Gefunden beim Honigmann: http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2013/11/20/die-machenschaften-der-politiker-mit-dem-volk-ein-richter-begehrt-auf/
Von Normalo, der täglich im Hamsterrad rotiert unbemerkt, findet permanent Lug Trug Mauschelei Heuchelei und UNRECHT statt.
Richter Rudolf Heindl könnte sich vermutlich an einem sonnigen Plätzchen unter guten Bäumen pflegen lassen. Er ist schwer krank, wer würde das nicht so machen? Richter Heindl denkt anders. Selbstlos zieht er das Schwert und greift frontal an. Er greift an, was er als Insider kennengelernt hat und aus dem ff kennt. Hut ab vor Richter Rudolf Heindl.
thom ram voe nov2013
Die Machenschaften der Politiker mit dem Volk – ein Richter begehrt auf!
20/11/2013 von beim Honigmann zu lesen
Einleitende Text für die Veröffentlichung des Schreibens vom Richter i. R. Rudolf Heindl:
“Endlich ist es Herrn Richter i. R. Heindl gelungen, daß ihn der ehemalige Ministerpräsident des Freistaates Bayern, Günther Beckstein, verklagt hat.
So ist ihm Gelegenheit gegeben, in die Machenschaften hineinzuleuchten.
Lesen Sie, was er seinen Richterkollegen am Oberlandesgericht Nürnberg zu sagen hat.”
Ich stelle dazu den
ANTRAG:
1. Ich fordere Sie auf sicherzustellen, dass es keinerlei Verbrechen oder sonstige Übergriffe auf meine Frau gibt! Stoppen Sie die Sippenhaft!
2. Ich fordere Sie auf, gegenüber Herrn Staatsminister der Justiz und für Verbraucherschutz Prof. Bausback zu bekennen, dass Sie, Herr Kollege Voll als Vorsitzender des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg und Ihre Kollegen Heckel und Richard Staatsverbrecher sind.
3. Ich fordere Sie alle Drei auf, in einer Selbstanzeige gegenüber Herrn Staatsminister der Justiz und für Verbraucherschutz Prof. Bausback und gegenüber Herrn Generalbundesanwalt Range zu bekennen, in welcher Polit- und Staatskriminalität Sie einer der Rädelsführer sind.
4. Ich fordere Sie auf, dafür zu sorgen, dass die Opfer der Polit- und Staatskriminalität nicht weiter verfolgt werden. Insbesondere gilt das für den Wirtschaftsprüfer Dr. Roland Nimmerrichter und den Zahnarzt Dr. Peter Ludwig.
5. Ich fordere Sie schließlich auf, dafür zu sorgen, dass sofort ihre Freiheit erhalten und entlassen werden:
Herr Ulvi Kulac aus der Psychiatrie in Bayreuth und Herr Matthias Frey aus dem Gefängnis in Bayreuth.
6. Ich fordere Sie auf, sofort jede Tätigkeit in dem hier vorliegenden Rechtsstreit 8 U 1522/13 zu beenden!
_______
…hier den ges. Brief lesen und evtl. herunterladen und verbreiten, wie auch schon von einigen Usern passiert ist:
13 11 07 Rudolf Heindl an OLG Nürnberg
.
Richtel Heindls ganze Anklage:
Ich stelle dazu den
ANTRAG:
1. Ich fordere Sie auf sicherzustellen, dass es keinerlei Verbrechen oder
sonstige Übergriffe auf meine Frau gibt! Stoppen Sie die Sippenhaft!
2. Ich fordere Sie auf, gegenüber Herrn Staatsminister der Justiz und für Verbraucherschutz
Prof. Bausback zu bekennen, dass Sie, Herr Kollege Voll
als Vorsitzender des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg und
Ihre Kollegen Heckel und Richard Staatsverbrecher sind.
3. Ich fordere Sie alle Drei auf, in einer Selbstanzeige
gegenüber Herrn Staatsminister der Justiz und für Verbraucherschutz
Prof. Bausback und
gegenüber Herrn Generalbundesanwalt Range
zu bekennen, in welcher Polit- und Staatskriminalität Sie einer der R.delsführer
sind.
4. Ich fordere Sie auf, dafür zu sorgen, dass die Opfer der Polit- und Staatskriminalität
nicht weiter verfolgt werden. Insbesondere gilt das für den
Wirtschaftsprüfer Dr. Roland Nimmerrichter und den
Zahnarzt Dr. Peter Ludwig.
5. Ich fordere Sie schließlich auf, dafür zu sorgen, dass sofort ihre Freiheit
erhalten und entlassen werden:
Herr Ulvi Kulac aus der Psychiatrie in Bayreuth und
Herr Matthias Frey aus dem Gefängnis in Bayreuth.
6. Ich fordere Sie auf, sofort jede Tätigkeit in dem hier vorliegenden Rechtsstreit
8 U 1522/13 zu beenden!
_______
Es sind neue Nachrichten bis zu mir durchgedrungen,
welche Mauscheleien im Einzelnen in
diesem Rechtsstreit von Ihnen, sehr geehrte
Herren Kollegen des 8. Zivilsenats, mit dem
Präsidenten des Oberlandesgerichts, dem Generalstaatsanwalt
und dem Kläger stattfinden,
so dass eine Übearbeitung des Textes dieses
Schriftstückes notwendig geworden ist.
Ich schicke diese Übearbeitung Ihnen per Einschreiben;
ich verweise die übrigen Empfänger
auf den nebenstehenden Einlieferungsbeleg.
Die weiteren Empfänger des Schriftstückes
erhalten nur diese erweiterte Fassung.
3
Dieser Rechtsstreit ist von außerordentlicher Bedeutung für die Zukunft der Rechtsstaatlichkeit
in Bayern und in Deutschland.
Ich will deshalb an den Beginn meiner Antwort auf den Hinweis gem. § 522 Abs. 2 ZPO
diejenigen Worte setzen, die Herr Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm am 07.10.
2013 in seiner Predigt
“Lasst Euch anrühren, von denen, die in Not sind!“
an die Damen und Herren Abgeordneten des neu gewählten Bayerischen Landtags
gerichtet hat:
Herr Landesbischof Bedford-Strohm hat an diesem Tag in einem ökumenischen Gottesdienst
zusammen mit Erzbischof Schick aus Bamberg den Damen und Herren Abgeordneten
ins Gewissen geredet und ihnen die Moral in Erinnerung gerufen, die das öffentliche
Leben bestimmen muss.
Ich möchte Sie, die Kollegen im 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg, darauf
hinweisen, dass diese Worte auch für den hier zu führenden Rechtsstreit Bedeutung
haben.
In seiner Predigt hat Landesbischof Bedford-Strohm die neu gewählten Abgeordneten
des Bayerischen Landtags aufgerufen, „sich anrühren zu lassen, von denen, die in Not
sind und nicht danach zu entscheiden, welche Lobby-Gruppe den stärksten Druck
ausübt.“
Der Landesbischof betonte, dass „die Demut in Zeiten absoluter Mehrheiten die
vielleicht wichtigste politische Tugend“ sei. Wer viel Macht anvertraut bekommen habe,
könne schnell vergessen, dass „er sich vor mehr zu verantworten hat, als vor den
Menschen.“
Der christliche Glaube sei nicht „Schmierstoff der jeweils herrschenden Kultur“, sondern
„er stört und rüttelt auf“, weil auch Jesus von Nazareth gestört und aufgerüttelt habe.
Die Christlichkeit des Landes Bayern bemesse sich nicht „an der Häufigkeit, mit der wir
uns darauf berufen“, sondern an der „Überzeugungskraft, mit der wir sie ausstrahlen“.
Die Abgeordneten sollen „an Menschen denken, die nicht zuerst die Maximierung des
eigenen Vorteils im Kopf haben, sondern die einander beistehen und nicht vorüber
gehen, wenn einer in Not ist.“
Ich bitte daher das Gericht, daran zu denken, dass es in diesem Rechtsstreit hier nicht
um eine mehr oder minder bedeutungsvolle oder bedeutungslose Unterlassung oder
Nicht-Unterlassung geht, die zwischen den Parteien dieses Rechtsstreits zu klären ist
und die nur für die Parteien dieses Rechtsstreits Bedeutung hat, sondern es geht um
das Leid und die Not von Tausenden von Menschen, die zu Justiz-Opfern und zu
Opfern einer Politik ohne Moral geworden sind.
___________
4
1 Der Verfassungshochverrat des Klägers
Der Freistaat Bayern ist durch eine über die Jahrzehnte aufgebaute Organisierte Politund
Staatskriminalität unterminierten Dies greift auch auf die Strukturen der Bundesrepublik
Deutschland über.
Der Kläger in seiner politischen Bedeutung für die Landespolitik und seiner Stellung als
bayerischer Innenminister und damit Verfassungsminister – das bedeutet, er ist der
oberste Hüter der verfassungsmäßigen Ordnung des Freistaats Bayern gewesen – trägt
dafür die Hauptverantwortung.
Unsere individuellen Rechtsgüter
“Leib und Leben“ sowie
“Hab und Gut“
werden durch die verfassungsmäßige Ordnung und innerhalb von dieser durch das
Strafrecht geschützt.
Unser höchstes gemeinsames Rechtsgut ist diese verfassungsmäßige Ordnung; sie
wird ebenfalls durch das Strafrecht geschützt. Unsere Verfassung und unser Strafgesetzbuch
bringen die Stellung der verfassungsmäßigen Ordnung als höchstes
Rechtsgut dadurch zum Ausdruck, dass sie den Schutz der verfassungsmäßigen
Ordnung zur höchsten Pflicht eines jeden Staatsbürgers machen (siehe Art. 20 Abs. 4
GG; diese Pflicht wird durch das in § 138 StGB enthaltende Gebot der Information der
Behörden noch weiter konkretisiert) und dass das Strafgesetzbuch den Schutz der
verfassungsmäßigen Ordnung durch die Straftatbestände des Verfassungshochverrats
an die Spitze des Strafgesetzbuchs stellt und mit der schwersten Strafdrohung versieht.
Verfassungshochverrat begeht, wer gewaltsam oder durch Drohung mit Gewalt Verfassungsgrundsätze
des Grundgesetzes oder der Landesverfassung – hier der Bayerischen
Verfassung vom 02. Dezember 1946 in ihrer gegenwärtigen Fassung –
„beseitigt, außer Geltung setzt oder untergräbt“
(§§ 81, 82 i.V.m. § 92 Abs. 3 StGB).
Hierbei ist zu beachten, dass die tragenden Verfassungsgrundsätze gar nicht veränderbar
sind (Art. 79 Abs. 3 GG). Der ehemalige bayerische Ministerpräsident Stoiber
und der Kläger als Innenminister im Kabinett Stoiber waren aber der Auffassung, sie
müssten um der Zukunftssicherung Deutschlands willen, diese tragenden Verfassungsgrundsätze
ändern, und da dies nicht mit legalen Mitteln möglich ist, haben sie den Aufbau
einer Organisierten Polit- und Staatskriminalität mit dem Verfassungshochverrat an
der Spitze zu einem Instrument ihrer Politik gemacht.
Hierbei ist weiter zu beachten, dass der Verfassungshochverrat ein Unternehmensdelikt
ist; daher ist bereits der Versuch der Vollendung gleichgestellt (§ 11 Abs. 1 Nr. 6
StGB).
5
Dieser Rechtsstreit hier, den der Kläger gegen mich eröffnet hat, dient nicht der
Rechtsgewährung, sondern soll zur Tarnung des Klägers und zur Täuschung der
Öffentlichkeit dienen.
Ich bin seit dem 07. Mai 2013 sehr schwer erkrankt. Die Ärzte haben mich nach einer
Not-Operation vom 24. Mai 2013, mit der mir das Leben gerettet worden ist, darüber
aufgeklärt, dass ich nur noch eine sehr sehr geringe Lebenserwartung habe.
Nach meiner Überzeugung hat der Kläger diese Notlage ausgenutzt, um sich ein
Versäumnisurteil zu seinen angeblichen aber in Wahrheit nicht bestehenden
Unterlassungsansprüchen zu erschleichen.
Und Sie als Berufungsgericht wollen ihm jetzt dabei helfen, die Ausbeute seines
Verbrechens zu sichern!
