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Steuer-BELASTUNG ohne Ende

Bedarf Jauhuchanam’s Berechnung eines Kommentars?
TRV, 02.03.11

Muss MANN wissen

Unsere – stets und ständigum unser Wohl besorgten Regierungen, Abgeordneten und Richter haben eine großzügige „Entlastung“ beschlossen. Gnädig wie huldreichfinanziert sie diese aus „Bundesmitteln“ — also aus unseren STEUERN, die wir tagtäglich alle selber bezahlen! HERRLICH!
Klug ist sie – das muß man ihr lassen. Darauf muß man erst mal kommen:
Diese Verarsche von den Steuerzahlern bezahlen zu lassen! Einfach Geil!

angebliche Energie-Preis-Bremse (Gas, Strom)Beispiel: Stadtwerke Wedel GmbH,
22880 Wedel
erstellt am 28.02.2023
Gasin 2022ct/kWh nettobruttoSteuer 7 %
7,65338,18900,5357
Gasin 2023ct/kWh nettobrutto
13,584214,53510,9509
Differenz +5,93096,34610,4152
Teuerung in %77,49
Stromin 2022ct/kWh nettobruttoSteuer 19 %
26,246631,23354,9869
Stromin 2023ct/kWh nettobrutto
40,330047,99277,6627
Differenz +14,083416,75922,6758
Teuerung in %53,66
Von der BRD-Regierung
festgelegteReferenzpreise:
Teil A.)ct/kWh brutto7…

Ursprünglichen Post anzeigen 305 weitere Wörter


74 Kommentare

  1. Thom Ram sagt:

    Per Mail höre ich von Jauhuchanam:

    Was ich nicht verstehe:

    Keiner außer mir klagt vor Gericht gegen den Betrug der Preiserhöhungen bei Gas und Strom!

    Warum scheinen sich alle wegzuducken?

    So eine Klage beim Amtsgericht kostet nur ein wenig Zeit und ist einfach zu gewinnen.

    Wieso lasst ihr euch diesen Betrug gefallen?

    Allein der Betrug durch die Preiserhöhungen

    bei Gas und Strom spült 10.459.490.828 € extraSteuern in die Räuber-Kasse des BRD-Regimes:

    — Das sind immerhin 124,08 Euro pro Jahr und Nase —

    — Mama. Papa und zwei Kinder = 500,- Euro im Jahr! —

    —————- FÜR GAR NICHTS —————-

    Also ich habe jazehn Kinder (10 bis 35 Jahre alt),vier Enkel (5 bis 14 Jahre alt),zwei Weibchen (ein „geschiedenes“) (71 u. 52 Jahre alt),eine Schwiegertochter (35 Jahre alt)und einen Schwiegersohn (37 Jahre alt)— mit mir (60 Jahre alt) sind das 19 Menschen:

    19 x 124,08 = 2.357,52 Euro mehr STEUERN

    *allein* wegen der nicht begründbaren Preiserhöhung

    für Gas und Strom!

    MEHR Steuereinnahmen Diesel: = 4.936.088.235MEHR Steuereinnahmen Benzin: = 5.000.193.277MEHR Steuereinnahmen Erdöl: = 4.425.606.964—————————————MEHR STEUEREINNAHMEN …. = 14.361.888.476PLUS aus Gas und Strom …………. +10.459.490.828—————————————= MEHR STEUEREINNAHMEN . = 24.821.379.304

    NUR bei der Energie (ohne KOHLE!)Pro Jahr und Nase = 294,44 Euro!

    Ihr könnt – wie ihr lustig seid – gegen den Krieg sein!… und einer KNECHTS-Wagen an den Lippen hängen… und aus einer *LA-FONTAINE* = einem Brunnen trinkenund ihre Bücher lesen bis ihr SCHWARZER-Ganser werdet –

    Finanzieren TUT ihr den Krieg allein über das MEHRan Steuern, daß ihr euch aus der Tasche leiern lasst!

    … und ihr bemerkt bei alledem nicht einmal, daß

    sich das NETTO-National-Einkommen Deutschlands

    ALLEIN in 2022

    von 3.000-Milliardenum 1.200-Milliardenauf 1.800-Milliarden

    VERRINGERT hat!

    ***Mit aller Deutlichkeit muß man es sich in den letzten Konsequenzen ausmalen, was es für das Wesen und die Erscheinungsformen des Pseudo-Sozialismus und der Schein-Demokratie bedeuten muß, daß

    sie auf demselben Sumpfboden erwachsen sind wie der KAPITALISMUS, dieser Geißel, unter der wir Menschen so entsetzlich leiden.

    Und es ist immer dasselbe Wasser, mag es nun demokratisch, mag es nun christlich-religiös gefärbt sein, das aus einem Giftbrunnen stammt, und das keine Färbung der Welt zu einem gesunden Trank machen kann.***https://seidenmacher.wordpress.com/2023/03/01/steuer-belastung-ohne-ende

    https://seidenmacher.wordpress.com/…/steuer-belastung…/

    Einen Kommentar zu diesem Beitrag schreiben: http://seidenmacher.wordpress.de/2023/03/02/verzaubert/#respond

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  2. Drusius sagt:

    Es wird natürlich der Plan, daß es den Menschen ungemütlich im gemachten Nest gemacht wird, weiter verfolgt: (https://www.youtube.com/watch?v=IdZCU8gruFo). Die Abbruchssysteme geben Gas, die Aufbausysteme werden uns noch nicht gezeigt.

    Gefällt 1 Person

  3. Glückauf sagt:

    Drusius 15:41
    Das Video ist ein Hinweis auf die neue Grundsteuer,da hoffe ich mal auf grossen Protest zumindest im Osten des Landes.
    Dort haben ja etliche kleines Häuschen mit grossem Garten, zumal die Grundsteuer ohnehin eine Frechheit ist.

    Jauhuchanam
    Da gebe ich Dir in vielem Recht, denn ordentlich Sand ins Getriebe geben ist effektiver-aber gegen wen und wie klagst Du vor dem Amtsgericht ?
    Versorger -oder wen ?

    Gefällt 1 Person

  4. Fred sagt:

    Ich habe nun bereits so 50 Klagen bei allen möglichen Fachgerichten geführt, und einige sind noch rechtshängig.

    Aber auch ich weiß nicht gegen wen man wegen zu hoher Steuerbelastung klagen könnte.

    Es sieht so aus, als wären Klagen gegen die „Staatsmacht“ gemeint.

    Aber die sind bei staatlichen Gerichten aussichtslos.

    Klageannahme beim AG kostet bereits Kostenvorschuss.

    PKH gibt es in der Praxis nicht, denn der Richter, der über PKH bestimmt, ist der der dann den Prozess führt. Also sagt der Richter, dass es keine PKH gibt, weil der Prozess (bei ihm) aussichtslos ist. Da der Prozess (bei ihm) aussichtslos ist, ist die Ablehnung der PKH hinreichend begründet.

    Befangenheitsverfahren werden stets für den befangenen Richter entschieden, nach dem Motto: „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“.

    Verfahren wegen Rechtsbeugung erfolgreich zu führen ist ausgeschlossen.

    Amtsmissbrauch wird praktisch nicht verfolgt, wegen fehlender Gesetzgebung.

    Ein Vorgehen gegen eine amtierende Regierung setzt Rechtsstaatlichkeit voraus.

    Gefällt 1 Person

  5. Thom Ram sagt:

    18:54 FRED

    „Ein Vorgehen gegen eine amtierende Regierung setzt Rechtsstaatlichkeit voraus.“

    Rechtsstaatlichkeit setzt voraus, daß Leut mit Herz, Hirn und Gewissen in Staatsdiensten stehen.

    Hätte ich einen Zauberstab, ich würde wägen und gegenüberstellen wollen.

    Leut mit, bzw. ohne Herz, Hirn und Gewissen

    in Politik,
    Juristik,
    Medien,
    Universitäten,
    Ordnungsdiensten,
    Medizin.

    Verhältnis?

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  6. Glückauf 02/03/2023 UM 18:27 und Fred 02/03/2023 UM 18:54

    Ich klage selbstverständlich nicht gegen die „Staatsmacht“ = das BRD-Regime
    sondern den Versorger, denn der ist ja der eigentliche Betrüger, da er einen PREIS verlangt,
    den er nicht begründen kann — das ist nach BGB BETRUG und Wucher.
    Bei diesem Betrug kassiert er jedoch auch die Umsatzsteuer (im Volksmund falsch als
    Mehrwertsteuer bezeichnet) für das Finanzamt (die „Staatsmacht“ = BRD-Regime) ein.
    => Muß der Versorger mir nun mein Geld zurückzahlen, fließen sofort weniger Steuern
    in die Räuberkasse des Regimes — klar wird sich das Regime dann andere Schweinereien
    ausdenken, um uns zur Zahlung zu zwingen.

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  7. Fred sagt:

    Ich mach es stets so, ich zahle gar nicht erst.

    Dann muss der klagen der das Geld haben will, und nicht der der zuviel bezahlt hat.

    Also was? Sie Herr Vermieter verlangen zum 2 mal im Jahr eine höhere Nebenkostenvorauszahlung, das geht gar nicht.

    Sie können nämlich die 2. gar nicht für 1.1.2023 begründen, weil die Rergierung erst im März abschließend über die Energiepreisdeckel beschließt. Also können sie Ihre 2. Erhöhung auf gestiegene Energierpreise abgestellt, gar nicht begründen.

    Hat man nun ein eigenes Haus und man rechnet z.B. mit tatsächlichen 20% Erhöhung im März, statt den gewünschrten 50% am 1.1. dann bezahlt man vor März schon nur die 20% Erhöhung mit Schreiben warum, oder man zahlt unter Vorbehalt gleich die 50%.

    Sind dann nachweislich die 50% rechtswidrig, dann klagt man nicht selbst auf eigene Kosten, sondern verrechnet korrekt die Vorleistung unter Vorbehalt, indem man künftig monatlich einen Teil der rechtswidrigen Forderungen nicht beztahlt. Bis die Überzahlung vor dem März ausgerglichen ist. Dann muss der mit den rechtswidrigen Forderungwen auf eigene Kosten klagen und verliert. So mache ich das, ich habe kein Geld zu verschenken. Das mit dem „Unter Vorbehalt“ geht aber nur für kurze Zeit, die nicht feststeht sondern auf die Umstände abgestellt wird. Ist eine klage in Aussicht dann gilt unbter Vorbehalt bis dahin. man die sche so kreieren, dass immer eine Klage der endgültigen Klärung „ins Haus steht“

    Weiterhin:

    Die MwSt. ist tatsächlich keine UST. wegen dem MwSt Vortrag, was es bei der UST. zu 3% wie im Kaiserreich und der DDR nicht gab. Da war die UST. fest zu 3% und man bekam nichts zurück.

    Man fing aber so in den 60ern an, weil man immer mehr Steuergelder brauchte, auf MwSt. umzustellen, eine Steuer die erst fällig wird wenn ein Mehrwertt tatsächlich erzielt wird und nicht schon wenn man Einkaufsumsatz macht

    Kauft der Tischler also Holz, dann hat er darauf früher 3 % UST bezahlt und die waren weg.

    Bei der MwSt. sind im Holzpreis aber die 19 % MwSt bereits enthalten. Und die kann sich der Unternehmer/Tischler erstatten lassen. Üblich: er verrechnet mit der Ausgangs MwSt. In der monatlichen UST, eigentlich MwSt Erklärung.

    Bringt der Kunde selbst sein Holz zum Tischler, und der Tischler arbeitet nur, dann sind auf dessen Arbeit ohne Material und Kosteneinsatz, tatsächlich 19% MwSt fällig.

    Oder er läßt sich von der ganzen MwSt nach § 19 befreien, dann bekommt er aber auch keine Vorsteuer erstattet.

    Verkauft der Tischler nun den Tisch für den reinen Materialpreis, dann fällt kein Ausgleich auf die Verrechnung von MwSt an. Weil er keinen Mehrwert (durch seine arbeit) erzielt hat. Dann zahlt der Endkundev die MwSt. die der Tischler zuvor ausgelegt hat.

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  8. Fred 03/03/2023 UM 00:27

    „Ich mach es stets so, ich zahle gar nicht erst.
    Dann muss der klagen der das Geld haben will, und nicht der der zuviel bezahlt hat.“

    Wenn ich diese Möglichkeit hätte, würde ich genauso vorgehen, wie du es machst:
    Erst mal gar nicht zahlen – bzw. nur so viel, wie angemessen ist!

    Bei der Bezahlung der Rechnungen für Gas, Strom und Wasser ist mir dieser Weg allerdings
    vor Jahren vom „Jobcenter“ verbaut worden: Das „Jobcenter“ bezahlt seit Jahren an den „Versorger“
    direkt die Abschläge für Gas, Strom und Wasser.

    Damit habe ich auch kein Problem: Eine Sache weniger, um die ich mich kümmern muß 😉
    „wo ich doch eh schon seit ZEHN Jahren alle paar Wochen Widersprüche und Klagen
    gegen das „Jobcenter“ führen muß …“

    Ich muß zugeben, daß mir das mittlerweile sogar Spaß macht: (Denn) obwohl den meisten
    Widersprüchen „nicht abgeholfen wird“, entscheidet das Sozialgericht immer zu meinen Gunsten.

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  9. Fred 03/03/2023 UM 00:27

    Was du da über Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer schreibst, ist wirklich falsch.

    Es gibt keine *Mehrwertsteuer* – die unwissenden und unaufgeklärten Menschen
    bezeichnen die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuern, was ein echter Blödsinn ist –
    „an Deppen-Doofer-Dummheit nicht zu überbieten“ – Schildbürger vom Feinsten!

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  10. Fred sagt:

    @ „jauhuchanam राम अवत कृष्ण יוחנן אליהו
    03/03/2023 um 05:59

    Fred 03/03/2023 UM 00:27

    Was du da über Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer schreibst, ist wirklich falsch.

    Es gibt keine *Mehrwertsteuer* – die unwissenden und unaufgeklärten Menschen
    bezeichnen die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuern, was ein echter Blödsinn ist –
    „an Deppen-Doofer-Dummheit nicht zu überbieten“ – Schildbürger vom Feinsten!“

    Es tut mit leid Dir widersprechen zu müssen, aber die Mehrwertsteuer besteuert hier den Mehrwert und nicht den Umsatz.
    Bei der MwSt. kannst Du die Vorsteuer geltend machen, soweit Du nach Vereinbarung mit dem FA dazu zugelassen bist.

    Kaufst Du z.B. bei Gewerbebeginn eine Betriebsausstattung zu 10000 € netto beim Lieferanten, dann berechnet der 19% MwSt. darauf. Dann zahlst Du an den Lieferanten 11900 € Brutto inkl. MwSt.. Also, allen Werbelügen zum Trotz sind nicht 19% USt. im Bruttopreis enthalten, sondern nur 11,9 %. Auch hat kein Händler das Recht die 19% seinem Kunden zu erlassen. Die Zahlt er immer an das FA.

    Wenn nun der Gewerbetreibende zu Beginn seiner Tätigkeit das Büro und die Werkstatt mit der Betriebsausstattung zu 11900 € Brutto einrichtet, und er macht im laufenden Monat nichts anderes was eine Rechnungsstellung erfordert, dann gibt er für den Monat in der USt. Erklärung die 1900 € VORSTEUER an. Und die bekommt er vom FA erstattet wenn er will.

    Bei reiner USt. wie zu Kaiserszeiten oder in der DDR oder in der BRD vor Einführung der MwSt. (Berechnung) ging das nicht. Und deshalb wird die USt. die nur auf die Erzielung eines MwSt. abzielt auch zu anfänglich 13% berechnet statt zu 3%.

    Am Ende erhält der Fiskus mehr durch die MwSt. als bei Beibehalten der alten USt.

    Als man mich 1990 in dieses System gegen meinen Willen hineingezogen hat, lag die USt. als MwS. bei 14%.

    In anderen europäischen Ländern ist die MwSt. noch höher – bis zu 25%. Es dürfte einleuchten, dass man keine 25% Steuer auf den Umsatz einziehen kann.

    Der Unterschied von USt. zu 3% früher und MwSt. jetzt, ist die Verrechenbarkeit.

    Früher hatte ein Unternehmer 3% auf seinen Umsatz zu zahlen. Die waren weg. Die Steuer vom Einkauf die er gezahlt hat, gab er an den Käufer weiter. Ist die Ware verdorben und „0“ wert, dann war die USt. dennoch weg. Weist der Unternehmer heute nach, dass die Ware verdorben ist zu „0“, dann bekommt er die 11,9 % gezahlte MwSt. vom FA zurück, die er als 19% auf den Wareneinkaufswert erst einmal bezahlt hatte. Bei USt. bekam man nicht die 3% zurück.

    Das Problem mit der Energie ist, dass die Regierung den reinen Energiepreis in die Höhe treibt, dann 5,5 Cent EEG Umlage draufschlägt, und auf den Mehrwert den die Regierung durch diese Preistreiberei erzielt, noch 19% UST/MWSt. wegen dem durch Betrug am Bürger erzielten Mehrwert drauf schlägt.

    Je teurer die Regierung die Einkaufspreise für die Versorger gestaltet, desto höher auch noch die zusätzliche MWSt..

    Und die MwSt. die in den Energierechnungen enthalten ist, gibt der Untrernehmer als Vorsteuer in der MONATLICHEN USt. Erklärung beim FA an. Er hat also mit der Vorsteuer bereits eine Steuer auf einen fiktiven Mehrwert bezahlt, ohne dass er einen Mehrwert erzielt hat. Das Prinzip ist also ähnlich wie bei der Lohnsteuer als Untersteuer der EkSt. vor dem Lohnsteuerjahresausgleich.

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  11. Vollidiot sagt:

    Wenn ich eine Rechnig stelle und haue die 19% MWSt drauf und die Rechnig wird, warum auch immer, erst in 5 Monaten bezahlt, so hat das FA den Anspruch auf diese MWSt schon am 10. des nächsten Monats. Also nicht erst dann, wenn ich den Schotter kriege. USt-Erklärige sind meist monatlich abzumgäben.

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  12. Thom Ram sagt:

    Volli 18:02

    Das isch dorum eso wie Du s beschriibsch: Die vom FA, die schaffe ebe no seriös.

    Was heißt übrigens „FA“? Finanzamt? Oder Fähl-Alarm? Oder Fleisch-Appetizer? Neuänglisch sött au i Betracht zoge wärde hüt.
    „FleischAppetizer“ döfti für es chliises Fischli wo Du bisch wohl prima zueträffe. Du mit Dinere Abgab so öppis als wie e Wermuet zäme mit emene Chnoblibrötli, um deno bi Großfisch fische z go, Hauptmahlzyt.

