Da meldet sich ein mutiger Rechtsgelehrter zu Wort und bestätigt das, was wir schon vermutet hatten: es gibt keinerlei rechtliche Grundlage für das momentante Handeln „unserer“ alliierten-hörigen Politiker-Darsteller ALLER Parteien – allen voran die sog. Bundesregierung.
Wie war das nun mit dem Art. 20 Abs. 4 im „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschlands“?
(bitte ganz unten weiterlesen)
———–————————–
Verfassungswidrige Einwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland
Ein Überblick über die Rechtslage
von Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider
Die asylrechtliche Zuwanderungspolitik soll im Folgenden
auf den Prüfstein des Grundgesetzes gestellt werden:
Subjektives Recht der Flüchtlinge auf Asylrecht?
„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, lautete Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG und lautet nach der asylrechtlichen Grundgesetzänderung 1993 Art. 16 a Abs. 1 GG. Dem neuen Grundgesetzartikel wurde allerdings ein Absatz 2 hinzugefügt, der das Grundrecht auf Asylrecht wesentlich einschränkt.
Art. 14 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert; „Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen“. Auch das Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951/1967 gibt den Flüchtlingen einen ähnlichen Status, aber kein subjektives Recht auf Aufnahme in das Zufluchtsland.
Die Staatenpraxis hat in dem Asylrecht immer, ähnlich dem früheren Kirchenasyl, ein Recht der Staaten gegenüber anderen Staaten gesehen, deren Staatsangehörigen vor deren politischer Verfolgung Schutz zu gewähren, ein Schutz, der eigentlich eine Verletzung der Personalhoheit des Verfolgerstaates ist.
Ein subjektives, also einklagbares Recht auf Asylrecht praktiziert auf Grund einer frühen und stetigen Judikatur des Bundesverfassungsgerichts nur Deutschland.
Diese Judikatur war und ist irrig. Dem Völkerrecht entsprach sie nie.
Das zeigt der deutlichere Wortlaut der Menschenrechtserklärung, vor allem aber das Wort „genießt“, mit dem ein subjektives Recht zu formulieren geradezu abwegig ist. Wenn jemandem Asyl gewährt wird, dann kann er es als eine Art des vorübergehenden Aufenthaltsrechts genießen und ist vor Auslieferung sicher.
Das subjektive Recht hat zu langjährigen Asylverfahren geführt, welche außerordentliche menschliche Schwierigkeiten mit sich bringen und immense Kosten verursachen.
Politische Verfolgung als Asylrechtsgrund
Wie schon beim Zuwanderungssturm in den frühen neunziger Jahren sind die meisten Asylanträge erfolglos. Meist stellen diese mißbräuchlich Wirtschaftsflüchtlinge, die ein besseres Leben in Deutschland suchen. Ubi bene ibi patria, ist deren Maxime.
Rechtsmißbrauch ist kein Rechtsgebrauch und somit nicht schutzwürdig. Es versteht sich, daß wirtschaftliche Not eines Landes kein Asylgrund ist.
Aber auch Krieg eines Landes oder Bürgerkrieg in einem Land wird nicht als politische Verfolgung anerkannt. ‚
Nur die persönliche Verfolgung eines Menschen, „durch die er in seinem Leben oder seiner Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist“, schafft nach der Genfer Flüchtlingskonvention, die auch als Asylgründe praktiziert werden, einen Asylgrund (Art. 1 A Nr. 2 der Konvention).
Die Verfolgung muß von dem Herkunftsstaat ausgehen oder von den Kräften, die ein Land oder einen Landesteil wie ein Staat beherrschen. Es genügt, daß der Herkunftsstaat keinen Schutz gegen die Verfolgung leistet. Die Lebensgefahr, die etwa vom „Islamischen Staat“ in Syrien für Schiiten, Jesiden, Christen oder nicht religiöse Menschen ausgeht, mag als politische Verfolgung im Sinne des Asylrechts angesehen werden, ist aber eher ein Element des Bürgerkriegs in Syrien, der dort von fremden Mächten herbeigeführt wurde und fortgesetzt wird. Zu bedenken ist der subsidiäre internationale Schutz, auf den ich unten eingehe.
Seit 1993 kein Asylgrundrecht bei Einreise aus sicheren Staaten
Die Judikatur des Bundesverfassungsgerichts hatte zu derart untragbaren Belastungen für Deutschland geführt, daß nach langen Auseinandersetzungen in Abstimmung mit der Europäischen Union das Grundrecht auf das Asylrecht geändert wurde. Absatz 2 Satz 1 des Art. 16 a GG schränkt die Berufung auf das Grundrecht des Absatz 1 und damit den asylrechtlichen Grundrechtsschutz drastisch ein, nämlich:
„Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“
Diese Änderung des Grundgesetzes, eine Notwendigkeit für Deutschland, hat Wutstürme der Asylrechtsbefürworter ausgelöst. Sie wurde aber vom Bundesverfassungsgericht in ihrer Relevanz, das Grundrecht in den tatbestandlichen Fällen aufzuheben, in der Grundsatzentscheidung vom 14. Mai 1996 anerkannt (BVerfGE 94, 49 ff.).