Ich füge zur Verdeutlichung für andere Leser diesem Schriftsatz als Anlagen bei:
1. die Klage des ehemaligen Ministerpräsidenten und Innenministers des Freistaats
Bayern Dr. Günther Beckstein vom 24.09.2013, – Anlage 1 –
2. den Brief von mir an den türkischen Botschafter vom 10.08.2012 (der von dem
ehemaligen Ministerpräsidenten Beckstein als Beweisurkunde für seine angeblichen
Unterlassungsansprüche missbraucht wird) – Anlage 2 – und
3. Ihren Hinweis nach § 522 Abs. 2 ZPO – Anlage 3 -.
Zu meiner Erkrankung erklären Sie in diesem Hinweis:
„Auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der
Einspruchsfrist (§ 233 ZPO) kommt nicht in Betracht. Denn der Beklagte war
nicht ohne Verschulden gehindert, einen zulässigen Einspruch gegen das Versäumnisurteil
zu erheben. … Gründe, warum der Beklagte am 13.06.2013
unmittelbar nach Erhalt des Urteils zur persönlichen Fertigung einer Einspruchsschrift,
nicht aber zur Beauftragung eines postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten
in der Lage gewesen sein sollte, sind weder ersichtlich noch werden
solche vom Berufungsvorbringen nachvollziehbar dargelegt.“
Dazu ist festzustellen:
Ich bin am 24. Mai 2013 mit dem Sanitätsauto mit Blaulicht vom Krankenhaus in Altdorf
in das Klinikum in Nürnberg in die Notaufnahme zur Notoperation eingeliefert worden.
Es bestand eine unmittelbare Lebensgefahr, da der Tumor einen Durchbruch des Darmes
zu verursachen drohte.
Nachdem mir ein unzerstörbares Armband mit meinen persönlichen Daten angelegt
worden ist, damit unter den Lebenden oder unter den Toten, jederzeit meine Identität
festgestellt werden kann, wurde in dem Notaufnahme-Saal mein Bett etwas zur Seite
geschoben und ich hatte die Operationsvorbereitungen abzuwarten. An meiner Seite
stand meine Frau und weinte, und am Fußende des Bettes stand der Zahnarzt Dr. Peter
Ludwig, der mich an dem Tag ins Krankenhaus nach Altdorf gebracht hatte.
Ich selbst überlegte mir, ob ich die nächsten vier Stunden noch überleben werde und
dachte an die Dinge, die vielleicht erledigt werden sollten. Dabei fiel mir ein, dass es
6
den Zivilprozess des ehemaligen Ministerpräsidenten Dr. Beckstein gegen mich gab
und das Verfahren der Staatsanwaltschaft (unter dem falschen Aktenzeichen eingetragen:
401 AR 231390/13) gegen “Günther Beckstein und Wolfgang Geyer wegen
Bildung einer terroristischen Vereinigung“, zu dem ich von Frau Oberstaatsanwältin
Pauckstadt-Maihold als Zeuge geladen worden war.
Ich richtete an Herrn Zahnarzt Dr. Peter Ludwig die Bitte, in beiden Verfahren Nachricht
zu geben, dass ich durch eine schwere Erkrankung ausfalle und er hat dies auch getan.
Umsomehr wunderte ich mich, als ich von dem erlassenen Versäumnisurteil erfuhr.
Ich habe mir dazu Information aus der Justiz beschafft und Folgendes erfahren:
Um sozusagen das Umfeld freizumachen, damit der Anschein der Glaubwürdigkeit der
des Vorhandenseins der notwendigen Tatbestandsvoraussetzungen für den Erlass
eines Versäumnisurteils vorgetäuscht werden kann, hat das Landgericht auf Anraten
von Generalstaatsanwalt Nerlich die Benachrichtigung des Zahnarztes Dr. Peter Ludwig,
die ausdrücklich an das Landgericht gerichtet gewesen ist und dort auch vor
Erlass des Versäumnisurteils eingegangen ist, als Irrläufer an die Staatsanwaltschaft
geschickt und Frau Oberstaatsanwältin Pauckstadt-Maihold hat das Papier einige Tage
später an das Landgericht zurückgeschickt, nachdem sie sich durch einen Rückruf
davon überzeugt hat, dass das Versäumnisurteil auch tatsächlich erlassen worden ist.
Hier davon zu reden, es sei mein Verschulden, dass das Versäumnisurteil erlassen
worden ist, kann an Gemeinheit und Niederträchtigkeit nicht mehr überboten
werden! Das ist Ausdruck Ihrer Charakterlosigkeit und es tritt darin ein
menschenfeindlicher Zynismus zutage, der Sie alle Drei für das Amt eines Richters
völlig untauglich macht!
An anderer Stelle sprechen Sie davon,
dass es sich um „eine in den Vordergrund
geschobene Erkrankung“ handele.
Damit Sie und die weiteren Leser dieses
Schriftstückes dieser in den Vordergrund
geschobenen Erkrankung ins Antlitz
schauen können, füge ich nebenstehend
ein Bild von mir ein.
Aus dem Katalog der geschützten Verfassungsgrundsätze
des § 92 Abs. 2
StGB sind durch die vom Kläger zu verantwortende
Organisierte Polit- und
Staatskriminalität alle aufgeführten Verfassungsgrundsätze
verletzt. Es genügt
für die verfassungsrechtliche und strafrechtliche
Subsumtion, wenn man sich
auf den Verfassungsgrundsatz des Ausschlusses
einer jeden Gewalt- und Willkürherrschaft
(Nr. 6) konzentriert.
7
Durch die vom Kläger zu verantwortende Organisierte Polit- und Staatskriminalität
fällt der rechtlos gestellte Teil der Bevölkerung einer Gewalt- und Willkürherrschaft
im Sinne des § 92 Abs. 2 Nr. 6 StGB zum Opfer.
2 Die Pflicht zu reden und zu handeln
Sie vermeiden es, auch nur einziges Mal darauf einzugehen, was ich überhaupt
gesagt habe, und was Sie mir verbieten wollen, dass ich es sage.
Wenn es wahr wäre, was der Kläger – der ehemalige Ministerpräsident und Innenminister
des Freistaats Bayern, also der oberste Hüter unserer verfassungsmäßigen
Ordnung in Bayern-, behauptet, dann müssten Sie ganz anders gegen
mich vorgehen, als dass Sie aus formalen Gründen meine Berufung verwerfen
wollen.
Der Kläger sagt:
„Die grundlegend falschen und offensichtlich wahrheitswidrigen Behauptungen,
welche ebenso offensichtlich jedweder Grundlage entbehren und allein der Phantasie
des Beklagten entsprungen sind, stellen durchwegs jedenfalls ehrenrührige
Behauptungen im Sinne der §§ 186, 187 und 188 StGB dar. Darüber hinaus
handelt es sich hierbei auch um falsche Verdächtigungen gem. § 164 StGB.“
Es handelt sich um dieselbe kriminelle Methodik wie im Falle des Gustl Mollath.
Bei Mollath soll es “Wahnsinn“ sein und bei mir “blühende Phantasie“.
In Wirklichkeit ist das nur die Ausrede, mit der man kaschieren will, dass man
sich gar nicht mit den Tatsachen auseinanderzusetzen traut.
Damit gestehen Sie ein, dass es die Wahrheit ist, was ich
sage!
Und diese Wahrheit müssen Sie für das ganze Deutsche Volk und für
die Türkei sowie Griechenland und die Europäische Union aufdecken!
Sie aber, sehr verehrte Herren Kollegen, versuchen mit lächerlichen
juristischen Spitzfindigkeiten, sich an der Wahrheit vorbeizumogeln.
Dazu gehört es, dass Sie Ihrer richterlichen Kernaufgabe
– der Subsumtion –
aus dem Wege gehen.
8
Die Hethiter waren ein hochstehendes Kulturvolk, das in Zentralanatolien lebte. Sie
haben praktisch die Grundzüge unserer Zivilprozessordnung in der Zeit um ca. 1.500
vor Christus erfunden.
Sie gliederten jede Urkunde, mit der sie einen Vertrag beurkundeten und jeden Rechtsspruch,
mit dem sie einen Streit entschieden, in “Rubrum, “Tenor“ und “Entscheidungsgründe“.
Sie verlangten, dass man zur Führung eines Rechtsstreits eine Anspruchsgrundlage
benenne und in einem Subsumtionsakt nachweise, dass einem dieser Anspruch zusteht.
Hier ist überhaupt keine zivilrechtliche Anspruchsgrundlage benannt, sondern
nur ein paar in diesem Zusammenhang völlig belanglose Straftatbestände!
Cicero (106 v.Chr. bis 43 v. Chr.) – der berühmte römische Jurist – wurde in der Zeit
von 52.v.Chr. bis 49 v.Chr. de facto aus Rom verbannt, indem er gezwungen wurde, den
Posten eines Statthalters in Kilikien anzutreten. “Kilikien“ ist der Name der römischen
Provinz in Zentralanatolien – also in dem Gebiet der heutigen Türkei -, die auf dem
Boden des früheren Hethiter-Reiches lag. Dort lebten die Nachfahren der Hethiter und
hielten die Traditionen ihrer Vorfahren aufrecht, so auch die Rechtstraditionen.
Cicero fand das Rechtssystem der Hethiter, als er es als römischer Statthalter in Kilikien
kennenlernte, so klar und leistungsfähig, dass er es nach seiner Rückkehr nach Rom
bekanntmachte und zu einem Eckstein des Römischen Rechts ausformte … und wir
auch in diesen ach so modernen Zeiten immer noch unseren Gerichtsalltag darauf aufbauen
… zumindest darauf aufbauen sollten, weil es nichts besseres und nichts gerechteres
gibt.
Es blieb dem Kläger als dem obersten Hüter unserer verfassungsmäßigen Ordnung im
Freistaat Bayern vorbehalten, dafür zu sorgen, dass dieses jahrtausendealte geordnete
System im Chaos seiner Korruption versinkt und so der Rechtsstaat zerstört wird … und
Sie, die Kollegen im 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg, sind ihm darin treue
Gefolgsleute.
Der Kläger hat keine geordnete Klage vorgelegt. Er benennt
keine ordentliche zivilrechtliche Anspruchsgrundlage und
er nimmt keinen Subsumtionsakt vor.
Der Kläger meint, dass er sich das als ehemaliger Ministerpräsident und CSUSpitzenfunktionär
ersparen kann, weil er von Ihnen und den Spitzenfunktionären
und dem Apparat des Rechtsstaats – von der ehemaligen Justizministerin Beate
Merk abwärts über den Oberlandesgerichtspräsidenten Küspert bis hin zum
Gerichtsvollzieher – darin unterstützt wird, das justizförmige Verfahren eines
Zivilprozesses lediglich zu simulieren, um einen Schutz aufzubauen, hinter dem
man die von ihm maßgeblich geschaffene Polit- und Staatskriminalität verborgen
und weiterhin funktionsfähig erhalten kann.
9
Sie haben mit Oberlandesgerichtspräsident Küspert, Generalstaatsanwalt Nerlich und dem Kläger zu
sammen einen Klüngel gebildet, dessen Aufgabe es ist, diesen Prozess überhaupt zu führen und so zu
führen, dass nichts heraus kommt und die Öffetlichkeit in derWeise irregeführt wird, dass gesagt werden
kann,es sei allles nachgeprüft: der Kläger habe mit den NSU-Morden nichts zu tun.
Ich ermahne Sie mit den Worten des ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog (siehe Bildzeitung
vom 05.11.2013, auf Seite 2):
„ Dass die Ermittlungen 10 Jahre völlig daneben liegen, das ist für mich unerträglich. Da muss man
sich zwangsläufig fragen: Ist das Zufall, Dummheit oder Absicht?“
Bei Ihnen ist es jedenfalls Absicht, die Aufklärung zu verhindern.
Sie haben mit dem Oberlandesgerichtspräsidenten Küspert und dem Generalstaatsanwalt Nerlich abgesprochen,
dass Sie die Aufdeckung der Wahrheit in diesem Falle verhindern werden.
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat das Ermittlungsverfahren gegen Günther Beckstein und Wolfgang
Geier wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung eröffnet, weil sie hofften, mit einem solchen
Verfahren den Kläger herauspauken zu können. Es stellte sich aber heraus, dass dies nicht möglich ist;
vielmehr die Fortsetzung des Verfahrens dazu führen wird, dass der Kläger angeklagt werden muss.
Nunmehr war man in diesen Kreisen hochgestellter Juristen der Auffassung, dass man das Herauspauken
im Zivilprozess abwickeln und mich dafür verklagen müsse.
Deshalb hat Oberlandesgerichtspräsident Küspert den Brief in das Verfahren eingeführt, den ich am 10.08.
2012 an den türkischen Botschafter geschrieben habe.
