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1/2 Büchse Makrofinanzhilfe / Antrittsgeschenk für Natalie, frischgebackene Staatsbürgerin der Ukraine
Das stärkste Huhn übernimmt die Führung. Dass in Bruxelles ein paar Leute sagen: „Soseli, und nun schicken wir mal eine Halbe Büchse (Milliarde) nach Kiew, dort ist eine neue Finanzministerin, die kommt draus, die wird dieses Geld prima verwenden“, und dass am nächsten Tag die Gebäude, in welchen diese Leute zusammenkommen, noch unbehelligt stehen, das zeigt nur, wo die starken Hühner hocken. Ein Leithuhn fragt niemanden, wo und wie gescharrt werden soll. Und es ist so lange Leithuhn, bis ein anderes Huhn kommt, welches stärker ist.
Bei den Menschen könnte es anders laufen. Da könnte ein Leithuhn sich zum Leithuhn ausrufen, und die andern Hühner könnten, wenn sie es denn wollten, lachen und sich andern Themen zuwenden.
Also ein einfaches anderes Beispiel. (mehr …)
UFOs, Angst statt Wissen
Was darf der Bürger nicht wissen? Warum wird die Herausgabe von UFO- Berichten von der BRD Verwaltung mit Klauen und Zähnen verhindert?
Meine Interpretation:
Der Bürger soll dumm gehalten werden. Er soll am kopernikanische Weltbild kleben bleiben und meinen, wir seien allein und gottverlassen im gigantischen Universum.
Die Bundesverwaltung sieht es anderseits gerne, wenn SF Filme mit Monstern aus dem Universum gespielt werden. Wie passt das zusammen?
Die Antwort ist sehr einfach: Die Menschen dürfen nicht wissen, sie sollen Angst haben . Wissende Menschen sind für das diktatorische BRD Regime gefährlich. Angsterfüllte Menschen sind leicht zu führen.
thom ram voe Oktober 2013
gefunden bei: http://deutschelobby.com/2013/10/17/deutsche-ufo-akten-bundestag-kampft-gegen-freigabe/
Mit Steuergeldern die Herausgabe einer UFO-Ausarbeitung verhindert!
Deutsche UFO-Akten: Bundestag kämpft gegen Freigabe
Der Bundestag heuert mit Steuergeldern Staranwälte und Rechtsgutachter an, um die Herausgabe einer UFO-Ausarbeitung seiner Wissenschaftlichen Dienste zu verhindern. Welche Erkenntnisse der deutschen Wissenschaftler rechtfertigen einen solch massiven Aufwand an Steuermitteln?
Im Dezember 2011 fällte das Verwaltungsgericht Berlin ein Grundsatzurteil zur Informationsfreiheit: Das Informationsfreiheitsgesetz gilt auch für Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags (Az: VG 2 K 91.11). Dem Kläger – einem Berliner Bürger – sprachen die Richter das Recht zu, eine bis dato zurück gehaltene UFO-Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste einzusehen. Das Dossier trägt den Titel: „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen”. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar, begrüßte das Urteil. Im Parlament gehe es schließlich darum, die Grundlagen von Entscheidungen transparent zu machen. Dies bedeute auch, „dass Gutachten, die beim Wissenschaftlichen Dienst in Auftrag gegeben und mit Steuermitteln bezahlt worden sind, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.” Doch zur Akteneinsicht kam es nie — denn die Bundestagsverwaltung ging in Berufung.
Mit Steuergeldern gegen Regierungstransparenz
Damit das UFO-Dossier der Wissenschaftlichen Dienste geschlossen bleibt, investiert die Bundestagsverwaltung erhebliche Steuermittel: Für den am 13. November 2013 vor dem OVG Berlin-Brandenburg anstehenden Berufungsprozess hat die Bundestagsverwaltung eigens eine internationale Staranwaltskanzlei engagiert. Außerdem gab sie ein Rechtsgutachten in Auftrag, in dem u.a. die Auffassung vertreten wird, dass Bundestagsabgeordnete einen „Informationsvorsprung gegenüber den Bürgern” haben müssten, und es ganz allein an ihnen liege, „ob und inwieweit sie es bei diesem Informationsvorsprung belassen”. Wie viel den Steuerzahler dieses Rechtsgutachten gekostet hat, bleibt ebenfalls geheim — denn die Bundestagsverwaltung verweigert jegliche Auskunft und beruft sich auf das „Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnis”.
Sind die Erkenntnisse der Wissenschaftler des Bundestags wirklich sobrisant, dass sie unter erheblichem Einsatz von Steuergeldern geheim gehalten werden müssen?
Der Berufungsprozess findet am 13. November 2013 um 9:00 Uhr vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg statt (Aktenzeichen: OVG 12 B 3.12).
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