Das Gericht hat in Rn. 166 ausgesprochen:
„Das vom verfassungsändernden Gesetzgeber gewählte Konzept der sicheren Drittstaaten beschränkt den persönlichen Geltungsbereich des in Art. 16 a Abs. 1 GG nach wie vor gewährleisteten Grundrechts auf Asyl.
Die Regelung knüpft an den Reiseweg des Ausländers Folgerungen für dessen Schutzbedürftigkeit: Wer aus einem sicheren Drittstaat im Sinne des Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG anreist, bedarf des Schutzes der grundrechtlichen Gewährleistung des Absatzes 1 in der Bundesrepublik Deutschland nicht, weil er in dem Drittstaat Schutz vor politischer Verfolgung hätte finden können.
Der Ausschluß vom Asylgrundrecht ist nicht davon abhängig, ob der Ausländer in den Drittstaat zurückgeführt werden kann oder soll.
Ein Asylverfahren findet nicht statt.
Es entfällt auch das als Vorwirkung eines grundrechtlichen Schutzes gewährleistete vorläufige Bleiberecht. Hieran knüpft Art. 16a Abs. 2 Satz 3 GG die Folge, daß in den Fällen des Satzes 1 aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden können“.
…
(bitte unbedingt zu Ende lesen – bitte hier)
—————————————————-
Lassen wir – für die Frage nach den hieraus abzuleitenden Maßnahmen – einmal die Spitzfindigkeiten mit Grundgesetz und Verfassung beiseite: natürlich ist das Grundgesetz keine Verfassung, aber es regelt ANSTELLE EINER VERFASSUNG nun mal den Aufbau und die Wirkungsweise der BRD-Verwaltungs-Organisation – momentan haben wir nix „Besseres“. 😉
Normalerweise müßte doch nun – auf der Grundlage dieses Schachtschneider-Artikels – erstmal jeder gegen die Bundesregierung Strafanzeige stellen können, wegen Verletzung des Grundgesetzes zum Nachteil des deutschen Volkes.
Die Frage ist: WO?
Direkt beim sog. Bundesverfassungsgericht können nur Bundestags-Parteien einen Strafantrag stellen – und Opposition hin oder her: eine Krähe hackt der anderen ja bekanntlich kein Auge aus.
Hinzu kommt, daß dieses sog. BVerfG bekanntlich parteiengesteuert ist – und damit in solch wichtiger Angelegenheit, wo es um die Verantwortung der Regierungsparteien geht, unbedingt als befangen anzusehen ist.
Außerdem sind die Parteien ja bekanntlich aus der Verantwortung gem. StGB § 129 durch den Absatz 2 erster Unterpunkt explizit ausgenommen (http://dejure.org/gesetze/StGB/129.html).
Warum wohl?
Also bliebe nur der Weg durch die Instanzen, d.h. bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafantrag zu stellen wegen Bruch des Grundgesetzes.
Abgesehen von der stichhaltigen, juristisch einwandfreien Begründung (sonst wird gnadenlos „abgeschmettert“ – Pardon: „nicht zur Klärung angenommen“) auch so recht schwierig: die Staatsanwälte werden vom Justizminister der jeweiligen Landes ernannt, und das sind – richtig – wieder Parteiklüngel-Freunde.
Wie intensiv ein Staatsanwalt solch ein Verfahren untersuchen wird oder wieviele „kleine Nebenwege“ der Behinderung, Verzögerung etc. er dann findet, könnte (wird) sich entsprechend auf seine spätere Karriere auswirken…
Das Problem ist, daß das Recht in diesem Lande seit Jahren auf dem Rückzug ist gegenüber allen möglichen Surrogaten sowie Partei- und sonstigen partikularen Interessen.
Und daß es seit 1955 in der BRD kein staatlichen Gerichte mehr gibt (Wegfall § 15 GVG: „Gerichte sind Staatsgerichte. …“)
Letzter „Ausweg“: der sog. Europäische Gerichtshof – eigentlich rechtlich fraglich, da die EU kein Staat ist, und auch nicht „zuständig“, da der EuGH sich nicht über die Rechtslage in den Mitgliedstaaten entscheiden darf (er trifft nur Feststellungen) – es sei denn, es werden die allgemeinen Menschenrechte nachweislich verletzt…
Wir dürfen gespannt sein, ob und wer sich nun – vielleicht auch „mit dem Mute der Verzweiflung“ – findet, um diese rechtlich so klare Angelegenheit durchzufechten.