Meine Frau ist der Frage nachgegangen, weshalb der türkische Botschafter nicht reagiert hat und sie hat
dabei Folgendes erfahren:
Der Brief ist von der CSU abgefangen worden, da sie im Büro des Botschafters eine Person sitzen hat, die
ihr zuarbeitet.
Nunmehr konnte der Kläger schlecht den Brief in das Verfahren hier einführen, in dem er offenlegt, wie er in
den Besitz dieses Briefes gekommen ist. Deshalb hat man den Trick mit dem Oberlandesgerichtspräsidenten
erfunden: Es wird wahrheitswidrig behautet, ich hätte dem Oberlandesgerichtspräsidenten den Brief
gegeben.
In jedem Zivilprozess ist die Suche nach der Wahrheit das oberste Gebot.
Deshalb verlangt §138 ZPO, dass jede Partei bei der Wahrheit bleibt und die Wahrheit in den Prozess
einführt. Auch ein Versäumnisurteil darf nur ergehen, wenn in ihm die Wahrheit festgestellt
wird.
10
3 Der Minuten-Gutachter und andere verbrecherische Zutaten der Justiz in Nürnberg
Der Zahnarzt Dr. Peter Ludwig ist in allen persönlichen und beruflichen Sachen korrekt und
damit in Zeiten des Neoliberalismus – gerade im Gesundheitswesen – ein Stein des Anstoßes. Er
soll von der Finanzverwaltung niedergemalmt werden, indem man ihm eine untragbare und
ungerechtfertigte Steuerzahlung auferlegt und dazu durch Täuschung die notwendigen Tatbestandsvoraussetzungen
produziert.
Es gab eine mündliche Verhandlung im Finanzamt in Erlangen. Dabei verlangte der Zahnarzt Dr.
Peter Ludwig den Nachweis der Identität der Personen, mit denen er verhandelte. Die Ermittlerin
des Finanzamtes gab ihm ihren Ausweis. Während sich Dr. Ludwig über den Ausweis
beugte, ihn prüfte und sich für spätere Nachweiszwecke eine Kopie davon fertigte, überlegte es
sich die Ermittlerin anders, dass es doch vielleicht besser wäre, wenn sie ihre Identität nicht
preisgibt.
Sie überfiel Dr. Ludwig, um ihm den Ausweis zu entreißen, den sie ihm ausgehändigt hatte.
Dabei stieß sie ihr Opfer zur Seite. Herr Dr. Ludwig wurde gegen eine Fensterbank und den
darunter befindlichen Heizkörper gestoßen.
Dadurch erlitt er einen Bandscheibenvorfall und eine Wirbelverletzung. Die Verletzung hinterließ
bleibende Schäden und macht Dr. Ludwig zumindest teilweise berufsunfähig, da ein Zahnarzt
im Stehen und gebückt arbeiten muss und Herr Dr. Ludwig das auf Dauer nicht mehr kann.
Da Amtshaftungsansprüche (Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB) drohen und weil dadurch das Projekt
der Zermalmung des Dr. Ludwig ins Stocken geraten ist, hat die Staatsanwaltschaft ihre Allzweckwaffe,
– den Gutachter und Gerichtsmediziner Prof. Dr. Betz aus Erlangen – hervorgeholt
… und der hat weisungsgemäß festgestellt, dass nichts vorliegt.
Wir haben es mit dem typischen Handeln der Polit- und Staatskriminalität, die ich in Übereinstimmung
mit dem Volksmund „Justiz- Mafia“ nenne, und mit der für diese Justiz-Mafia typischen
verbrecherischen Handlungsstruktur zu tun:
Das Opfer wird zum Täter hinfrisiert!
Bevor ich schildere, wie das Opfer Dr. Peter Ludwig zum Täter umfrisiert worden ist, muss ich in allgemeiner
Form die kriminellen Untergrundstrukturen des Gesundheitswesens darstellen. Ich tue dies anhand
juristischer Kriterien, also anhand der Verletzung der Menschen- und Grundrechte und anhand der zerstörten
Strukturen des Sachverständigenbeweises. Gerade auf diese Zerstörung einer rechtsstaatlichen
Beweisführung durch Sachverständige kommt es an, um verstehen zu können, weshalb kriminelle Strukturen
das Gesundheitswesen ins Chaos steuern.
3.1 Die verfassungswidrige Grundstruktur im Gesundheitswesen
Der Abbau des Rechtsstaats im Gesundheitswesen beginnt mit einem Aufsatz des ehemaligen Präsidenten
des Bundesverfassungsgerichts Papier, dessen Ziel in dem Aufsatz es war, die Sozialstaatlichkeit in
Deutschland abzuschaffen. Er hat dies in Übereinstimmung mit den damals führenden Kräften der CSU
(deren Mitglied er ist), also insbesondere in Zusammenarbeit mit dem damaligen Ministerpräsidenten
Stoiber und dem damaligen Innenminister Beckstein (wobei zu beachten ist, dass der Innenminister immer
11
auch der Verfassungsminister ist, also der wichtigste Hüter der Rechtsstaatlichkeit und damit in diesem
Kompetenzbereich noch über dem Ministerpräsidenten steht) in die Wege geleitet.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Papier war für diese Herren der
Chefideologe des Neoliberalismus. Sie haben ihn dazu gemacht.
Papier behauptet in dem Aufsatz, wir hätten gar kein Verfassungsprinzip der Sozialstaatlichkeit, und wir
hätten demzufolge auch keinen durch Art. 79 Abs. 3 GG vor Abschaffung geschützten Sozialstaat. Deshalb
könne der vorhandene Sozialstaat – genauso wie er aufgebaut worden ist -, auch wieder abgebaut werden.
Die zugrundeliegende Idee ist dabei, dass die weltweite Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als erste
Exportnation nur dauerhaft gesichert werden kann, wenn die Sozialkosten abgestreift werden, so dass
Deutschland entsprechend billiger produzieren kann und eine Wettbewerbsfähigkeit zu Ländern wie China
hergestellt wird, das nur deshalb so billig in der Produktion von Waren und Dienstleistungen ist, weil es für
Aufgaben, die sich aus dem Sozialstaatsprinzip ergeben, kein Geld ausgibt.
Autoren wie Prof. Dr. Hans-Herbert von Arnim haben ein Gespür dafür, dass die Rechtswidrigkeiten, die
der Verfassungsrechtler bei der CSU rügt, irgendwie mit dem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts
zusammenhängen. Aber der Autor geht der Spur nicht nach. Es wäre dies eine Aufgabe
der Vereinigung der Verfassungsrechtler. Sie würden damit einen Dienst für Demokratie und Rechtsstaat
tun.
Die Rechtswidrigkeit im Gesundheitswesen setzt sich dann weiter fort, indem das Gesundheitswesen als
Mangelwirtschaft wie ein Kriegslazarett organisiert wird.
In einem Kriegslazarett ist es so, dass von Anfang an klar ist, dass die Ressourcen wie Verbandmaterial
und Einsatz von Pflegekräften, niemals ausreichend sein werden. Wenn deshalb die Verwundeten einer
Schlacht eingeliefert werden, geht der Chefarzt des Lazaretts die Bettenreihen durch und teilt die Verwundeten
in Kategorien ein. Die Schwerstverwundeten versorgt man mit Schmerzmitteln und lässt sie
sterben. Dies tut man, um das vorhandene Material auf die leichter Verwundeten zu konzentrieren, damit
diese geheilt werden und wieder in den Krieg geschickt werden können. So trägt das Lazarett durch die
sparsame Bewirtschaftung seiner Ressourcen dazu bei, dass zum Schluss der Krieg gewonnen wird.
Trotz dieser Strategie haben wir im Zweiten Weltkrieg den Endsieg verfehlt, und auch hier im 21. Jahrhundert
werden wir die Ziele nicht erreichen, die sich der Neoliberalismus gesteckt hat.
Wir haben unser Gesundheitswesen so organisiert, dass es mit einem Minimum an Aufwand läuft. Unser
Gesundheitssystem ist zwar teuer, wahrscheinlich das Teuerste in der Welt, aber das Geld wird in einem
unglaublich hohen Teilbetrag für die Finanzierung von Korruption und suboptimaler Behandlungsmethoden
ausgegeben.
Es gehört nicht zu den Staatsaufgaben, diejenigen medizinischen Leistungen zu erbringen, die das
Gesundheitswesen ausmachen (das Gesundheitswesen in Großbritannien ist ein abschreckendes
Beispiel dafür, dass dies nicht gut funktioniert), aber es gehört zu den Staatsaufgaben, diejenigen
Rahmenbedingungen zu schaffen, die erforderlich sind, damit ein leistungsfähiges und gerechtes
Gesundheitswesen dem ganzen Volk in allen seinen sozialen Schichten zur Verfügung steht.
Die Wählerinnen und Wähler der Wahl zum Deutschen Bundestag am 22. September 2013 haben
sich in ihrer Mehrheit gegen den Neoliberalismus entschieden.
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Dies kommt darin zum Ausdruck, dass diejenigen Parteien, – SPD, Grüne und die Linke – , die von
Anfang an gegen den Neoliberalismus gewesen sind oder die jetzt in ihrer politischen Grundhaltung
umschwenken, da das Desaster des Neoliberalismus allmählich sichtbar wird, über die Mehrheit der
Stimmen verfügen und die Partei des Neoliberalismus – die FDP – von den Wählerinnen und
Wählern aus dem Bundestag vertrieben worden ist.
Wir haben ein Gesundheitssystem, das jährlich ca. 160 Milliarden Euro kostet und bei dem nach vorsichtigen
Schätzungen von Organisationen, deren Aufgabe es ist, der Korruption und Wirtschaftskriminalität
nachzugehen, – wie “Transparency International“ oder “Business Crime Control“ -, etwa 30 Milliarden Euro
pro Jahr durch Korruption verloren gehen. Das bedeutet im Klartext:
Würde man die Korruption im Gesundheitswesen energisch bekämpfen, wäre genug Geld vorhanden,
um ein geordnetes und vor allem hygienisch einwandfreies Gesundheitssystem zu betreiben.
Die Menschen müssen in einem mangelhaften Gesundheitssystem sterben, weil sie mit ihrem Tod
die Korruption finanzieren.
Wenn man ein Betriebssystem auf niedrigem Niveau führt, dann häufen sich die Unfälle. Und genau das ist
in unserem Gesundheitswesen bereits eingetreten. Es ist nun Aufgabe der Justiz – Mafia, die ihr in Bayern
von der CSU gestellt wird, dieses zu vertuschen.
Ein typischer Bereich, um die bis zur Polit- und Staatskriminalität reichenden Zusammenhänge aufzuzeigen,
ist das Hygienewesen im Krankenhausbereich:
Im Krankenhaus sterben jährlich ca. 15.000 Menschen durch die vorhandenen hygienischen Mängel.
Immer wieder kochen Skandale hoch, wie z. B. in München, wo Operationsbestecke nicht ausreichend gereinigt
worden sind. Das wird dann immer als ein bedauerlicher Einzelfall hingestellt, der darauf zurückzuführen
ist, dass ein externer Zulieferungsbetrieb oder externer Reinigungsbetrieb (wie im Münchner Skandal)
sich nicht an die Vorschriften gehalten hat.
Dabei ist es doch in Wirklichkeit so, dass die teuren Dienstleistungen, die in einem Krankenhaus erbracht
werden müssen, deshalb in externe Firmen ausgelagert werden, weil die billiger sind. Diese Firmen können
aber nur deshalb billiger sein, weil sie das Personal erst einmal überlasten und dann nicht angemessen und
gerecht entlohnen, unter anderem mit nicht ausgebildeten Hilfskräften arbeiten, die der Ausbeutung ausgeliefert
sind, häufig mit Arbeitern aus Osteuropa auf der Basis von angeblichen Werkverträgen usw. Das
heißt, man nimmt dieses Billigsein in Anspruch, weil man weiß, und weil man das haben will, dass diese
Firmen sich nicht an die Vorschriften halten. Man nimmt dadurch aus Profitinteresse in Kauf, dass sich die
Mängel und im Gefolge davon die Todesfälle häufen. Man tut dies in der Politik im Vertrauen darauf, dass
die Justiz tatkräftig daran mitwirken wird, dass die Sachen nicht in ihren tatsächlichen Kausalzusammenhängen
aufgedeckt und die wahren Schuldigen nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Deshalb kommt es im Neoliberalismus so sehr auf den gefälschten Sachverständigenbeweis an!
