bumi bahagia / Glückliche Erde

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Die echte Reh-Produktion

Nein, wer jetzt hier eine launige Abhandlung über die Geschehnisse im Wald erwartet, der wird enttäuscht sein: es geht im weiteren nicht darum, wer da röhrt und warum, sondern welche gigantische Lücke alle bisherigen Konzepte einer Wirtschaftswissen­schaft aufweisen, in Ergänzung zu unserer – vielen Lesern schon bekannten – kritischen Betrachtung selbiger.
Aber heute legen wir den Finger mitten in die am meisten schmerzende Wunde.
Luckyhans, 25. November/2. Dezember 2018
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Die materielle Produktion – Basis jeglichen Wirtschaftens und einziger Bereich der Wirtschaft, in dem ein Mehrprodukt und damit ein nachhaltiger Gewinn entstehen kann – besteht für die meisten von uns aus den Prozessen Forschung/Entwicklung, Serienreifmachung mit Anlagenaufbau, und Fertigung, selbstverständlich mit etwas Qualitätsmanagerei.
Danach beginnt schon der Verteilungsprozeß, also Marketing, Verkauf usw.

Auch daß sich in dieser Produktion noch ein Re-Produktionsprozeß versteckt, weiß der vorgebildete Mensch natürlich. Aber eben nur einer…
Freilich kann sich jeder beim Gabler oder anderen Quellen über die entsprechenden Ab­schnitte schlaumachen, aber nicht immer wird das auch zum vollen Verständnis führen.
Deshalb gehen wir hier das Thema als eine Art fiktiver Dialog mit einem ausgebildeten Ökonomen an.

Denn es sollte jeder WLer, egal ab mit V oder B davor, in der Lage sein, das Wesen des Reproduktionsprozesses innerhalb von 15 – 20 Minuten hinreichend klar darzulegen.
Dabei wird er dir mit Abschreibungen, Amortisation, Ersatzinvestition und vielen ande­ren Begriffen kommen und deren Bedeutung erklären wollen.

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Resolution der Kommunarden oder die finale Versklavung

(Ludwig der Träumer) Versklavung ist wohl ein allgemein bekannter Begriff. Der kleine Bunzel verortet den wie selbstverständlich irgendwo in der dritten Welt – nur nicht bei sich selbst. Er fühlt sich erhaben in seiner großen Freiheit, frühmorgens das Hamsterrad für den Fortschritt – für seinen Fortschritt zu treten. Sein Engachements sieht er auf dem Lohnzettel, der Lohn der Feigheit für seine Freiheit zu kämpfen. (mehr …)

Jahrestagung des deutschen Vereins Monetative / Vollgeldinitiative Schweiz / Vollgeldinitiative Welt

Ich stelle vorweg den Text von Christoph Pfluger vor. Er betrifft jeden einzelnen Menschen in sämtlichen Hemisphären, da Banken Geld verleihen und Zinsen dafür verlangen. Reichere Menschen betrifft es unmittelbar (Häusle bauen, Fabrikli bauen), arme Menschen mittelbar auch, und zwar besonders scharf,  da das herrschende System die Gelder zwingend von arbeitsam zu reich fliessen lässt.

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Christoph Pfluger sagt trefflich (hier!):

Geld / Macht / Ungleich – dies war das Thema der Jahrestagung des deutschen Vereins Monetative vom 11. November in Frankfurt. Hansruedi Weber, Präsident des Vereins Monetäre Modernisierung illustrierte darin einem viel beachteten Vortrag die systembedingte Ungerechtigkeit der Kreditgeldschöpfung der Banken.

Was die Mehrheit der Bevölkerung, Banker und Politiker eingeschlossen nicht weiss: (mehr …)

Kleine Feuer / SOLAWI

Danke, Renate, für den guten Hinweis!

thom ram, 24.07.05 NZ, Neues Zeitalter, da Menschen gemeinsam und füreinander arbeiten.

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(Renate Schönig) Eine der guten Ideen/Möglichkeiten(en), ein harmonisches MITeinander zu „gestalten“ … gesehen gestern im BR :

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Solidarische Landwirtschaft

Video-Inhalt: (mehr …)

Schweiz / Masseneinwanderung / Verfassungsbruch / Verarsche

Die Schweiz und die EU: Eine Standortbestimmung

Die Personenfreizügigkeit mit der EU hat der Schweiz eine Masseneinwanderung zuvor nie erreichten Ausmasses beschert.

EU-NO Newsletter vom 2. Februar 2017

Am 9. Februar 2014 haben Volk und Stände die Volksinitiative «Gegen die Masseneinwanderung» angenommen. Deren Bestimmungen sind seither in Artikel 121a in der Bundesverfassung festgehaltene Verpflichtung. Sie lauten:

  • Die Einwanderung in die Schweiz wird wieder von der Schweiz gesteuert.
  • Die Masseneinwanderung wird verhindert, indem der Bund
    • einerseits Einwanderungskontingente mit Höchstzahlen festlegt,
    • andererseits den Vorrang von Schweizerinnen und Schweizern sowie von in der Schweiz rechtmässig wohnhaften Ausländern am Arbeitsmarkt durchsetzt.