Zum Beispiel ein Gregor Gysi, selbst Rechtsanwalt, könnte mit seiner LINKEn sofort beim BVerfG einen Eilantrag stellen – er würde sich damit unsterblich machen und als Held in die Geschichte des deutschen Volkes eingehen, denn die Folgen einer Verurteilung der Bundes-Regierung und damit aller anderen Parteien wären gewaltig – und befreiend.
Ob’s wohl so kommt?
Man wird ja wohl moch träumen dürfen… 😉
Bleibt uns allen wohl nur der o.g. Art. 20 Abs. 4 im „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschlands“ – bitte jeder selbst nachlesen.
Könnte sein, daß es JETZT an der Zeit dafür ist…
—————————————–
Luckyhans, 21. September 2015
Hat dies auf MURAT O. rebloggt.
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Eventuell werden an dieser offensichtlichen „Grundgesetzwidrigkeit“
so nach und nach die restlichen deutschen Michel erwachen…
Wir werden ja noch träumen dürfen….. 😉 (Zitat s.o.)
Auf alle Fälle kulminiert gerade sehr viel hier….
und…
wir werden unerwartete „Schützenhilfe“ bekommen…….
neinnein, nicht von uns Außerirdischen, 😉
sondern von den ausländischen Mitbewohnern unseres Landes o.ä.
Da gibt es schon so einige Bewegung.
Bleiben wir ruhige Berichterstatter.
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Hat dies auf Aussiedlerbetreuung und Behinderten – Fragen rebloggt und kommentierte:
https://bewusstscout.wordpress.com/2015/02/10/urteil-aus-dem-istgh-den-haag-vom-03-02-2012-bestatigt-die-zustandigkeit-des-deutschen-reichs/
„Das Urteil aus dem ISTGH (Internationaler Strafgerichtshof) Den Haag vom 03.02.2012 bestätigt die Zuständigkeit des Deutschen Reichs und nicht die Zuständigkeit der “Bundesrepublik Deutschland“ mit ihrer Finanzagentur GmbH, (HRB 51411), wobei die vermeintlichen “BRD–Ämter”, Behörden, Dienststellen, “Gerichte” und Verwaltungen u.a . bei dnb.com mit eigenen Umsatzsteuernummern gelistet sind.
Urteil des BverfGE vom 25.07.2012 (-2 BvF 3/11 -2 BvR 2670/11 -2 BvE 9/11):
Nach Offenkundigkeit dürfen Gesetze von nicht staatlichen BRD-GmbH Ausnahme– und Sondergerichten (vgl. § 15 GVG) die auf altem Nazigesetz fußen und somit gegen das gültige Besatzungsrecht, gegen die Völker – und Menschenrechte verstoßen, überhaupt keine legitime Anwendung finden.
Durch Verfassungswidrigkeit des Wahlgesetzes ist seit 1956 kein verfassungsgebenden Gesetzgeber am Werk. Damit sind alle BRD-Forderungen eine private Forderung.
Verstehen Sie das bitte! Alle BRD-Forderungen (Steuern jeglicher Art, GEZ-Gebühren usw. usf. sind private Forderungen, haben also keinerlei hoheitsrechtliche Rechtsgrundlage und müssen demnach auch nicht bezahlt werden. …………………….“
https://bewusstscout.wordpress.com/2014/12/04/richterinnen-und-beamte-weigern-sich-ihre-urteile-und-beschlusse-personlich-zu-unterschreiben/
Glück, Auf, meine Heimat!
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Hat dies auf Aussiedlerbetreuung und Behinderten – Fragen rebloggt und kommentierte:
https://bewusstscout.wordpress.com/2015/02/10/urteil-aus-dem-istgh-den-haag-vom-03-02-2012-bestatigt-die-zustandigkeit-des-deutschen-reichs/
„Das Urteil aus dem ISTGH (Internationaler Strafgerichtshof) Den Haag vom 03.02.2012 bestätigt die Zuständigkeit des Deutschen Reichs und nicht die Zuständigkeit der “Bundesrepublik Deutschland“ mit ihrer Finanzagentur GmbH, (HRB 51411), wobei die vermeintlichen “BRD–Ämter”, Behörden, Dienststellen, “Gerichte” und Verwaltungen u.a . bei dnb.com mit eigenen Umsatzsteuernummern gelistet sind.