15.000 vermeidbare Todesfälle in den Krankenhäusern sind 15.000 Straftaten: entweder fahrlässige oder
vorsätzliche Tötungen. Die vorsätzlichen Tötungen sind entweder Totschlag oder Mord. Sie sind dann Mord,
wenn zum Vorsatz noch ein Mordmerkmal hinzutritt (§ 211 Abs. 2 StGB).
Hier hat das Machtgefüge von Politikern, Ärzten und Juristen von CDU und CSU aber auch vom
rechten Flügel der SPD einen schrecklichen und barbarischen Tiefpunkt von Rassismus zulasten der
Menschen des Volkes erreicht, so wie das in der Nazi – Ära Deutschlands schon einmal der Fall
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gewesen ist. Es liegt genau das vor, was Erster Kriminalhauptkommissar Foell, der ehemalige
Leiter der Kriminalpolizei Schwabach und Leiter der dortigen Mordkommission, anlässlich der
Verschleppung eines Griechen in die Psychiatrie, gesagt hat, als er meine Frau und mich über den
Verbrechenskomplex in der bayerischen Polizei informierte:
„Das haben wir doch alles schon einmal gehabt. Das kommt aus unserer braunen Vergangenheit.”
Das ist die Folge dessen, dass die Politiker der CSU zwar behaupten, einem christlichen Menschenbild
in der Politik verpflichtet zu sein, während sie aber in Wirklichkeit der Nazi – Ideologie und
der Philosophie von Friedrich Nietzsche folgen.
Der Machtklüngel zwischen Ärzten und Juristen im Nazi – Regime betrieb in gleicher Weise und aus dem
gleichen Kosten – Motiv die Ermordung von Psychiatrie – Patienten. Dazu hatten der Psychiater Erich
Hoche und der Strafrechtslehrer Karl Binding die Voraussetzungen mit der Schrift gelegt;
„Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens”.
Hoche verglich darin den Staat mit dem menschlichen Organismus, der ebenfalls im Interesse der Wohlfahrt
des Ganzen einzelne wertlos gewordene oder schädliche Teile freigebe und abstoße. Hoche
sprach bei den Menschen, die er mit dem Todesurteil des „lebensunwerten Lehens” belegt hatte, von
„Ballastexistenzen ,bei denen in Zeiten des Wohlstandes der Aufwand für sie nicht entscheidend
gewesen ist, aber jetzt nach einem verlorenen Weltkrieg befindet man sich in einer
schwierigen Lage.” (siehe dazu Blüchel, “Heilen verboten, töten erlaubt – Die organisierte Kriminalität
im Gesundheitswesen“, 2. Aufl., München 2003 S. 73)
Man spricht hier von Sozial – Darwinismus
Dieser Sozial – Darwinismus hat seinen Ursprung in der Philosophie von Friedrich Nietzsche, der, wie sich
seiner Hauptschrift „Also sprach Zarathustra” deutlich entnehmen läßt, die Evolutionslehre von Charles
Darwin als Anstoß dafür genommen hat, eine rassistische Philosophie vom Weg des Menschen zum
Übermenschen zu entwickeln, den er von jeder Moral freistellte:
„Ich lehre euch den Übermenschen. Was ist der Affe für den Menschen? Ein Gelächter
oder eine schmerzliche Scham. Und eben das soll der Mensch für den Übermenschen sein: ein
Gelächter oder eine schmerzliche Scham.
Ihr habt den Weg vom Wurme zum Menschen gemacht, und vieles ist in euch noch Wurm.
Einst wart ihr Affen, und auch jetzt noch ist der Mensch mehr Affe als irgendein Affe.
Der Übermensch ist der Sinn der Erde. Euer Wille sage: Der Übermensch sei der Sinn der Erde /
Ich beschwöre euch, meine Brüder, bleibt der Erde treu und glaubt denen nicht, welche euch
von überirdischen Hoffnungen reden! Giftmischer sind es, ob sie es wissen oder nicht.
Einst war der Frevel an Gott der größte Frevel, aber Gott starb, und damit starben auch diese
Frevelhaften. An der Erde zu freveln, ist jetzt das Furchtbarste, und die Eingeweide des Unerforschlichen
höher zu achten, als den Sinn der Erde,
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Was ist das Größte, das ihr erleben könnt? Das ist die Stunde der großen Verachtung, Die Stunde,
wo ihr sagt: „ Was liegt an meinerTugend! Noch hat sie mich nicht rasen gemacht. Wie müde bin
ich meines Guten und meines Bösen! Alles das ist Armut und Schmutz und ein erbärmliches
Behagen!”
Erich Hoche und Karl Binding nannten die Menschen, die sie zur Ermordung freigaben: „Ballastexistenzen,
bei denen in Zeiten des Wohlstandes der Aufwand für sie nicht entscheidend gewesen sei, aber jetzt
befinde man sich in einer schwierigen Lage”. Vergleicht man dies mit den Worten des CDU – Nachwuchspolitikers
Mißfelder in der Diskussion um die Gesundheitsreform, der den alten Menschen „das
Gehen an Krücken empfohlen hat, weil man sich jetzt die Hüftgelenks – Operation für sie nicht mehr leisten
könne “, so erkennt man, daß auch dies aus derselben Geisteshaltung entspringt:
Es ist die Nazi – Ideologie, welche die Moral einfach abstößt, wenn sie ihr zu teuer wird!
Die ursprünglich aus dem Impuls der Nächstenliebe gegründeten christlichen
Einrichtungen wie “Caritas“ und “Diakonie“ sind weitgehend zu profitorientierten
Konzernen einer Pseudo-Sozialindustrie verkommen.
Ich verweise auf den Brief des Apostels Paulus an Timotheus (3,8):
„Desgleichen sollen die Diakone ehrbar sein, nicht doppelzüngig, keine Säufer,
nicht schändlichen Gewinn suchen“.
Die Politik begünstigt die Korruption und die überzogenen Profitinteressen der Pharmazeutika- und Apparatehersteller;
sie tut dies, statt allein das Wohlergehen und die Wiederherstellung der Gesundheit der
Patienten zur Aufgabe von Gesundheitspolitik zu machen. Es liegt also bei den verantwortlichen Persönlichkeiten
an der Spitze von Politik und Zivilgesellschaft, die im Bereich des Gesundheitswesens den am
Ethos des Hippokratischen Eides und der christlichen Nächstenliebe ausgerichteten Wohlfahrtsstaat zum
profitorientierten “Gesundheitsmarkt“ umfunktioniert haben, das Mordmerkmal des „niederen Beweggrundes“
(§ 211 Abs. 2 StGB) vor.
Die Schaffung eines profitorientierten “Gesundheitsmarktes“ ist ethisch verwerflich !!!
Es gelten die eingangs zitierten Worte des evangelischen Bischofs Bedford-Strohm :
Die Politik erliegt dem Einfluss der Lobbyisten und hilft nicht denjenigen, die in Not
sind!
Eine Straftat kann man durch Handeln oder durch Unterlassen begehen. Man begeht eine Straftat durch
Unterlassen, wenn man eine Pflicht zum Handeln hat, – hier eine Rechtspflicht zur Abwendung der Todesfälle
im jeweiligen Verantwortungsbereich -, und dennoch nicht handelt.
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Die für die Entstehung des Gesundheitsmarktes verantwortlichen Persönlichkeiten in der Politik und in den
jeweiligen Strukturen der Zivilgesellschaft begehen die Straftat des Mordes sowohl durch Handeln als auch
durch Unterlassen.
Sie begehen die Straftat des Mordes durch Handeln, indem sie die Strukturen eines “Gesundheitsmarktes“
schaffen und dabei wissen, dass sie damit verfassungswidrig handeln und wissen, dass das
Absenken der Standards und die Überlastung und Ausbeutung des Personals zu vermeidbaren Todesfällen
führen.
Die Verantwortlichen in Politik und Zivilgesellschaft begehen die Straftat des Mordes
durch Unterlassen, indem sie billigend in Kauf nehmen, dass 15.000 Menschen
jährlich in den deutschen Krankenhäusern elend krepieren!
Der Tod im Krankenhaus durch Hygienemängel ist im Zunehmen begriffen. Das hat folgenden Grund: Es
tauchen immer mehr gefährliche Keime auf, die sich bei einer Antibiotika-Therapie als resistent erweisen.
Die Zunahme dieser Keime ist darauf zurückzuführen, dass die Massentierhaltung überhaupt nur dann
betrieben werden kann, wenn man die Tiere mit Antibiotika behandelt. Es ist z. B. völlig unnatürlich und
keine artgerechte Tierhaltung, Tausende von Hennen in einem einzigen Stall zusammenzupferchen. Die
Tiere überleben dieses Zusammenpferchen nur dann, wenn das Auftreten von Seuchen unter den Tieren
durch den prophylaktischen Einsatz von Antibiotika schon im Keim unterdrückt wird. Die Natur wird aber
immer wieder Seuchen entstehen lassen, um diesen unnatürlichen Zustand zu beenden. Und zum Schluss
wird immer die Natur siegen und wir Menschen – wenn nicht in unserer Generation dann in den Generationen
der Nachgeborenen – werden verlieren. Wir haben keine nachhaltige Lebensweise, will heißen: wir
haben in diesen Dingen keine Lebensweise, die wir ohne Zerstörung der Schöpfung Gottes (in der wir
Gäste sind) in die Zukunft hinein fortsetzen können.
Und das alles geschieht unter der Führung von angeblich christlichen Parteien!
Die Täuschung des Verbrauchers fängt in diesem Fall schon beim Etikett des Kartons an, in welchem diese
Eier im Supermarkt angeboten werden. Es werden irgendwelche glücklichen Hühner als eifrige Mistkratzer
auf einem Wiesenhof auf dem Etikett gezeigt, während in Wirklichkeit diese Tiere zusammengepfercht sind,
dass sie sich kaum umdrehen können. Würde das Etikett die Wirklichkeit des Stalls abbilden, würde kein
einziges Ei mehr verkauft werden können. Das ist allgemein bekannt und wird von der Politik geduldet, weil
die Politik korrupt ist und die Wirtschaftsinteressen der Massentier-Halter sowie der gesamten Lebensmittelindustrie
in den Vordergrund stellt zulasten des Wohles des deutschen Volkes. Das Ganze wird
getarnt und überhaupt erst möglich gemacht, indem man einerseits entsprechende Verbote erlässt, aber
andererseits die Lebensmittelüberwachungsbeh.rden nicht ausreichend mit Personal und Geld ausstattet,
so dass keine wirksamen flächendeckenden Kontrollen durchgeführt werden können.
Man sieht von der Politik dabei zu, wie die daraus entstehenden Folgen – die Verseuchung des von den
Menschen verzehrten Fleisches durch Antibiotika – immer mehr zunehmen und damit die antibiotikaresistenten
Keime immer mehr zunehmen und infolgedessen die tödlich endenden Schicksale von
Menschen, die der Antibiotika – Resistenz zum Opfer fallen, immer mehr zunehmen.
Parallel dazu lässt man weiterhin die Hygienemängel in den Krankenhäusern bestehen.
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Die Politik nimmt billigend in Kauf, dass zur Förderung der Profitinteressen der
Nahrungsmittelindustrie und zur Finanzierung der Korruption im Gesundheitswesen 15.000
Menschen jährlich in den Krankenhäusern sterben, die nicht sterben müssten, wenn wir
einen Hygienestandard in den Krankenhäusern hätten, wie z. B. in den Staaten Niederlande
und Schweden.
Das ist Mord aus niederen Beweggründen (§ 211 Abs. 2 StGB), nämlich zur Förderung von
rechtswidrigen und kriminellen Profitinteressen.
Wir haben jährlich 600 – 800 Mordfälle, die von den Staatsanwaltschaften mit einer hohen Erfolgsquote
verfolgt werden, damit sich die Bürger in unserem Staat sicher fühlen können. In Wirklichkeit
muss der Bürger aber gar nicht so sehr fürchten, dass er von einem Raubmörder in der dunklen
Ecke einer Parkanlage ermordet wird, vielmehr besteht eine ca. 20fach höhere Wahrscheinlichkeit,
dass er von der Politik im Krankenhaus durch Hygienefehler ermordet wird.
3.2 Die Menschenrechte
Dadurch wird der Bürger in den Menschenrechten verletzt.
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stehen die Menschenrechte
über allen anderen Normen. Die nationalstaatlichen Verfassungen werden auf ihre Kompatibilität mit
den Menschenrechten vom Menschenrechtsgerichtshof geprüft.
Ein Grundrecht in einer nationalstaatlichen Verfassung kann weiter reichen als ein Menschenrecht, aber ein
Grundrecht kann niemals ein Menschenrecht einengen oder gar verdrängen.