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  13. Vollidiot sagt:

    Thom

    FA = Füdli-Aargauer…………………………………. 🙂

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  14. Fred sagt:

    @ Vollidiot
    03/03/2023 um 17:02

    Regelmäßig ist die Sollversteuerung, der Fall den Du beschreibst. Da kannst Du aber auch die Vorsteuer „ziehen“ wenn Du Deine Eingangsrechnungen nicht bezahlt hast. Der umgekehrte Fall wäre zu beantragen, dazu gibt es Einschränkungen, und der nennt sich IST-Versteuerung. Also bezahlst Du erst Deine inrechnung gestellte MwSt. wenn Du die Ausgangs-Rechnung bezahlt bekommen hast, kannst aber die Vorsteuer erst ziehen wenn Du Deine Eingangsrechnungen bezahlt hast.

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  15. Fred sagt:

    Mit Inkrafttreten der Steuereform am 1. Januar 1968 in der BRD erfolgte die Umstellung auf die sogenannte Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug, die landläufig auch als Mehrwertsteuer bezeichnet wird.

    Da aber die vorgegebenen Richtlinien immer noch den Begriff „Umsatzsteuer“ beibehalten, heißt, wegen der Richtlinien, die tatsächliche Mehrwerststeuer, die ab Januar 1968 auf den Mehrwert abstellt und nicht mehr auf den Umsatz, auch im Fiskalgebrauch, Umsatzsteuer und es gibt die Umsatzsteuergesetze die den Gebrauch der Mehrwertsteuer ersatzweise für die frühere Umsatzsteuer vor 1968 regeln.

    Für den Endverbraucher ist es eh wurscht wie die Steuer benannt wird die er am Ende zahlt. Für den Unternehmer nicht.

    Der „alte Siemens“ hat 1919 bereits bemängelt, dass die Umsatzsteuer zu immer mehr Belastung führt, je mehr ein Weiterverkauf eines (früheren Vor-)Produktes den Steuerpflichtigen wechselt.

    Würde also der Holzfäller aus dem gefällten Baum bereits den fertig lackierten Tisch herstellen, dann fällt die Umsatzsteuer nur einmal beim Tischkäufer an. Wäre bereits ein Tischler dazwischen und ein Händler, dann fällt die Umsatzsteuer 3 mal an.
    Die Mehrwertsteuer dagegen nur einmal in voller Höhe beim Endkunden. Dazwischen gibt es die Verrechnung der Vorsteuer beim Unternehmer.

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  16. Thom Ram sagt:

    Du bisch gemein, ha’s doch immer scho gwüsst. Gemeinling im Dichterpelz.
    Füdli-Aargauer gits nämli nid.
    Aber villicht Furz-Arsch. Die gits. Bi geischtigem Durchfall und entsprächender Diarrhoe.
    Erklimmet dann die Höh‘
    des geischt’gen Niederganges
    von blöd und blöd und blö
    bis hin zum moralversauten Schwanges.

    Uff. Ich hatte schon Bessere. Sei’s drum.
    Nicht immer ist Gerades krumm.

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  17. Fred 03/03/2023 UM 16:26 @ jauhuchanam राम अवत कृष्ण

    „Es tut mir leid Dir widersprechen zu müssen, aber die Mehrwertsteuer besteuert hier den Mehrwert und nicht den Umsatz.“

    Da es hier keine „Mehrwertsteuer“ gibt, kann ein „Mehrwert“ gar nicht besteuert werden.
    Und weil es im kapitalistischen System keinen „Mehrwert“ gibt, kann es auch gar keine „Mehrwertsteuer“ geben.

    Ich bin seit 42 Jahren kaufmännisch tätig und habe bereits mit 18 Jahren für meinen Vater die Buchführung gemacht und die Umsatzsteuererklärungen für ihn gefertigt. Von 1988 bis 1995 war ich ein kleiner Geschäftsführer eines Unternehmens mit bis zu 150 Mitarbeitern und einem Gesamtumsatz von rund 25 Millionen DM in sieben Jahren. Auch dafür habe ich die Buchführung und die Lohnbuchführung gemacht, die Umsatzsteuererklärungen geschrieben und die Bilanzen aufgestellt.
    —————————–
    „Bei der MwSt. kannst Du die Vorsteuer geltend machen, soweit Du nach Vereinbarung mit dem FA dazu zugelassen bist.“

    Nein, das ist falsch.
    Auf alles, was ich einkaufe, muß ich 19 % (bei Lebensmitteln 7 % / Weihnachtsbäume sind ein Sonderfall 😉 ) Umsatzsteuer an den Verkäufer bezahlen:
    „Kaufst Du z.B. bei Gewerbebeginn eine Betriebsausstattung zu 10000 € netto beim Lieferanten, dann berechnet der 19 %“ Umsatzsteuer! [keine MwSt.!] darauf.
    „Dann zahlst Du an den Lieferanten 11:900 € brutto inkl. Umsatzsteuer! [keine MwSt.!]
    —————————–
    „Also, allen Werbelügen zum Trotz sind nicht 19 % USt. im Bruttopreis enthalten, sondern nur 11,9 %.“

    Nein, auch das ist falsch. Im Bruttopreis sind 19 % USt. von 10.000,- netto enthalten:
    10.000 (netto) x 19 % = 1.900,- — 10.000,- (netto) + 1.900,- USt. = 11.900,- brutto.
    Außerdem sind 1.900,- rund 15,97 % von 11.900,- und keine 11,9 %.
    —————————–
    „Auch hat kein Händler das Recht, die 19 % seinem Kunden zu erlassen. Die zahlt er immer an das FA.“

    Auch das ist nicht richtig! Ich kann dem Kunden selbstverständlich die 19 % erlassen!
    Gesetzt den Fall, ich verkaufe dir etwas für 10.000,- und verlange keine 19 % USt. von dir, dann muß ich dir eine Rechnung in Höhe von 10.000,- ausstellen und angeben, daß darin 19 % USt. enthalten sind = 8.403,36 netto + 19 % = 1.596,64 Umsatzsteuer. WAS EIN VERLUST für mich!
    —————————–
    „Wenn nun der Gewerbetreibende zu Beginn seiner Tätigkeit das Büro und die Werkstatt mit der Betriebsausstattung zu 11.900 € Brutto einrichtet, und er macht im laufenden Monat nichts anderes, was eine Rechnungsstellung erfordert, dann gibt er für den Monat in der USt. Erklärung die 1.900 € VORSTEUER an. Und die bekommt er vom FA erstattet, wenn er will.“

    Mit Wollen oder Nicht-Wollen hat das nichts zu tun, sondern allein damit, ob man Vorsteuerabzugsberechtigt ist.
    —————————–
    „In anderen europäischen Ländern ist die MwSt. noch höher – bis zu 25 %. Es dürfte einleuchten, dass man keine 25 % Steuer auf den Umsatz einziehen kann.“

    Auch in anderen europäischen Ländern gibt es keine Mehrwertsteuer! Es gibt eine Umsatzsteuer.
    Es leuchtet überhaupt nicht ein, „dass man keine 25 % Steuer auf den Umsatz einziehen kann.“
    Hier in Deutschland werden 19 % Umsatzsteuer auf den Umsatz erhoben, warum soll das
    denn bei einem Umsatzsteuersatz von 25 % jetzt plötzlich nicht gehen?
    —————————–
    „Der „alte Siemens“ hat 1919 bereits bemängelt, dass die Umsatzsteuer zu immer mehr Belastung führt, je mehr ein Weiterverkauf eines (früheren Vor-)Produktes den Steuerpflichtigen wechselt.“

    Als ob das den „alte Siemens“ gekümmert hätte!
    Unternehmen bezahlen doch überhaupt niemals einen Pfennig Umsatzsteuern –
    der Endverbraucher ist es, der die Umsatzsteuern ganz allein bezahlt! Niemand sonst!
    —————————–
    Zur Verdeutlichung:

    Ich kaufe etwas zu 10.000,- ein. Darauf zahle ich 19 % Umsatzsteuer. Brutto = 11.900,-
    Ich verkaufe es für 20.000,-. Darauf muß der Endverbraucher 19 % Umsatzsteuer zahlen. Brutto = 23.800,-

    Das gebe ich in der Umsatzsteuererklärung dem Finanzamt gegenüber an.

    Einkauf = 10.000,- plus 1.900,- Umsatzsteuer = 11.900,- brutto.
    Verkauf = 20.000,- plus 3,800,- Umsatzsteuer = 23.800,- brutto.


    1.900,- USt. bezahlt (sogenannte Vorsteuer) und
    3.800,- USt. erhalten (vom Endverbraucher)

    3.800,- erhalten, minus 1.900,- schon an das Finanzamt abgeführt = 1.900,- noch an das Finanzamt abzuführen.

    Wie viel habe ich an Umsatzsteuern bezahlt? Richtig! EXAKT NULL €uro!
    Die gesamte Umsatzsteuer in Höhe von 3.800,- hat der Endverbraucher bezahlt!

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  18. Vollidiot 03/03/2023 UM 17:02
    „Wenn ich eine Rechnig stelle und haue die 19% MWSt drauf und die Rechnig wird, warum auch immer, erst in 5 Monaten bezahlt, so hat das FA den Anspruch auf diese MWSt schon am 10. des nächsten Monats. Also nicht erst dann, wenn ich den Schotter kriege.“

    1. Es gibt keine Mehrwertsteuer — es gibt eine Umsatzsteuer!
    2. Die Umsatzsteuer ist erst dann abzuführen, wenn ich sie erhalte.

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  19. Fred 03/03/2023 UM 17:40 @ Vollidiot 03/03/2023 um 17:02

    Wo hast du bloß solche vollkommen falschen Informationen her?

    1. In der Umsatzsteuererklärung wird die Umsatzsteuer angegeben, die man tatsächlich erhalten hat
    2. In der Umsatzsteuererklärung wird die Umsatzsteuer angegeben, die man tatsächlich schon abgeführt hat

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  20. Fred sagt:

    @ jauhuchanam राम अवत कृष्ण יוחנן אליהו
    04/03/2023 um 11:42

    Fred 03/03/2023 UM 17:40 @ Vollidiot 03/03/2023 um 17:02

    Wo hast du bloß solche vollkommen falschen Informationen her?“

    Ich bleibe bei Meiner Meinung weil die die Richtige ist.

    Ich habe 1990 einen Umsatzsteuerlehrgang besucht, weil es in der DDR nur USt. gab und in der BRD seit 1968 Mehrwertsteuer die nur falsch als USt. bezeichnet wurde und wird.

    Ich habe eine Geschäftsentwicklung, Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, und 3 Klagen am FA Gericht. Dabei bin ich bei meiner richtigen Meinung nie auf Gegenwehr gestoßen.

    Nur weil die Impfung gegen Corona nach alter Tradition Impfung heiß ist es nicht mehr eine solche.

    Und nur weil im eingefahrenen Sprachgebrauch die MwSt. der Einfachheit halber noch USt. benannt wird, ist es doch seit 1968 dem Grunde nach eine Mehrwertsteuer.

    Es wird, und da beißt die Maus keinen Faden ab, wegen der Vorsteueranrechenbarkeit der (ggf. scheinbare Mehrwert) besteuert.

    Wenn man etwas bei Umsatzbesteuerung wie in der BRD vor 1968 mit Umsatzsteuer kauft, dann hat man, wenn man es wegwerfen muss, die Umsatzsteuer wegen dem Umsatz des Verkäufers auf nimmer Wiedersehen an den Fiskus bezahlt. Die eigentlich seit 1968 im Umsatz des Verkäufers enthaltene MwSt. hat man auch bezahlt, aber man läßt sich die Vorsteuer „sofort“ vom FA erstatten. Dann hat man auch die Ware weggeworfen, aber keine USt. in Form von MwSt. an den Fiskus tatsächlich bezahlt.

    Vor 1968 waren also bei z.B. 1000 DM Wareneinkauf die darauf entfallenen 3% USt. zu 30 DM an den Fiskus bezahlt worden, und man hat den „Waren-Wert“ von 1030 € weggeworfen, und unmittelbar nach 1968 hat man auf die 1000 DM Warenwert eine weiterhin USt. genannte, aber tatsächliche MwSt. zu 13% bezahlt, die man aber „sofort“, noch ehe man die Ware ausgepackt und in Augenschein genommen hat“, vom Fiskus erstattet bekommen. Man hat die MwSt. zwar an den Fiskus über den Verkäufer bezahlt, aber als Nichtweiterverkäufer im Gegensatz zu vor 1968 vom Fiskus erstattet bekommen.

    Der Unterschied liegt in der BRD in der Gesetzesnovellierung von 1968.

    Der Verbraucher nennt es weiter USt. weil er die bezahlt.

    Der Unternehmer nennt sie aber richtiger Weise MwSt..

    Ein Beratungsinhalt von Unternehmensberatern, wie auch mir, ist der Umgang mit der MwSt.

    Wird ein Auto über Kredit mit 0 Eigenkapital zu 30000 DM/€ gekauft und nichts ist bezahlt, dann macht man als schlauer, sodann beratener, Unternehmer, die Vorsteuer aus der Autorechnung geltend, und erhält die in den 30000 DM/€ enthaltene Vorsteuer vom FA zurück. Auf heute berechnet, bei 19% 3 x 1190 € = 3170 €. 10000 x 19% = 1900. 10000 + 1900 = 11900. In der Bruttosumme von 11900 sind 11,9% Umsatzsteuer enthalten, und keine andere Zahl. Als es noch 14% Umsatzsteuer war, da waren es 11,4%.

    Das ist der Unterschied wie zwischen Preisaufschlag des Händlers und Handelsspanne, die von „oben“ herunter gerechnet wird.

    Also: 500 € Warenwert + 100% Aufschlag ergibt 500 € + 500 € = 1000 € Verkaufspreis. Aber trotz der 100% Aufschlag beträgt die Handelsspanne nur 50%. Also 500 € in 1000 €.

    Ich liege richtig, wobei es nun endlich einleuchten müsste, dass es vor 1968 bei Umsatzsteuer zu 3% nichts vom FA zurück gab.

    Im Gegensatz zur MwSt. mit Vorsteuerbetrachtung, eine Vorsteuerbetrachtung die es bei USt. vor 1968 nicht gab.

    Also der Endverbraucher nennt die Endsteuer wie er will, also USt. weil er sie ohnehin bezahlt.

    Der Unterschied zwischen USt. und MwSt. tangiert nur den Unternehmer.

    Und ich nenne richtiger Weise die MwSt. MwSt. weil ich selbst oftmals die obige Finanzierungsmöglichkeit über die erstattete MwSt. benutzt habe, und ich werde nicht meine Geschichte leugnen, und vorlügen vor 1968 gabe es die USt. als Vorsteuer auch erstattet.

    Zu berücksichtigen ist zudem die Soll- und Ist-Besteuerung, und nicht die Bezeichnung der Corona-Impfung als Impfung, und die MwSt. als USt..

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  21. Fred sagt:

    Ein Lied welches den Steuerzahler in der BRD beschreibt: „Einer ist immer der Loser“ von Stefan Remmler

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  22. Fred sagt:

    @ „jauhuchanam राम अवत कृष्ण יוחנן אליהו
    04/03/2023 um 11:36“

    Zudem: In jeder Werrbung „verschenkt“ der Handelsunternehmer die Mehrwertsteuer (MwSt.) und niemals die Umsatzsteuer.
    Millonenmal wird die MwSt. „als im Endpreis enthalten“ benannt, und nicht die USt..

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  23. Thom Ram sagt:

    Volli und Uhuli und Weitere Steuerkenner, Ihr solltet Euch ma zusammensetzensitzen und klären bestmöglichtst das, was in Wahrheit abgeht.

    Ich traue Euch zu, daß Ihr, Euer Wissen zusammentragend, Durchblick schärfen könntet.

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  24. Fred sagt:

    @ Thom

    Ein Lied welches den Steuerzahler in der BRD beschreibt: „Einer ist immer der Loser“ von Stefan Remmler

    Ein Lied welches mich begeistert, weil ich weiß wie es geht, kein „Loser“ zu sein.

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  25. Fred sagt:

    @ Thom

    Ich habe früher als Unternehmensberater im Krisenmanagement mein Geld verdient. Fachbereich GmbH Mantel Handel.
    Die Sache wurde von manchen übertrieben, und die Unterlagen von „beerdigten GmbH’s“ wurden zugänglich in Hallen gelagert.

    Diese Tätigkeit ist in der sogenannten Grauzone angesiedelt und ich habe damit Leben gerettet, mit gewerblichen Neuanfang statt Suizid. Und die Grauzone wurde und wird von der Steuerfahndung und der Staatsanwaltschaft arg beeugt. Hätte ich solch groben Unfug von mir gegeben, wie manche als Tatsachen darstellen, dann wäre ich eingefahren. Jetzt Verjährung.

    Dann lese ich später in der Zeitung, dass ein Mörder, der einen Nachbarn im früheren Gewerbebetrieb ermordet hat, noch gesucht wird. Also melde ich mich bei der Kripo und nehme meinen Mandanten in Schutz, bezüglich ungerechtfertigter Verdächtigung, denn der wusste durch mich wie man als Schuldner überlebt ohne den Gläubiger umzubringen.

    Ich habe dann einen 20minütigen Vortrag bei der Kripo gehalten, grob, wie GmbH Mantel-Handel funktioniert.
    Die sagten, obwohl sie eine Abteilung für Wirtschaftskriminalität haben, haben sie soetwas noch nie gehört.

    Wenn ich mich nicht täusche kann man Deine frühere Tätigkeit mit der eines Lehrers gleich setzen.
    Lernen nun Schüler vom Lehrer, oder von Analphabeten die sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen?

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  26. Oh, weh – oh, weh — Fred 04/03/2023 UM 17:52

    „Der Verbraucher nennt es weiter USt., weil er die bezahlt.

    Der UNWISSENDE Verbraucher nennt die Umsatzsteuer
    in seiner besser-wessi Schilda-Weisheit *Mehrwertsteuer*,
    weil er eh von Tuten und Blasen keine Ahnung hat.

    Es wird der Umsatz besteuert und nicht der „Mehrwert“!

    „Ein Beratungsinhalt von Unternehmensberatern, wie auch mir, ist der Umgang mit der MwSt.“

    Dann laß ich dabei mal nicht erwischen:
    Für die illegale Steuerberatung sind schon klügere als du in den Knast gewandert. 😉

    „Wird ein Auto über Kredit mit 0 Eigenkapital zu 30000 DM/€ gekauft und nichts ist bezahlt, dann macht man als schlauer, sodann beratener, Unternehmer, die Vorsteuer aus der Autorechnung geltend, und erhält die in den 30000 DM/€ enthaltene Vorsteuer vom FA zurück. Auf heute berechnet, bei 19% 3 x 1190 € = 3170 €. 10000 x 19% = 1900. 10000 + 1900 = 11900. In der Bruttosumme von 11900 sind 11,9% Umsatzsteuer enthalten, und keine andere Zahl. Als es noch 14% Umsatzsteuer war, da waren es 11,4%.“

    Was du da erzählst, ist purer Unsinn. Das ist nicht „schlau“, sondern dumm und strafbar.

