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Hört hört / Die US Repräsentanten entziehen dem Präsidenten mit überwältigender Mehrheit das Recht, Krieg zu erklären

Wenn es so ist, wie mein schlichtes Schweizergemüt es versteht, dann ist es ein Meilenstein. Eine Kriegeserklärung der VSA kann nur mehr durch den Kongress erfolgen.

Was meine Bauernseele nicht kennt: Es gibt die Spezialrechte des Präsidenten, eine ur ellen lange Liste von kirr einschneidenden Entscheidungsbefugnissen, welche er hat, wenn der Notstand ausgerufen wird. Wenn er also Krieg will, kann er den Notstand ausrufen und den Krieg erklären. So viel weiss ich. Aber ich halte es für möglich, dass es noch andere Klauseln gibt, welche die äusserlich ausgezeichnete Botschaft an Bedeutung einschränkt…

Weiss jemand mehr?

Vorsichtig sage ich mal: Es klingt mir nach einem Schritt in die richtige Richtung.

thom ram, 29.07.2014

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Quelle: http://bueso.de/node/7564

US-Repräsentantenhaus entscheidet: US-Präsident Obama hat kein Recht, Kriege zu beginnen!
27. Juli 2014 • 18:52 Uhr

In einer Abstimmung von historischer Bedeutung bekräftigte am 25.7. das Repräsentantenhaus der USA in einer Resolution zum Militäreinsatz im Irak über die Parteigrenzen hinweg: nur der Kongreß hat das Recht, Krieg zu erklären!

Nach einstündiger Debatte stimmten 370 Abgeordnete für die Resolution des Repräsentantenhauses (House Concurrent Resolution 105), bei 40 Gegenstimmen und 22 Abgeordneten, die sich nicht beteiligten. Die Resolution war von den Kongreßabgeordneten Jim McGovern (D-Mass.), Walter Jones (R-NC) und Barbara Lee (D-Calif.) gemeinsam eingebracht worden. Darin heißt es, daß der US-Präsident ohne besondere gesetzliche Autorisierung keine Streitkräfte der USA in den Irak verlegen oder für einen andauernden Kampfeinsatz dort einsetzen darf, nachdem die Resolution 105 angenommen wurde.

Besonders bedeutsam ist, daß dieser Erfolg völlig überparteilich zustandekam: Von den 370 Ja-Stimmen kamen 180 von den Republikanern und 190 von den Demokraten; 37 Republikaner und drei Demokraten stimmten dagegen, 16 Republikaner und 6 Demokraten nahmen nicht an der Abstimmung teil.

Lyndon LaRouche begrüßte die Verabschiedung der Resolution als historische Veränderung mit weitreichenden Implikationen für die weltstrategische Lage, die weit über die Irak-Situation hinausreichten: der Kongreß habe mit überwältigender Mehrheit festgestellt, daß Präsident Obama keinen Krieg beginnen darf. Nur der Kongreß hat dieses Recht und eine überparteiliche Mehrheit des Kongresses habe somit die Geltung der US-Verfassung erneut bekräftigt.

Offensichtlich haben viele Kongreßabgeordnete mittlerweile realisiert, wie sehr der Kongreß sich jahrelang seinen verfassungsmässigen Verpflichtungen entzogen hat. Als Folge davon wurden die USA in Kriege geführt, die auf Lügen basierten. Besonders die Autorisierungen von 2001 und 2002 zum Einsatz militärischer Gewalt (AUMFs) nach 9/11 und gegen den Irak führten zu systematischen Verletzungen der US-Verfassung.

Hier einige Höhepunkte der Debatte: Ed Royce (R-Calif.), Vorsitzender des Außenpolitischen Ausschusses im Repräsentantenhaus, äußerte seine Erwartung, daß diese Resolution, die von der republikanischen und demokratischen Führung des Kongresses gleichermassen unterstützt wurde, verabschiedet werde. Ein Redner nach dem anderen beschrieb die Resolution als Schritt, um die verfassungsmässige Autorität des Kongresses in Fragen von Krieg oder Frieden wiederherzustellen. Der Abgeordnete Walter Jones zitierte den US-Präsidenten James Madison, es sei der Kongreß, der die Macht hat, Krieg zu erklären und die Macht, Kriegsgründe zu bewerten. Jones bedauerte seine Unterstützung für die Autorisierung zum Einsatz militärischer Gewalt im Irak im Jahre 2002 und sagte, er hoffe, daß diese AUMF-Anordnung und die von 2001 aufgehoben würden. Der Abgeordnete Jim McGovern unterstrich die Autorität des Kongresses, wenn es um Krieg oder Frieden geht; der Abgeordnete Thomas Massie (R-Kentucky) betonte, bei Kriegshandlungen müsse die Verfassung respektiert werden, alles andere sei „illegal“.