Das Bundesverfassungsgericht hat bisher leider eine Rechtsprechung verfolgt, mit der es die Menschenrechte
an den Rand gedrängt hat, ja teilweise sogar aus unserer Rechtsordnung verbannen wollte, nämlich
dort, wo angeblich ein „ausbalanciertes Rechtssystem“ vorliegt.
Das Bundesverfassungsgericht missachtet in seiner Rechtsprechung den Art. 23 GG. Die Bundesrepublik
darf nur Hoheitsrechte an die Europäische Union abgeben, wenn dabei die Grundrechte der Menschen
erhalten bleiben. Ob der Artikel 23 mit dem Artikel 79 Abs. 3 GG kompatibel ist, stellt eine gesonderte
Frage dar, die die ganze Politik und Veränderung sprich Degeneration bis hin zur Selbstauflösung unserer
freiheitlichen demokratischen Grundordnung infrage stellt, eine Frage, der ich an dieser Stelle nicht weiter
nachgehen kann, da ihre Beantwortung den Rahmen dieses Schriftsatzes sprengen würde.
Es sind die Grundrechte nicht gewahrt, ebenso wie die tragenden Verfassungsprinzipien missachtet
werden, das gilt insbesondere für das Sozialstaatsprinzip und das Subsidiaritätsprinzip (Art. 23 Abs.
1 GG).
Es geht hier im Wesentlichen um folgende Menschenrechte:
das Recht auf Leben (Artikel 2 EMRK) und
das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren (Artikel 6 EMRK).
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3. 3 Die Grundrechte
Damit einher geht die Verletzung von Grundrechten; und hierbei kommt es insbesondere auf folgende
Grundrechte an:
die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und die Gerechtigkeit als Grundlage unserer Staatsidee
sowie als Grundlage der Menschenrechte und einer zivilisierten menschlichen Gemeinschaft (Art. 1
Abs. 2 GG), aber auch die Geltung der Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht (Art. 1 Abs. 3
GG),
das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG) und
das Recht auf rechtliches Gehör (Artikel 103 Absatz 1 GG).
Es ist nicht so, dass es sich hier um bedauerliche Fehlentwicklungen unserer Zivilgesellschaft handelt,
die eigentlich keiner gewollt hat. Die Menschenrechts – und Grundrechtsverletzungen werden
von der Politik absichtlich herbeigeführt.
Und es bedarf einer Trendumkehr (soweit sie nicht schon vollzogen ist) nicht nur bei der kleinen Partei, die
bei der Wahl vom 22.09.2013 zum Deutschen Bundestag den Verlust ihrer parlamentarischen Existenz hat
hinnehmen müssen, sondern bei allen Parteien.
Die Bürgerinnen und Bürger sind nicht so doof, wie sie in der Wahlwerbung insbesondere der
angeblichen Volksparteien hingestellt werden, sondern sind wachsam. Sie spüren, dass der Boden
nicht mehr länger tragfähig ist, auf dem sie leben, wenn sich nicht schnell und grundsätzlich in
unserem Gemeinwesen etwas ändert.
Wir brauchen eine
ALTERNATIVE FÜR DEUTSCHLAND!
Das darf nicht allein in der Existenz und dem Programm einer Partei seinen Ausdruck finden, die
diesen Namen trägt, sondern muss weit darüber hinausgehen und die gesamte Gesellschaft
erfassen!
Diese Alternative muss nicht gesucht und erfunden werden; sie besteht einfach nur darin, dass die
Politik und die vom Neoliberalismus befallenen Strukturen unserer Gesellschaft wieder zum Grundgesetz
zurückkehren und diejenigen Strukturen wieder abbauen, die nur funktionieren, wenn sie
durch Polit- und Staatsverbrechen gestützt werden.
3.4 Die Tilgung des Artikel 1 GG als Grundlage unserer Staatsidee
Wir haben in der Entwicklung der Staatstheorie seit der Französischen Revolution zwei Staatsmodelle:
einmal das Nationalstaatsmodell und dann das Amerikanische Modell.
Im Nationalstaatsmodell dient der Mensch dem Staat und im Amerikanischen Modell dient der Staat
dem Menschen.
Das Nationalstaatsmodell macht den Einzelnen durch das Hineingeborensein in die Nation zum Staatsbürger.
Das Nationalstaatsmodell hat Europa in die Konkurrenz der Nationalstaaten und in die schrecklichen
beiden Weltkriege geführt. Es ist auch nicht geeignet für Länder, die Einwanderungsländer sind bzw.
Zuwanderung haben, weil das Nationalstaatsmodell ein Monopol der Nationalkultur aufrichtet und keinen
Multikulturalismus duldet.
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Die Vereinigten Staaten von Amerika haben ein Staatsmodell, das auf den Menschenrechten als vorstaatliches
Naturrecht aufgebaut ist, und das jedermann unabhängig von seinem Herkommen zum Staatsbürger
macht, der den Staat und seine Verfassungsprinzipien bejaht und seine Steuern zahlt. Dieses Modell ist
maßgeblich auf den Einfluss von Roger Williams aus Rhode Island, – dem Gründer der Baptisten-Gemeinden
-, auf die verfassunggebende Versammlung der Neuengland-Staaten und die Unabhängigkeitserklärung
zurückzuführen. Ebenso wie er in der Religion in der Erwachsenentaufe die Zustimmung des
Erwachsenen zur Gemeinschaft als Merkmal der Zugehörigkeit zur christlichen Gemeinde verlangt hat, tat
er dies im staatlichen Bereich. Dies hatte seinerzeit die verfassunggebende Versammlung der Neuengland-
Staaten aus der Krise geführt und die Gründung der Vereinigten Staaten überhaupt erst ermöglicht.
Aus diesem Geist heraus haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes die freiheitliche demokratische
Grundordnung des Grundgesetzes geschaffen; und nur weil dies der Geist unseres Grundgesetzes ist,
wurde es von den Militärgouverneuren der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges als Grundgesetz der
damals aus den drei westlichen Besatzungszonen zu gründenden Bundesrepublik Deutschland zugelassen.
Und dies ist auch der verfassungsrechtliche Boden der Einigungsbewegung der Europäischen Union.
In diesem Amerikanischen Staatsmodell, das die Grundlage aller Staaten der transatlantischen
Wertegemeinschaft ist (und auch von Australien und Neuseeland getragen wird), steht der Mensch
an erster Stelle, und der Staat ist dazu da, dem Menschen zu dienen.
Dem gegenüber steht das Staatsmodell des Nationalstaates und seine Überspitzung im Faschismus.
Hier ist der Mensch Glied des Staates und dazu da, dem Staat, der an erster Stelle steht, zu
dienen.
Die Politik in Deutschland seit der Agenda 2010 hat dazu geführt, dass man, ohne es offen auszusprechen
und öffentlich zu diskutieren, versucht hat, in Deutschland zur Nationalstaatsidee und
zum bürgerlichen Liberalismus des 19. Jahrhunderts zurückzukehren.
Man hat versucht, die Staatsidee der Bundesrepublik Deutschland vom Amerikanischen Staatsmodell
zur Nationalstaatsidee umzupolen. Das ausdrückliche Verbot des Art. 79 Abs. 3 GG wird
dabei missachtet.
Die Politik tut genau das, was die Mütter und Väter des Grundgesetzes verhindern wollten, als sie
das Verbot des Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes in dieses hineingeschrieben haben.
Man vermeidet jede öffentliche Diskussion. Aber die bisherigen 60 (in Worten: sechzig) Änderungen der
Verfassung haben diese bereits umgepolt und ihren Geist einer freiheitlichen-demokratischen Grundordnung
zerstört. Deshalb finden wir überall da Menschenrechtsverletzungen und die Missachtung der
Menschenwürde, wo das Grundgesetz geändert worden ist.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Papier und die Politiker der CSU – wie der Kläger
-, sprechen deshalb davon, das Grundgesetz in seiner gegenwärtigen Form sei „eine Baustelle“.
Der Neoliberalismus ist eine Wiedergeburt des bürgerlichen Liberalismus des 19. Jahrhunderts, der das
wirtschaftliche Wohlergehen eines neben dem Adel emporkommenden bürgerlichen Mittelstandes dadurch
finanziert hat, dass die unteren Volksschichten rechtlos gestellt und die Menschen in den Kolonien ausgebeutet
worden sind.
Ebenso in etwas versteckter Form funktioniert heute der Neoliberalismus.
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3.5 Die Zerstörung des Gerechtigkeitsbegriffes aus Art. 1 Abs. 2 GG
In der Zeit der Regierung Schröder hat eine stillschweigende Übereinkunft über die Rechtlosstellung von
Teilen unserer Bevölkerung stattgefunden. Diese politische Übereinkunft fand zwischen den Unionsparteien
und dem rechten Flügel der SPD statt und mündete in die Agenda 2010. Der Kern dieser politischen Übereinkunft
ist das Zusammenlegen von Sozialhilfe einerseits und Arbeitslosenversicherung andererseits. Man
hat dies der Bevölkerung als Rationalisierungserfolg verkauft. In Wirklichkeit ist es eine Zerstörung des
Gerechtigkeitsfundamentes unserer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft.
Das Zusammenlegen von Sozialhilfe und Arbeitslosenversicherung ist in Wirklichkeit die Abschaffung
der Arbeitslosenversicherung für Langzeit-Arbeitslose. Sie werden in Wahrheit zu
Sozialhilfe-Empfängern. Und dabei gewährleistet man nicht einmal eine ordentliche Versorgung auf
der Basis eines realistisch ermittelten Existenz-Minimums.
Unser Staat ist ein Projekt der Philosophie der Aufklärung. An erster Stelle sind hier die Philosophen
Immanuel Kant und Thomas Hobbes zu nennen. Die Aufklärung selbst hat den Humanismus–Begriff der
Antike als Menschenbild zur Grundlage. Dies ist insbesondere im Gesundheitswesen sowie in der Justiz
und Rechtsanwendung zu beachten (siehe § 5 Absatz 2 RiG) und wird dort systematisch missachtet.
Was wir im Gesundheitswesen derzeit erleben, ist ein Kulturkampf zwischen dem
Humanismus eines Hippokratischen Eides auf der einen Seite und den Profitinteressen
des Kapitalismus auf der anderen Seite!
Die Krankenschwester (und alle anderen Dienstleistungsberufe im Gesundheitswesen)
ist zwischen diese Fronten geraten und soll mit der beruflichen Überlastung,
die sie hinnehmen muss, und dem nicht ausreichenden Lohn, den sie
gleichfalls hinnehmen muss, diesen Kulturkampf (vor allem die Korruption, die
mit diesem Kulturkampf verbunden ist) bezahlen.
Es liegen unserem Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 Absatz 3 GG) die aristotelische Logik und die aristotelische
Gerechtigkeitslehre zugrunde.
Aristoteles unterscheidet zwischen der
“ausgleichenden Gerechtigkeit“ und der
“austeilenden Gerechtigkeit“.
Die Sozialhilfe ist ein Akt der ausgleichenden Gerechtigkeit – im Gegensatz dazu ist die Arbeitslosenversicherung
ein Akt der austeilenden Gerechtigkeit.
Das Wohlergehen aller Menschen in unserer Gesellschaft ist ein Staatsziel und zwar das oberste Staatsziel.
Dies folgt aus der Unantastbarkeitserklärung der Menschenwürde an der Spitze unserer Verfassung (Art. 1
Abs. 1 GG). Ich verweise auf die vorstehenden Ausführungen.
Deshalb ist unser Staat ein Wohlfahrtsstaat.
Das ist ebenso unantastbar und unveränderbar wie die Unantastbarkeit der Menschenwürde (Art. 20 Abs. 1
in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 GG).
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Das ist konkretisiert in Art. 140 GG in Verbindung mit denjenigen Artikeln der Weimarer Verfassung, die
zum Bestandteil des Grundgesetzes geworden sind. Dort ist nämlich geregelt, dass die Religionsgemeinschaften
dann den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erreichen können, wenn sie den Staat
mit ihren Organen bei der Verwirklichung des Staatszieles der Wohlfahrt seiner Bürger unterstützen (Art.
142 Abs. 2 WeimVerf).
Das Staatsziel des Wohlergehens der Bürgerinnen und Bürger wird ermöglicht, indem ihnen der Staat die
freiheitliche demokratische Grundordnung zur Verfügung stellt, in der sie ihre Selbstverwirklichung und die
von ihnen angestrebte Lebensziele erreichen können.
