Wer meint, mit Kontrolle, Einschränkung der Bewegungsfreiheit und anderen übergriffigen Massnahmen die Gefahr von Terror und Krieg nachhaltig zu vermindern, ist auf dem Holzweg.
Es ist in Ordnung, kurzfristig angemessene Kontrollen durchzuführen, und es ist in Ordnung, einen gemeingefährlichen Menschen als erste Massnahme von der Allgemeinheit abzusondern, doch ist das Symptomekämpfung und führt nicht zu Heilung.
Heilung geschieht durch Erziehung mit Liebe, durch sorgsamen Umgang mit all unseren Leihgaben auf Mutter Erde, durch wachen Umgang mit mir selber und mit meinem Nachbarn.
.
Auch in der Schweiz gibt es Kurzdenker, welche meinen, Kontrollen verschärfen zu müssen. Das ist gleichbedeutent wie Kopfschmerzen mit Aspirin zu behandeln. Es ist schlimmer. Ein paar Aspirin heilen zwar nicht, aber sie schaden auch nicht. Verschärfte Kontrollen aber zwängen die Menschen in das eh schon enge Korsett von Unfreiheit, in moderne Sklavenketten.
Vorliegendes Referendum und die entsprechende Volksabstimmung müssen über die Bühne gehen. Ich danke den Initianten.
thom ram, 25.11.2015
.
Argumente gegen das neue Nachrichtendienstgesetz
Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG) findet ein grundsätzliches Umdenken bei der Überwachung der Schweizer Bevölkerung statt. Statt Einzelfälle werden alle umfassend und ohne konkreten Verdacht überwacht. Dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) wird es neu ermöglicht, verdachtsunabhängig und flächendeckend das Internet zu überwachen, geheime Hausdurchsuchungen durchzuführen und Computersysteme im In- und Ausland zu hacken.
Dieses Argumentarium greift die wichtigsten Kritikpunkte des umstrittenen Gesetzes auf und zeigt, warum ein Referendum notwendig ist.
Unnötig – der Nachrichtendienst braucht keine neuen Kompetenzen!
Bereits heute verfügt die Schweiz über die nötigen rechtlichen Mittel, um terroristische Aktivitäten, organisierte Kriminalität, Proliferation und verbotenen Nachrichtendienst durch die Bundesanwaltschaft und die kantonalen Polizeibehörden zu verfolgen – inklusive der jeweiligen Vorbereitungshandlungen. Ein auf vage Verdächtigungen hin, im Verborgenen und parallel zu den Strafverfolgungsbehörden agierender Nachrichtendienst führt zu unklaren Kompetenzen und schwächt durch fehlende Transparenz den Rechtsstaat. Der NDB soll sich auf seine Aufgaben konzentrieren und sich bei Verdachtsfällen darauf beschränken, diese sofort an die Bundesanwaltschaft zu melden.
Anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung
Der UNO-Kommissar für Menschenrechte äusserte sich 2014 sehr kritisch: «Die Speicherung von Kommunikationsdaten stellt einen Eingriff in die Privatsphäre dar, und zwar unabhängig davon, ob die Daten dann tatsächlich abgefragt werden oder nicht. Dieser Eingriff in die Privatsphäre hat weiter negative Auswirkungen auf die Grundrechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit.»
Die Vorratsdatenspeicherung wurde in Europa durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) für ungültig erklärt. Die Richter beurteilten die europäische Vorratsdatenspeicherung als unverhältnismässig und in vollem Umfang als unvereinbar mit der Grundrechtecharta der EU.
Überwachung beginnt bereits mit dem Erfassen und Aufzeichnen von Informationen. Wir alle werden überwacht, nicht nur wenige Verdächtige.
Kabelaufklärung – Rasterfahndung im Internet
Mit der Kabelaufklärung wird dem Nachrichtendienst erlaubt, «grenzüberschreitende Signale aus leitungsgebundenen Netzen zu erfassen». Ein grosser Teil unserer Kommunikation läuft aber systembedingt über das Ausland. Zudem sind Datenspeicher überall in der Welt verteilt. Die Kommunikation aller Bewohner der Schweiz ist somit von dieser Überwachungsart betroffen.
Der Nachrichtendienst wird mit der Kabelaufklärung Zugriff auf die elektronische Kommunikation wie Mails, Suchanfragen, Internet-Telefonie und Daten in Cloud-Diensten erhalten. Die Suche nach der Nadel im stetig wachsenden Heuhaufen führt zu einer steigenden Zahl von Falschtreffern und damit zur Verdächtigung von immer mehr unschuldigen Personen.