Die Abgeordnete Barbara Lee wies darauf hin, wie wichtig es für den Kongreß ist, darüber zu debattieren und zu entscheiden, ob man einen Krieg beginnt. Sie sei sehr über die Gefahr des „mission creep“ (schleichende Ausweitung eines Einsatzes) besorgt. 2001 habe der Kongreß die Autorisierung für den Einsatz militärischer Gewalt praktisch ohne Diskussion abgesegnet, was in der Folge für den Krieg in Afghanistan diente und für die Rechtfertigung von Drohnentötungen, NSA-Überwachung und Entführungen.

Als der Abgeordnete Adam Kinsinger (R-Ill) sagte, er könne die Resolution nicht unterstützen, forderte ihn Jim McGovern auf, er sollte in diesem Fall eine Kriegsresolution für Krieg einbringen, über die mit Ja oder Nein abgestimmt werden kann. Die Abgeordnete Colleen Hanabusa (D-Hawaii) unterstützte die Resolution und forderte den Kongreß auf, weitere Maßnahmen zu ergreifen, da sich bereits tausend US-Soldaten im Irak und damit in Gefahr befänden.

Auch wenn die ganze Tragweite dieser Abstimmung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht sichtbar sein mag: alle diejenigen Patrioten in Deutschland, die die globale Konfrontations- und Kriegspolitik der Regierung Obama ablehnen, müssen dieses historische Ereignis jetzt als wichtiges Momentum für den Erhalt des Weltfriedens nutzen.

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11 Kommentare

  1. Avatar von luckyhans luckyhans sagt:

    Es ist ein kleiner Schritt zurück zu verfassungsmäßigen Verhältnissen.

    Denn der Präsident der VSA hatte ursprünglich nur eine einzige Aufgabe: den Schutz der Verfassung! Tut er das? Wohl eher das Gegenteil…

    Und das Regieren mit Verordnungen („presidential orders“ sind keine Gesetze!) ist NICHT seine Aufgabe!

    Daß der Kongreß jetzt langsam „wach“ wird, weil er erkennt, daß ihm schon fast alle Kompetenzen abhanden gekommen sind, deutet schon an, daß man sich dort über so einiges Vorgänge nicht im Klaren war…

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  2. Avatar von Dude Dude sagt:

    @Hans

    Wenn EO’s keine Gesetze gewesen wären, hätten sie Kennedy nicht beseitigen müssen, nachdem er EO11110 in Kraft gesetzt hat, und die Gelddruckmaschinen für US Notses gestartet haben…

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  3. Avatar von wolf147 wolf147 sagt:

    Möchte mal zu Bedenken geben das in den letzten Jahren eigentlich nie Kriege erklärt wurden. Kriege laufen nach klaren Völkerrechtlichen Regeln die einzuhalten sind. Heute heißt es immer, Kampf gegen den Terror oder das Terrorregime. So lassen sich dann prima die Völkerrechtlichen Regeln umgehen.

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  4. Avatar von luckyhans luckyhans sagt:

    @ w147:

    Richtig beobachtet – spätestens seit 1939 brauchen weltweit keine Kriege mehr erklärt werden, denn seitdem ist ununterbrochen Krieg: der sog. zweite Weltkrieg wurde NIE offiziell (damit meine ich völkerrechtlich wirksam) beendet.

    Glaubst Du nicht?
    Dann schau doch bitte mal im Netz nach dem sog. „Vertrag von Versailles“, der den sog. WK1 beendet hat – vielleicht auch nur die ersten paar Seiten.

    Da bekommst Du einen Eindruck davon, wie ein Friedensvertrag, der einen Krieg beendet, REIN FORMAL auszusehen hat – den Inhalt kannst Du Dir ja in einigen ruhigen Stunden auch mal zu Gemüte führen.
    (Und vielleicht auch noch die Ereignisse, die zur „Unterzeichnung“ durch die deutschen Vertreter geführt haben – alles sehr lehrreich; das erklärt Dir dann auch, warum der sog. „Vertrag von Versailles“ völkerrechtlich nicht gültig ist: weil die deutsche Seite zur Unterzeichnung erpreßt worden ist – somit ist es kein gültiger Vertrag. Denn einen gültigen Vertrag unterzeichnet man nicht unter der Drohung, daß die Seeblockade weitergeführt wird, was schon bis dahin zu Hunderttausenden Hungertoten in Deutschland NACH dem WK1 geführt hat.
    Demzufolge ist völkerrechtlich auch der sog. WK1 bis heute nicht beendet. Aber ich schweife ab.)

    Schon allein an der FORMALEN Ausgestaltung eines solchen Friedensvertrages wirst Du erkennen, daß es einen solchen Friedensvertrag für die Beendigung des WK2 bis heute nicht gibt – ein 2+4-Vertrag kann solch ein Dokument niemals auch nur teilweise ersetzen (denn es waren über 50 Staaten mit Deutschland in Kriegszustand, und mit ALLEN muß Freiden geschlossen werden) – zumal auch dort wieder mit geheimen Zusatzprotokollen gearbeitet wurde. Ist aber ein extra Thema, und auch sehr interessant und lehrreich.