Die Verwirklichung dieses Staatszieles erfordert es aber auch, dass wir unsere Solidarität und unsere Hilfe
denjenigen Mitgliedern unserer Gesellschaft zuwenden, die an den Rand gedrängt sind und unsere Unterstützung
brauchen.
Dieses Wohlergehen der Allgemeinheit erleben Menschen nicht, die durch Schicksalsschläge oder körperliche
Behinderungen daran gehindert sind, so für sich selbst zu sorgen, wie das alle anderen Mitglieder
unserer Gesellschaft leisten, und wie es unsere freiheitlich demokratische Gesellschaftsordnung allen
anderen Mitgliedern ermöglicht. In diesem Fall gebietet der Humanismus, dass diejenigen, die nicht an dem
allgemeinen Wohlergehen mit teilhaben können, weil sie aus Gründen, die unsere Anteilnahme und unsere
Fürsorge verlangen, daran gehindert sind, in die Wohlfahrt unserer Gesellschaftsordnung mit einbezogen
werden, indem die Anderen einen Teil ihrer materiellen Werte, die sie im ökonomischen Sektor unserer
Gesellschaft schaffen, als Steuern dem Staat zur Verfügung stellen und dieser das Geld unter den Bedürftigen
verteilt. Dies ist ein Akt der ausgleichenden Gerechtigkeit, in welchem die Wohlhabenden einen Teil
dieses Wohlstands abgeben und denjenigen zur Verfügung stellen, die aus Schicksalsschlägen heraus
oder aus körperlicher Behinderung oder anderen Gründen an dem allgemeinen Wohlstand nicht teilhaben
können.
Demgegenüber ist die Arbeitslosenversicherung ein Akt der austeilenden Gerechtigkeit.
Die Idee, die der Arbeitslosenversicherung zugrunde liegt, ist folgende:
Der Staat ist im Kapitalismus für die Rahmenbedingungen verantwortlich, in deren Rahmen die Bürger sich
wirtschaftlich betätigen und entfalten. Dabei nehmen die Bürger entweder als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer
am Wirtschaftsleben teil. Der Staat und die Verbände, die von den Bürgern auf Arbeitgeberseite
ebenso wie auf Arbeitnehmerseite gebildet werden, haben darauf hinzuwirken, dass Vollbeschäftigung
herrscht und so jeder Einzelne am Wohlergehen dieser Gesellschaft seinen Anteil erreichen kann. Da das
Wirtschaftsleben aber im Interesse einer immer besser werdenden Produktivität „schöpferischen Zerstörungen“
ausgesetzt ist, wie das der Wirtschaftswissenschaftler Joseph Alois Schumpeter genannt hat (siehe
“Capitalism, Socialism and Democracy“ aus dem Jahre 1942; die deutsche Erstauflage “Kapitalismus,
Sozialismus und Demokratie“ ist im Jahre 1950 erschienen), gibt es konjunkturelle Schwankungen, die
dazu führen, dass es nie möglich ist, eine wirkliche volle Vollbeschäftigung zu erreichen. Es wird daher
immer eine mehr oder minder geringe Arbeitslosigkeit geben, auch in Zeiten der Hochkonjunktur.
Wenn das Bruttosozialprodukt verteilt wird, muss es dabei gerecht zugehen. Ich verweise auf Artikel 1
Absatz 2 GG, dass die Gerechtigkeit eines der Fundament-Steine unserer Gesellschaft ist. Die Verteilung
des Bruttosozialproduktes unter den Gliedern unserer Gesellschaft ist daher der wichtigste Akt der austeilenden
Gerechtigkeit im aristotelischen Sinne zur Erhaltung unserer freiheitlichen- demokratischen
Grundordnung.
Hier erfordert es nun die austeilende Gerechtigkeit, dass Mitglieder der Gesellschaft, die arbeitslos sind und
dadurch ein Sonderopfer gegenüber dieser Gesellschaft erbringen, weil sie ihre Arbeitslosigkeit hinnehmen
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müssen, um der Gesellschaft die Fortentwicklung im Sinne einer besseren Produktivität zu ermöglichen, an
den erwirtschafteten Werten in einem angemessenen Umfang mit teilhaben können.
Diese Teilhabe muss natürlich größer sein, als das, was in der Sozialhilfe zur Verfügung gestellt wird. Es ist
in der Sozialhilfe ethisch gerechtfertigt, dass nur das Existenzminimum zur Verfügung gestellt wird, das
erforderlich ist, um ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen und das auch eine Teilhabe am öffentlichen
gesellschaftlichen und kulturellen Leben unseres Gemeinwesens ermöglicht. Demgegenüber haben
die arbeitslos gewordenen Mitglieder unserer Gesellschaft einen Rechtsanspruch darauf, dass sie an der
Ausschüttung unseres Bruttosozialproduktes unter den Mitgliedern der arbeitenden Gesellschaft in einem
Umfange mit teilnehmen, der in der Nähe dessen steht, was sie verdienen könnten, wenn sie Arbeit hätten.
Und es folgt daraus als logische Konsequenz, dass Mittel, die hierfür nötig sind, als Beiträge in einem Solidarsystem
der arbeitenden Gesellschaft aufgebracht werden müssen und nicht aus Steuergeldern finanziert
werden dürfen. Für die Arbeitslosen und ihre Familien zu sorgen, ist eine Aufgabe der Solidarsysteme
der arbeitenden Gesellschaft und keine Staatsaufgabe.
Das ist das Prinzip der Sozialgesetzgebung, wie sie von Otto von Bismarck geschaffen worden ist. Die
aristotelische Gerechtigkeitslehre ist zum Fundament unserer Sozialgesetzgebung geworden und ist integraler
Bestandteil unserer deutschen Identität. Wir haben daher keine Veranlassung, uns von den anderen
Staaten in Europa und von der Europäischen Union Vorschriften machen zu lassen, inwieweit wir diesen
Sozialstaat, der Teil unserer Staatsidee und Teil unserer deutschen Identität ist, abbauen müssen.
Wir sind in dieser Hinsicht Vorbild für die Anderen, und die Unvollkommenheiten und Schlampereien der
europäischen Südstaaten können nicht Maßstab dessen sein, was bei uns verschwinden muss! Wenn wir
jetzt die Elemente der Bismarckschen Sozialgesetzgebung aus unserer Gesellschaftsordnung entfernen,
fallen wir 150 Jahre in der Geschichte zurück. Das kann nicht die Aufgabe der Politik sein, uns in das 19.
Jahrhundert zurück zu katapultieren!
Es war der Wirtschaftswissenschaftler Edward Keynes, der diese Zusammenhänge nach der Weltwirtschaftskrise
in den Zwanziger Jahren des Zwanzigsten Jahrhunderts transparent gemacht hat. Er hat so
die Weltwirtschaft aus ihrer bis dahin größten Krise herausgeführt, und alle Staaten unserer transatlantischen
Wertegemeinschaft haben dies zu einem Eckstein im Fundament ihrer demokratischen Gesellschaftsordnungen
gemacht. Es ist daher die logische Folge, dass wir in eine neue Weltwirtschaftskrise
hineinsteuern, wenn wir diesen Eckstein des Fundamentes einer Gesellschaftsordnung der transatlantischen
Wertegemeinschaft beseitigen.
Dies sind die bestimmenden Faktoren der gegenwärtigen Krise in Europa.
Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes haben auf dem Boden des Humanismus und der Aufklärung
gehandelt, und die Staatsidee der Bundesrepublik Deutschland als einen Staat, der ein Projekt der Aufklärung
ist, konzipiert. Sie haben daher zwischen austeilender und ausgleichender Gerechtigkeit im aristotelischen
Sinne unterschieden und zwei unterschiedliche Kompetenzen für Sozialhilfe und Arbeitslosenversicherung
in das Grundgesetz hineingeschrieben. Dies ist durch die Agenda 2010 getilgt worden.
Die Unterscheidung zwischen ausgleichender und austeilender Gerechtigkeit ist ein integraler
Bestandteil des Sozialstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 1 GG), der durch Art. 79 Abs. 3 GG vor Veränderung
oder gar Abschaffung geschützt ist. Die Agenda 2010 ist daher verfassungswidrig.
Sie macht die gesamte gegenwärtige Gesellschaftsordnung unserer deutschen Zivilgesellschaft
verfassungswidrig. Das bedeutet im Klartext, dass alle Normen, mit denen die Agenda 2010 realisiert
worden ist, nichtig sind.
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3.6 Der Sachverständigenbeweis
Wir haben sowohl im Zivilprozess als auch im Strafprozess vier Beweismittel:
der gerichtliche Augenschein,
der Urkundenbeweis,
die Zeugenvernehmung und
der Sachverständigenbeweis.
Es ist verständlich, dass in einer hochtechnisierten und immer mehr sich verästelnden Gesellschaft der
Sachverständigenbeweis in allen justizförmigen Verfahren eine immer größer werdende Bedeutung hat.
Deshalb bedient sich die Justiz – Mafia in außergewöhnlichem Umfange des manipulierten Sachverständigenbeweises
und hat dieses Beweismittel durch allerhand Tricks und Finessen in seinem Beweiswert
gründlich ruiniert.
Da ich mich mit dem Schicksal eines Arztes, des Zahnarztes Dr. Peter Ludwig, beschäftige, beschränke ich
die Betrachtung der Ruinierung des Sachverständigenbeweises auf den medizinischen Sektor.
Die Frage des Beweiswertes von Gutachten von Rechtsmedizinern hat im Falle des Zahnarztes Dr. Peter
Ludwig besondere Bedeutung. In der Auseinandersetzung, die Herr Dr. Ludwig mit den Personen aus der
Finanzverwaltung hatte, erlitt er eine Wirbelsäulenverletzung und einen Bandscheibenvorfall. Deshalb hat
er die genannten Personen wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt angezeigt. Und das ist Gegenstand
eines Gerichtsverfahrens, das gegen Dr. Ludwig gerichtet ist.
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat in diesem Verfahren ein „Gutachten“ des Rechtsmediziners der
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg vorgelegt, in welchem dieser Rechtsmediziner Prof Dr.
Betz das Vorhandensein solcher Verletzungen und Verletzungsfolgen leugnet. Das Gutachten stellt die Tatsachen
auf den Kopf. Es ist ein Gefälligkeitsgutachten, das in der Weise zustande gekommen ist, wie die
Psychiaterin Ziegert in einer Talkshow bei Beckmann, die dem Fall Gustl Mollath gewidmet war, dargelegt
hat, dass Gefälligkeitsgutachten in der forensischen Praxis entstehen:
Der Gutachter wird vom Gericht (hier in diesem Falle von der Staatsanwaltschaft) in der Erwartung ausgewählt,
dass er ein Gefälligkeitsgutachten gemäß den Wünschen des Gerichts bzw. der Staatsanwaltschaft
abgibt. Das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft haben den Gutachter in der Hand, weil er mehr oder
minder allein von der Erstellung forensischer Gutachten lebt, und daher, will er nicht seine Existenz vernichten,
jedwedes Gefälligkeitsgutachten erstellt, das man von ihm erwartet.
Um dies transparent zu machen, muss ich mich näher mit der Gutachtenstätigkeit des Prof. Betz insgesamt
auseinandersetzen.
Aber bevor ich dies tue, muss ich darauf hinweisen, dass der Gutachter Prof. Betz überhaupt kein Sachverständiger
für die Begutachtung der von Herrn Dr. Peter Ludwig geltend gemachten Verletzungen und Verletzungsfolgen
sein kann. Wenn es hier im Falle des Zahnarztes Dr. Peter Ludwig überhaupt eines Sachverständigenbeweises
bedarf, dann kann nur ein Orthopäde mit überlegenen Fachkenntnissen, die über
das Wissen seiner orthopädischen Facharztkollegen hinaus gehen, als Sachverständiger dienen.
Der Rechtsmediziner Prof. Betz ist in erster Linie ein Sachverständiger für Leichen und nicht für lebende
Menschen. Er hat eine besondere Sachkunde im Fachbereich der Pathologen und in dem Bereich, wie die
an lebenden oder toten menschlichen Körpern aufzufindenden Spuren für die Aufklärung von Straftaten
dienlich sein können.
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Wenn der Rechtsmediziner Prof. Betz tatsächlich ein Sachverständiger für Wirbelsäulenverletzungen und
Bandscheibenvorfälle wäre, dann ergäbe sich daraus im Umkehrschluss, dass wir überhaupt keine Fachärzte
wie Orthopäden, Gynäkologen und Kinderärzte bräuchten, sondern wir könnten das gesamte
Gesundheitswesen in die Hände von Rechtsmedizinern legen und wüssten, dass die Gesundheit unserer
Bevölkerung damit in besten Händen ist.