Verfassungsmässig garantierte Freiheitsrechte in Gefahr
Kabelaufklärung und Vorratsdatenspeicherung sind nicht mit unserer Verfassung und mit den Grundrechten zu vereinbaren. Die Versammlungsfreiheit, der Schutz der Privatsphäre und die freie Meinungsäusserung werden trotz Verankerung in der Bundesverfassung sowie in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch das NDG dauerhaft eingeschränkt. Statt mit Nachdruck für grundlegende Menschenrechte einzustehen, baut die Schweiz mit dem NDG die massenhafte und verdachtsunabhängige Überwachung aus,trotz fehlendem Wirksamkeitsnachweis.
Unsere Grundrechte sind in Gefahr: Dieses Referendum bietet eine gute Möglichkeit, um eine breite Debatte über unser Verhältnis zu den Grundrechten anzustossen. Es braucht eine öffentliche Debatte über die Massenüberwachung und ihre Konsequenzen für die Gesellschaft.
Trojaner – Schadsoftware aus der Staatskasse
Dem Nachrichtendienst wird erlaubt, in fremde Computer und Smartphones einzudringen und Überwachungssoftware (Trojaner) zu installieren: Damit erlangt er aus der Ferne die Kontrolle über Kamera, Mikrofon, GPS und Datenspeicher. Diese versteckte Hausdurchsuchung auf blossen Verdacht hin ist ein schwerer Eingriff in das Privatleben. Reguläre Hausdurchsuchungen erfordern nicht umsonst, dass der Bewohner anwesend ist oder zumindest nachträglich informiert wird.
Für diese Art der Informationsbeschaffung ist der Nachrichtendienst auf teure Dienstleistungen von zwielichtigen Drittanbietern angewiesen, welche solche Schadsoftware entwickeln und verkaufen. Anbieter, die gleichzeitig an totalitäre Staaten wie Oman, Turkmenistan, Sudan oder Syrien liefern. Anstatt Sicherheitslücken zu beheben, nutzt der Nachrichtendienst diese aus. Unsere eigenen Systeme bleiben dadurch fehlerhaft und ungeschützt. Der Nachrichtendienst bringt damit kritische Infrastruktur in Gefahr.
Angriffe im Ausland
Der Nachrichtendienst kann Sabotage von Infrastruktur im Ausland durchführen, falls von dieser «Angriffe gegen kritische Infrastrukturen ausgeführt werden». Jeder «Gegenschlag» durch den Nachrichtendienst ist politisch extrem riskant. Unbeteiligte Dritte kommen zu Schaden. Was bei «klassischen» Militäroperationen unvorstellbar ist und nicht mit der Neutralität der Schweiz vereinbar ist, wird dem Nachrichtendienst ermöglicht.
Wirtschaftsfeindlich – Standortvorteil aufgeben?
Seit Beginn des NSA-Skandals verlegten mehrere IT-Firmen ihren Sitz in die Schweiz. Gründe dafür waren die stabile politische Lage der Schweiz, die Datenschutzgesetze und ein Geheimdienst mit Schranken. Das neue Nachrichtendienstgesetz schwächt diese Vorteile deutlich.
Zukünftig werden Firmen aufgefordert, bewusst Sicherheitsvorkehrungen zu entfernen, um Überwachung zu ermöglichen. Innovative Firmen verlieren an Glaubwürdigkeit, wenn ausgerechnet ihre Sicherheitsbestrebungen durch den Staat untergraben werden.
Auch die willentliche Schwächung von Sicherheitsstandards trägt dazu bei, dass Systeme unsicher werden: Nicht nur der Bund kann diese Lücken für die vermeintlich «gute Sache» verwenden. Sie können auch von Kriminellen ausgenutzt werden.
Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz wird der Standortvorteil Datenschutz aufgegeben.
Internationale Zusammenarbeit auf unsere Kosten
Beim Nachrichtendienst (NDB) werden widersprüchliche Aufgaben zusammengefasst, die zu einem Zielkonflikt führen: Er ist einerseits zuständig für die Spionageabwehr. Spionageabwehr bedeutet, dass er in der Schweiz Personen, Unternehmen und Organisationen vor dem Zugriff fremder Nachrichtendienste schützen soll. Gleichzeitig ist er Partner von ausländischen Diensten (wie z. B. jenen aus den USA), welche an Spionage in der Schweiz und an Schweizer Daten interessiert sind.