    In der Bruttosumme von 11.900,- sind 19 % Umsatzsteuer enthalten
    10.000 x 19 % = 1.900 UMSATZSTEUER — wie kann man nur derart verbohrt sein,
    zwischen dem prozentualen Anteil und der Umsatzsteuer nicht unterscheiden zu können?

    1.900 von 11,900 sind 15,966386 % von 11,900
    ⇒ der PROZENTUALE ANTEIL 1.900 der Bruttosumme 11.900 = 15,97 %
    Mit der Umsatzsteuer hat das nüschts zu tun.

    Meine Fresse, meine Fresse!
    Ein Land voller Schildbürger, die glauben, einem Kaufmann die Steuern
    erklären zu müssen und das Rechnen beibringen zu können.
    Kein Wunder, daß sich hier alle betrügen und bescheißen lassen
    und nie auf einen grünen Zweig kommen.

    Als nächstes kommt noch, daß US$, DM und Euro *tatsächlich* Geld sind. 😉
    Ein Volk von Schwachmaten unter dem ich leben muß.

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  27. Fred 04/03/2023 UM 18:17 @ „jauhuchanam राम अवत कृष्ण יוחנן אליהו 04/03/2023 um 11:36“

    „Zudem: In jeder Werrbung „verschenkt“ der Handelsunternehmer die Mehrwertsteuer (MwSt.) und niemals die Umsatzsteuer.
    Millonenmal wird die MwSt. „als im Endpreis enthalten“ benannt, und nicht die USt.“

    … und du nennst dich echt „Unternehmensberater“?
    Deine armen Kunden kann ich nur bedauern –
    falls die nicht schon pleite sind oder hinter Gittern sitzen.

    Unfassbar, was du hier für einen Scheiß abgesondert hast!

    Mir reicht es nun mit deinem unsinnigen Gequatsche,
    dein Firlefanz und Mumpitz geht mir nämlich mittlerweile auf den Zeiger!

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  28. Fred sagt:

    @ jauhuchanam राम अवत कृष्ण יוחנן אליהו
    05/03/2023 um 02:13

    Der Grundstreit besteht darin, dass Du die tatsächliche MwSt. USt. nennst.

    Der Ausgangspunkt war, dass Du eine Klage beim AG meintest, wegen der Steuern die der Versorger Dir aufbürdet, die stets zu gewinnen ist.

    Dann sagst Du, dass Du gar nichts machen kannst, weil das JC Beträge mit zu hohen Steuern an den Versorger direkt überweist.

    Woher kommt nun Deine Gewissheit, dass man Klagen wegen zu hohen Steuern gewinnen kann?

    Ich präzisiere: 100% Bruttopreis besteht aus 100% Nettopreis + 19% vom Nettopreis
    die 100% Bruttopreis sind also 100 € (netto) + 19% MwSt.
    Der Bruttopreis beträgt also 119 €. 119 € : 100 (100% Brutto) = 1 % vom Brutto. 1% vom Brutto = 1,19 €

    Die Vorsteuer ist die Mehrwertsteuer. Bei Soll-Versteuerung macht man die Vorsteuer auf die Eingangsrechnung beim FA geltend, auch wenn die Rechnung nicht bezahlt ist, man muss aber auch gleichzeitig die MwSt. aus der Ausgangsrechnung angeben, auch wenn die Ausgangsrechnung nicht bezahlt ist.

    Regelmäßig wird man MwSt. an das FA zahlen müssen, weil mann einen Mehrwert erzielt, z.B. durch Verkauf mit Aufschlag.

    Schlägt man also auf 500 € Einkaufspreis weitere 500 € drauf, dann ergeben sich 1000 €.

    Die 19% MwSt. auf die netto 500 € des Netto Einkaufspreises betragen 95,00 €. Also bezahlt man an den Verkäufer 595,00 € in Geld.

    Verkauft man nun die Ware für 1000 € netto plus 19% MwSt. = 1190,00 €, dann liegt der Mehrwert den man erzielt bei 95,00 €.

    Man gibt also beim FA die Vorsteuer (Ist-Versteuerung) zu 95,00 € als ausgegeben an, weil man die mit der Eingangsrechnung ja bezahlt hat, und die 190,00 € aus der Ausgangsrechnung als eingenommen, weil der Kunde die ja bezahlt hat. Beim MwSt.system, welches seit 1968 gilt, wird also die Vorsteuer die man bereits bezahlt hat mit der Steuer aus der Ausgangsrechnung verrechnet. Und man führt eben an das FA nur die 95,00 € aus dem erzielten Mehrwert ab, und nicht die 190,00 € die auf der Ausgangsrechnung ausgewiesen sind.

    Da der Betrieb aber nur mit der Versteuerung des Mehrwertes belastet wird, 95,00 €, und nicht mit der nach Umsatz zu 190 €, ist die Steuer die den Betrieb belastet die Mehrwertsteuer und niemals die Umsatzsteuer. Die Steuer die den Verbraucher belastet, ist die USt..

    Bei der Ist-Versteuerung wird die MwSt. erst bei Zahlungseingang fällig, weil ohne Zahlung noch kein Mehrwert erzielt wurde, aber die Vorsteuer kann auch erst verrechnet werden, wenn die Eingangsrechnung bezahlt wurde.

    Ist-Versteuerung bei Lieferantenkredit: Der Lieferant gibt z.B. 3 Monate Zahlungsziel, die Ausgangsrechnung mit den darin befindlichen 190 € wird sofort vom Kunden bezahlt. Dann werden die 190 € zur Zahlung im selben Monat an das FA fällig.

    Ist man z.B. in dem Monat krank, indem man die Eingangsrechnung nach 3 Monaten zahlt, und man macht keinen Umsatz und stellt keine Ausgangsrechnung, dann erhält man die 95 € aus der Eingangsrechnung von vor 3 Monaten nun vom FA erstattet.

    Soll-Versteuerung bezieht sich auf den Rechnungsbetrag – Ist-Versteuerung auf den Zahltermin.

    Ich rechne als Unternehmer richtiger Weise mit der Steuer auf den Mehrwert, wie im Gesetz seit 1968 vorgesehen, der Fiskus erhält aber letztenendes die Steuer auf den Umsatz, die der Kunde an den letzten Unternehmer bezahlt, vom Unternehmer 1 und vom Unternehmer 2 als Summe. Also der Unternehmer der mir die Ware zu 595 € brutto verkauft, bezahlt die 95 € an den Fiskus und ich zahle die 95 € die sich als MEIN erzielter Mehrwert aus meiner Tätigkeit als Händler ergibt. Mein Lieferant und ich bezahlen zusammen die 190 € die wir zusammen erzielten an das Finzamt, das Geld dafür, die 190 €, stammen aber vom Kunden.

    Der Unternehmer ist der Zahlungspflichtige gegenüber dem FA, und der Kunde ist der Zahlungspflichtige gegenüber dem Unternehmer. Im Prinzip ist der Unternehmer der Inkassobeauftragte des FA, ohne dafür eine Vergütung zu erhalten.

    Wir sollten das hier beenden. Du behältst über die USt./MwSt. Deine Meinung, und ich darüber die Richtige.

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  29. Fred sagt:

    Allgemeiner Nachtrag

    Meine leichtfertige Aussage, dass in der Bruttosumme 11,9 % MwSt. enthalten ist, wenn die MwSt. 19% beträgt, ist falsch.
    Reine mathematische Fehleinschätzung in der Eile, in der es ums Prinzip MwSt. statt USt. geht.

    In jeder Rechnung, Fleischer, Supermarkt, Autohaus, wird stets die MwSt. ausgewiesen, nie die USt.. Kann jeder leicht nachprüfen.

    Allerdings ist der tatsächliche % Satz, mithin wieviel % MwSt. in der Bruttorechnung des ordentlichen Kaufmanns enthalten ist, uninteressant und kommt in der Praxis nie! vor.

    Der Unternehmer der zur Umsatzsteuer veranlagt ist, muss die MwSt. in seiner Rechnung ausweisen. Dann hat man die Zahl. In der Eingangsrechnung.

    Der Kleinunternehmer, der nach § 19 USt. Gesetz von der Umsatzsteuerveranlagung befreit ist, darf keine MwSt. in seiner Rechnung angeben. Folglich kann auch der Unternehmer der eine solche Rechnung erhält auch nicht vom Rechnungsbetrag irgend einen selbst ausgerechneten %Satz z.B. 15,97 % in der monatlichen USt. Erklärung angeben.

    Also kommt es nie vor, diese Zahl ausrechnen, und ich habe diese völlig uninteressante Zahl nie ausgerechnet, sondern in einem Fall, in dem es um etwas anderes ging, leichtfertig ohne Berechnung 11,9 % genannt.

    Da, zumindest ich als ordentlicher Kaufmann, immer nur die Belege zur USt. Erklärung herangezogen habe, in denen, wie gesetzlich vorgegeben, die MwSt. ausgewiesen ist, und nie in irgendwelche Belege in die reine Rechnungssumme ohne MwSt. Angabe, eine MwSt. hineininterpretiert habe, die darin auch nicht enthalten ist, habe ich auch nie berechnet, wieviel MwSt. in der Bruttorechnungssumme dann tatsächlich z.B. als 15,97% enthalten ist, wenn in der Rechnung die Nettosumme und die hinzutretende 19% MwSt. ohnehin bereits ausgewiesen ist.

    Die Berechnung der 15,97% fällt also beim ordentlichen Kaufmann nie an. Maßgeblich ist nun der Betrag, den der andere Kaufmann in seiner Rechnung als MwSt. angibt, selbst wenn er die Zahl falsch ausgerechnet hat.

    Bei der Betriebsprüfung geht es um Nachweise und Belege. Es darf also niemand, in die USt. Erklärung eine nachträglich selbst berechnete MwSt. angeben, sondern maßgeblich ist die in der Eingangs-Rechnung benannte Zahl mit Haftung des Lieferanten dafür.

    Es ist also bei der Betriebsprüfung des FA vom Prüfer nur zu untersuchen, ob in den USt. Erklärungen die geltend gemachte Vorsteuer auch aus Ausweis aus der Eingangsrechnung stammt. Ein Chaos gäbe es, wenn der ordentliche Kaufmann in die Eingangsrechnung etwas hineininterpretiert, was da nicht drin steht, auch wenn die Angabe der MwSt. falsch berechnet ist.
    Das ginge dann zu Lasten des Rechnungsausstellers.

    In der Unternehmensberatung hat also die Berechnung der Zahl 15,97 % nichts zu suchen.

    Denn die richtige Unternehmensberatung tangiert stets Rechts- und Steuerberatung auf einem schmalen Grad.

    Dass ich die 15,97% nicht erwähnt habe, ist ein Beweis dafür, dass ich mich mit Steuerbetrug auch nicht befasst habe.

    Die Vorsteuererstattung zur Finanzierung zu nutzen ist legal, und darauf hinzuweisen ist die Pflicht eines guten Unternehmensberaters. Das FA kommt nicht: Sie haben gerade ein teures Wirtschaftsgut gekauft und sind in der Phase der Existenzgründung und haben noch keine Ausgangsrechnung gestellt, wollen Sie nicht zeitnah die MwSt. erstattet haben?

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  30. Fred sagt:

    Für diejenigen, die wissen wollen wie es in der Praxis tatsächlich aussieht, weil der Kaufmannsbegriff ein rechtlicher ist, ohne dass sich jemand der sich Kaufmann nennen darf, auch kaufmännisches Wissen haben muss:

    Wenn man soviel Umsatz machen wird, dass man zur monatlichen Umsatzsteuerklärung verpflichtet ist, und die Soll-Versteuerung gewählt hat, dann nimmt man praktischer Weise für jeden Monat einen Ordner.

    In den heftet man alle Eingangsrechnungen hintereinander, und danach alle Ausgangsrechnungen.

    Am Monatsende nimmt man dann den Ordner vor, und entnimmt allen Eingangsrechnungen die darin ausgewiesene MwSt., addiert sie und trägt die Summe in die USt. Voranmeldung ein. Stets ist noch eine Jahresumsatzsteueranmeldung zu erstellen. Deshalb Voranmeldung. Dann macht man das Gleiche mit den Ausgangsrechnungen und entnimmt die MwSt. den eigenen Rechnungen, die darin ausgewiesen ist.

    Dann wird sich im Regelfall ergeben, dass die Summe der MwSt. in den Eingangsrechnungen niedriger ist als in den Ausgangsrechnungen.

    Also zieht man die MwSt. aus den Eingangsrechnungen als Summe von der Summe der MwSt. aus den Ausgangsrechnungen ab.

    Das Ergebnis dieser Subtraktion ist dann die Zahlschuld, die man ins Formular einträgt. Und auch tunlichst an das FA bezahlt.

    Es gibt ab und zu, so aller paar Jahre eine Umsatzsteuer-“Nachschau“. Ab Steuernovellierung, darf auch bei der einfachen USt. Nachschau im PC vom FA Prüfer herumgesucht werden. Nach „Schwarzgeschäften“.

    Die USt. Ist dabei nebensächlich.

    Also sagt der Prüfer, lassen sie uns einmal Monat x im Jahr y prüfen.

    Also nimmt man den „Monatsordner“ und übergibt diesen dem Prüfer.

    Der sucht nun bei der eigentlichen USt. Prüfung nach Rechnungen bei denen der Aussteller nicht zur Angabe von MwSt. befugt ist, der der nach § 19 USt. Gesetz befreit ist.

    Ist also jemand so saublöd und schreibt auf eine solche Rechnung, die MwSt. beträgt 15,97% vom Rechnungsbetrag zu xxx, dann ist das Urkundenfälschung in Tateinheit mit vorsätzlichem Steuerbetrug.

    Man vergisst also tunlichst, dass die MwSt. in der Bruttorechnung zu 15,97% enthalten sei, und man entnimmt die tatsächliche MwSt. der Rechnung. Ist in der Rechnung keine MwSt. ausgewiesen, dann enthält der Rechnungsbetrag auch keine MwSt.

    Wenn man dann auch den Prüfer nicht nervt mit der rechtsirrigen Auffassung, dass es gar keine MwSt. gibt, sondern nur USt., was den Prüfer zu sofortiger intensiver Prüfung veranlassen könnte, dann ist man auf der (relativ) sicheren Seite.

    Man zankt nicht sinnlos mit dem FA herum. Der Verbraucher hat auch auf seinen Rechnungen die MwSt. ausgewiesen in Geld. Also weiß er wieviel Steuer er dem Fiskus durch Kauf gerade übergeben hat.
    Also braucht auch der Verbraucher nicht die Berechnung vom Brutto herunter zu 15,97%.

    Die Buchhaltung macht man nur für sich. Um den Erfolg des Unternehmens zu übersehen. Man muss aber auch für das FA eine Buchhaltung machen. Also macht man nicht primär die Buchhaltung für das FA, sondern man macht seine Buchhaltung so, dass sie auch für das FA passt.

    1 Ordner pro Monat ergeben 12 Monatsordner pro Jahr, Aufbewahrungspflicht 10 Jahre, = 120 Ordner+.

    Kommt man nun innert der 10 Jahre zur Zuständigkeit des JC, und dieses zahlt auch noch die KdU vollständig, dann bezahlt die Allgemeinheit den Raum, der beansprucht wird, um die Buchhaltung von früher aufzubewahren.

    .

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  31. Drusius sagt:

    Wie immer auch die Steuer heißt, ist nicht die Frage. Die alte Definition, daß Steuern Tribute an die Herrschenden seien, trifft es ganz gut. Dem Treuhänder der Person stehen nur 10 Prozent des Einkommens zu und er wurde mit 7 Jahren fiktiv als tot erklärt, so daß er nicht von dem Kollateral der Person profitieren kann, da er nicht der Begünstigte in dem System werden kann.

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  32. Drusius sagt:

    Pjakin hat formuliert:
    „Und die treibende Kraft hinter der biblisch begründeten Globalisierung ist der Kauf der Welt mit all ihren Bewohnern und deren Eigentum „durch eine“ „Elite“(durch eine – von mir geändert, weil jede Glaubensrichtung eine Ideologie ist und Ideologien werden von der wirklichen Herrschaftsschicht ausgegeben) auf der Grundlage des ihnen im Alten Testament erteilten transnationalen Wuchermonopols (Anmerkung von mir – und für nichts und wieder nichts mit dem Monopol bedrucktes Papier gegen Waren zu tauschen). Der Zins ist, in den Begriffen der Spieltheorie, ein Nicht-Nullsummenspiel, bei dem der Gewinn immer dem Gesamtwucherer zuteil wird und alle anderen völlig von dem von ihm geschaffenen monopolistischen «Finanzklima» abhängig sind“. (https://fktdeutsch.wordpress.com/2023/03/05/der-kulturelle-aspekt-der-globalisierung/).

    Wir sollten nicht vergessen, daß die „Gerechten von den Raketenschiffen“ (Übersetzung Csuk), die auch DIN.GIR (Übersetzung Dr. Burgard) genannt wurden, nicht nur in der Keilschrift mit einem besonderen Zeichen ihren Niederschlag fanden, sondern auch in der ursprünglichen Bezeichnung von Babylon nach der „Sintflut“. Die Stadt soll KA.DIN.GIR,RA gehießen haben, was als „Das Tor, durch das die gerechten von den Raketenschiffen hereinkamen“ übersetzt werden könnte, wenn ich das noch recht in Erinnerung habe. Die Stadt verweist mit den neueren Namen immer noch auf auf die ursprüngliche Bedeutung, die da lauteten Bab.ili – das Tor der Götter und Babylon -Bab – das Tor ist immer noch enthalten und das Meisterwort der Freimaurer JA … ON enthält immer noch das ON. Womit wir vom globalen geheimen beim universellen Bewußtsein ankommen sind. Fotos von „Lamhashar II“ in der Nähe des Mondes gibt es z.B. in den Büchern von Prof. Dr. Zeitlmayr zu sehen, neben der alten von Prof.Dr. Schildmann übersetzten weltweiten „Burrows-Cave-Sprache“, die Einblicke in die Zeit vor der Sintflut ermöglicht. Auch in den Pyramiden von Vysoko wurden vier Schriften gefunden und der Text übersetzt. Es gibt 60 000 Jahre alte Funde von Prof. Dr. Kusch in Österreich mit einer übersetzbaren Schrift.
    Warum hält man ins im Weltbild des Affen?