Urteil des BverfGE vom 25.07.2012 (-2 BvF 3/11 -2 BvR 2670/11 -2 BvE 9/11):
Nach Offenkundigkeit dürfen Gesetze von nicht staatlichen BRD-GmbH Ausnahme– und Sondergerichten (vgl. § 15 GVG) die auf altem Nazigesetz fußen und somit gegen das gültige Besatzungsrecht, gegen die Völker – und Menschenrechte verstoßen, überhaupt keine legitime Anwendung finden.
Durch Verfassungswidrigkeit des Wahlgesetzes ist seit 1956 kein verfassungsgebenden Gesetzgeber am Werk. Damit sind alle BRD-Forderungen eine private Forderung.
Verstehen Sie das bitte! Alle BRD-Forderungen (Steuern jeglicher Art, GEZ-Gebühren usw. usf. sind private Forderungen, haben also keinerlei hoheitsrechtliche Rechtsgrundlage und müssen demnach auch nicht bezahlt werden. …………………….“
https://bewusstscout.wordpress.com/2014/12/04/richterinnen-und-beamte-weigern-sich-ihre-urteile-und-beschlusse-personlich-zu-unterschreiben/
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Der gute Herr Schachtschneider mag ja recht haben und die Gesetzeslage mag auch andere Entscheidungen verlangen. Da gibt es allerdings, und auch bei Euch in Deutschland, ein viel bedeutenderes Gesetz, das ueber jedem anderen Gesetz unserer Welt steht – das Gesetz des Saeens und Erntens. Wer Wind saet, darf damit rechnen, frueher oder spaeter Sturm ernten zu muessen.
Der deutsche Michel hat durch Jahrzehnte hindurch Wind gesaet und maechtig davon profitiert, dass er, als drittgroesster Kriegsmaterial-Produzent und -Exporteur der Welt, diese Welt mit jenem Material ueberzogen hat, das Konflikte und Krieg, Leiden und Sterben entsprechend anheizt und am Ende erst ermoeglicht. Da sind im Laufe der langen Jahre gar viele Milliarden an Profit in Richtung Deutschland geflossen und der Wohlstand der Deutschen gruendet unter anderem auch auf diesem abgrundtief haesslichen, brutal-blutigen “Geschaeft”, das selbstverstaendlich auch nur blutiges Geld bringt und das man skrupellos und weitgehend stillschweigend zulaesst. Dabei sollte jeder Mensch und selbst der, der einen erschreckend niederen IQ aufweist realisieren, wie blutig das Geschaeft mit dem Krieg tatsaechlich ist. Aber Wegschauen und Verdraengen war und ist da wohl immer noch die Devise…
Wer kann so naiv sein und glauben, dass all diese humanitaeren Verbrechen keinerlei Folgen fuer die Verursacher haben werden? Ja, Kriegsmaterial zu produzieren stellt in Wahrheit ein schweres Verbrechen gegenueber der Menschheit dar, da wir Menschen mit ausreichend Potenzial ausgestattet sind, saemtliche Konflikte weise und friedlich zu loesen und Kriege grundsaetzlich zu vermeiden. Jeder Einzelne, der an diesen blutigen Geschaeften mitprofitiert hat – und das ist wohl JEDER Deutsche – wird am Ende auch selbst bluten, und sei es nur finanziell, was ja noch die mildeste Form ist, fuer solche kollektiven Schandtaten zu bezahlen. Aber es kann – und wird wahrscheinlich auch – fuer den deutschen Michel ohnedies heftiger, sprich blutiger, kommen. “Mitgehangen, mitgefangen” kann man da nur noch sagen.
Fragte man mich, wie der deutsche Michel seinen Kopf noch aus der sich bereits bedrohlich zusammenziehenden Schlinge ziehen koennte, waere meine Antwort die folgende:
“Hoert sofort auf, Kriegsmaterial zu produzieren und hoert auf, all dieses Zeugs in alle Welt zu verhoeckern! Nehmt ALLE Menschen liebevoll auf, die sich Eurem Land als Fluechtlinge anbieten, ja, ALLE! – Schafft endlich den laengst faelligen Ausgleich mit humanitaeren Massnahmen, auch wenn diese Massnahmen jetzt viele Milliarden kosten werden. Es sind ja ohnedies nur jene Milliarden, die Ihr auf unmenschliche Art laengst schon eingesackt habt, in dem seltsamen wie auch irrigen Glauben, diese Riesensummen an Geld stuenden Euch tatsaechlich zu!”.
Aber wird mich einer fragen? Wohl kaum…
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Hat dies auf lotharhschulte rebloggt.
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@ Gabriel
Dreimal: Richtig.…was die Waffenproduktion angeht.
Und ich erzähle die dazu passgenaue Geschichte hier in bb zum vierten Mal.