Andererseits ist der Nachrichtendienst Akteur im international-geheimdienstlichen Datenhandel: Er spioniert die Kommunikation im Ausland aus, um Informationen zum «Tausch» anbieten zu können. Er erhält dafür Daten von ausländischen Diensten über die Schweizer Bevölkerung angeboten, die der schweizerische Nachrichtendienst selber nicht erheben dürfte.
Markus Seiler, Direktor des Nachrichtendienstes: «Nachrichtendienst bedeutet ein ständiges Geben und Nehmen. Die Schweiz verfügt über einen kleinen, aber feinen Dienst. Wir haben unseren Partnern im Ausland durchaus etwas zu geben.»
Dieser Tauschhandel zeigt, dass so alle überwacht werden können – auch die eigenen Bürger. Selbst wenn jeder Dienst «nur» die ausländische Kommunikation abhört, die Erkenntnisse jedoch mit den Partnerdiensten teilt, so werden am Ende doch alle auch vom«eigenen» Geheimdienst bespitzelt.
Fazit
Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist ein fundamentales, verfassungsrechtlich garantiertes Menschenrecht und zentrales Element der demokratischen Kontrolle. Nehmen wir uns die Möglichkeit, uns frei und unbeobachtet auszudrücken, verlieren wir alle – als Individuen wie auch als Gesellschaft. Ein eindringlich warnender offener Brief von Amnesty International, dem Schweizer Konsumentenschutz SKS, der Digitalen Gesellschaft und weiteren Organisationen, wurde vom Parlament nicht erhört.
Das neue Nachrichtendienstgesetz ist ein direkter Angriff auf unsere verfassungsmässig garantierten Bürgerrechte, die Demokratie und den Rechtsstaat. Das falsche Versprechen von Sicherheit scheint die Politiker so geblendet zu haben, dass ihnen jedes Mittel als legitim erscheint. Die erweiterten Kompetenzen im neuen Gesetz bringen jedoch nicht mehr Sicherheit. Stattdessen werden wertvolle Ressourcen denjenigen Behördenvorenthalten, welche bereits heute für die Bekämpfung von Kriminalität und Terror zuständig sind.
Wichtig ist, dass eine breite Diskussion stattfinden kann. Genau dies wird mit deiner Unterschrift zum Referendum ermöglicht.
Nein zur Einschränkung unserer Freiheit – Nein zum Ausbau der Überwachung – Nein zum Nachrichtendienstgesetz!
Informationen
| Das überparteiliche Komitee | schnüffelstaat.ch |
| Faktenblatt Kabelaufklärung | digitale-gesellschaft.ch/kurz-erklaert-faktenblatt-zur-kabelaufklaerung |
| Vorratsdatenspeicherung | digitale-gesellschaft.ch/vorratsdatenspeicherung |
| Offener Brief zum NDG | digitale-gesellschaft.ch/2015/06/08/offener-brief-zum-ndg |
| Curia Vista | www.parlament.ch |
Quelle: https://www.nachrichtendienstgesetz.ch/argumente-gegen-das-neue-nachrichtendienstgesetz/
.
.
Nach den Anschlägen in Paris ist ein Abbau von Grund- und Menschenrechten die falsche Reaktion
23. November 2015
16.11.2015 in der Nähe des Bataclan. Bild: Jeanne Menj/flickr, cc by-nc-sa
Als Reaktion auf 9/11 erklärten die USA den «Krieg gegen den Terror». Zusammen mit verbündeten Staaten gingen sie mit aller Härte gegen die Taliban in Afghanistan, und Saddam Husseins Regime im Irak vor. Mehrere hunderttausend Opfer – zumeist aus der Zivilbevölkerung – waren zu beklagen. Weitere Folgen sind die alltägliche Tötung verdächtiger Personen im globalen Drohnenkrieg und die grösste Überwachungsmaschinerie der Menschheitsgeschichte. Die Welt ist dadurch nicht friedlicher und nicht sicherer geworden.