Ein Sachverständiger ist ein Richtergehilfe, der durch sein überlegenes Fachwissen dem Richter hilft, in
dem Subsumtionsakt, der dem Richter aufgegeben ist, erst einmal als Anknüpfungstatsache für die Subsumtion
die Wahrheit zu finden und dann in der Subsumtion die richtige Entscheidung zu finden.
Der Rechtsmediziner Prof. Dr. Betz ist auch tatsächlich ein Richtergehilfe, aber nicht bei der Wahrheitsfindung,
sondern bei der Begehung von Verbrechen der Polit- und Staatskriminalität!
Der Rechtsmediziner Prof Dr. Betz erhält von der Justiz, von der Staatsanwaltschaft sowie von der Polizei
aus dem Raum Nürnberg jährlich 10.000 Gutachtensaufträge, an denen er 3 Mio. Euro verdient.
Diese Gutachtensaufträge erledigt er als private Nebenbeschäftigung eines Professors.
Der Oberste Bayerische Rechnungshof hat diesen Übelstand gerügt, und der Bayerische Landtag hat sich
bereits damit beschäftigt. Man hat für die Zukunft eine gewisse Besserung versprochen, sonst jedoch alles
beim Alten belassen. Das erinnert penetrant an den Skandal mit der Verwandtenbeschäftigung in den
Büros der Abgeordneten des Bayerischen Landtags. Das bedeutet im Klartext:
Der Bayerische Landtag hat die Justizkriminalität, die mit der sogenannten Gutachtenstätigkeit des
Prof. Betz verbunden ist, sanktioniert!
Es kommt nicht nur darauf an, dass es unzulässig ist, dass ein Rechtsmediziner die Gutachtensaufträge,
die er in seinem Fachgebiet erhält, als private Nebenbeschäftigung erledigt und dafür völlig unzureichend
die Inanspruchnahme von Gerätschaften und Personal der Universität bezahlt (9,7 % von 3 Mio. Euro),
sondern die gesamte Gutachtenstätigkeit des Prof. Betz ist ein Skandal.
Wenn man davon ausgeht, dass ein Professor acht Stunden täglich wie jeder andere Arbeitende in unserer
Gesellschaft in seinem Hauptberuf arbeitet und für seine privaten Nebentätigkeiten außerhalb seiner
Dienstzeit pro Arbeitstag zwei Stunden zur Verfügung hat, dann kommt man zu dem Ergebnis, dass bei
10.000 Gutachten jährlich dem Professor für die Erstellung eines jeden einzelnen Gutachtens 1,5 Minuten
zur Verfügung stehen. In dieser Zeit kann man ein Gutachten nicht einmal zur Korrektur durchlesen,
geschweige denn verfassen.
Die Prozessordnungen (siehe die §§ 402 bis 414 ZPO und §§ 71 bis 93 StPO) verlangen, dass der
Gutachter jedes Gutachten persönlich erstellt und allenfalls für untergeordnete Tätigkeiten Hilfspersonal
einsetzen kann.
Das rechtsuchende Publikum erwartet natürlich, dass ein Rechtsmediziner die Erstellung von Gutachten,
mit deren Produktion er von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Polizei beauftragt wird, als öffentlichrechtliche
Aufgabe seines Berufes als Professor der Rechtsmedizin im öffentlichen Recht erledigt und nicht
als private Nebentätigkeit neben seinem Beruf im Privatrecht. Das ist auch mit seiner prozessualen Stellung
als Gehilfe des Richters bei der Wahrheitsfindung völlig unvereinbar!
Die gleiche Erwartung richten die Europäische Menschenrechtskonvention, das Grundgesetz und die
Prozessordnungen an den Rechtsmediziner. Diese Normen machen das sogar zur Pflicht.
24
Die gesamte Gutachtenstätigkeit des Prof. Betz ist illegal und alle seine Gutachten sind innerhalb
von justizförmigen Verfahren unbrauchbar.
Es ist klar, dass Prof. Betz Gefälligkeitsgutachten erstellt, mit denen er die Wirklichkeit auf den Kopf
stellt, und bei der Justiz das abliefert, was die Justiz von ihm wünscht.
Wer wird schon so blöde sein, einen Nebenverdienst von 3 Mio. Euro zu gefährden, indem er die
Erwartungen seiner Auftraggeber, die in ihn gesetzt werden, nicht erfüllt!?
Es wird auch der Frage nachzugehen sein, wo dieses Geld im Einzelnen hinfließt. Prof. Betz hat gegenüber
dem Obersten Bayerischen Rechnungshof darüber gejammert, dass die 3 Mio. Euro ja gar nicht bei ihm
bleiben, sondern er so viel abgeben müsse, dass für ihn schließlich nur ein Bruchteil übrig bleibt. (Man wird
wahrscheinlich mit dem Mann Mitleid haben müssen, dass er sich in einer so stressigen privaten Nebentätigkeit
völlig aufreibt, damit Andere daran gut verdienen).
Wenn man sich in den Fluren im Gerichtsgebäude in der Fürther Straße 110 in Nürnberg ein wenig umhört,
kann man das Gerücht hören, dass es da einen Rückfluss der Mittel in der Größenordnung von 600.000
Euro gibt, der unter den Spitzenfunktionären des Rechtsstaats aufgeteilt wird (und vielleicht auf denjenigen
Wegen in die Schweiz transferiert wird, die Gustl Mollath aufgezeigt hat? Das würde vieles am Fall des
Gustl Mollath erklären) und die der Professor ausgeben muss, damit die Millionen weiterhin zu ihm nach
Erlangen fließen.
Dies ist ein typisches Übel, das mit dem Neoliberalismus verbunden ist. Aber während unsere Führungsnation
in der transatlantischen Wertegemeinschaft, die Vereinigten Staaten von Amerika, in der Lage ist,
solche Fehlentwicklungen, die mit dem Neoliberalismus verbunden sind, zu erkennen und sich aus eigener
Kraft davon zu befreien, herrscht bei uns das allgemeine Schweigen und Weggucken.
Dieses Schweigen und Weggucken hat im 20. Jahrhundert den Nationalsozialismus mit all seinen
Verbrechen überhaupt erst möglich gemacht, und dieses Schweigen und Weggucken macht auch
jetzt im 21. Jahrhundert die Verbrechen der Polit- und Staatskriminalität im Neoliberalismus überhaupt
erst möglich!
In Virginia sind zwei Jugendrichter dabei erwischt worden, dass sie den privat betriebenen und dem Staat
zur Verfügung gestellten Jugendgefängnissen Insassen zugeführt haben, um eine volle Auslastung der
Gefängnisse – und damit den höchstmöglichen Profit – zu erreichen, indem sie Freiheitsstrafen verhängt
haben, wo Erziehungs-Maßnahmen angezeigt gewesen wären, und sich dafür haben bezahlen lassen.
Jeder von den beiden Richtern hat eine Freiheitsstrafe von dreißig Jahren erhalten. Und in den Vereinigten
Staaten bedeutet das, dass sie die dreißig Jahre auch tatsächlich absitzen müssen.
In gleicher Weise wird auch der Freistaat Bayern mit den korrupten Amtsträgern in der bayrischen Justiz
umgehen müssen. Der Verfassungshochverrat mit der lebenslänglichen Freiheitsstrafe als Regelstrafe gibt
dafür die Plattform her.
Damit wird sich der Bayerische Landtag beschäftigen müssen, wenn abermals die Gutachtenstätigkeit des
Professors Betz auf der Tagesordnung steht.
25
3.7 Die erfundene Vergewaltigung
Seit der Wahl zum Deutschen Bundestag des Jahres 1995 hat die CSU jeweils eine oder mehrere Stories
inszeniert, die einerseits in die öffentliche Diskussion der Vorwahlzeit passten und andererseits geeignet
waren, der Bevölkerung Angst zu machen. Die Bevölkerung sollte erkennen, dass allein die CSU (bzw. die
CDU in den anderen Bundesländern) geeignet ist, die Bevölkerung vor diesen Gefahren zu schützen.
Damit sollten und sind diejenigen Prozentpunkte bei den Wahlen geholt worden, die der Union den Sieg
brachten.
Im Jahre 1995 war das die Angst der Bevölkerung, dass terroristische Banden Plutonium nach Deutschland
einschleppen und damit terroristische Anschläge von bis dahin unbekanntem Ausmaß verüben können.
Und tatsächlich hatte es die CSU geschafft, eine zwielichtige Person mit spanischer Nationalität dazu zu
bringen, mit ein paar Gramm Plutonium von Moskau nach München zu reisen. Und prompt ist diese Person
in München auf dem Flughafen von der Polizei gefasst worden.
Diese Person hat dann in dem Strafprozess vor dem Oberlandesgericht München offenbart, dass sie diese
Reise auf Anstiftung von politischen Kreisen unternommen habe, um der „CSU Wahlkampfhilfe zu leisten“,
so wörtlich der Angeklagte vor dem Oberlandesgericht München.
Es bedurfte des Einsatzes des damaligen Chefs des Bundesnachrichtendienstes, dass diese Sache vernebelt
worden ist und man sagen konnte, sie dürfe nicht aufgeklärt werden, da dies zu einer Staatsgefährdung
führe.
Der damalige Chef des Bundesnachrichtendienstes war Mitglied der SPD. Und seither sind die Beziehungen
der bayerischen SPD zur CSU so eng, dass die SPD nirgends den Absturz der CSU und der von ihr
beherrschten Staatsorgane in die Polit- und Staatskriminalität brandmarken kann, weil sie selbst dabei mitmacht.
Die Bürgerinnen und Bürger spüren das und haben der SPD immer mehr das Vertrauen entzogen.
Dies führt zu den mageren Wahlergebnissen, so dass die Süddeutsche Zeitung (in der Ausgabe vom
25.09.2013) behaupten kann, „die bayerische SPD sei bedeutungslos geworden“.
Auch im Falle des Gustl Mollath kann man das erkennen, wie der SPD Abgeordnete Schindler, Vorsitzender
des Verfassungsausschusses im Bayerischen Landtag in der abgelaufenen Legislaturperiode, zu der
Lügnerin und Justizministerin Beate Merk hält und Gustl Mollath in die Pfanne haut. Deshalb habe ich an
anderer Stelle schon festgestellt, dass
der Abgeordnete Schindler von der SPD als brüllender Juso-Löwe in Wackersdorf gestartet und als
Bettvorleger der CSU im Bayerischen Landtag gelandet ist.
In dem Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtages zu der illegalen Plutoniumeinfuhr im Jahr
1996 hat dann der ehemalige Justizminister Weiß als Vorsitzender dafür gesorgt, dass nichts heraus
gekommen ist.
So sind die Strukturen geschaffen worden, die auch heute noch wirksam sind, mit denen man
einerseits Straftaten der Polit- und Staatskriminalität begeht und andererseits dafür sorgt, dass
nichts herauskommt.
Ministerpräsident und CSU-Vorsitzender Stoiber hat im Jahre 1995 gegenüber dem Bundeskanzler und
CDU -Vorsitzenden Kohl geltend gemacht, dass nur durch diesen Vorgang die Union diejenige Mehrheit
erhalten hat, die den Machterhalt sicherte.
26
Und seitdem gehört die Vortäuschung von angstmachenden Ereignissen zum festen Repertoire der CSU
für Wahlkämpfe zum Deutschen Bundestag oder zum Bayerischen Landtag.
Die Inszenierung solcher vorgetäuschten angstmachenden Ereignisse wird etwa zwei bis drei Jahre vor der
Wahl bereits vorbereitet, so dass die Ereignisse als solche in dem Jahr vor der Wahl zur Verfügung stehen
und die öffentliche Diskussion beherrschen können.
In diesem Sinne hatte sich die bayerische Justizministerin Beate Merk zu ihrer persönlichen
Profilierung bei der Justiz in Nürnberg für die Wahlen des Jahres 2013 eine Vergewaltigung
bestellt, an der sie zeigen kann, wie sehr sie solche Untaten verfolgt und die Ehre der Frauen
schützt. Sie dürfte dabei im Auge gehabt haben, das sie als Vorsitzende der katholischen Frauenunion
es ihren Geschlechtsgenossinnen zeigen muss, welche Superfrau sie ist, wenn es darum
geht, die niederen Instinkte und die Gewalt der Männer zu bekämpfen.
Die Nürnberger Justiz hat sich den Griechen Policarpos Greco (Name von mir zum Schutz der
Persönlichkeitssphäre geändert) ausgesucht (der auch die deutsche Staatsangehörigkeit hat).