Vor 40 Jahren, da arbeitete ein Sänger unseres Chores in der Firma Kern, bei Aarau. Kern war Hersteller optischer Spitzenprodukte. Der Mann, Max heisst er, kriegte spitz, dass er in einem Arbeitsprozess zur Herstellung von Zielgeräten für Kanonen war. Er kündigte umgehend seine Stelle.
Nota bene. Max war verheiratet und Vater von 5 (fünf) Kindern.
Ein Hoch auf solche Menschen.
Wenig zielgenau und wenig elegant ist dein: „Ihr“ (Deutsche) habt mittels Waffenproduktion und -export Milliarden eingesackt.
Ich würde mich als Bauer, als Lehrer, als Krankenschwester, als Gemeindeverwalter, als Gemüsehändler gegen diesen Anwurf wehren.
Und nein. Nicht jeder Gast ist in meinem Hause willkommen. Wer mit erklärt parasitärer Absicht kommt, dem serviere ich einen Kaffee, dann aber möge er abhauen und lernen, Bohnen zu stecken.
Es ist Immigranten, welche sich als Kuckucke einnisten wollen, nicht geholfen, wenn ihnen Manna nachgeschmissen wird. Auch sie müssen lernen, Eigenverantwortung zu übernehmen. Trägt man die auf der Sänfte, hemmt man notwendige Entwicklung. Und hat am Schluss das Messer im eigenen Bauch, das kommt dazu…denn Parasiten sind NIE dankbar, sondern sie wollen eines: Immer mehr.
.
Ach ja. Heute habe ich unserer wurmleidenden Katze Wurmmittel gegeben. Würdest du sagen, die Katze solle doch glücklich immer hungrig sein?
.
Doch zurück zu den Waffen.
Was über Sportwaffen hinausgeht, gehört eingestampft. Ausfuhr ist in jedem Fall eigennütziges Verbrechen.
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Nur sind die „legalen“ Staaten wie der Libanon völlig überfordert. Und wenn den gesamten Balkan hinauf keiner Flüchtlinge aufnimmt, mit der Drittstaatenlogik, dann bleibt es eben am ersten halbwegs sozialen hängen. Also Deutschland, etwas Österreich oder Schweden. Klagen helfen da absolut nichts, da wäre es vernünftiger die Gesetze zu ändern, aber nicht nur die US-Bürger rennen da Sturm, wenn man das heilige Grundgesetz anrühren will. Ach, und „abusus non tollit usum“.
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ALLES UNSÄGLICHER UNSINN !!!
Das Grundgesetz ist im Zuge des 4+2-Vertrages durch Streichung des Art. 23 „Geltungsbereich“ AUFGEHOBEN worden!!!
Vielleicht geht Euch jetzt endlich mal ein Licht auf, warum!!!
Darüber hinaus ist ein Fremdenrecht in der Verfassung eines Landes gänzlich fehl am Platze!
Eine Verfassung hat die inneren Angelegenheiten eines bestimmten Landes eines bestimmten Volkes zu regeln und NICHTS anderes!
Asylanten sind aber KEINE Bestandteile eines anderen Landes, noch viel weniger eines anderen Volkes!
Somit können sie auch KEINERLEI Verfassungsrechte in einem FREMDEN Lande bei einem FREMDEN Volke haben!
Ein Fremder könnte sich höchstens auf das Gastrecht berufen – hier begegnen sich die Ausführungen Schachtschneiders und meine – aber das wird im Einzelfall entschieden und kann auch abgelehnt werden, sogar ohne Angabe von Gründen und ohnehin OHNE WIDERSPRUCHSMÖGLICHKEIT !
Mit der Aufhebung des GGs ist auch die Berufung auf dessen Art. 20 vollkommener BLÖDSINN !!!
Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Dieser Artikel beginnt schon gänzlich widersinnig!
Demokratie ist die Diktatur der Demokratisten! Das habe ich schon mehrfach erläutert!
https://huettendorferansichten.wordpress.com/2015/01/18/was-ist-demokratie/
Demokratie KANN also NIEMALS sozial sein!
DEMOKRATIE IST IMMER ASOZIAL !!!
Ich könnte jetzt jeden einzelnen Punkt des Art. 20 auseinander nehmen, das wäre hier aber zu umfangreich und würde am Thema vorbei gehen. Deshalb gleich zum Schlusse.
Alle Deutschen haben das Recht zum Widerstande gegen jeden, der es unternimmt, diese abgrundtief ASOZIALE, hochgradig VERBRECHERISCHE PSEUDO-ORDNUNG zu beseitigen!
DAS ist die Wirklichkeit des Art. 20 GG.
Wehe dem, der es wagt, eine NATÜRLICHE Ordnung zu fordern!