Terror lässt sich nicht mit Gewalt erfolgreich bekämpfen
Im Irak konnte sich aus dem Widerstand gegen die Invasion der «Islamische Staat» bilden und nach Syrien ausbreiten. Die Organisation kontrolliert mittlerweile grosse Gebiete, in denen sie ihre Schreckensherrschaft ausüben kann. Allein vier Millionen Menschen sind aufgrund des Bürgerkriegs bereits aus Syrien geflüchtet. Weitere sieben Millionen mussten innerhalb des Landes Zuflucht suchen, das tagtäglich vom Terror getroffen wird.
Nach den schrecklichen Anschlägen in Paris, hat auch François Hollande einen «Kampf ohne Gnaden» angekündigt. Doch damit lässt sich der Krieg in Syrien und gegen den IS nicht «gewinnen». Im Gegenteil: Luftangriffe und der Drohnenkrieg haben bereits unzählige zivile Opfer gefordert und hinterlassen eine traumatisierte Bevölkerung. Die Folgen sind Flucht, Radikalisierung und eine Gewaltspirale, die nun auch Europa erreicht hat. Eine weitere Eskalation muss verhindert werden. Vordringlich ist, die Gewaltspirale und den Krieg in Syrien zu stoppen.
Menschenrechte gehören auch in der Sicherheitspolitik ins Zentrum der Debatte
Die westlichen Geheimdienste haben nach 9/11 eine bis dato für unmöglich gehaltene Totalüberwachung aufgebaut. Internet-Konzerne, Verbindungsknotenpunkte, Hardware-Hersteller und selbst Verschlüsselungsstandards waren und sind Ziele der Nachrichtendienste aus den USA, aus Grossbritannien, aber auch Deutschland. Die erklärte Absicht ist, möglichst jede Kommunikation auf dem Planeten zu überwachen. Dies hat die Veröffentlichung der Dokumente von Edward Snowden eindrücklich bewiesen.
Auch in Frankreich werden sämtliche Verbindungsdaten der Bevölkerung für 12 Monate aufgezeichnet. Der französische Geheimdienst scannt die Internet-Glasfaserkabel nach Stichworten ab. Und nach dem Angriff auf die Redaktion von «Charlie Hebdo» wurde der Nachrichtendienst auch personell deutlich ausgebaut.
All diese Massnahmen konnten die schrecklichen Attentate in Paris nicht verhindern. Das Menschenrecht auf Privatsphäre wurde mit der globalen Massenüberwachung hingegen faktisch abgeschafft: Wir sind jederzeit lokalisierbar, unser Verhalten ist einsehbar, das Beziehungsnetz wird offengelegt.
Wenn nun in einem Kommentar in der NZZ am Sonntag gefordert wird, dass es «mehr Überwachung, mehr Datenerfassung, mehr Staatstrojaner, mehr Verdächtigenlisten, mehr polizeiliche Kontrollen» geben müsse, wird der falsche Schluss gezogen und die schrecklichen Ereignisse in Paris instrumentalisiert.
Ein Mensch – verzweifelt, hasserfüllt und radikalisiert genug, um sich mit einem Sprengstoffgürtel unter Mitmenschen zu begehen und ein Blutbad anzurichten – lässt sich mit diesen Massnahmen kaum aufhalten. Eine Verschärfung ist nicht zielführend: Die reflexartige Forderung nach noch mehr Überwachung, Kontrolle und gnadenloser Vergeltung ist falsch.
Die universellen Menschenrechte sind eine der wichtigsten Errungenschaften der westlichen Zivilisation. Dazu gehört ein Leben in Friede, Würde und Freiheit. Dazu gehören ebenfalls die Privatsphäre, die Meinungs- und Informationsfreiheit. Auch Sicherheitspolitik muss sich an diesen Menschenrechten orientieren.
Prävention, Verhältnismässigkeit und Rechtsstaatlichkeit – und eben nicht «Augenmass» – gehören ins Zentrum der Debatte. Gerade auch in Anbetracht von Anschlägen müssen wir für eine offene, tolerante Gesellschaft eintreten und unsere Werte hochhalten. Ein Abbau unserer Grundrechte und Freiheiten hingegen, gibt dem Terror Recht.
Quelle: https://www.digitale-gesellschaft.ch/2015/11/23/nach-den-anschlaegen-in-paris-ist-ein-abbau-von-grund-und-menschenrechten-die-falsche-reaktion/
.
.
Referendum
Nachrichtendienstgesetz
Können wir auf dich zählen?
Unterschreibe jetzt das Referendum. Die dazu benötigten 50’000 Unterschriften müssen bis Ende Jahr zusammenkommen. Vielen Dank für deinen Einsatz. Jede einzelne Unterschrift zählt!