    Es ist doch immer interessant, was die Spiegelung für uns bereit hält.

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  33. Fred sagt:

    @ „Drusius
    05/03/2023 um 15:50

    Wie immer auch die Steuer heißt, ist nicht die Frage. “

    Die Frage stellt sich nur, wenn man im hiesigen System der westlich spekulativen Misswirtschaft im Hier und Jetzt überleben will.

    Für das „Große und Ganze“ ist es wohlmöglich egal wie eine Steuer heißt.

    Nicht aber bei Übermacht des Fiskus im Hier und Jetzt.

    Frage an Dich Drusius: Der Einzelunternehmer hat Rechnungen von seinen Kunden nicht bezahlt bekommen und hat vor 1999 keine Chance von seinen Schulden durch ein Insolvenzverfahren loszukommen. Er meint, er kann mit dem Druck den der GV aufbaut nicht länger leben. Er hängt schon am Strick und der Strick wurde vom externen Berater durchgeschnitten. Der fast schon Tote arbeitet nun mit einer GmbH als dessen GF an der Pfändungssgrenze weiter, weil der GF eine Diensstellung ist und keine Anstellung im üblichen Sinne die der Tarifautonomie unterliegt. Er muss also nicht soviel wegen Tarif verdienen, dass ihm „Lohn“ gepfändet werden könnte. Er arbeitet quasi mit dessen „Neugründung“ einer GmbH deren Geschäftsanteile er nicht selbst hält. Aber die Geschäfte allein bestimmt er. Er kann sein Fachwissen einbringen. Sein Leben ist gerettet.

    Wie ist das nun in Deinen obigen Kontext der „Universialität“ einzuordnen?

    Sollte sich nun der unschuldig überschuldete Einzelunternehmer das Leben nehmen weil er seine Rechnungen nicht bezahlt bekommen hat?

    Dieser „Neugründer“ beginnt mit dem FA eine neue Zusammenarbeit über seine juristische Person, die GmbH, deren Geschäfte er führt. Er bekommt also eine unbelastete neue Steuernummer.

    Also macht er tunlichst seine USt. Voranmeldung „wie es sich gehört“ und trägt die MwSt.! ein, und zankt nicht mit dem FA, für welches er eine „neue Person“ darstellt. Andere Steuernummer als beim Einzelunternehmen. Ist so ähnlich wie im Zeugenschutzprogramm. Man verliert nicht seine Vergangenheit, aber man startet geschäftlich neu mit unbelasteter neuer Identität.

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  34. Drusius sagt:

    @Fred
    Es geht darum, die Leute, wie damals in der DDR, gegen die gegenwärtige Herrschaftsform aufzubringen und entsprechend den Planungen, eine neue Struktur anzubieten, die man so gewollt hat. Dazu werden energetische Veränderungen vom Verharren in einem Zustand in einen Bewegungszustand angestrebt. Wir sind zur Zeit in der Demontagephase in der Druck auf alle ausgeübt wird, daß die Menschen nicht mehr so leben können, wie bisher. Allerdings muß der Prozeß aus Sicht der Herrschaft noch steuerbar bleiben.
    Sobald die kritische Phase erreicht ist, wird man uns auf dem Tablett „Retter“ servieren, die die Leute angeblich aus der Schlamastik ziehen wollen.
    Aber diese Phase ist noch nicht erreicht.

    Konkret ist in Dt. jede Steuer eine Plünderung, die nach dem Besatzungsrecht nicht erlaubt ist. Da das aber scheinbar freiwillig geschieht, per Unterschrift, gilt das Vertragsrecht. Das geltende Recht, ist Vertragsrecht. Das gültige Recht wird offiziell nicht angewandt.
    Es gibt Firmenrecht in einigen Ländern, wenn Gesellschaften auf diesem Länderrecht gegründet werden, daß die in einem Jahr schuldenfrei sind.

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  35. Drusius sagt:

    Preissteigerungen, Steuern, künstliche Krisen sind alles Anzeichen, daß Veränderungen geplant sind. Dazu muß die Bevölkerung mit Hilfe von Angst und Druck aus der Komfortzone herausgepreßt werden und in eine scheinbar freiere Situation gebracht werden. Sonst wird das von den Menschen nicht akzeptiert. Wir haben die artgerechte Menschenhaltung, die eine Art moderner Sklaverei ist und zur Abschöpfung des Reichtums der Welt dient. Dabei wandern, wenn nach der Oxfam-Studie die 8 Reichsten soviel haben, wie die halbe Menschheit, etwa 15 bis 20 Billionen Dollar (als Waren und Dienstleistungen aus dem BSP) leistungslos in die Hände dieser Leute. Die interessante Frage ist, wohin? Die Weltinvestitionsrate gibt keine ausreichende Antwort darauf. Auch die Machtstruktur, erst die Kriegsindustrie auf der Welt, danach die Drogenproduktion legal und illegal, dann schon die Sklaverei und das Verhungern von 600 – 800 Milllionen auf dem Planeten, lassen die Schlußfolgerung einer systematischen Plünderung, koste es was es wolle und einer Entwicklungsbegrenzung als mögliche Zielvariante zu.

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  36. Drusius sagt:

    Aufwachen und bewußt werden, das scheinen wichtige Ergebnisse dieser Prozesse zu sein, die auf der anderen Seite des Druckes gesetzmäßig entstehen.

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  37. Fred sagt:

    @ Drusius

    Ich bin voll bei Dir.
    Diese Dinge werden kommen.

    Man kann vielleicht 2 Wochen ohne Essen auskommen. Will man also jetzt etwas essen, dann muss man jetzt die Vorgaben des Fiskus beachten, namentlich nach Steuerreform zum 1.1.1968. Also man nennt jetzt die Steuer so wie es der Fiskus jetzt haben will, und man handelt jetzt nach den Gesetzesvorgaben die ggf. zu Unrecht erbracht wurden. Weil man sich ansonsten selbst im Jetzt handlungsunfähig macht. Das eine, Anerkennen was kommt, schließt ja das Überleben im Jetzt durch passende Handlungen nicht aus.

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  38. Glückauf sagt:

    Drusius 16:27

    Ich war jetzt auf der verlinkten Seite von Fonds Konzeptioneller Ideen.
    Erst jetzt verstehe ich,was mit dem “ Globalen Prädiktor “ den Pyakin erwähnt gemeint ist- und „was“ seit biblischen Zeiten steuert.
    Da gehe ich 100% mit, dennnur so lassen sich die Misstände in der materiellen und damit ökologischen und ökonomischen Welt nachvollziehen und die drohende Apokalype (wenn nicht Aufwachen und Bewusstwerdung einsetzt )

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  39. Drusius sagt:

    @Glückauf
    Er ist nicht auszuschließen, das hier Betriebssysteme von Gesellschaften auf verschiedenen Wegen ausprobiert werden. Wir sind hier vermutlich die 7. oder 8. technische Zivilisationen (Uvarow). Dazwischen gab es immer einen größeren oder kleineren Abbruch. Die Steuerung zwischen positiv und negativ ist ein permanentes Lavrieren zwischen Fortschritt und Rückschritt, Entwicklung, zwischen endlosem Krieg und endloser Produktion, zwischen erschaffen und zerstören. Der Tangoschritt scheint für die Entwicklung vorgeschrieben zu sein.
    Rein in die Kartoffel und wieder raus aus den Kartoffeln ohne das Menschen danach suchen, warum. Globalisieren und dann koronisieren, ausdehnen und einengen sind sichtbare Prozesse. Die 6:10er Mathematik der frühen Kulturen entspricht dem atmen des Torus unseres System. Die Nutzung der Gesetze des Kosmos zur Plünderung ist allerdings eine andere Sache.

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  40. Glückauf sagt:

    Drusius 20:51
    Uvarow sagt mir leider nichts.

    Wohl aber der 6. Kondratieffzyklus,der anscheinend“ gesteuert“ voll auf grüne Energie,KI,Biotechnologie etc setzt.

    https://investorsepiens.de/boersencrash-2022-2023-zyklus-6/ Der Typ ist sich noch nicht einmal zu schade,hier lobend Warren Buffett zu erwähnen
    Die Plünderung ist eindeutig ruchbar-ich nenn das sogar satanisch.

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  41. Fred 05/03/2023 UM 11:28 Allgemeiner Nachtrag

    zu deinem Nachtrag folgendes:
    .https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-junge-politik-lexikon/320778/mehrwertsteuer-umsatzsteuer

    Jetzt verstehe ich auch, warum du – wie die meisten anderen – die Begriffe
    Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer durcheinander bringst
    :
    Du verwendest das Propagandawort *Mehrwert*-Steuer – eine Steuer, die es nicht gibt und
    fälschlicherweise auch noch als „Verbrauchssteuer“ bezeichnet wird.

    Unsere Menschenhalter wissen, wie sie uns unwissend geborene Trockennasenäffchen dumm halten.
    „Am Anfang war das Wort … und ohne das Wort ward nichts gemacht, was gemacht wurde.“

    In jeder Rechnung, Fleischer, Supermarkt, Autohaus, wird stets die MwSt. ausgewiesen,
    nie die USt. Kann jeder leicht nachprüfen.

    Stimmt fast. Ich weise diese Steuer jedoch immer richtig als Umsatzsteuer aus,
    denn, wenn ich etwas verkaufe, erziele ich damit einen Umsatz und eben keinen Mehrwert.

    „Fred: @ jauhuchanam राम अवत कृष्ण יוחנן אליהו 05/03/2023 um 02:13
    Der Grundstreit besteht darin, dass du die tatsächliche MwSt. USt. nennst.“

    Für mich ist das kein „Streit“.
    Das, was fälschlicherweise als Mehrwertsteuer bezeichnet wird, ist eine Umsatzsteuer
    und deshalb nenne ich die Steuer, die auf den Umsatz erhoben wird, richtigerweise Umsatzsteuer.
    Das Wort Mehrwertsteuer wurde in betrügerischer Weise erfunden, um die Menschen zu verwirren.

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  42. Fred 05/03/2023 UM 04:01 @ jauhuchanam राम अवत कृष्ण יוחנן אליהו 05/03/2023 um 02:13

    „Der Ausgangspunkt war, dass Du eine Klage beim AG meintest, wegen der Steuern, die der Versorger Dir aufbürdet, die stets zu gewinnen ist. Dann sagst Du, dass Du gar nichts machen kannst, weil das JC Beträge mit zu hohen Steuern an den Versorger direkt überweist. Woher kommt nun Deine Gewissheit, dass man Klagen wegen zu hohen Steuern gewinnen kann?“

    Das ist eine seltsame Interpretation.
    Ich klage beim AG doch überhaupt nicht wegen irgendwelcher Steuern, die der Versorger mir aufbürdet.
    Ich klage gegen den PREIS, den der Versorger „meint“ verlangen zu können.

    Außerdem habe ich nicht gesagt, „daß ich nichts machen kann, weil das JC Beträge direkt an den Versorger überweist.
    Ich habe geschrieben, daß ich keinen geringeren Abschlag zahlen kann, weil ich den nun einmal gar nicht überweise.
    Würde ich den selber überweisen, wären das weiterhin 200,- € für Gas und keine 368,- €.

    § 242 BGB – Leistung nach Treu und Glauben
    Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken,
    wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.

    § 138 BGB – Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
    (1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
    (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

    Der Verkauf von Gas des Versorgers (Verkäufers) an den Verbraucher (Käufer) ist ein Rechtsgeschäft.

    Für das Gas habe ich einen sogenannten „Arbeitspreis“ in Höhe von 7,6533 Cent/kWh (0,076533 €/kWh) bezahlt.

    Ohne Begründung, hat der Versorger (Verkäufer) diesen Preis um 77,49 % = 5,9309 auf 13,5842 ct/kWh erhöht. Schon der ‚Gesunde Menschenverstand‘ nennt so etwas Wucher.

    Ganz nach dem Motto: „Der braucht ja unser Gas und wird den ’neuen‘ Preis schon zahlen.“
    WISSEND, daß, wenn ich den Anbieter (Verkäufer) wechsel, ich einen noch höheren Preis zahlen werden muß.
    ⇒ Ausbeutung der Zwangslage nach § 138 BGB

    § 139 BGB Teilnichtigkeit
    Ist ein Teil eines Rechtsgeschäfts nichtig, so ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde.

    Da sich die anderen Preise nicht erhöht haben, ist nur die exorbitante Erhöhung des „Arbeitspreises“ nichtig;
    da aber anzunehmen ist, daß das Rechtsgeschäft auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen worden wäre,
    ist nur dieser Teil = die nicht begründete Erhöhung des „Arbeitspreises“ nichtig; die übrigen Teile des Rechtsgeschäfts
    also etwa Lieferung und Bezahlung des Gases – werden davon nicht berührt und bleiben gültig.
    ———————————————————————————————————————–
    In meinem ursprünglichen Artikel ging es nicht um die „Mehrwertsteuer“!

    Es ging mir darum, daß am Betrug und dem Wucher der Versorger der „Staat“ direkt beteiligt ist,
    weil er dadurch höhere Steuereinnahmen erzielt und so unter Ausbeutung einer Zwangslage,
    der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen und der erheblichen Willensschwäche
    ’seiner‘
    ‚Bürger‘ sich für Leistungen, die für das Überleben in einer zivilisierten Welt unabdingbar erforderlich sind,
    Vermögensvorteile zum Nachteil der Menschen, die von ihm ausgebeutet und unterdrückt werden, verschafft.

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  43. Fred
    05/03/2023 UM 17:20 @ „Drusius 05/03/2023 um 15:50
    ***Wie immer auch die Steuer heißt, ist nicht die Frage.***
    „Die Frage stellt sich nur, wenn man im hiesigen System der westlich spekulativen Misswirtschaft im Hier und Jetzt überleben will.
    Für das „Große und Ganze“ ist es wohl möglich, egal wie eine Steuer heißt. Nicht aber bei Übermacht des Fiskus im Hier und Jetzt. (…) Sollte sich nun der unschuldig überschuldete Einzelunternehmer das Leben nehmen, weil er seine Rechnungen nicht bezahlt bekommen hat?“

    Lach, lach! Natürlich soll er sich nicht das Leben nehmen, sondern einfach einsehen, daß
    er als *Einzelunternehmer* total versagt hat = er war einfach zu blöde und ist wie jeder Unwissende
    in die Schuldenfalle getappt, wie ein echter Hornochse. Auch als *Geschäftsführer* einer GmbH muß er erneut versagen!
    Ein solcher Versager taugt eben nicht als „Unternehmer“ und als *Geschäftsführer* einer GmbH bleibt er dieselbe Niete.

    Solche Leute sollten sich besser eine ehrliche Arbeit suchen und ihr Fachwissen
    in die kommunistische Weltbewegung des Proletariats einbringen, statt sich
    in ihrem Wahn weiter dem Kapitalismus gegenüber zu prostituieren.

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  44. Glückauf 05/03/2023 UM 21:54 – Drusius 20:51
    Uvarow sagt mir leider nichts.
    Wohl aber der 6. Kondratieff-Zyklus, der anscheinend „gesteuert“ voll auf grüne Energie, KI, Biotechnologie etc. setzt.

    Nikolai Dmitrijewitsch Kondratjew und seine alberne Theorie der zyklischen Wirtschaftsentwicklung,
    der wohl nicht begreifen konnte, daß alle diese „Entwicklungen“ von Menschen geplant und gemacht werden.

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  45. Drusius sagt:

    @jauhuchanam
    Die wesentliche Erkenntnis von Kondratjew war wohl, daß jedes Geldsystem auf der Basis des Zinseszinssystems ein Ablaufdatum erreicht. Die Zyklen hat er unter bestimmten Umständen der Entwicklung gefunden. Die waren da auch richtig erkannt. Wenn aber global manipuliert wird, dann gelten bestimmte Gesetzmäßigkeiten immer noch, wirken dann aber so, wie sie benutzt werden, zur Zeit als Krisenerzeugung. Da das Geldsystem bei Zinsen unter 3 Prozent die privaten Betreiber mehr kostet als bringt, versuchen die Besitzer der Erde u.a. über die Inflation, die Spareinlagen der Bevölkerung zu schleifen. Das Energietheater ist, wie auch das Klorona-Theater eine Inszenierung. Wenn die Energie verteuert wird, werden letztlich alle Produkte teurer. Deshalb wird in DEUTSCH schon länger an allen Energiestühlen gesägt, Dazu wurde das entsprechende bezahlte Parteien-Panoptikum-Theater inszeniert. Für eine Version der künftigen Gesellschaft ist eine heiße-Luft-Steuer vorgesehen mit der man die Menschen in Knechtschaft halten will, wenn der Glaube an den Schwachsinn etabliert wurde. Dazu wurde die entsprechende Ideologie erschaffen und publiziert. Alle globalen Ideologien gehören zur globalen Steuerung, alle nationalen Ideologien, dienen zum Spalten der Länder in unterschiedliche Lager und zu Kriegen. Alle Glaubensspaltungen können für Länderspaltungen und für Spaltungen der Völker eingesetzt werden. Und das wurden diese auch ausreichend. Ideologien dienen zur Spaltung und zur Beherrschung, wie der Spruch „teile und herrsche“ so treffend beschreibt, sie sind ein Machtmittel und haben mit nichts anderem zu tun.

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  46. Drusius sagt:

    Also glaubt nicht jeden Scheiß! Auch wenn der als Television kommt.

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  47. Vollidiot sagt:

    Ich als Prolet und Proletarier von meiner Gestalt, mit schrägknackigen Welt- und Menschenbild, will lediglich, daß jeder*in sein Beschtes zum Wohle der Gemeinschaft einbringt.
    Gemeinschaftsbildung aus dem Innen, net vo dusse.

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  48. Vollidiot sagt:

    habs „einem“ vergesse – für die Purischten………….

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  49. Fred sagt:

    jauhuchanam राम अवत कृष्ण יוחנן אליהו
    06/03/2023 um 08:56

    Der Einzelunternehmer haftet in der BRD voll, also haftet er mit seinem Vermögen gegenüber seinen Lieferanten, für die nicht bezahlte Rechnung des GmbH Auftraggebers, der ihm die unverdienten Schulden übergeholfen hat.

    Nicht so in anderen Ländern, da gibt es die Haftungsbeschränkung auch auf kleine Geschäfte, die einer deutschen GbRmbH entspricht. So zB. die privat LtD in England.

    Man haftet in anderen Ländern nur mit dem Gesellschaftskapital, nicht jedoch mit dem Privatvermögen, wenn man die entsprechende „kleine“ GmbH benutzt.