Dann öffnet das $y$t€m die Schleusen der Gewalt und hetzt die Grüninnen, Antifanten und ihren berüchtigten Schwarzen Block gegen alles und jeden, der auch nur noch ein einziges vernünftiges Wort sagen will!!!
DAS IST DAS WAHRE ANTLITZ DER DEMOKRATIE !!!
Es ist eine abgrundtief BÖ$ARTIG€, HÖLL€NHÄ$$LICH€ FRATZ€ !!!
Auch habe ich schon des Öfteren darauf hingewiesen, daß ein Volk, das nach seiner Gesittung lebt, weder eine Verfassung, noch irgendwelche Gesetze braucht, um die Dinge seines Miteinanders zu regeln!
Dazu reicht die Wiederaufnahme von in der Sitte begründeten Rechtsbräuchen vollkommen aus!
Das lief so über Jahrzigtausende, und es gibt keinerlei Veranlassung, warum das nach der Grundreinigung des Volkes anders sein sollte!
Mehr dazu hier.
https://huettendorferansichten.wordpress.com/das-reich-aus-dem-lichte/5-warum-k-eine-verfassung/
Gunnar von Groppenbruch
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Sei willkommen, Schlingel mc.
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@ Gunnar von und so weiter
„Darüber hinaus ist ein Fremdenrecht in der Verfassung eines Landes gänzlich fehl am Platze!
Eine Verfassung hat die inneren Angelegenheiten eines bestimmten Landes eines bestimmten Volkes zu regeln und NICHTS anderes!“
Sagst du. Ich als Hausherr will sehr wohl Bestimmungsrecht darüber haben, was wie wann wo ein Gast bei mir machen kann darf soll.
Mir unbegreiflich, deine Aussage.
.
Asylanten sind aber KEINE Bestandteile eines anderen Landes, noch viel weniger eines anderen Volkes!
Hat jemand behauptet, Asylanten seien Bestandteile eines Landes?
Bestandteil eines Landes.
Du motivierst mich zu tiefem Grübeln darüber, was das denn sein möge.
.
Somit können sie (die Asylanten Anm.thomram) auch KEINERLEI Verfassungsrechte in einem FREMDEN Lande bei einem FREMDEN Volke haben!
Eine philosophische Frage. Wenn ich bei dir die Tür eintrete und dann fordere, dass du mir Essen und Bett gewährst…ist das mein Recht?
Natürlich nicht.
Bin ich aber ein Arsch, dann meine ich ehrlich, es sei mein Recht. Ist es dann mein Recht?
.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Dieser Artikel 2 ist die ultimative Lachnummer. Welcher deutsche Piepel hat mitreden können, ob niedliche U-Boote an den Gottesstaat Israel halb verschenkt werden? Welcher Bunzel hat zugesagt, dass dreistellige Millardenhaufen ausser Landes geschleudert werden. Und welcher Michel hat ja dazu gesagt, dass die BRD Glied der EU sein möge?
Staatsgewalt gehe vom Volke aus. Ich krieg mich nicht mehr ein.
.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Da biegen sich Eichenbalken. Dieses Gebiet im Norden der Schweiz, es hat keine Verfassung. Und da wird etwas von Verfassung geplaudert, als gäbe es sie. Neein. Ich kriege Bauchschmerzen.
.
Dieser Artikel beginnt schon gänzlich widersinnig!
Demokratie ist die Diktatur der Demokratisten! Das habe ich schon mehrfach erläutert!
Jajaja. beruhige dich. In Griechenland war Demokratie die Herrschaft einer Oberschicht.
Ich habe gelernt, und das 60 Jahre lang so verstanden, dass Demokratie gleichbedeutend mit Selbstbestimmungsrecht von Meier und Müller sei.
Und…wetten? 90% der Meiers und Müllers verstehen das auch heute so.
Dass die BRD ein Vasall ist, dass in Berlin bloss Ausführungsgehilfen wursteln, das ist immer noch nur vielleicht einem Percent der Eingeborenen bekannt.
Aber dieses Gezerre um den Begriff Demokratie, es nervt nur.
Demokratie, so haben wir es gelernt, heisst: Volksherrschaft. Ich bleibe vorderhand dabei.
.
Alle Deutschen haben das Recht zum Widerstande gegen jeden, der es unternimmt, diese abgrundtief ASOZIALE, hochgradig VERBRECHERISCHE PSEUDO-ORDNUNG zu beseitigen!
Du möchtest also, dass man Widerstand leistet gegen Menschen, welche eine Scheissordnung beseitigen wollen.
Na danke. Geh doch gleich mal zusammen mit Mutti und Obama ins Bett.
.