Verfassungsbruch

Statt den Verfassungsartikel 121a umzusetzen, hat ein Parteien-Kartell unter Führung von FDP und SP im Parlament einen sog. «Inländervorrang light» verfügt, der keine einzige Bestimmung des Artikels 121a umsetzt. Die Masseneinwanderung in die Schweiz wird folglich ungebremst und unkontrolliert weiter fliessen. Begründet wird dieser Verfassungsbruch und die damit verbundene radikale Missachtung der direkten Demokratie und des Rechtsstaats mit der eigenartigen Forderung: Die Bilateralen müssten gerettet werden.

Falsche Behauptungen

Economiesuisse, Gewerkschaften und das Parteien-Kartell unter Führung von FDP und SP behaupten, der Artikel 121a der Bundesverfassung könne nicht umgesetzt werden, weil sonst das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU aufgehoben würde, womit alle bilateralen Abkommen wegfallen würden.

Politiker wie Philipp Müller (FDP), Ruedi Noser (FDP), Daniel Jositsch (SP), Tim Guldimann (SP), Christophe Darbellay (CVP), Economiesuisse-Präsident Heinz Karrer und Europa-Experte Dieter Freiburghaus haben in unzähligen Foren, Referaten und Interviews behauptet, die Schweizer Industrie hätte dann keinen Zugang mehr zum EU-Markt von fünfhundert Millionen Konsumenten. Tausende Unternehmen würden in den Konkurs getrieben; abertausende Arbeiter und Angestellte würden ihre Stelle verlieren.

All diese Behauptungen sind falsch. Diejenigen, die sie verbreiten, tun dies wider besseres Wissen.

Die Tatsachen

Nur sechs von insgesamt über hundert bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU hängen mit der Personenfreizügigkeit (FZA) zusammen, diejenigen im sog. Paket I der Bilateralen. Diese könnten bei einer Kündigung des FZA tatsächlich wegfallen. Jedoch sichert keines dieser sechs Abkommen der Schweiz den zollfreien Zugang zum EU-Markt. Alle restlichen, weit über hundert bilateralen Abkommen bleiben in Kraft, auch wenn das FZA gekündigt würde.

Der zollfreie Zugang der Schweizer Industrie- und Handelsgesellschaften zum EU-Markt wird nicht durch die Bilateralen I, sondern durch das Freihandelsabkommen Schweiz-EU aus dem Jahr 1972 sichergestellt.

Das Freihandelsabkommen funktioniert für beide Partner einwandfrei. Seitens der EU wird dieses Abkommen mit keinem Wort in Frage gestellt. Es unterliegt keinerlei Guillotine-Klausel. Das gute Funktionieren ist durch von beiden Seiten unterzeichnete WTO-Regeln (Diskriminierungsverbot) solide abgesichert.

Was wird vertuscht?

Es geht Economiesuisse und dem Parteien-Kartell keineswegs um die «Rettung der Bilateralen». Es geht ihnen einzig und allein um den Erhalt der Personenfreizügigkeit. Sie wollen der Schweiz den Zuzug billiger Arbeitskräfte aus der EU um jeden Preis erhalten, um teurere Schweizer, vor allem Über-Fünfzigjährige jederzeit ersetzen zu können. Notwendige Fachkräfte aus dem Ausland wurden immer in unser Land zugelassen – schon bevor die Personenfreizügigkeit in Kraft trat. Heute gilt das Paradox, dass nicht-qualifizierte Arbeitskräfte aus der EU massenhaft einwandern dürfen, während für hochqualifizierte Fachkräfte von ausserhalb der EU viel zu kleine Kontingente festgelegt worden sind.

Insbesondere die grossen Konzerne profitieren enorm davon, dass sie einen unbedingt benötigten zusätzlichen Spezialisten aus einer Schar von zwanzig oder fünfundzwanzig Bewerbern – aus allen Ländern Europas – auswählen können.

Mit jenen, die sie tatsächlich auswählen und anstellen, erzielen diese Konzerne gute Ergebnisse, also zusätzlichen Gewinn, den sie sich selbst in die Taschen stecken. Die anderen, die sie nicht benötigen, überlassen sie dem Staat, also den Steuerzahlern, die für sie aufkommen müssen, also Schulen, Gesundheitsversorgung, Strassen, öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Sicherheit, Gerichtswesen, explosive Kosten der Sozialapparate bezahlen müssen. Die Lasten dafür tragen die Steuerzahler, während die Konzerne die Gewinne aus der für sie äusserst vorteilhaften Stellenbesetzung einstreichen. Um sich diesen gewinnfördernden Automatismus auf lange Zeit zu sichern, verbreiten sie unablässig die Behauptung, «alle» würden von der Masseneinwanderung profitieren. In Wahrheit profitieren diese Befürworter der Masseneinwanderung ganz allein, während die öffentliche Hand, also die Steuerzahler masslos geschröpft werden.