    Diese Haftungsbeschränkung gibt es in der BRD nicht. Aber auch kein Insolvenzverfahren wie in anderen Ländern, bis 1999.

    In anderen Ländern haben die „Hornochsen“ eine zweite Chance verdient.

    Nun kommt die deutsche Splittingtabelle ins Spiel, die es so in anderen Ländern nicht gibt.

    Der nun eines besseren belehrte Einzelunternehmer, der nun nicht mehr nach Treu & Glauben glaubt sein Geschäftsdpartner, GmbH, bezahlt die Rechnung, statt mit Konkursverfahren aus seiner Pflicht die Rechnung zu bezahlen zu entkommen, benutzt das einzigartige System der Splittingtabelle, wonach der Verlustvortrag aus nicht bezahlter Rechnung, mit den Steueraufkommen seiner Frau, die 100%ige Gesellschafterin der neu gegründeten GmbH des Ehemannes, des Einzelunternehmers ist.

    Somit zieht die Ehefrau legal „unversteuerten“ Gewinn aus Verlust (Einzelunternehmen) mit Gewinnverrechnung (GmbH) um einen legalen, üblichen, Vergleich mit den Gläubigern des Ehemanns/Einzelunternehmer durchzuführen.

    Sodann sind die Schulden erledigt.

    Anderenfalls droht dem zuvor leichtgläubigen Einzelunternehmer, der sich geändert hat, 1209 DM Pfändungsgrenze (Anfang der 90er) für 30 Jahre. Und der ständige Druck des GV Schulden zu bezahlen die er nie bezahlen kann. Eben bei Anstellung nie. Denn der Unternehmer haftet ja z.B. für die Materialkosten, hunderttausende DM, die er mit seiner Rechnung ausstehen hat. Die ein Vielfaches eines Verdienstet aus abhängiger Beschäftigung ausmachen.

    Egal welcher Weltbewegung er nachläuft, der GV läuft dem Einzelunternehmer auf Schritt und Tritt hinterher. Und das zermürbt bis zum Suizid. Der erpresserische Druck in der BRD etwas bezahlen zu müssen, für dass man nie mehr das Geld haben wird.

    Der Liefedrant, der nun immer noch nicht sein Geld für das gelieferte Material hat, der bucht den Verlust über die Steuer aus.

    D.H., das FA bekommnt keine Steuer (EkSt.) für einen nicht erzielten Mehrwert des Einzelunternehmers. Eigentlich steckt der erzielte Mehrwert in der GmbH des früheren Kunden. Und der fährt dafür sinngemäß einen „wertvollen“ SUV, statt die Rechnung gezahlt zu haben.

    Das geht so aber nur in der BRD wo die Ungleichheit der Haftung zwischen dem Einzelunternehmer als einem Geschäftspartner mit der Haftungsbeschränkung der GmbH als anderer Geschäftspartner besteht.

    Der Unternehmer berechnet in seinen Preisen 5% Risikoaufschlag.

    Hat nun der Lieferant 100 Kunden, dann ist bei Lieferungen von 1000 DM bei 100 Kunden und 100000 DM Lieferumsatz ein Risikoaufschlag zu 5% bereits im Preis enthalten. Also alle Kunden zusammen, haben 5% = 5000 DM, 5000 minus dem einen Ausfall durch den Einzelunternehmer = 4950 DM mithin bereits bezahlt.

    Der Lieferant verliert also nicht von jedem Kunden 5% zu 50 DM sondern weil alle bezahlen mit Risikoaufschlag nur die eine Rechnung zu 100% Ausfall. Der GL erzielt also lediglich keinem Mehrwert der Bezahltnahme des Risikoaufschlags den er versteuern müsste, und bekommt seine Lieferleistung durch Verrechnung des Ausfalls mit dem Risikoaufschlag bezahlt.

    Ich bin für das Prinzip 2. Chance und vergleichsweiser Erledigung der Angelegenheit wie es hier im BRD System üblich ist, und nicht für eine abhängige Beschäftigung, die wegen der Unmöglichkeit der Schuldentilgung ohnehin nie zur Schuldenfreiheit führt.

    Das Geschäftsprinzip ist ohnehin für die Zeit vor der Einführung der INSO 1999 vor oder um 1980 entwickelt worden.
    Das Prinzip beruht auf GmbH Vorratsgründung. so hatte die Dresdner Bank bereits für einen Ableger Anfang der 80er eine GmbH aus Vorratsgründung verwendet.

    Das hier Dargestellte wurde aber weder bei meiner Meisterschule noch bei meinem BWL Studium gelehrt. Ich habe also für dieses Spezialwissen privat mehrere tausend DM bezahlt.

    Grundsätzlich bin ich gegen den Kommunismus, weil der nicht funktionieren kann. Diese Erkenntnis habe ich bereits in der Schule in der DDR gewonnen. Es ist also für mich ein Unding einen fähigen Handwerker bei seinen unverdienten (GmbH gegen Einzelunternehmer) Schulden zu belassen, und sich umbringen lassen, damit er entsprechd: „Solche Leute sollten sich besser eine ehrliche Arbeit suchen und ihr Fachwissen in die kommunistische Weltbewegung des Proletariats einbringen, statt sich
    in ihrem Wahn weiter dem Kapitalismus gegenüber zu prostituieren.“ sich einer abhängigen Beschäftigung aussetzt und die unverdienten Schulden 30 Jahre behält, und der GV den Lohn pfändet, damit das „stets verhasste“ System am Risikozuschlag verdient.

    Einstein: Man muss die Welt nicht verstehen, man muss sich nur darin zurecht finden.

    Mein erster Kunde 1995, ein Bauunternehmer, war mit 700000 DM überschuldet, und wusste es nicht und nicht Bilanzen zu lesen.

    Der, wie viele andere auch, hat sich kaputt gemacht, und ist von Baustelle zu Baustelle gefahren, während ihn seine Mitarbeiter beklaut haben und nur Mist gemacht haben.

    Die Aufgabe des Unternehmensberaters im Krisenmanagement Schwerpunkt GmbH Mantel Handel ist nun die, von 30 Mitarbeitern die 10 Brauchbaren durch den Einzelunternehmer aussuchen zu lassen, die in die Vorratsgründungs GmbH überführt werden, mit der nahtlos weitergearbeitet wird. Aus emotionalen Gründen führt der Einzelunternehmer nicht die Gespräche mit den 20 zu Entlassenden, sondern der Unternehmensberater.

    Am Ende bekommt der Fiskus nicht die unverdiente Steuer auf Risikoaufschlag bei Ausgrenzung des Risikos des Forderungsausfalls, bei fortbestehnder Suzizidgefahr des „Hornochsen“, und kein GL oder jemand anders hat einen Nachteil, außer der Fiskus der den Nachteil der nicht vollzogenen ungerechtfertigten Bereicherung hinnehmen zu müssen, indem er nicht Zusammenhänge (Risiko) auseinaderreißen kann. Das ist legal, und menschlich besser als dem „Hornochsen“ lebenslange Lernunfähigkeit zu unterstellen und ihm eine 2. Chance zu verweigern.

    Ich empfinde dies, was ich gemacht habe. menschenleben zu retten, als menschlich und richtig und bereue es nicht. Weil man dadurch, hoffnungslose Schuldner, die die Hoffnungslosigkeit allein durch das BRD System übergeholfen bekommen haben, „vom Strick“ zu schneiden, rettet, und dadurch Freunde für’s Leben unter den angeblichen „Hornochsen“ gewinnt.

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  50. Fred sagt:

    @ „Vollidiot
    06/03/2023 um 16:41

    Ich als Prolet und Proletarier von meiner Gestalt, mit schrägknackigen Welt- und Menschenbild, will lediglich, daß jeder*in sein Beschtes zum Wohle der Gemeinschaft einbringt.
    Gemeinschaftsbildung aus dem Innen, net vo dusse.“

    Zählt bei der von Dir genannten Gemeinschaft auch der Fiskus und die Politdarsteller mit hinein?

    Nach z.B. Kanler Scholz, Olaf, oder dem Präsidenten, wären wir alle zusammen eine Gemeinschaft die sich von innen heraus als eine Solche fühlen soll.

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  51. Vollidiot sagt:

    Ne, ne, die, die ihr Schlechtestes einbringen werden „umerzogen“ (mit ultimatiefer Einwilligung) oder gehen zum Entrosten nach Südgeorgien. Absolut nachhaltige Beschäftigung und klimaneutral und gendergerecht.
    Dort gibts nur Schrott aber nie mehr kommt ein Schiff.

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  52. Fred sagt:

    @ Vollidiot
    06/03/2023 um 21:35

    Ich verstehe das so, dass nicht alle Menschen (?) die in der BRD leben, auch eine gemeinsame Gemeinschaft bilden können, bzw. sollten.

    Vielmehr verstehe ich die Sache so, dass diejenigen, die etwas menschliches wollen, je nach „Umgebung“, eine Gemeinschaft gründen sollen.

    Ich habe also Mitte der 90er eine Gemeinschaft mit „Hornochsen“ gegründet.

    Außerdem habe ich seit Trennung von meiner angeheirateten Frau Ende der 90er in Wohngemeinschaften gewohnt und das fortgesetzt auch im Altersrentenbezug. Auto im car-sharing. Gewerberäume im time-sharing. Rente unterhalb der Pfändungsgrenze. Kein Vermögen. Immobilie auch nicht mehr, könnte ja durch Enteignung wegkommen. Dafür Freunde für’s Leben, als immaterielles Wirtschaftsgut.

    Ich war beim Patentamt, Anmeldung kostet 400 €. Dann wird das Patent nicht anerkannt, weil der Amtmann das an seinen Freund weitergibt. Oder Patentjäger weltweit stehlen es, die den Patentschutz durch passende RA wegfegen.

    Hat man nun eine Entwicklung ohne Patentschutz, dann kann man in Ruhe stets einen „Apparat“ selbst herstellen, statt eine Lizenz bezahlt zu nehmen, dafür, dass andere an der Herstellung tausender „Apparate“ verdienen.

    Der Vorteil gegenüber einer Patentanmeldung: Ein Patent ist ein pfändbares immaterielles Wirtschaftsgut. Der Inhalt des Kopfes (noch) nicht. Funktioniert also nicht mehr lange.

    Wer nach §19 USt.-Gesetz arbeitet, kann dieses Jahr bis zu 22000 € im Jahr erwirtschaften, ohne dass er MwSt. auf seine Leistungen erheben muss. Und natürlich auch nicht abführen.

    Die (EkSt.-) Einstiegsgrenze liegt bei rund 1170 € pro Monat. Das Bügergeld je nach Mietregion liegt bei rund 900 – 1000 €.

    Ich prophezeihe: Es wird das von Kanzler Scholz, Olaf, heute in der PK in Meseberg vorgestellte Wegfallen der Arbeitslosigkeit, darauf gründet, dass jeder Bürgergeldempfänger irgend eine „Arbeit“ für die Gesellschaft machen muss und dafür „Vollversorgung“ zu z.B. 1000 € erhält.

    Dann wuseln alle Bürgergeldbezieher irgendwo, relativ sinnfrei, herum, und die Arbeitslosenzahlen sind drastisch gesenkt.

    Nach dem Motto: Wer Geld erhält soll dafür auch arbeiten, auch wenn es den so arbeitenden Menschen durch Chancenhinwegnahme für sein Leben ruiniert. Das werden die Mitläufer mit der Hetze wegen „Hägematte“ genauso fordern, ohne die Konsequenzen für die Wirtschaft zu berücksichtigen, wie die Mitläufer die beim Test-Vorlauf, mithin bei der Corona-Impfung, mitgemacht haben. Und die Außenseiter, die Ungeimpften gequält haben.

    Wer also rund 200 € mehr durch selbständige Tätigkeit nach §19 USt.-Gesetz erwirtschaftet, lebt in Zukunft besser, als derjenige der sich der Staatsmacht beugt.

    Idealer Weise in einer Gemeinschaft. Wenn dann in der Gemeinschaft ein Kenner der Gesundheitspfege integriert ist, dann verlieren auch die künftigen 1000 € Selbstbehalt bei der KV ihren Schrecken. Den bezahlen dann die, die auf Ihr zum Begleichen des Selbstbehaltes aus Einkommen die anfallenden Steuern bezahlen.

    Im Prinzip kann so eine alleinerziehende Person bis zu 1833 € jeden Monat ohne MwSt. darauf gewerblich als Einkommen erzielen, und durch eine zu betreuende Person, wie zB. ein Kind, Ehegatte, etc., EkSt.-frei + frei leben.

    Also völlig ohne Steuern zu zahlen, und mit rund 200 € mehr im Monat wals der Bürgergeldempfänger unfrei bei Zwangsarbeit.

    Günstig: Besser jetzt beginnen als später. Günstig: In der Gemeinschaft.

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  53. Fred 06/03/2023 UM 17:38 jauhuchanam राम अवत कृष्ण יוחנן אליהו 06/03/2023 um 08:56

    „Der Einzelunternehmer haftet in der BRD voll, also haftet er mit seinem Vermögen gegenüber seinen Lieferanten, für die nicht bezahlte Rechnung des GmbH Auftraggebers, der ihm die unverdienten Schulden übergeholfen hat.“

    Sagte ich doch! Solche Leut sinds Dummköpfe! Kurzsichtige obendrein!

    Wie kommst du eigentlich darauf, daß „der Einzelnehmer mit seinem Vermögen gegenüber seinen Lieferanten haftet“?
    … und dann auch noch „für die nicht bezahlte Rechnung eines GmbH-Auftraggebers“?
    Von welcher „nicht bezahlten Rechnung eines GmbH-Auftraggebers“ faselst du?

    Gott, redest du einen Müll!

    Ich bin auch „Einzelunternehmer“. Wenn ich etwas kaufe, das ich weiterverkaufen will,
    dann bezahle ich den Lieferanten SOFORT und in BAR (oder auch per Überweisung)!
    Mit welchem „Vermögen hafte ich da denn noch gegenüber meinem Lieferanten“?

    So, nur als Beispiel.

    Ich kaufe Rohkaffee bei einer Firma im Hamburger Hafen;
    12 Sack á 60 kg = 720 kg zum Kilopreis von 3,- € = 2.160,- €
    Darauf bezahle ich die 7 % Einfuhr-UMSATZ-Steuer = 151,20 €
    A) Brutto = 2.311,20 € — Diesen Betrag bezahle ich sofort in bar oder per Überweisung.

    Danach wird ein Fuhrunternehmen zum Transport des Rohkaffees in eine Rösterei beauftragt.
    720 kg á 0,25 € = 180,- € zzgl. 19 % UMSATZ-Steuer = 34,20 €.
    B) Brutto 214,20 € sofort in bar.

    Der Rohkaffee kommt in der Rösterei an und wird dort geröstet und verpackt.
    720 kg á 1,00 € fürs Rösten = 720,- € zzgl. 19 % UMSATZ-Steuer = 136,80 €.
    C) Brutto 756,80 € sofort in bar.

    Nach dem Rösten bleiben von den 720 kg Rohkaffee 600 kg geröstete Kaffeebohnen übrig.
    Auf jedes geröstete Kilo Kaffee ist die *Kaffeesteuer* in Höhe von 2,19 € fällig.
    600 kg á 2,19 € Kaffeesteuer = 1.314,- € zzgl. 19 % UMSATZ-Steuer = 249,66 €.
    D) Brutto 1.563,66 € sofort in bar.

    Verpackung 1.200 Beutel zu 500 g á 0,21 € = 252,- € zzgl. 19 % UMSATZ-Steuer = 47,88 €.
    E) Brutto 299,88 € sofort in bar.

    A) bis E) = 5.902,54 € brutto – alles SOFORT und in BAR. NULL Haftung gegenüber den *Lieferanten*
    Enthaltene UMSATZ-Steuer = 619,74 € – alles SOFORT und in BAR. NULL Haftung gegenüber dem *Finanzamt*.
    Kaffeesteuer = 1.314,- € alles SOFORT und in BAR. NULL Haftung gegenüber dem *Finanzamt*.

    Jetzt habe ich also 1.200 Beutel zu 500 g geröstete Kaffeebohnen.
    Diese Kaffeebeutel sind zu je 10 Stück in Kartons verpackt = 120 Pakete zu 5 kg

    „Investition“ = 5.902,54 € — 5.902,54 € : 1.200 = 4,92 €/500 g = 9,84 €/kg

    *Verkauf* je kg = 24,00 € ⇒ Paket á 5 kg = 120,- € brutto = netto 112,15 € zzgl. 7 % UMSATZ-Steuer = 7,85 €

    120 Pakete á 120,- € = 14.400,- € brutto = 13.457,94 netto zzgl. 7 % UMSATZ-Steuer = 942,06 €

    + erhaltene UMSATZ-Steuer = 942,06 €
    ./. bezahlte UMSATZ-Steuer = 619,74 € („Umsatzsteuer-Vorsteuer“)
    = noch an das Finanzamt abzuführen = 322,32 €

    Da ich ja VORHER WEIß, daß ich dem Finanzamt nach Verkauf 322,32 € zu zahlen habe,
    zahle ich selbstverständlich auch diese UMSATZ-Steuer VORAB SOFORT und per Überweisung.
    ⇒ Auch hier NULL Haftung gegenüber dem *Finanzamt*.

    Natürlich verkaufe ich den Kaffee NUR in BAR oder gegen „Vorkasse“
    = Kunde bezahlt per Überweisung
    und sofort nach Zahlungseingang wird das Paket *versichert* versendet.

    ⇒ Auch hier NULL Haftung gegenüber irgendjemanden!

    ⇒ NULL RISIKO, daß sich jemand bei dieser Geschäftspraxis VERSCHULDET oder
    in irgendeine HAFTUNG geraten kann!

    So habe ich meine Geschäfte – ob als Einzelunternehmer, als Geschäftsführer einer GmbH,
    als Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG und als Geschäftsführer einer BGB-Gesellschaft
    stets geführt:

    KEINE Haftung eingehen! KEIN Risiko eingehen!
    Alles immer sofort bezahlen, bzw. sich bezahlen lassen!
    KEIN KREDIT – das kannst dir gleich selber gehackt legen oder den Strick nehmen!
    Aber vor allem: Mich weder selber noch andere Menschen VERSCHULDEN!

    Das *Gesetz des Moses* ist etwa 3.303 Jahre alt.
    Ein Wunder für sich. Wer sich daran orientiert und es beachtet, ist noch nie gescheitert!