Auch habe ich schon des Öfteren darauf hingewiesen, daß ein Volk, das nach seiner Gesittung lebt, weder eine Verfassung, noch irgendwelche Gesetze braucht, um die Dinge seines Miteinanders zu regeln!
Oh. Versöhnung. Da bin ich bei dir!
.
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Wo sind die Kläger?
Schachtschneider selber?
Lassen wir es fahren, der BRDzi will es so.
Spätestens wenn die Nachbeschneidung droht, weil vom Gesetzgeber verordnet, dann hebt ein Jammern und Klagen an.
Des Deutschen Mützli gehört auf den Kompost, ordnungsgemäß als Biomüll entsorgt.
Auf gehts zur Trockenreinigung.
Und wenns der wiedergeborne AH ist, der das sagt, dann Klagen sie, die sog. Deutschen, nicht, sondern opfern für das Vaterland.
Wenn dieses Volk dann ausgestorben ist sind diese Mützchen begehrte Reliquien.
Man lese z.B. die Berichte von Nonnen, die sich den Gedanken hingeben Jesu Vorhaut an ihrem Ringfinger zu tragen.
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Gruß zurück.
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Mein Lieber TomRam!
Meine Aussagen auf den Kopf zu stellen, ist eine Niederträchtigkeit, die ich mir ganz entschieden verbitte!
Von unten nach oben:
Eigenzitat:
„Alle Deutschen haben das Recht zum Widerstande gegen jeden, der es unternimmt, diese abgrundtief ASOZIALE, hochgradig VERBRECHERISCHE PSEUDO-ORDNUNG zu beseitigen!“
Das ist die EIGENTLICHE Aussage des Abs. 4 des Art. 20 GG !
SO muß das gelesen werden und nicht anders!
Wer darin irgend etwas herausliest, das dem Deutschen Bürger irgend ein regelndes Moment zuspricht – und das ist DEINE Aussage oben in der Einleitung zum Abs. 4 des Art. 20 GG – der sollte sich endlich mal die $CH€I$$€ von der Brille kratzen, damit er erkennt, was TATSÄCHLICH in dem Absatze steht!
Dazu ist man natürlich nur in der Lage, wenn man erkennt, was das Wort ‚Demokratie‘ tatsächlich bedeutet!
Sich nur darauf zu berufen, daß man schon immer etwas anderes darunter verstanden habe, ist eine HOSENSCHEISSER-IDEOLOGIE, das heißt:
„In die Hose scheißen – das haben wir schon immer so gemacht!
Hose wechseln – das haben wir noch nie so gemacht!“
Wer für die Beseitigung des $y$t€m€$ kämpfen will, muß zuerst die Machenschaften des $y$t€m€$ erkannt haben, damit er weiß, gegen was überhaupt er ankämpft!
Wenn DU, Tom, ‚Volksherrschaft‘ meinst, dann sage das auch so!
Wenn ich, Gunnar, ‚Volksherrschaft‘ sage, dann meine ich die auch!
Wenn aber die $Y$T€M€MKNECHTE ‚Demokratie‘ sagen, meinen die jeden abartigen Scheißdreck, aber ganz gewißlich NICHT Volksherrschaft!!!
Das ist der Kern des ganzen Demokratie-Theaters!
Wer Demokratie will, hat JEDES Recht verwirkt, sich über die heutigen Zustände zu beschweren, denn die sind DEMOKRATIE IN REINKULTUR !!!
Warum wohl habe ich den Hinweis auf meine Ausarbeitung „Was ist Demokratie?“ eigentlich hier hineingestellt?!?!?! Um die Seite hier zu füllen, doch wohl ganz bestimmt nicht!!!
Da ich mich immer bemühe, so zu schreiben, daß es auch jemand versteht, der die einfachste Bildung hat, müßte der Beitrag eigentlich verständlich genug sein.
Dennoch stehe ich natürlich gerne für Fragen zur Verfügung!
DEINE einzige Antwort darauf ist die oben erläuterte „Hosenscheißer-Ideologie“!
Was soll man denn von soetwas halten?!
Auf die Abs. 3 und 2 bin ich – wie ich oben schrieb – absichtlich NICHT eingegangen, um das Ganze hier straff zu halten.
Dazu mein Eigenzitat:
„Ich könnte jetzt jeden einzelnen Punkt des Art. 20 auseinander nehmen, das wäre hier aber zu umfangreich und würde am Thema vorbei gehen.“
Das schließt sich an mein Zerpflücken des Abs. 1 oben an!
Richtig gelesen, erweist sich also mein gesamter Kommentar oben als aus einem Gusse!