Die übrigen sechs Abkommen der Bilateralen I interessieren die Konzerne und das Parteien-Kartell wenig, denn diese verschaffen vor allem der EU Vorteile. Dies gilt insbesondere für das Landverkehrsabkommen, das mit der viel zu billigen Transitgebühr (300 statt 900 Franken pro Transitfahrt) und der Zulassung der Vierzigtönner einseitig zum Vorteil der EU ausgehandelt worden ist.

Die Linke und die haltlose «Rettungs-Behauptung»

Die politische Linke, SP und Gewerkschaften, nutzen die Masseneinwanderung seit Abschluss des Personenfreizügigkeits-Abkommens konsequent für die Durchsetzung sog. «flankierender Massnahmen». Damit haben sie den freiheitlichen Arbeitsmarkt, früher ein weltweit stechender Trumpf des Wirtschaftsstandorts Schweiz, mit immer neuen Regulierungen immer stärker belastet, also immer engerer staatlicher Kontrolle unterworfen. Es geht ihnen um Macht über die Wirtschaft, nicht um das Wohlergehen der Schweiz. Aus der ihnen übertragenen Kontrolle der Arbeitsmarkts ziehen die Funktionäre der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände alljährlich Millioneneinnahmen – auf Kosten von Steuerzahlern und Wirtschaft.

Kündigung?

Der Volksentscheid gegen die Masseneinwanderung verlangt vom Bundesrat die Neuverhandlung der Personenfreizügigkeit auf der Grundlage der im FZA-Vertrag ausdrücklich enthaltenen Revisionsklausel. Ein solches, absolut vertragskonformes Verlangen hat mit Vertragskündigung oder Vertragsbruch rein gar nichts zu tun.

Ungebremste Fortsetzung der Masseneinwanderung schadet der Schweiz weit mehr als der Wegfall des FZA. Sie beschert uns weiterhin unkontrollierte Einwanderung, eine zubetonierte Schweiz, immer mehr «fremde Chefs» in den Firmen, wachsende Arbeitslosigkeit vor allem von älteren Arbeitnehmern, sinkende Löhne, eine ständig überforderte Infrastruktur, usw, usw.

Würde das FZA gekündigt, würden einige Übergangsprobleme die Schweizer Behörden wohl für kurze Zeit in Anspruch nehmen. Es sind vergleichsweise kleine, in kurzer bis mittlerer Frist behebbare Probleme. Auch die EU wäre – man denke vor allem ans Transitabkommen – an rascher Lösung interessiert.

Fazit

Seit fünf Jahren werden die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit der Drohung, die Schweiz verliere den Zugang zum EU-Markt, falls der Entscheid gegen die Masseneinwanderung umgesetzt werde, systematisch belogen.

Der zollfreie Zugang zum EU-Markt wird durch das Freihandelsabkommen Schweiz-EU und nicht durch die Bilateralen I sichergestellt.

Die wortgetreue Umsetzung von Art. 121a der Bundesverfassung gegen die Masseneinwanderung gefährdet den zollfreien Zugang der Schweizer Wirtschaft zum EU-Markt überhaupt nicht.

Es geht den Gegnern dieser Umsetzung vor allem um den Erhalt des Personenfreizügigkeits-Abkommens, Ursache der unser Land überfordernden Masseneinwanderung. Sie verweigern die Umsetzung des Volksentscheids, weil sie die Personenfreizügigkeit weiterhin egoistisch ausnützen wollen. Deshalb ihr Frontalangriff auf die direkte Demokratie, auf die Bundesverfassung und auf den Rechtsstaat.

Da das Parlament den von Volk und Ständen gutgeheissenen Art. 121a gegen die Masseneinwanderung nicht umsetzt, muss nun das Personenfreizügigkeits-Abkommen gekündigt werden.

 

 

Gestern, 15:30 von admin | 385 Aufrufe

Gerd Schultze-Rhonhof / Vortrag zur Völkerwanderung 2015/2016

Ich bin mitten in den Vortrag hineingeplatzt, lesenderweise, habe fasziniert bis zum Schluss lesen und den Anfang nachholen müssen, weil mich Stil und Inhalt überzeugten. Der Autor zeigt die Probleme und er schlägt Wege zur Behebung vor. Kein Gejammer, keine Gehässigkeit, sondern die Gedanken eines klugen Menschen, so meine ich.

Gefunden in: https://helmutmueller.wordpress.com

thom ram, 27.06.0004 (2016) (mehr …)

Die Kunst zu lieben

Ein schmales Büchlein, fast so alt wie ich selbst. Mit so aktuell klingenden Analysen, daß es fast unheimlich wirkt – haben wir in 60 Jahren wirklich nichts gelernt?
Aber auch mit wunderschönen Gedanken, die anregen und in die Zukunft weisen.
Unten von beidem eine (nur etwas lang geratene) Reihe Kostproben – dabei ist nicht Übereinstimmung mit allem Gesagten gefragt, sondern sich anregen zu lassen – und vielleicht auch das ganze Büchlein in Ruhe zu studieren – dies ist meine Leseempfehlung für Erich Fromm „Die Kunst des Liebens“ (1956).
Euer Luckyhans
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Aus dem Inhalt:
Ist Lieben eine Kunst?
Die Theorie der Liebe
Die Praxis des Liebens (mehr …)