    „Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben von ganzem Herzen, von ganzer Seele und mit all deiner Kraft.“
    — 5. Mose 6:5 und:
    „Deinen Nächsten sollst du lieben wie dich selber.“
    Matthäus 22:37-40; Markus 12:29-31; Lukas 10:27; Römer 13:10 Kolosser 3:14; Jakobus 2:8; 1. Johannes 2:10;
    1. Johannes 3:11; 1. Johannes 2:7-11; Johannes 3:14; 1. Johannes 4:8-12; 2. Johannes 1:5-6

    „Seid niemand etwas schuldig, als daß ihr euch untereinander liebt;
    denn wer den andern liebt, der hat das Gesetz erfüllt.“ — Galater 5.14 – 1. Timotheus 1.5
    Denn was da gesagt ist:
    „Du sollst nicht ehebrechen; du sollst nicht töten; du sollst nicht stehlen; du sollst nicht falsch Zeugnis geben;
    dich soll nichts gelüsten“

    [„du sollst niemals ZINSEN nehmen, lege deinen Nächsten nicht wie eine Schlange herein:
    Leihe ihm nichts, wenn du es in der Ansicht tust, ihm eine Falle zu stellen und danach von ihm ZINS zu verlangen –
    VERFLUCHT bist du, wenn du solches tust – der Tod wird von dir Besitz ergreifen!“

    und so ein anderes Gebot mehr ist, das wird in diesen Worten zusammengefaßt:
    „Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst.“ *Denn Liebe tut dem Nächsten nichts Böses.*
    So ist nun die Liebe des Gesetzes Erfüllung.
    — Matthäus 22.40 – 1. Korinther 13.4 – Römer 13:8-10

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  54. Fred 06/03/2023 UM 22:34 @ Vollidiot 06/03/2023 um 21:35

    „Wer nach § 19 USt.-Gesetz arbeitet, kann dieses Jahr bis zu 22000 € im Jahr erwirtschaften,
    ohne dass er MwSt. auf seine Leistungen erheben muss. Und natürlich auch nicht abführen.

    Die EkSt.-Einstiegsgrenze liegt bei rund 1.170 € pro Monat.

    Das Bürgergeld, je nach Mietregion, liegt bei rund 900 – 1.000 €.“

    Wo hast du diese Information schon wieder her?
    „Das Bürgergeld je nach Mietregion liegt bei rund 900 – 1000 €.“

    Die Höhe des Bürgergeldes ist davon abhängig, ob
    man Alleinstehend, Alleinerziehend, als Paar lebt und – wenn da Kinder mit leben – wie alt diese sind.

    Bürgergeld pro Monat:

    Alleinstehende, Alleinerziehende = 502 Euro
    Volljährige Partner = 451 Euro
    Volljährige von 18 bis 24 Jahre = 402 Euro
    Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen = 402 Euro
    Kinder beziehungsweise Jugendliche von 14 bis 17 Jahre = 420 Euro
    Kinder von 6 bis 13 Jahre = 348 Euro
    Kinder von 0 bis 5 Jahre = 318 Euro
    ——————————————————
    Wir leben mit sieben Menschen in einem Haushalt (sogenannte Bedarfsgemeinschaft)

    Bürgergeld ——————– davon ab

    …………. ich 451,- ……………. 220,00 (Kindergeld)
    ….. Ehefrau 451,- …………. 1.094,80 (Lohn)
    …. Kind 1 = 402,- ……………. 976,49 (Lohn)
    …. Kind 2 = 402,- ……………. 220,00 (Kindergeld)
    …. Kind 3 = 420,- ……………. 250,00 (Kindergeld)
    …. Kind 4 = 348,- ……………. 250,00 (Kindergeld)
    …. Kind 5 = 348,- ……………. 250,00 (Kindergeld)
    ——————————————————————-
    Gesamt = 2.822,- …………. 3.261,29 Abzüge

    Nach deiner Milchmädchenrechnung müßten wir
    7 x 900,- = 6.300,- bis 7 x 1.000,- = 7.000,- Bürgergeld pro Monat erhalten!

    Hast du bei *Lisken Müller* das Rechnen studiert?

    Tatsächlich erhalten wir KEINEN EINZIGEN Pfennig Bürgergeld!
    Sondern „SCHULDEN“ diesem „Sozial“- und „Rechtsstaat“
    jeden Monat 439,29 Euro *Bürgergeld*
    .
    —————————————————
    Aber dein Geschwafel hat kein Ende.

    „Wer nach § 19 USt.-Gesetz arbeitet, kann dieses Jahr bis zu 22.000 € im Jahr erwirtschaften,
    ohne dass er MwSt. auf seine Leistungen erheben muss.
    Wer also rund 200 € mehr [als dein postuliertes *Bürgergeld*] durch selbständige Tätigkeit
    nach § 19 USt.-Gesetz erwirtschaftet, lebt in Zukunft besser, als derjenige, der sich der Staatsmacht beugt.“

    Milchmädchen²³ Lisken Müller³³,

    wenn du dieses Jahr 22.000,- € erwirtschaftest, hast du ein Netto-Einkommen von maximal 5.500,- €.
    Das sind 458,33 Euro netto pro Monat! Du darfst also *Bürgergeld* beantragen und erhältst
    502,- Euro minus [458,33 – 200,00 Freibetrag = 258,33] = 243,67 Euro *Bürgergeld*. GRATULATION!
    ————————————————————————–
    Und ein solch absurder Unsinn von einem Menschen, der sich als Unternehmensberater bezeichnet!

    Meine Fresse, meine Fresse,
    wie hat doch das BRD-Regime vielen ehemaligen
    Staatsangehörigen der DDR ins Hirn geschissen!

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  55. Fred sagt:

    @ jauhuchanam राम अवत कृष्ण יוחנן אליהו
    07/03/2023 um 08:49

    Du verdrehst die Sachen wie Du willst.

    Ich spreche alsd Handwerksmeister von Krisenmanagement im Handwerk in der real existierenden BRD und der Rettung von Handwerkerksunternehmern vor dem Suizid. Und liefere eine grobe Erklärung wie es zur Überschuldung eines Handwerksunternehmers kommen kann, und nicht eines Kaffehändlers mit 7% MwSt., und nicht davon wie Moses die Wirtschaftsgestaltung sieht.

    Also, der Handwerksunternehmer hat die MwSt. beim FA anzugeben, und Moses der USt. angeben würde und mit 100% Eigenkapital und Vorkasse arbeiten würde, hat in meinen erlebten Fällen keine Bedeutung gehabt. Nur die real existierende BRD die auf mehr Schein als Sein aufgebaut ist.

    Meine Rechenbeispiele haben aber auch nun absolut nichts mit Deiner Lebenssituation zu tun. Die basieren auf gerundeten Werten um das Prinzip deutlich zu machen. Auf Einzelperson beim Bürgergeld, und nicht auf Großfamilie.

    900 € Gesamt-Bürgergeld bekommt die allein lebende Einzelperson. 503 € Regelleistungen und Beispiel KdU zu 397 €.

    Davon laufen hier eine Menge herum, die kannst Du nicht wegdiskutieren. Ich habe nie behauptet die Miete, die KdU, bekommt die Großfamilie statt nur einmal, für jedes Famillienmitglied.

    Wer also kein Bürgergeld in Anspruch nimmt, also gar nicht erst beantragt, und innerhalb der Grenzen von 22000 € Umsatz ohne Mehrwertsteuerausweis macht, hat als Einzelperson bei 14000 € EkSt.-Grenze und 14000 € Einnahmen aus Umsatz, und nicht die Grenze von 22000 €, ab der der § 19 USt.-Gesetz nicht mehr anwendbar ist erreicht, weder MwSt. noch EkSt. zu zahlen.

    Die Sache ist daher von Bedeutung, bei der Frage ob das jemanden reicht.

    Wenn der Handwerker auf Ziel Material kauft, auf Lieferantenkredit, für eine Baustelle, und der Bauträger/Bauherr macht in Form einer GmbH Konkurs, dann ergibt sich dann kein Konkursbetrug, wenn dem GF der GmbH kein Vorsatz nachgewiesen werden kann, sondern Unwissen besteht. Dann bekommt der Handwerker nur einen Minianteil aus der Konkursmasse der gegen 0 geht.

    Dann kann er die Lieferantenrechnung auf Ziel, wenn das Zahlungsziel erreicht ist, nicht bezahlen, weil das Material zum errichteten Gebäde gehört und er es nicht einmal mehr wieder ausbauen darf.

    Renoviert aber der Einzelunternehmer die Diskothek eines Einzelunternehmers an, und der bezahlt die Rechnung nicht weil er sich mit der Diskothek wegen Unwissen verkalkuliert hat, und kein Geld mehr hat, dann bleiben dem Maler als Einzelunternehmer die Schulden die er beim Lieferanten hat, weil er eben nicht das Material vor der Fälligkeit bezahlt hat. Der Bauunternehmer stellt NACH Fertigstellung die Rechnung, weil sich Baumängel ergeben könnten. Zudem haftet er noch 5 Jahre wegen Mängeln, auch für das verbaute Material. Das ist nicht mit Kaffebohnenhandel für 5000 € zu vergleichen. Für Kaffebohnen wird nicht 5 Jahre gehaftet. Macht also der Bauhandwerksunternehmer Pfusch, dann muss das Gebäude im schlimmsten Fall abgerissen werden. Die zu Kaffe gewordene Kaffebohne hat da schon längst den Verdauungstrackt verlassen.
    Damit der Bauherr nicht auf den Kosten des Pfusches sitzen bleiben muss, bezahlt der auch nie in Vorkasse wie für Kaffebohnen für sein Büro.

    Es geht um einen Werkvertrag beim Handwerker. Das Werk der Fertigung der Kaffebohne hat bereits die Natur übernommen. Der Handwerker beginnt erst mit dem Werk.

    Das Handelsgeschäft wird stehts erst einmal hergenommen, um Grundprinzipien zu verdeutlichen.

    Tatsächlich habe ich, als Handwerksmeister, als Unternehmensberater im Handwerk, Fachgebiet Krisenmanagement durch GmbH Mantel Handel, auch keinen Kaufmann um die Ecke wegen Kaffeebohnengeschäft beraten. Sondern ich habe bereits Millionen DM Umsatz im Bauhandwerk gemacht, habe das Problem erkannt, habe meinen kompletten handwerksbetrieb an einen Mitarbeiter verkauft und habe mit der Lebensrettung von überschuldeten Handwerkern begonnen.

    So hat z.B. ein Professor 50000 DM für Bauleistungen an einen Mandanten nicht bezahlt, weil er hier und da wie üblich Mängel konstruiert um nicht zu bezahlen. Der Streit wegen den Mängeln, teure Gutachter und so, dauert länger als die Zeit in der der Lieferant einen 30 Jahre gültigen vollstreckbaren Titel erlangt. Und solche Fälle gibt es viele.

    Was hat nun Deine Großfamilie und Deine Vorkassezahlungen beim Kaffehandel mit Bauhandwerksunternehmen zu tun?

    Wenn ich also von 900 – 1000 E Bürgergeld spreche und die Einzelperson hat darin 503 € Regelleistungen, und 397 € Miete, dann würde bereits einem begrenzt Denkfähigen einleuchten, dass nicht jede weitere Person etwa 7 x Miete bekommt.

    Ich lasse mir von Dir nicht meine selbst bearbeiten und so erlebten Fälle wegdiskutieren, wo es um Millionen und Bau ging.

    Die Menschen, die ich „vom Strickgeschnitten habe“ wollten nich nach Moses leben. Sondern eine zweite Chance

    Und Millionen kann niemals jemand in der BRD als angespartes Bargeld in Baugeschäfte einbringen.

    Die BRD Wirtschaft ist auf Kredit angelegt. Namentlich, weil der Fiskus die Zinsen als Ausgaben anerkennt.

    Das Eigenkapital liegt nicht einmal mehr bei 20% vom Umsatz. bei einem Bauauftrag von 10000 sind automatisch dann 80000 verschiedene Kredite enthalten.

    Würde nun der Bauhandwerksunternehmer 100000 Bargeld einsetzen, dass er vielleicht hat, dann verzichtet er auf weitere Aufträge, z.B. 5, die er bei 20% Eigenkapital zu 100000 noch abarbeiten könnte, wenn er Kredite zu 40000 in Anspruch nimmt.

    Der Einzelunternehmer im Bauhandwerk haftet stets für solche Summen, von Hunderttausenden, und die kann er nie mehr als abhängig Beschäftigter erlangen. Da aber der GV genau das Ünmögliche von ihm verlangt, ist der Einzelunternehmer im Bau-Handwerk suizidgefährdet. Also nimmt er den in der BRD üblichen Vergleich in Anspruch. Er selbst kann aber als abhängig Beschäftigter keinen Vergleich anbieten, wenn er ohnehin über der Pfändungsgrenze weggenommen bekommt.

    Also braucht der Überlebende, um weiter zu leben, die Dienststellung als GF der GmbH, weil nur in dieser die Vergütung zwischen den Gesellschaftern und dem GF vereinbart wird, also unterhalb der Pfändungsgrenze. Nun könnte auch der Überlebende einen Kreditbetrag in Höhe der Vergleichssumme vom Schwiegervater erhalten, mit der Auflage, das Geld fließt nur zum GL wenn damit alle Schulden erledigt sind. z.B. 8% der Schuldsumme.

    Dann könnte auch der Überlebende, statt die 100% Schulden zu zahlen, die 8% „verglichenen“ schulden zahlen. Also bei 100000 Schulden 8000. Diese könnte er erabeiten, weil er ja auf seinen verlust von 100000 10000 Verlustvortrag geltend macht. Also könnte er seine Schulden ein für alle mal loswerden, und die Kreditrückführung an seinen Schwiegervater aus den legal, wegen Verlustvortrag, nicht gezahlten steuern finanzieren, statt ewig vom netto bei Beibehalten der Schuldsumme + Zinsen 30 Jahre lang, wie jauhuchanam राम अवत कृष्ण יוחנן אליהו nach seiner Lebewnsphilosophie meint.

    Wer keinen verständigen Schwiegervater hat, der benutzt das GmbH Modell.

    Läge nun z.B. der Gewinnanteil bei 10% vom Umsatz, also 90% sind Kosten, dann hätte er bei kreditfinanzierten Bauaufträgen zu 500000 bei 10% Gewinnanteil vom Umsatz 50000, die Zinsen werden ja vor der Gewinnrechnung mit anderen Kosten von den Einnahmen abgezogen, und ohne Kredit hätte er eben nur den vollständig vom Eigenkapital selbst finanzierten Umsatz zu 100000 und den Gewinn zu 10000. Der Gewinnzuwachs von 10000 zu 100000 wird also durch das Risiko des Zahlungsausfalls erkauft.

    Und Vorkassezahlung ist bei Werkvertägen bei denen Mängel auftreten können nicht üblich. Das hat auch nichts mit Werkverträgen zu tun, die Künstler beim Herstellen einer Skulptur eingehen. Nichtgefallen wegen anderem Geschmack ist kein Mangel am Kunstwerk.

    Also Fälle wie Großfamilien und Kaffehändler, die ich nicht beschreibe, sind auch nicht mit meinen Ausführungen in Verbindung zu bringen.

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  56. Fred sagt:

    @ jauhuchanam राम अवत कृष्ण יוחנן אליהו

    Aslo Kaffebohnenzähler und Mosesanhänger,

    eine siebenköpfige Familie erhält soviel ALG II/ Bürgergeld, dass sich es sich für einen alleinverdienenden Familienvorstand niemals lohnt „arbeiten zu gehen“, weil er aus dem Bürgergeldanspruch lange Zeit, (Kinder aus dem Haus) und der Gängelei des Staates, nicht herauskommt.

    Auch mit Kaffebohnenhandel nicht.

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  57. Fred sagt:

    „jauhuchanam राम अवत कृष्ण יוחנן אליהו
    07/03/2023 um 08:49

    Fred 06/03/2023 UM 22:34 @ Vollidiot 06/03/2023 um 21:35

    „Wer nach § 19 USt.-Gesetz arbeitet, kann dieses Jahr bis zu 22000 € im Jahr erwirtschaften,
    ohne dass er MwSt. auf seine Leistungen erheben muss. Und natürlich auch nicht abführen.

    Die EkSt.-Einstiegsgrenze liegt bei rund 1.170 € pro Monat.

    Das Bürgergeld, je nach Mietregion, liegt bei rund 900 – 1.000 €.“

    ….(-)….

    „Meine Fresse, meine Fresse,
    wie hat doch das BRD-Regime vielen ehemaligen
    Staatsangehörigen der DDR ins Hirn geschissen!“

    Also, Kaffebohnenzähler und Sektenmitglied der Moses u.a. Verehrer, daher hat das der Schwachmat und Hornochse aus der DDR, nämlich aus der für die real existierende BRD bestehenden Gesetzgebung.

    Die 22000 € aus dem Umsatzsteuergesetz und die rund 1170 €, dieses Jahr sogar exakt 1292,99 € Steuereinstiegsgrenze, bei der erstmals für einen Alleinstehenden die abzuführende EkSt. Steuer zu 0,75 Cent anfängt, aus der EkSt. Tabelle.

    „Umsatzsteuergesetz (UStG)
    § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer
    (1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr >>>>22 000 Euro<<<< nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird…..

    12 b Monatslohnsteuer
    Allgemeine Monatslohnsteuertabelle 2023
    Lohn/
    Gehalt Lohnsteuer in Steuerklasse
    bei € I/IV II III V VI

    1.274,99 0,00 0,00 0,00 126,00 140,41
    1.283,99 0,00 0,00 0,00 127,00 141,41
    1.292,99 0,75 0,00 0,00 128,00 142,41 <<<<<<<<<<<<
    1.301,99 1,75 0,00 0,00 129,00 143,41
    1.310,99 2,75 0,00 0,00 130,00 144,41
    1.319,99 3,75 0,00 0,00 131,00 145,41
    1.328,99 5,00 0,00 0,00 132,08 148,25
    1.337,99 6,16 0,00 0,00 133,25 151,66
    1.346,99 7,41 0,00 0,00 134,41 155,16
    1.355,99 8,66 0,00 0,00 135,50 158,58
    1.364,99 9,91 0,00 0,00 136,66 162,00
    1.373,99 11,25 0,00 0,00 137,83 165,41
    1.382,99 12,50 0,00 0,00 139,00 168,83
    1.391,99 13,83 0,00 0,00 140,08 172,25
    1.400,99 15,16 0,00 0,00 141,25 175,75
    1.409,99 16,50 0,00 0,00 142,41 179,16
    1.418,99 17,91 0,00 0,00 143,50 182,58
    1.427,99 19,25 0,00 0,00 144,66 186,00

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  58. Fred sagt:

    Der Klügere gibt nach: Der Streit zwischen dem Schwachmaten, Hornochsen, und DDR Bürger den man ins Hirn geschissen hat, mit dem Kaffebohnenzähler und Mosesanhänger, dessen Thema: „Steuer-BELASTUNG ohne Ende“ nun gefüllt wird mit Vorstellungen nach Moses über Steuer, mithin der von „Tuten und Blasen“ bezüglich der Gefahren in der Wirtschaftsform der real existierenden BRD und den zu Suzid führenden unmenschlichen Vollstreckungsgesetzen bis zur INSO 1999, wird von dieser vorstehend beschriebenen Person in Personalunion einseitig beendet.

