überhäufen, die meine
Ausführungen belegen.
Gerade lese ich, dass mit Duldung der angeschuldigten Personen Syrien angegriffen
wurde. Wir werden den erneuten Verstoß von Frau Merkel und der anderen
Angeschuldigten gegen unsere Gesetze also erneut erleben.
2) Anschuldigung der Regierung der Russischen Förderation im Fall Skripal
Auch im Fall Skripal werden durch die Beschuldigten vor den nötigen Ermittlungen
Schuldzuweisungen in Richtung Russische Förderation in der Öffentlichkeit lanciert.
Die Sprecher Seibert und Breul lassen jeden objektiven Eindruck vermissen und
verbreiten in der Öffentlichkeit Unwahrheiten, die geeignet sind den gesellschaftlichen Frieden zu gefährden. Es gibt bis heute keinerlei Beweis für die Beteiligung der Russischen Förderation, dennoch wird die Schuld Russlands vor einer Untersuchung durch die OPCW durch beide Beschuldigte festgestellt. Übrigens lassen die ersten Ermittlungsergebnisse der OPCW immer noch keinen Rückschluß auf Rußland zu.
Die in der Öffentlichkeit getätigten Äußerungen in der BPK stacheln aber zum Völkerhass auf und gefährden den Frieden. Das sind Staftatbestände.
§ 13 Abs.2 VStGB sagt hierzu:
Wer einen Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung plant, vorbereitet oder
einleitet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren bestraft. Die Tat nach Satz 1 ist nur dann strafbar, wenn:
1. der Angriffskrieg geführt oder die sonstige Angriffshandlung begangen worden ist oder
2. durch sie die Gefahr eines Angriffskrieges oder einer sonstigen Angriffshandlung für die
Bundesrepublik Deutschland herbei geführt wird.
Beides ist gegeben. Die Bundesrepublik beteiligt sich an einem völkerrechtlich nicht
genehmigten Angriffskrieg in Syrien und die Gefahr eines Krieges gegen unser Land wird dadurch heraufbeschworen. Der Einsatz der Bundeswehr im Baltikum, Syrien und anderich habe einige Verbrecher bei der Bundesanwaltschaft angezeigt. Hier meine Anzeige:en Teilen der Welt, in denen wir nichts zu suchen haben, sind gegen die Interessen unseres Landes gerichtet und verstoßen sowohl gegen das GG, des StGB und gegen weitere Rechtsvorschriften.
Die Haltung und vor allem die öffentlichen Äußerungen der Angeschuldigten lassen jede Verantwortung vermissen und sind im übrigen strafbar, wie vorab angeführt.
Hier noch einmal in Kürze:
Die Angeschuldigten handeln strafbar, wenn sie
ohne abgeschlossene Ermittlungen,
ohne jeden gesicherten Beweis
ohne Einhaltung der völkerrechtlich verbindlichen Vorschriften der OPCW
ohne Einhaltung internationaler Regularien (i.E. des Völkerrechtes)
ohne eine schlüssige Anklage vor den Völkern der Welt
ohne reguläre Verfahren
ohne Verteidigungsmöglichkeit der Delinquenten
Staaten (.i.E. Russische Föderation und Syrien) in Nazimanier aburteilen, obgleich diese Staaten ihre Mitarbeit und Hilfe anbieten.
Eine solche Verfahrensweise gefährdet den Weltfrieden.
GG Art. 79 sagt:
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in
Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den
Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
GG Art. 1 sagt:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist
Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen
Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und derGerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und
Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
3) Schlussfolgerung
Wenn sich die Beschuldigten nicht mehr an das GG halten, stellt sich die Frage nach der Relevanz und Gültigkeit dieses obersten Rechtsbefehls. Ist es gültig oder nicht?
Oder sind es nur die AGB einer NGO? Falls dies nicht der Fall ist, so sind Sie Herr
Generalbundesanwalt und ihre Behörde nach
§ 152 (2) StPO
(1) Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft berufen.
(2) Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller
verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.
dazu verpflichtet wegen der hier angezeigten Straftaten einzuschreiten und zumindest Vor-Ermittungen einzuleiten. Ein Anfangsverdacht dürfte zweifelsfrei gegeben sein.
Über den Fortgang der Ermittlungen möchte ich unterrichtet werden.
Zudem erwarte ich eine Eingangsbestätigung dieses Schreibens.
Mit freundlichem Gruß
Lieben Gruß
Martin
p.s.
Ihr könnt ja meinen Text abwandeln oder ganz neu schreiben. Macht es auch!
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Hat dies auf Treue und Ehre rebloggt.
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