Bei einer FPÖ-nahen Veranstaltung hier in Linz/Donau, bei der der österreichische Dritte Nationalratspräsident Norbert Hofer zugegen war, habe ich ihm genau DIESE Frage gestellt: „Was ist Demokratie?“
Nachdem er mich zunächst als Dummkopf hatte stehenlassen wollen und keine klare Antwort geben wollte, habe ICH IHM und allen Versammelten im Saale die Erklärung gegeben, die ich auf meiner Seite „Hüttendorfer Ansichten“ veröffentlicht habe.
Während meiner Ausführungen wurde er auf seinem Stuhle sichtlich kleiner und unruhiger, weil diese Leute von der Provinz- bzw. Landesebene aufwärts nämlich ALLE Freimaurer sind und äußerst empfindsam reagieren, wenn man an den Kern ihrer Ideologie rührt, der eigentlich nur für „Eingeweihte“ zu erschließen sein sollte!
Es ist also alles andere als ein „nerviges Gezerre um den Begriff Demokratie“!
Vielmehr ist das der KERN dessen, was wir heute erleben und damit der Kern dessen, was wir zu bekämpfen haben, wenn wir für die Freiheit kämpfen, die Freiheit der Deutschen, die Freiheit Europas, die Freiheit der Welt!
Gunnar
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Beinahe hätte ich versäumt, auf Deine Ansichten zum „Asylrecht“ ein zu gehen.
Was hast Du eigentlich für Vorstellungen von einer Verfassung, Thomram?!
Abgesehen davon, daß ich ohnehin etwas gegen diese Auswüchse des römischen Rechtes habe, das eigentlich ein Rabbi-Recht ist, nämlich eines für Pharisäer und Rabbiner (Schriftgelehrte), ist es doch gänzlich aberwitzig, in eine „Hausordnung“ etwas einfließen zu lassen über Leute, die gar nicht in dem Hause wohnen und dort im Grunde nichts verloren und damit auch nichts zu suchen haben!
Ein bestimmtes Volk ist Eigentümer eines bestimmten Landes.
So sind die Deutschen die angestammten Ureinwohner des Landes in Mitteleuropa, das sie zum Zeichen ihrer Rechte an und in diesem Lande nach sich selbst benannten und benennen.
Wenn diese Eigentümer ihres bestimmten Landes eine innere Ordnung beschließen, dann tun sie das selbstverständlich nur und ausschließlich FÜR SICH SELBST UND IHR EIGENES LAND !
Es ist doch vollkommen abwegig, da irgend etwas zu beschließen, das Leute, die nicht in dem Lande wohnen und erst recht nicht zu diesem Volke gehören, irgend etwas angeht oder auch nur berücksichtigt!
Das sind doch INNERE Angelegenheiten, wo Volks- und Landfremde ihren Rüssel gefälligst heraus zu halten haben!
Wenn Du unbedingt eine Verfassung haben willst, kann sie doch zwangsläufig NIEMALS irgendwelche fremden Interessen berücksichtigen!
Allein der Gedankengang ist doch schon Verrat an Volk und Land!
Erkennst Du das denn nicht?!
Ein Asylwesen könnte doch – wenn überhaupt – nur in irgend einem nachrangigen Gesetz oder einer Vorschrift geregelt werden, aber doch NIEMALS in der Verfassung eines Landes, eines Staates, erst recht dann nicht, wenn es sich um einen Volksstaat handelt, in dem ein Volk als geschlossene Einheit zusammenlebt und in dem Volksfremde nicht heimisch sind und nicht heimisch werden können und nicht sollen!
Aber auch hierbei könnte es sich im allergünstigsten Falle doch nur um KANN-Bestimmungen handeln, NIEMALS aber um Soll-Bestimmungen, die dann doch nur wieder Zwangs-Bestimmungen gegen das eigene Volk wären!
Ich habe hier auch ganz gezielt das Wort „Asylrecht“ vermieden, denn neben der Bedeutung der rechtlichen Bestimmung suggeriert dieser Begriff auch das ANRECHT auf Asyl, das aber dann die ZWINGEND ZU VERMEIDENDE Zwangs-Bestimmung gegen das eigene Volk wäre.
Ein solches ANRECHT kann ein Volk- und Landfremder aber NIEMALS genießen!
Er könnte sich im günstigsten Falle auf das Gastrecht berufen, das im Einzelfalle gewährt, aber auch verwehrt werden kann und zwar ohne Angabe von Gründen und ohne die Möglichkeit, rechtlich dagegen irgend etwas zu unternehmen!
Das Gewähren und das Verweigern des Gastrechtes liegt voll und ganz einzig im Ermessen des möglichen Gastgebers und schließt jede Mitwirkung des möglichen Gastes daran von vorne herein aus!
Gunnar
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