    Schlusswort:

    Ich habe durch mein Tun und Wissen Menschenleben gerettet, und mich nach Gesetzeslücken in der real existierenden BRD nach der „Wende“ umgeschaut, und genau diese Gesetzeslücken dazu benutzt um Menschenleben zu retten.

    Nicht auszudenken was passiert wäre, wenn ich die Rettung auf Moses, satt auf Gesetzeslücken abgestellt hätte.

    Die von mir geretten Menschen leben noch heute, und nehmen heute real existierende Gesetzeslücken in der real existierenden BRD wahr, was das Überleben gewährleistet, eine Betrachtung nach Moses aber auf keinen Fall.

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  59. Thom Ram sagt:

    Fred,

    ich danke Dir für Deine detaillierten, ausführlichen Darlegungen.

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  60. Glückauf sagt:

    Fred 18:06
    Von mir auch ein Danke,vieles wurde nun transparenter.
    Da hier Moses erwähnt wurde-hier sind wir wieder beim Geldsystem,denn keinen Zins zu nehmen (laut Moses, bzw. seinen Schreiberlingen)) galt nur für die Juden untereinander.
    Sehr gut nachzulesen in den Geboten und Verboten des Judentums.
    Womit wir wieder beim Ungleichgewicht der 1% versus der 99 % sind und beim Josephspfenning . Die Geschichte des „Geldes “ und Geldadel, basierend auf Herrscher und Priestertum(auch- und gerade der Juden ),die sich damit einen Goldesel geschaffen haben.

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  61. Fred 07/03/2023 UM 17:24

    „Umsatzsteuergesetz (UStG) § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer“

    Ach, nein – jetzt plötzlich doch *UMSATZSTEUER* – wo ist sie nur hin, die *Mehrwertsteuer*? 😉

    Viel Spaß mit deinen 22000 € Umsatz in 2023 = 1.833,33 Euro im Monat
    auf die du keine Umsatzsteuer entrichten muß!
    Als ob es beim EINKOMMEN auf den Umsatz ankäme,
    auf den du keine USt. bezahlen brauchst.
    Menschen, wie du, scheinen einfach zu viel Geld zu verdienen, daß
    sie auf die Geltendmachung der Umsatzsteuer („Vorsteuer“) verzichten können. Ich gratuliere!

    „Allgemeine Monatslohnsteuertabelle 2023 Lohn/Gehalt
    Lohnsteuer in Steuerklasse bei € I/IV | II | III | V | VI

    Brutto-Entgelt ….. I/IV | … II .| . III .| …. V ….| VI
    1.292,99 Euro … 0,75 | 0,00 | 0,00 | 128,00 | 142,41 <<<<<<<<<<<< "Lohnsteuer"

    Im Gegensatz zu dir – dem allwissenden Unternehmensberater –
    habe ich eine Zulassung zur Lohnsteuerberatung.

    Die von dir aufgeführte Tabelle zeigt nicht die „Lohnsteuer“ an, die jemand,
    der beispielsweise ein Brutto-Entgelt von 1.292,99 Euro hat, tatsächlich zahlt.
    Die in der Tabelle aufgeführten Lohnsteuerbeträge sind eine „Vorschußzahlung*
    auf eine möglicherweise zu zahlende Einkommenssteuer.

    Für die Einkommenssteuer gilt der Grundfreibetrag von 10.908 Euro im Jahr 2023.
    Wer diese Summe oder weniger umgesetzt hat, oder ein solches Brutto-Entgelt erhält,
    zahlt entsprechend keine Einkommenssteuer.

    1.292,99 x 12 = 15.515,88 € Brutto-Entgelt abzüglich Grundfreibetrag von 10,908,00 = 4.607,88 €
    Das Brutto-Entgelt übersteigt also den Grundfreibetrag um 4.607,88 €.
    Auf dieses Einkommen – wenn sonst kein weiteres Einkommen erzielt wird oder wenn nicht die
    Einkommenssteuer mindernde Freibeträge geltend gemacht werden (oder können) – wird eine
    Einkommenssteuer von 9,00 Euro/Jahr erhoben. 9,00 : 12 = 0,75 €
    Diese 0,75 € werden also ab einem Brutto-Entgelt bei LSt.-Klasse I/IV
    als Einkommenssteuer-Vorauszahlung abgezogen.

    Freilich zahlt überhaupt niemand bei einem Brutto-Entgelt von 1.292,99 €,
    was einem Netto von 1.077,46 € (ohne Steuern) entspricht, eine Einkommenssteuer
    und bekommt die 0,75 € „Lohnsteuer“ x 12 = 9,00 € vom Finanzamt zurückerstattet.
    —————————————————————————————————————-
    Nun hast du aber die 22.000,- Euro nach dem Umsatzsteuergesetz § 19 ins Spiel gebracht
    und behauptet: „Wer also rund 200 € mehr durch selbständige Tätigkeit nach
    § 19 USt.-Gesetz erwirtschaftet, lebt in Zukunft besser, als derjenige, der sich der Staatsmacht beugt.“

    22.000,00 : 12 = 1.833,33 Euro im Monat.
    Darauf bezahlst du eine Einkommenssteuer von 92,33 € mtl. x 12 = 1.107,96 Euro in 2023

    200 € mehr pro Monat x 12 = 2.400,- €/Jahr

    ⇒ 22.000,00 – 2.400,00 = 19.600,00 : 12 = 1.633,33 €
    Darauf ist eine Einkommenssteuer von 54,92 € mtl. x 12 = 659,00 Euro in 2023 zu zahlen.

    + 1.107,96 Euro
    ./. . 659,00 Euro
    ———————-
    = …448,96 Euro — die du schon allein bei der Einkommenssteuer schlechter stehst

    Doch es kommt noch heftiger.

    Von deinen großartigen 22.000,00 Euro darfst du – unser Unternehmensberater-Meister –
    locker und gechillt gut und gerne 8.213,48 Euro an Versicherungsabgaben abdrücken.

    22.000,00 – 1.107,96 – 8.213,48 = 12.678,56 : 12 = 1.056,55 Euro netto im Monat.

    Für all diejenigen Blöden,
    „die sich der Staatsmacht beugen und in Zukunft schlechter leben“, gilt:

    19.600,00 – 659,00 – 3.718,34 = 15.222,66 : 12 = 1.268,56 Euro netto im Monat.

    ⇒ Ich – der Blödmann [deshalb wurde ich schon als Kind (B)Löding geneckt 😉 ]
    habe im Monat 1.268,56 – 1.056,55 = 212,00 Euro netto mehr
    als unser kluger Unternehmensberater-Meister: das sind 2.544,00 Euro netto im Jahr mehr!

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  62. Fred 07/03/2023 UM 16:19 @ jauhuchanam राम अवत कृष्ण יוחנן אליהו 07/03/2023 um 08:49
    „Du verdrehst die Sachen, wie Du willst.“

    So, ich tue also die Sachen verdrehen, wie ich will?
    Welche? Beweise deine anmaßende Lüge!

    ———————————————————-
    „Ich spreche als Handwerksmeister von Krisenmanagement im Handwerk in der real existierenden BRD und der Rettung von Handbergwerksunternehmern vor dem Suizid. Und liefere eine grobe Erklärung, wie es zur Überschuldung eines Handwerksunternehmers kommen kann, und nicht eines Kaffeehändlers mit 7 % MwSt., und nicht davon, wie Moses die Wirtschaftsgestaltung sieht.
    Also, der Handwerksunternehmer hat die MwSt. beim FA anzugeben,
    und Moses, der USt. angeben würde und mit 100 % Eigenkapital und Vorkasse arbeiten würde,
    hat in meinen erlebten Fällen keine Bedeutung gehabt.
    Nur die real existierende BRD, die auf mehr Schein als Sein aufgebaut ist.“

    NIEMAND gibt in der real existierenden BRD eine Mehrwertsteuer an! Niemand.
    Ein Unternehmer gibt eine UMSATZ-Steuererklärung ab. Punkt. Und fertig.

    Deine „grobe Erklärung, wie es zur Überschuldung eines Handwerksunternehmers kommen kann“,
    kannst du dir mir gegenüber sparen oder sie dir, gelinde gesagt, in die Haare schmieren.

    Denn, wenn es hier jemanden gibt, der wirklich weiß, wie es zu einer Verschuldung — wenn ich schon das
    falsche Wort „Überschuldung“ lese, denke ich: „blöder geht es wohl nicht!“ — kommt, dann bin ich derjenige
    und keinesfalls du, Herr Handwerksmeister aus der DDR!

    Das hat nichts damit zu tun, daß du mich irrtümlich für einen Kaffeehändler mit 7 % Umsatzsteuer hältst.
    Nebensächlich: ich habe als Kaffeehändler (in meinem Beispiel nachzulesen) 19 % Umsatzsteuer bezahlt;
    nur bei der Einfuhrumsatzsteuer waren es 7 %, weil für eingeführte Lebensmittel ein geringer Umsatzsteuersatz
    zu bezahlen ist. Und dieser geringere Umsatzsteuersatz gilt generell auch beim Verkauf von Lebensmitteln.

    „Nur die real existierende BRD hat also Bedeutung für dich gehabt“?
    Schon wieder so eine Albernheit – du weißt ja noch nicht einmal, was die BRD überhaupt ist!
    ————————————————————————————————————————–
    „Der Bauunternehmer stellt NACH Fertigstellung die Rechnung, weil sich Baumängel ergeben könnten.“
    Die Begründung, warum die Rechnung erst nach Fertigstellung in Rechnung gestellt wird, ist irrelevant.
    Wie jeder andere Unternehmer kann auch ein Bauunternehmer Vorschuß- und Abschlags-Rechnungen stellen:
    Er muß keineswegs auf die Bezahlung seiner erbrachten Leistungen warten, bis sein Werk fertiggestellt ist.

    Wer als Unternehmer so lange wartet, ist ein Volldepp aus Schilda!
    Und solche Deppen – Schildbürger eben -sind immer schneller verschuldet, als ein Schweinchen kacken kann. 😉

    „Zudem haftet er noch 5 Jahre wegen Mängeln, auch für das verbaute Material.
    Das ist nicht mit Kaffeebohnenhandel für 5000 € zu vergleichen.
    Für Kaffeebohnen wird nicht 5 Jahre gehaftet.“

    Von wem weißt du schon wieder, daß „für Kaffeebohnen nicht 5 Jahre gehaftet wird“?
    Ich hafte dafür zehn Jahre!, Herr Handwerksmeister und Unternehmensberater.

    „Macht also der Bauhandwerksunternehmer Pfusch, …“
    geht er für seinen Pfusch hoffentlich Pleite und für seinen Betrug für fünf Jahre in den Bau!

    „Die zu Kaffee gewordene Kaffeebohne hat da schon längst den Verdauungstrakt verlassen.“
    Nur, wenn der Kaffee lange vor dem Haftungsende für die Kaffeebohnen getrunken wurde.
    Damit der Bauherr nicht auf den Kosten des Pfusches sitzen bleiben muss,
    bezahlt der auch nie in Vorkasse wie für Kaffeebohnen für sein Büro.“

    Das ist ein *hoc-propter-hoc*-„Argument“ und von daher schon irrelevant.

    „Es geht um einen Werkvertrag beim Handwerker.
    Das Werk der Fertigung der Kaffeebohne hat bereits die Natur übernommen.
    Der Handwerker beginnt erst mit dem Werk.“

    Es wäre sehr schön, wenn die Natur die Fertigung der Kaffeebohne bereits übernommen hätte.
    Leider, leider ist das nicht der Fall: Die Natur fertigt nämlich keine Kaffeebohnen an
    und geröstete schon mal gar nicht. Es sind Menschen, die die Kaffeebohnen ‚fertigen‘.
    ——————————————————————————————————————
    „Tatsächlich habe ich, als Handwerksmeister, als Unternehmensberater im Handwerk, Fachgebiet Krisenmanagement durch GmbH-Mantel-Handel, auch keinen Kaufmann um die Ecke wegen Kaffeebohnengeschäft beraten. Sondern ich habe bereits Millionen DM Umsatz im Bauhandwerk gemacht, habe das Problem erkannt, habe meinen kompletten Handwerkbetrieb an einen Mitarbeiter verkauft und habe mit der Lebensrettung von überschuldeten Handwerkern begonnen.“

    Toll! „Millionen DM Umsatz im Bauhandwerk gemacht“! … und du bist sicher damit Pleite gegangen.
    Gut, daß du noch einen Mitarbeiter, den du ausgebeutet hattest, — also einen Schildbürger — gefunden hast,
    der dir deinen kompletten Handwerkbetrieb abgekauft hat. Hoffentlich war dein Handwerksbetrieb keine GmbH
    und dieser Haumiblau aus Schilda ist nicht auf den TRICK-BETRUG der Unternehmensübernahme hineingefallen.

    Ich kann es nur Gott pfeifen und trommeln, daß ich als (kleiner) Kaufmann um die Ecke keine Beratung im
    Kaffeebohnengeschäft benötigt habe, Herr Lebensretter!
    —————————————————————————
    „Meine Rechenbeispiele haben aber auch nun absolut nichts mit Deiner Lebenssituation zu tun.“
    Gott-sei-Dank, ist das der Fall: Sie haben wirklich nichts mit meiner Lebenssituation zu tun!

    „Die basieren auf gerundeten Werten, um das Prinzip deutlich zu machen.
    Auf Einzelperson beim Bürgergeld, und nicht auf Großfamilien.
    900 € Gesamt-Bürgergeld bekommt die allein lebende Einzelperson.
    503 € Regelleistungen und Beispiel KdU zu 397 €.
    Davon laufen hier eine Menge herum, die kannst Du nicht wegdiskutieren.
    Ich habe nie behauptet, die Miete, die KdU, bekommt die Großfamilie statt nur einmal, für jedes Familienmitglied.

    Fehler: „900 € Gesamt-Bürgergeld bekommt die allein lebende Einzelperson.“

    Der allein lebende Einzel-MENSCH bekommt maximal 503,- € *Bürgergeld*.
    *Bürgergeld* – auch wieder so ein Propaganda-Wort des *Orwellschen Neusprech*!
    — Wann hört es endlich auf, den MENSCHEN als PERSON zu bezeichnen? —

    Ich habe es überhaupt nicht nötig, etwas „wegzudiskutieren“, was es gar nicht gibt!
    Denn niemand erhält irgendeinen Pfennig – heute ‚Cent‘ – „Bürgergeld“. Niemand.
    Keiner – also auch keine Menge – läuft ‚davon‘ herum.

    Fehler: „[„Bürgergeld“], die Miete, die KdU, bekommt die Großfamilie nur einmal, statt für jedes Familienmitglied.“

    Jedes Familienmitglied erhält das ihm zustehende „Bürgergeld“ (entsprechend dem Alter) und
    jedem Familienmitglied – jedem für sich – wird selbstverständlich auch die KdU (Miete, Heizkosten, Wasser) bezahlt.

    Von diesen *Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)*
    wird das Einkommen (Lohn, Kindergeld und eventuell andere Einkünfte) für jedes Familienmitglied – jedem für sich –
    abgezogen. Siehe, meine Auflistung oben. So erhalten meine Gemahlin und „Kind 1“ gar kein „Bürgergeld* und auch
    keine KdU, weil deren Lebensunterhalt zu 100 % von ihnen selber sichergestellt ist.

    „Wenn ich also von 900 bis 1000 E Bürgergeld spreche und die Einzelperson hat darin 503 € Regelleistungen
    und 397 € Miete, dann würde bereits einem begrenzt Denkfähigen einleuchten, dass nicht jede weitere Person
    etwa 7 x Miete bekommt.“

    LOGISCH erhält nicht jeder Einzel-MENSCH siebenmal Miete,
    aber jeder dieser Einzel-MENSCHEN erhält einmal Miete.
    ———————————————————————————–
    „Was hat nun Deine Großfamilie und Deine Vorkassenzahlung beim Kaffeehandel mit Bauhandwerksunternehmen zu tun?“

    Direkt hat das nichts miteinander zu tun.
    Nebensächlich: Du hast mich erneut mißverstanden. Ich zahle gar nichts gegen Vorkasse.
    Ich zahle lediglich sofort und in bar (oder eben per Überweisung) die Leistungen und Güter,
    die ich ‚unmittelbar‘ erhalte.

    „Ich lasse mir von Dir nicht meine selbst bearbeiten und so erlebten Fälle wegdiskutieren,
    wo es um Millionen und Bau ging.“

    Es ist wurscht, ob es dabei um ein paar Mark ging oder um Millionen.
    Wie kommst du nur auf die Idee, daß ich dir deine „Fälle“ wegdiskutieren will?

    „Die Menschen, die ich „vom Strick geschnitten habe“ wollten nicht nach Moses leben.
    Sondern eine zweite Chance.“

    Aha! Von wem weißt du jetzt schon wieder, daß diese Menschen nicht nach Moses leben wollten?
    Hast du sie denn überhaupt über *Moses und sein Gesetz* aufgeklärt? Sicher nicht – denn als ein DDR-Ling
    hast du dich ganz bestimmt nicht – wie etwa Karl Marx, Friedrich Engels, W. I. Lenin oder Josef Stalin – mit
    dem Gesetz des Moses beschäftigt, geschweige denn auseinandergesetzt.

    Oha! Ich empfinde und denke auch, daß jeder Mensch „eine zweite Chance verdient hat“.

    Bei der allgemeinen Unwissenheit, dem der Mensch ausgesetzt ist – dieses Säugetier und Affenwesen,
    dieses Lebewesen der Gattung Homo – den ich liebevoll als *unser süßes und putzige
    Trockennasenäffchen bezeichne*,
    vertrete ich sogar den Standpunkt, daß er – nach dem Wort des Philosophen Jesus –
    sogar „siebenundsiebzigmal am Tag“ eine neue Chance verdient hat.

    „Und Millionen kann niemals jemand in der BRD als angespartes Bargeld in Baugeschäfte einbringen.“

    Wieso denn nicht?
    Wenn doch ich – als kleiner Kaufmann um die Ecke im Kaffeebohnengeschäft – das kann:
    Was ist da solchen Handwerksmeistern, großartigen Unternehmensberatern und selbstlosen Lebensrettern
    erst alles möglich! Eigentlich müsstest du bereits über Milliarden angesparten Bargeldes verfügen, oder?
    Aber vielleicht hattest du ja bloß vergessen, dir einen Tresor zu kaufen, der all diese Milliarden fassen kann?

