Ich denke nicht, dass eine Strafanzeige gegen die durch die NWO Bastler und deren Geld gedeckte Frau Doktor M. und so weiter eine unmittelbar offen sichtbare Wirkung zeitigen wird, wie wohl begründet sie auch sein mag. Die DE Juristik wird nicht einknicken, sie wird sich der Sache schlicht nicht annehmen.
Doch denke ich schon, dass es die Knecht – Ebene M.+Co. nervös machen und im Gesamtsystem Irritation hervorrufen wird. Das ist nicht schlecht. Das ist mit eigenen Waffen geschlagen.
Die Waffe?
Angst schüren.
Ich wünsche keinem der Schwerstverbrecher Böses. Doch wünsche ich, dass sie ihrer äusseren Macht beraubt in der Unterhose da stehen, das schon. Nein, ich werde nicht lachen. Ja, auch sie müssen sich auf den Weg machen.
Weg?
Ja, der Weg. Der Weg in Richtung: Wir sind Individuen. Und wir arbeiten uns in die Hände, zu unser aller Segen. Fini mit sich an Raub, Mord, Chaos, Folter begeilen. Verantwortung für das eigene Sein übernehmen. Ich wünsche IHNEN, jedem Einzelnen, schnelle Entscheidung zu Kurswechsel um 180 Grad. Es wird schmerzhaft werden. Es ist nicht leicht, vom Raubritter zum Ritter zu werden. Und es ist möglich.
thom ram feb2014
Quelle: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/nsa-affaere-strafanzeige-gegen-merkel-12782623.html
.
NSA-AffäreStrafanzeige gegen Merkel
03.02.2014 · Der Chaos Computer Club zieht blank: Er erstattet Strafanzeige gegen alle Mitglieder der Bundesregierung – namentlich gegen die Kanzlerin, den Innenminister und gegen die Chefs von BND, MAD und Verfassungsschutz. Der Vorwurf: verbotene geheimdienstliche Tätigkeit oder Beihilfe dazu.
Von MICHAEL HANFELD
© REUTERS
Wer hilft wem? Bundeskanzlerin Angela Merkel und Barack Obama im Juni 2013 im Bundeskanzleramt
Der Chaos Computer Club (CCC) holt in der Spähaffäre zum großen juristischen Schlag aus: Zusammen mit der Internationalen Liga für Menschenrechte hat der Club am Montag Strafanzeige beim Generalbundesanwalt erstattet. Die Anzeige richtet sich gegen sämtliche Mitglieder der Bundesregierung inklusive der Bundeskanzlerin und des Bundesinnenministers sowie gegen die Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Die Anzeige stützt sich auf den Vorwurf, amerikanische, britische und deutsche Geheimdienstagenten und ihre Vorgesetzten, der Innenminister und die Bundeskanzlerin hätten „verbotene geheimdienstliche Agententätigkeiten“ unternommen oder Beihilfe hierzu geleistet. „Durch Duldung und Kooperation mit der NSA und dem GCHQ“ liege eine Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs und Strafvereitelung im Amt vor.
„Ermittlungen sind überfällig“
Nach den Snowden-Dokumenten über massenhafte geheimdienstliche Überwachung und Angriffe auf Informationssysteme bestehe „längst Gewissheit darüber, dass durch in- und ausländische Geheimdienste gegen hiesige Strafgesetze verstoßen wurde“. Mit der Strafanzeige gegen die Bundesregierung, so der Chaos Computer Club, sollten „endlich die überfälligen Ermittlungen des Generalbundesanwalts angestoßen werden“. Man sei „überzeugt, dass die Verantwortlichen in den Nachrichtendiensten und in der Bundesregierung die verbotenen geheimdienstlichen Tätigkeiten nicht nur geduldet, sondern aktiv und in erheblichem Umfang gefördert und somit Beihilfe geleistet haben“.
Die Bundesregierung habe sich strafbar gemacht nach Paragraph 99 Strafgesetzbuch (verbotene geheimdienstliche Agententätigkeit), den Paragraphen 201ff. des Strafgesetzbuchs ((Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs) und nach Paragraph 258 Strafgesetzbuch (Strafvereitelung). Das müsse vom Generalbundesanwalt verfolgt werden.
Freies Geleit für Edward Snowden
Ermittlungen des Generalbundesanwalts seien „geboten, gar eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit“, es sei bedauerlich, dass nicht längst ermittelt wurde, sagte Julius Mittenzwei, Jurist und Mitglied des CCC. Es sei „nicht akzeptabel, dass die öffentlichen Stellen bislang kaum zur Aufklärung der geheimdienstlichen Machenschaften beigetragen haben, obwohl das Ausspähen vor aller Augen geschieht.“ Edward Snowden sei vom Generalbundesanwalt als sachverständiger Zeuge zu laden, „mit freiem Geleit sowie wirksamen Schutz vor Auslieferung an die Vereinigten Staaten.“
Generalbundesanwalt Harald Range prüft die Strafanzeige, hat aber kein formales Ermittlungsverfahren eingeleitet. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, er habe keine Stellung zu der Anzeige zu nehmen.
Weitere Artikel
- Klage gegen Datenskandal: Reden Sie jetzt, Herr Cameron!
- Constanze Kurz: „Wir wollen wissen, was Menschenrechte heute wert sind“
- Einsatz von NSA-Programmen: Constanze Kurz will Strafanzeige gegen Bundesregierung anzeigen
- Datenschutz: Meine Daten gehören dir
Quelle: FAZ.NET
Hier können Sie die Rec

© DPA