    Sicher kennst Du auch die Entscheidung des sog. Bundesverfassungsgerichtes von 1972, in der eindeutig erklärt wird, daß das Deutsche Reich nicht untergegangen ist, sondern weiter existiert und nur „nicht handlungsfähig“ ist (bzw. von den Besatzern in diesem Zustand gehalten wird).
    Denn kapituliert hatte am 7. und 8. Mai 1945 die deutsche Wehrmacht mit allen ihren zugehörigen Einheiten – nicht das Deutsche Reich.
    (Dessen bevollmächtigte Regierung, die sog. Regierung Dönitz, wurde am 23. Mai 1945 völkerrechtswidrig von den Besatzern verhaftet, nachdem noch Stunden vorher mit derselben Regierung als offizieller Repräsentanz des Deutschen Reiches über Maßnahmen zur Ordnung in Nachkriegsdeutschland verhandelt worden war…)

    Da also nur die Kampfhandlungen hier in Deutschland ruhen und der Krieg nicht völkerrechtsgültig beendet ist, kann auch ein sog. 3. Weltkrieg OHNE jegliche Kriegserklärungen einfach durch die Ausweitung schon vorhandener Kampfhandlungen sehr einfach angezettelt werden – genau darin liegt die große Gefahr JEGLICHER Kampfhandlungen – egal mit welchen „Missions“-Bezeichnungen diese wo und wann gestartet werden!

    Und wenn deutsche Soldaten wieder „dabei“ sind, dann sind WIR DEUTSCHEN automatisch erneut die „Schuldigen“, die ihren Verpflichtungen zur kompletten Waffenniederlegung (deshalb damals auch die „BEDINGUNGSLOSE Kapitulation“) wieder mal nicht nachgekommen sind.

    Du kannst das alles im Netz nachprüfen – es gibt genügend Hinweise dazu auf die entsprechenden Dokumente, die man nur sorgfältig lesen und die entsprechenden Ereignisse dazu betrachten muß.

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  5. Avatar von Dude Dude sagt:

    @Hans & Wolf

    „Dann schau doch bitte mal im Netz nach dem sog. “Vertrag von Versailles”, der den sog. WK1 beendet hat“

    Das reicht noch nicht. Da sollte man noch weiter zurück!
    Bitte ungefähr (mindestens) 3 Stunden Studienzeit einplanen!

    Israel – das (schein-)heilige Land

    Helvetien – die Monarchie der Chefbeamten

    Ps. Die Haager Landkriegsordnung ist in diesem Zusammenhang auch noch ne vertiefte Recherche wert!

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  6. Avatar von luckyhans luckyhans sagt:

    @ Dude:

    Die HLKO wird auch schon nicht mehr respektiert – danach beträgt die maximale Besatzungszeit eines beliebigen Gebietes genau 60 Jahre – wir sind hier schon bei 70 Jahren angekommen…

    Es stellt sich die Frage, ob überhaupt das internationale Völkerrecht noch angewendet wird, und wer dieses durchsetzen soll.
    Die UN als Organisation der Kriegsgegner im sog. WK2 (und damit als „Interessierte Seite“) sicherlich nicht…

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  7. Avatar von Dude Dude sagt:

    @Hans

    „wir sind hier schon bei 70 Jahren angekommen… “

    Eben auch drum! 🙂

    Die Frage stellt sich angesichts der Faktenlage eigentlich schon längst nicht mehr. Den Themenkomplex hab ich ja umfassend behandelt:

    Vom Staat als verbindendes Regulativ


    Und dass die UN bloss ein Mittel der Herren der Welt zur Verwirklichung der NWO ist, dürfte auch schon länger klar sein…

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  8. Avatar von Ohnweg ohnweg sagt:

    Verträge? Vollgesudeltes Papier und mehr nicht! In der heutigen Zeit wird man nur noch über den Tisch gezogen. Mit Verbrechern und ehrlosem Pack kann man keine Verträge schliessen sondern nur eiskalt auf seinen Einsatz warten. Vielleicht geht es sogar mit friedlichen Methoden wenn das Zeitfenster dazu geöffnet ist. Aber ohne Aktionen wird es nicht funktionieren. Egal von welcher Seite.

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  9. Avatar von luckyhans luckyhans sagt:

    Ein sehr erhellendes Gespräch zwischen einem marxistischen und einem liberalen Historiker – sind sich „links“ und „rechts“ schon derart einig?
    http://quer-denken.tv/index.php/mfv-tv/535-das-versailler-diktat

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  10. das hat insofern eine zahlenmäßige Bedeutung, weil der 25.7.2014 = 777->21 ergibt
    das 21. Jahrhundert

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