Um dir das Sammeln leichter zu machen, haben wir ein Argumentarium sowie hilfreiche Tipps und Tricks zusammengestellt:
- Argumentarium gegen das neue Nachrichtendienstgesetz [PDF]
- Gegenargumente [PDF]
- Einmaleins des Strassensammelns [PDF]
- Alle Dokumente als Zip-Datei (1.6 MB) [ZIP]
5 Gründe gegen den Ausbau der Überwachung
Unverhältnismässig: Nach dem Fichenskandal in den Neunzigerjahren wurden die Kompetenzen des Nachrichtendienstes bewusst reduziert. Die nun neu geplanten Überwachungsmassnahmen sind massive Eingriffe in die Grundrechte, wie den Schutz der Privatsphäre und die freie Meinungsäusserung, die in der Bundesverfassung und in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert sind.
Irreführend: Alle werden überwacht, nicht nur wenige Verdächtige, wie häufig behauptet wird. Die Vorratsdatenspeicherung und die Kabelaufklärung sind Mittel der verdachtsunabhängigen Massenüberwachung. Von diesen Massnahmen sind alle betroffen! Auch Befürworter räumen ein, dass bei der Kabelaufklärung aus technischen Gründen der gesamte Datenstrom überwacht werden muss. Durch die Kabelaufklärung werden mehrheitlich Daten von unschuldigen Personen aufgezeichnet und ausgewertet.
Gefährlich: Mit dem Einsatz von GovWare/Staatstrojanern soll es dem Nachrichtendienst erlaubt sein, in fremde Computer einzudringen und Überwachungssoftware zu installieren: Kamera und Mikrofon können angezapft werden, Computer aus der Ferne durchsucht werden. Diese versteckte Hausdurchsuchung ist nicht nur grundrechtlich bedenklich, sondern auch der öffentlichen Sicherheit abträglich. Anstatt die IT-Sicherheit zu befördern, nutzt der Staat dieselben Schwachstellen, die auch von Kriminellen missbraucht werden.
Unvereinbar: Beim Nachrichtendienst des Bundes werden widersprüchliche Aufgaben zusammengefasst, die zu einem Zielkonflikt führen: Er ist einerseits Geheimdienst und damit zuständig für Spionage und Spionageabwehr. Gleichzeitig ist er Partner von ausländischen Diensten (wie z.B. den USA) und Akteur im international-geheimdienstlichen Datenhandel.
Unnötig: Für die Verfolgung von terroristischen Aktivitäten, organisierter Kriminalität, Proliferation, verbotenem Nachrichtendienst – und deren Vorbereitungshandlungen – sind bereits heute die Bundesanwaltschaft und die kantonalen Polizeibehörden zuständig. Darüberhinausgehende staatliche Überwachung ohne konkreten Verdacht unterhöhlt den Rechtsstaat.
Deshalb sagen wir:
Nein zum Ausbau der Überwachung – und Nein zum Nachrichtendienstgesetz!
Quelle: https://www.nachrichtendienstgesetz.ch
.
.
.
Kleines Einmaleins des Strassensammelns
Unterschriften sammeln ist nicht schwer
Tipps
- Personen mit etwas Zeit (an Veranstaltungen, in Parks) sind für Anliegen offener als vorbeieilende Menschen (auf dem Arbeitsweg, beim Wocheneinkauf)
- Lange Vorreden sind eher hinderlich: Ein direktes aber freundliches und offenes Zugehen auf die Leute hilft
- Gleich eine ganze Gruppe anzusprechen erhöht die Effizienz
- Unentschlossenen kann auch ein Bogen zum Nachlesen in die Hand gedrücktwerden
- 10 bis 20 Unterschriften pro Stunde sind ein gutes ZielAusrüstungZum Sammeln reichen
- ausgedruckte Unterschriftenlisten
- eine Handvoll Kugelschreiber
- ein KlemmbrettWichtig
- Pro Referendumsbogen dürfen nur Personen aus derselben politischen Gemeinde unterschreiben
- Die Bogen müssen frühzeitig, resp. sollten regelmässig, an das Komitee zur Beglaubigung zurückgeschickt werdenWir wünschen ein erfolgreiches Sammeln!
29.09.2015 nachrichtendienstgesetz.ch
Quelle: https://www.nachrichtendienstgesetz.ch/wp-content/uploads/Strassensammeln.pdf
.
.