    Gefällt 1 Person

  63. Fred 07/03/2023 UM 18:06
    „Der Klügere gibt nach“

    Das finde ich als dummer (B)Löding ausgesprochen richtig und wichtig! 🙂
    Denn dort, wo nachgegeben wird, kann ich schließlich den Raum füllen! 😉

    Bitte gebe weiter nach!
    Je mehr du nachgibst, desto mehr Platz ist für mich!
    Oh! Lola aus Angola, bring mir eine Cola!
    Oh! Lola in Angola, dank dir: eine Cola!

    „Schlusswort:

    Ich habe durch mein Tun und Wissen Menschenleben gerettet, und mich nach Gesetzeslücken in der real existierenden BRD nach der „Wende“ umgeschaut, und genau diese Gesetzeslücken dazu benutzt, um Menschenleben zu retten.

    Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn ich die Rettung auf Moses, satt auf Gesetzeslücken abgestellt hätte.

    Die von mir geretteten Menschen leben noch heute, und nehmen heute real existierende Gesetzeslücken in der real existierenden BRD wahr, was das Überleben gewährleistet, eine Betrachtung nach Moses aber auf keinen Fall.“

    Meine von mir geretteten 100.000 Menschen mögen nicht mehr alle leben,
    aber deren Kinder und Enkel leben noch heute und leben heute immer noch
    und zwar ganz ohne die real existierende Gesetzeslücken in der real existierenden BRD,
    die deine Geretteten wahr nehmen (müssen).

    Wenn du die Rettung auf Moses satt auf Gesetzeslücken abgestellt hättest,
    — ich sprach da nicht über oder vom Menschen Moses, sondern eindeutig vom *Gesetz des Moses* —
    hättest du sicherlich auch 100.000 Menschen retten können,
    wie der Kaffeebohnenzähler, Mosesanhänger und kleine Kaufmann um die Ecke im Kaffeebohnengeschäft.

    Natürlich kann ich mich nicht mit dir messen
    Nein – mit einem Handwerksmeister, großartigen Unternehmensberater und selbstlosen Lebensretter –
    kann ich mich einfach nicht messen! Für mich als BLöding wäre das geradezu Hybris = Hochmut,
    der bekanntlich vor dem Fall kommt.

    Ich wünsche dir weiterhin das Beste für dein Leben und deine kürzer werdende Zukunft.

    Groß war unsere Zukunft und lang als wir geboren wurden;
    von Tag zu Tag wurde sie kürzer und kleiner,
    ohne daß wir es überhaupt richtig bemerkt hatten:
    Meine Zeit floß dahin, jetzt rauscht sie nur noch dem Ozean
    – dem Ende der mächtigsten Ströme – entgegen:
    Wochen und Monate erscheinen mir nur noch wie ein flüchtiger Schatten.

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  64. Glückauf 07/03/2023 UM 18:52

    „Da hier Moses erwähnt wurde – hier sind wir wieder beim Geldsystem,
    denn keinen Zins zu nehmen, galt nur für die Juden untereinander.“

    Wer hat denn nur dieses Gerücht in die Welt gesetzt?
    „Gilt nur für die Juden untereinander“ — wo steht das denn in der Bibel?

    Das Gesetz des Moses und ’seiner‘ Schreiberlinge ist eindeutig und klar!

    Zwar gilt das *Gesetz des Moses* nur für Juden, aber es ist den Juden
    auch gegenüber Nicht-Juden absolut verboten, Zins zu nehmen.

    Weil sich auch Juden an dieses Gesetz nicht halten, besagt das eben nicht,
    daß es dem Juden nicht verboten wäre, Zinsen von Nicht-Juden nehmen zu dürfen!

    Juden ist es sowohl untereinander als auch gegenüber anderen Menschen verboten, Zins zu nehmen!

    Wie viel mehr gilt dieses Verbot da für diejenigen,
    die sich Christen nach dem Juden Jesus nennen?
    … oder für diejenigen, die seit ewig und drei Tagen
    einem was vom „Christlichen Abendland“ vorheucheln?

    Daß „das Verbot, Zins zu nehmen, nur für die Juden untereinander gilt“,
    ist eine der hartnäckigsten und hinterhältigsten Lügen, die die Kirche(n) seit Jahrhunderten, verbreiten!

    Warum solche Lügen bis heute nachgeplappert werden – sogar hier auf bb – ist schon ein sehr merkwürdig!

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  65. Angela sagt:

    @ Jauhuchanam und Fred

    Euer gesamter Dialog ist einfach köstlich! Ihr beide seid Euch so unglaublich ähnlich und spiegelt dem jeweils anderen das eigene Wesen wider. Nur leider merkt Ihr es gar nicht……

    Angela

    Gefällt 1 Person

  66. Drusius sagt:

    Die schlimmsten Feinde der Freiheit sind die glücklichen Sklaven.

    Gefällt 1 Person

  67. Glückauf sagt:

    Jauhuchanam 13:59

    Bist es denn nicht gerade Du,der des öfteren mit“ angeblichen“ Bibelzitaten kommt ?

    Ich für meinen Teil,versuche nur zu verstehen,wie sich das Finanzsystem-und Machtsystem zur Unterwerfung der Massen an Menschen, überhaupt etablieren konnte.
    Auch im Hinduismus sind die Oberen 2 Kasten-Brahmanen und Krieger und somit der Kopf von….

    Zum Materialismus der Bibel(n) und Kirche(n)
    folgender Satz :
    Wer aber heute nicht bereit ist,sein Hab und Gut für Gott(welchem Gott bitte ?) zu opfern,wird noch immer noch in gleicher Weise gerichtet werden.
    https://www.staybiblical.com/de/613-gebote-der-tora/

    sowie eine sehr aufschlussreiche Seite von Theologen,die u.a gerade deshalb aus der Kirche ausgetreten sind.

    https://theologe.de

    Damit erübrigt sich eine weitere Stellungnahme meinerseits-an obiger Stelle ist alles gesagt und faktenbasiert erklärt.

    Like

  68. Angela 08/03/2023 UM 14:50
    „@ Jauhuchanam und Fred
    Euer gesamter Dialog ist einfach köstlich! Ihr beide seid Euch so unglaublich ähnlich
    und spiegelt dem jeweils anderen das eigene Wesen wider. Nur leider merkt Ihr es gar nicht……“

    Als Säugetier der Gattung Homo der Art Mensch, aus der Familie der Menschenaffen,
    aus der Ordnung der Primaten und der Unterordnung Trockennasenprimaten (Haplorrhini)
    weiß ich, daß wir alle liebe, putzige und süße Trockennasenäffchen sind.

    Daher ist es keineswegs unglaublich, daß Fred und ich uns ähnlich sind
    und dem jeweils anderen das eigene Wesen widerspiegeln.

    Ich habe das übrigens schon lange bemerkt – okäi, so lange ist es auch nicht her: erst 13 Jahre.

    Von außen kann ich mich nicht selber betrachten:
    alle anderen Menschen können mich aber von außen betrachten –
    sowie auch ich sie von außen betrachten kann.

    Ich gehe daher davon aus und denke, daß wir Menschen uns alle ähnlich sind,
    wenn wir uns auch *phänotypisch*, also im äußeren Erscheinungsbild in mancherlei Hinsicht unterscheiden:

    Die Negerin, mit der ich seit 24 Jahren verheiratet bin, hat beispielsweise eine wesentlich dunklere
    Hautfarbe als ich, was auch nicht verwunderlich ist, weil wir ja ganz unterschiedlichen Rassen angehören.

    Sie hat auch einen anderen Körperbau als ich – was natürlich damit zusammenhängt,
    daß sie ein Weibchen und ich ein Männchen bin und eben die Weibchen die Kinder bekommen,
    weshalb Mutter Natur den Weibchen ein anderes Becken geschenkt hat, als den Männchen –
    ein Männchen, selbst wenn es möglich ist, daß Männchen schwanger werden können, könnte
    kein Kind gebären, da die Beckenknochen bei ihm einfach zu eng stehen: da passt so ein Säugling
    einfach nicht hindurch.

    Nehmen wir ein anderes Phänomen, was auf reinen Tatsachen beruht.

    Obwohl die Weibchen eine viel geringere Gehirnmasse aufweisen als die Männchen
    – das ist anatomisch bedingt: Die Schädelknochen eines Weibchens sind kleiner,
    weshalb das Volumen des Kopfes eines Weibchens natürlich geringer ausfallen muß –
    so sind doch alle Weibchen wesentlich intelligenter als die Männchen.

    [Die meisten Männchen – zumindest die ich kenne – ‚fühlen‘ sich beleidigt, wenn
    ich diese Tatsache ausspreche. „Laß sie sich ‚beleidigt‘ fühlen!“, denke ich dann:
    „an dieser Tatsache kommen wir Männchen einfach nicht vorbei – irgendwann werdet
    auch ihr das endlich kapieren!“
    ]

    Scheinbar widerspricht aber diese Tatsache einer anderen, nämlich, daß die Männchen die Weibchen
    mental – geistig, intellektuell, verstandesmäßig – übertreffen, auch wenn manche Weibchen den Männchen
    darin durchaus ebenbürtig sind.
    ——————————————
    Ich habe hier auf bb nie einen Hehl daraus gemacht, daß ich
    das war, was man als einen Christen bezeichnet;
    ich habe nicht verschwiegen, daß ich ein Anhänger des Gesetzes des Moses bin
    und die Lehre des jüdischen Philosophen – der hier ‚Jesus‘ genannt wird, obwohl ihm seine
    jüdische Mutter einen vollkommen anderen Namen gegeben hat – für wahr halte.

    Ich habe hier auf bb – vielleicht zu oft; vielleicht nicht oft genug? – auch mitgeteilt, daß es

    keine Götter/Gottheiten [damit logischerweise keinen Gott] gibt
    keine Seele [damit logischerweise keine Seelen] gibt
    keinen Geist [damit logischerweise keine Geister] gibt
    keine Dämonen, Engel, Feen, Teufel, Vampire gibt
    keinen Himmel und keine Hölle gibt
    kein Nirvana (निर्वाण), keine ‚Wiedergeburt‘, keine ‚Reinkarnation gibt
    kein ‚Gut‘ und ‚Böse‘ gibt

    Ich habe hier auf bb mitgeteilt, daß die Philosophie des Dualismus ein Irrtum ist.

    Vor allem aber habe ich mitgeteilt, daß
    ich an das Leben glaube = vertraue und
    jeder Mensch Gutes-Sein ist und bleibt!

    Wenn ich mich damit immer noch viel zu klar ausgedrückt habe, möge es mir nachgesehen werden!

    Aber ich werde mich ganz sicherlich nicht un-deut(sch)licher äußern oder
    mich aus Gefallsucht verbiegen oder mich dem IRREN WAHN einer verkehrten Welt beugen!

    Ich muß keinem Menschen ‚gefallen‘!
    Mir geht es auch vollkommen am Arsch vorbei,
    was andere Menschen *über* mich denken, fühlen, plappern oder reden.

    Denn ich weiß, WER ICH BIN
    nämlich ein Trockennasenäffchen, männlichen Geschlechts, Typ Alpha
    und ich weiß, WO ICH BIN – also, wo ich mich befinde –
    nämlich auf der Erde – diesem Kosmos = Schmuckstück
    in dem schönsten und wunderbarsten Paradies, welches sich denken lässt!

    „Es ist kein schönster Ort als das Paradies, in welchem wir alle leben!“

    Man muß doch nur die Augen aufschlagen:
    Überall Wunder über Wunder, die so großartig wie unbegreiflich sind!

    Like

  69. Glückauf sagt:

    Jauhuchanam 23:03
    Heute ist Weltfrauentag….

    Wenn die Menschen noch zur Gattung der Bonobos zählen würden,dann hätten wir den Schlamassel der letzten Jahrtausende(mind. seit Moses) deiner Trockennasenaffen nicht.

    Und Alpha Männchen wüssten sich zu benehmen,damit es Allen gut geht. 🙂

    Make Love not War und teile in der Gemeinschaft.
    https://sz-magazin.sueddeutsche.de/nackte-zahlen-sexkolumne/das-liebesregime-der-hippi-affen-82139

    Like

  70. Glückauf 08/03/2023 UM 16:29 Jauhuchanam 13:59

    „Bist es denn nicht gerade Du, der des Öfteren mit ‚angeblichen‘ Bibelzitaten kommt?“

    Ja, ich zitiere hier manchmal die Bibel, schließlich ist es das meist gedruckte und meistgelesene Buch der Welt,
    welches in mehr Sprachen ‚übersetzt‘ wurde, als sonst ein von Menschen geschriebenes Buch.
    Ein Buch – von der Kirche und den Gewaltinhabern des „Christlichen Abendlandes“ – mißbraucht und
    trotzdem wirkmächtig, wie bisher kein zweites.

    Wieso schreibst du *angeblich* und das auch noch in Anführungsstrichen?

    Bist du kein Deutscher? Hast du keinen Kommunion- oder Konfirmanden-Unterricht gehabt?
    Hast du die Bibel nie gelesen? Durftest du sie vielleicht gar nicht lesen?

    Wieso also „angeblichen“ Bibelzitate“?

    Die Bibel liegt vollständig in 719 Sprachen,
    das ‚Neue Testament‘ liegt vollständig in 1593 Sprachen und
    Teile der Bibel in 3524 Sprachen vor.
    Allein 2021 wurden Bibel-Übersetzungsprojekte in 90 Sprachen fertiggestellt.

    Du hast (hattest) also die Möglichkeit in mindestens 719 Sprachen, die von mir
    zitierten Verse der Bibel zu prüfen. Da ist gar nichts mit „angeblich“!
    Ich habe aus der Bibel zitiert. Original-Zitate – keine „angeblichen“!
    ——————————————————————————————————-
    „Ich für meinen Teil, versuche nur zu verstehen, wie sich das Finanzsystem- und Machtsystem
    zur Unterwerfung der Massen an Menschen überhaupt etablieren konnte.“

    Wie willst du verstehen, wie es sich etablieren konnte, wenn du es doch nicht einmal verstanden hast?
    Bitte, das ist kein „Vorwurf“! Aber ohne daß das Finanzsystem begriffen zu haben, kann auch nicht
    verstanden werden, wie es sich etablieren konnte.

    „Zum Materialismus der Bibel(n) und Kirche(n) folgender Satz:
    »Wer aber heute nicht bereit ist, sein Hab und Gut für Gott (welchem Gott bitte ?) zu opfern,
    wird noch immer in gleicher Weise gerichtet werden.«“

    Was hat das von dir eingebrachte Zitat bitte mit irgendeinem „Materialismus“ zu tun? — Null – gar nichts!

    Like

  71. Glückauf 08/03/2023 UM 23:42 an Jauhuchanam 23:03
    „Heute ist Weltfrauentag“

    Das interessiert mich nicht die Bohne!

    „Frau“ ist ein ‚juristischer‘ Begriff der *Philosophie Recht* …
    und hat mit uns Menschen gar nichts am Hut!

    „Wenn die Menschen noch zur Gattung der Bonobos zählen würden …“

    Das Säugetier der Art Mensch, aus der Familie der Menschenaffen, aus der Ordnung der Primaten
    und der Unterordnung Trockennasenprimaten (Haplorrhini)
    gehörte noch nie zur „Gattung der Bonobos“, sondern schon immer zur Gattung Homo —
    Bonobo gehören zur „Gattung der Schimpansen (Pan)“.

    Wir sind liebe, süße und putzige Trockennasenäffchen – das lasse ich mir auch
    vom Propagandablättchen der Maulhuren und Pressestricher der Bordell-Journaille
    *Süddeutsche Zeitung* nicht nehmen.

    Like

  72. Glückauf sagt:

    Jauhuchanam 23:59
    Angeblich-Bibelzitate deshalb ,da hier zu viele Schreiberlinge ihre Interpretationen aus mündlichen Überlieferungen und zu noch formenden Gesellschaftsnormen eingebracht haben.
    Im Gegenzug dazu aber Passagen oder Bücher keinen Eingang in die Bibel fanden.
    Für mich ist zumindest klar,dass in der babylonischen Gefangenschaft der Tanach erst entstanden ist, sowie das Zins-und Zinseszinssystem ausgeklügelt,oder übernommen wurde.

    Ich lasse aber mal hier den Theologen Ernst Axel Knauf zu Wort kommen,zumal der bestätigt,was ich bereits geschrieben habe.

    https://www.spiegel.de/spiegelgeschichte/bibel-wie-die-heilige-schrift-entstand-a-1005418.html

    Und klar musste ich das AT und NT im Religionsunterricht bearbeiten. Aber schon als Kind fand ich das zum Fürchten und absolut nicht schlüssig.
    Mit Wechsel zum Gym. bestand die Möglichkeit Religionsunterricht abzuwählen,wovon ich natürlich Gebrauch gemacht habe.

    Gefällt 1 Person

  73. Glückauf 1:54

    Mir selber ist es nicht wichtig, wann der Tanach entstanden ist, der ja eigentlich eine Sammlung von unterschiedlichen
    „Büchern“ ist, die über einen Zeitraum von vielen Jahrhunderten entstanden sind – bis sie dann vermutlich in der
    sogenannten ‚Babylonischen Gefangenschaft‘ zu einer Einheit zusammengefasst wurden.

    Das „Zinssystem“ ist sicherlich wesentlich älter und lange vor der sogenannten ‚Babylonischen Gefangenschaft‘
    entstanden und auf keinen Fall eine „jüdische“ Erfindung.
    Aber es ist mir auch egal, wer das wann oder wo in seinem irren Wahn ersonnen hat:
    Das ist derart viele tausend Jahre her, daß dies bei der Datenlage und den Geschichtskenntnissen
    sowieso niemand herausfinden kann.

    Sei es wie es sei, feststeht, daß der Tanach das Zins-Nehmen verbietet.
    Dieses Verbot galt und gilt für die Juden – schließlich ist er eine jüdische Büchersammlung;
    aber – und das ist mir wichtig – dieses Verbot bezieht sich nicht nur auf Juden untereinander:
    Juden ist es ganz allgemein verboten, Zins von irgendeinem Menschen zu nehmen.

    Und das können die jüdischen oder christlichen „Theologen“ auslegen, wie sie lustig oder blöde sind:
    Sowohl den Juden als auch den Christen ist es verboten, Zins nehmen. Da beißt keine Maus den Faden ab.
    Für mich bedeutet dies, daß – ob sich einer nun Jude oder Christ nennt – jemand, der Zins nimmt,
    weder Jude noch Christ ist.

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