Die Nürnberger Staatsanwaltschaft hat sodann der Nürnberger Polizei die Inszenierung der Vergewaltigung
einer Nutte in einem Puff in Auftrag gegeben. Die Polizei hat dazu durch den von
ihr für diesen Puff eingeteilten polizeilichen Betreuer das Drehbuch schreiben lassen.
Anmerkung:
Es ist grundsätzlich schwierig, eine glaubhafte Vergewaltigung im Puff zu inszenieren, weil man als Mann schließlich
dorthin geht, um einen Geschlechtsverkehr einzukaufen, und die Nutte darauf wartet, dass sie ihren Körper und
den Geschlechtsverkehr anbieten kann. Man kriegt also freiwillig das, was man sich bei der Vergewaltigung mit
Gewalt holt. In diesen grundsätzlichen Schwierigkeiten hat sich die Inszenierung mit Policarpos Greco als tragisches
Opfer dann auch verheddert.
Nach dem Drehbuch des polizeilichen Puff-Betreuers sollte das Opfer, dieser Grieche Policarpos
Greco , von zwei Polizeispitzeln dazu verleitet werden, zu der Nutte auf das Zimmer zu gehen,
sie sollten alle drei mit in dem Zimmer sein, damit sie später als Zeugen oder sogar Mittäter zur
Verfügung stehen. Man hat schließlich von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth eine „bandenmäßige
Vergewaltigung“ angeklagt; und für eine Bande braucht man schon drei Mann als Minimum.
Die Nürnberger Justizorgane und die Polizei haben Erfahrung darin, Polizeispitzel in ein Straftatgeschehen
mit einzubeziehen. Die Spitzel tauchen dann regelmäßig vor Hauptverhandlungsbeginn
unter, oder, – wenn sie entsprechend dem Drehbuch der jeweiligen Inszenierung -, eigentlich
mit auf der Anklagebank sitzen sollen, tauchen sie nach Verurteilung vor Strafantritt unter.
Die Polizeispitzel halten sich nicht immer an die Rollen, die ihnen in den Drehbüchern der Politik
vorgegeben werden. In dem Fall des Wirtschaftsprüfers Dr. Nimmerrichter geht die Abweichung
vom Drehbuch sogar so weit, dass der ehemalige Kriminalbeamte die Staatsanwaltschaft
erpresst!
Doch zurück zum Fall des Policarpos Greco:
Der eine Spitzel im Falle der Vergewaltigung durch den Griechen sollte die Nutte an den Armen
festhalten und der andere Spitzel sollte sie bei den Beinen festhalten, so dass sie bewegungsunfähig
sein sollte, damit sie der Grieche als Dritter im Raume vergewaltigen könne.
27
So sollten die Voraussetzungen geschaffen sein, dass man von einer bandenmäßigen Vergewaltigung
hätte sprechen können.
An dem vereinbarten Termin zogen die Drei, nachdem der Grieche ihrer Einschätzung nach ausreichend
alkoholisiert war, um nicht zu sagen: besoffen war, los, um im Puff nach dem Drehbuch
der Polizei die Vergewaltigung abzuarbeiten.
Der eine Spitzel bekam jedoch kalte Fü.e und ging nicht mit in den Puff hinein. Da waren es nur
noch zwei.
Nur die beiden Übriggebliebenen gingen auf das Zimmer zu der Nutte…. und die Staatsanwaltschaft
klagt dennoch drehbuchgemäß eine bandenmäßige Vergewaltigung an, nach der die
beiden Polizeispitzel die Nutte mit beiden Händen festgehalten haben sollen, und zugleich habe
der eine Spitzel – offenbar mit einer dritten Hand – der Nutte den Mund zugehalten, so dass sie
nicht schreien konnte.
Natürlich sind die Polizeispitzel von der Staatsanwaltschaft nicht als solche in das Verfahren
eingeführt worden, vielmehr werden sie als die „Freunde“ des Griechen bezeichnet.
Der Staatsanwaltschaft war zur Anklageerhebung nicht mitgeteilt worden, dass der Dritte vorzeitig
abgehauen ist.
Die Anklage ist dann später in der Weise nachgebessert worden, dass der Grieche, – also der Vergewaltiger
höchstpersönlich -, mit seinen beiden Händen die Fü.e der Nutte festgehalten und
seine Hand – offenbar auch wieder eine dritte Hand -, als Faust in die Vagina der Nutte eingeführt
habe. Sodann habe er die Faust im Körper der Nutte geöffnet, die Finger gespreizt, und sie
dadurch in Lebensgefahr gebracht. Das Hin- und Herfahren mit der Hand in der Vagina der Nutte
habe ihm sexuelle Befriedigung verschafft.
Wie man unschwer erkennen kann, wird niemals eine solche Vergewaltigung stattgefunden
haben, denn es gibt keine dreiarmigen Wesen. Es fehlte halt der dritte Mann.
Die Anklage kam zu dem Strafkammervorsitzenden Heydner. Es sollte auch der Polizeispitzel
mit auf der Anklagebank sitzen, – wegen der bandenmäßigen Vergewaltigung -, der ist jedoch
kurz vor der Hauptverhandlung untergetaucht. Da war es nur noch einer.
Und das war dem Strafkammervorsitzenden Heydner zu wenig, um mit dem Anschein von
Glaubwürdigkeit eine bandenmäßige Vergewaltigung zu verhandeln. Er verlangte von der Staatsanwaltschaft
die Nachlieferung von Stoff.
Die Staatsanwaltschaft schrieb daraufhin eine weltweite Fahndung nach dem Polizeispitzel aus,
die bis zum Tonga-Archipel reichte, aber Nürnberg aussparte, derweil nämlich der Polizeispitzel
in seiner Wohnung am Leipziger Platz in Nürnberg saß. Mit den aus aller Welt hereinkommenden
Erfolglosigkeitsmeldungen ist die Gerichtsakte aufgepäppelt worden, damit sie ein paar Seiten
mehr hat…. und der Kollege Heydner das Gefühl hat, eine Vergewaltigungsakte mit umfangreichen
Ermittlungen zugeleitet bekommen zu haben.
Was auch immer in dem Zimmer im Puff geschehen sein mag: Zum Schluss kamen die beiden
Herren aus dem Zimmer und der Grieche bezahlte der Nutte 100 Euro und die war zufrieden; und
der Security-Mann des Puffs hat den Kunden raus gelassen und ihm einen guten Heimweg
gewünscht.
28
Es ist im Straftatbestand der Vergewaltigung eigentlich nicht vorgesehen, dass das Opfer
anschließend für die geleisteten sexuellen Dienste bezahlt wird.
Ist das jetzt strafmildernd oder strafschärfend zu berücksichtigen? Strafmildernd vielleicht, weil
es eine Art Anerkennungsprämie ist, mit welcher der Täter zum Ausdruck bringt, dass er mit dem
Verhalten des Opfers bei der Vergewaltigung sehr zufrieden war? Oder strafschärfend, weil darin
eine besonders infame Art der Tarnung liegt, indem der Täter der Vergewaltigung den Anstrich
geben will, als sei es ein ganz normaler Bordellbesuch gewesen?
Übrigens war die Nutte ganz dringend darauf angewiesen, dass sie vergewaltigt wird und der
Vergewaltiger für die Vergewaltigung auch etwas bezahlt:
Es war nämlich bereits nachts um drei, ….. und die Nutte hatte immer noch keinen Umsatz
gemacht. Das heißt, sie hatte das Geld nicht, um die 80 Euro für das Zimmer im Puff zu bezahlen,
und wenn sie das nicht hätte bezahlen können, wäre sie rausgeflogen. Ein Puff kann nämlich nur
Nutten gebrauchen, die einen Umsatz machen und ihr Zimmer bezahlen können!
Zugleich mit der Ausschreibung der weltweiten Fahndung hat die Staatsanwaltschaft beim
Rechtsmediziner Prof. Beetz ein Gutachten in Auftrag gegeben, wonach die in der Vagina geöffnete
Faust des Vergewaltigers, also die Hand mit den gespreizten Fingern, das Opfer in Lebensgefahr
gebracht haben soll.
Dieser Begutachtung stand eine Klippe entgegen:
Die vorausdenkende und fürsorgliche Puffmutter hatte die Nutte schon am angeblichen Tattage
zur Untersuchung in die Gynäkologie des Nordklinikums Nürnberg geschickt. Sie sollte sich dort
ein Attest über ihre Vergewaltigung holen.
Die Nutte gab bei der Untersuchung im Nordklinikum an, sie habe mit ihrem Partner mit einem
wohl etwas zu großen Dildo gespielt und sich in den Reibungszonen der Vagina, wo diese mit
dem zu großen Dildo in Kontakt gekommen ist, eine schmerzhafte Dünnh.utigkeit zugezogen.
Die untersuchende Ärztin stellte eine leichte Hautabschürfung ohne Blutung an der Scheidenwand
fest und erstellte darüber ein Attest.
Es blieb nun den überragenden Fachkenntnissen des Gutachters Prof. Betz vorbehalten, zu
erkennen, dass diese Hautabschürfung so schwerwiegend gewesen sei, dass ein Zerreißen der
Scheidenwand unmittelbar bevorstand und die Nutte in Lebensgefahr schwebte, weil sie auf
ihrem Lotterbett im Puff hilflos verblutet wäre.
Die als Zeugin zugezogene Ärztin aus der Gynäkologie des Nordklinikums fand diese Ausführungen
lächerlich und sagte, dass man dies aus ihrem Attest nicht herauslesen könne.
Der Anwalt, der die Nutte als Nebenklägerin vertrat, versuchte den Prozess zu retten, indem er
der untersuchenden Ärztin unterstellte, dass sie es vielleicht überh.rt habe, dass die Nutte an sich
wegen einer Vergewaltigung zu ihr in die Klinik gekommen sei. Die Ärztin wies dies zurück und
erklärte, dass sie ein ganz anderes Formular zur Dokumentation der Untersuchung verwendet
hätte, – ein Formular, das auf eine Untersuchung zur Feststellung der Spuren und Folgen einer
Vergewaltigung ausgerichtet ist -, wenn die Patientin von einer Vergewaltigung gesprochen hätte.
Hierauf wurde durch mein Einwirken in den Prozess der Angeklagte freigesprochen.
29
Vorher hatte mit dem Gutachten des Professors Betz der Strafkammervorsitzende Heydner versucht,
den Angeklagten zu erpressen. Er sagte, durch das Gutachten des Professors Betz sei die
Lebensgefahr des Opfers nachgewiesen. Deshalb könne er nicht unter die Mindeststrafe von fünf
Jahren gehen. Er bot daher dem Angeklagten an, dass er zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe
verurteilt werde, wenn er ein Geständnis ablegt, andernfalls werde er zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe
verurteilt.
5.000 Euro Schmerzensgeld sollte der Grieche Policarpos Greco an die Nutte gemäß dem
Erpressungsversuch des Strafkammervorsitzenden Heydner auch noch zahlen, also für jeden in
der Vagina gespreizten Finger 1.000 Euro.
4 Die kriminellen Strukturen in Politik und Justiz
Aus der Fülle der kriminellen Strukturen kommt es hier bei der Beurteilung der kriminellen
Substanz der Klage und bei der Methodik Ihrer kriminellen forensischen Arbeit,
sehr verehrte Herren Kollegen, auf zwei Bereiche an:
auf die Tätigkeit des Minuten-Gutachters Prof. Betz und
auf den Hintermann der Zwickauer Terrorzelle.
4.1 Die Stellung des Klägers in der kriminellen Struktur der Tätigkeit des Minuten-
Gutachters
Nach § 152 Abs. 1 StPO ist die Staatsanwaltschaft die erste Strafverfolgungsbehörde;
sie ist aber nicht die einzige Strafverfolgungsbehörde.
Nach § 160 StPO hat die Staatsanwaltschaft jedem Tatverdacht durch die Eröffnung
eines Ermittlungsverfahrens nachzugehen. Bei den jeweils durchzuführenden Ermittlungen
ist die Polizei eine weitere Strafverfolgungsbehörde. Und die forensische Praxis
hat dazu geführt, dass die Polizei de facto für die meisten Fälle des forensischen Alltags
zur wichtigsten Strafverfolgungsbehörde geworden ist.
Der Chef der Polizei in Bayern war jahrzehntelang der Kläger. Er ist schon im Kabinett
Streibl der Chef der Polizei gewesen, als Edmund Stoiber Innenminister und der Kläger
Günther Beckstein Staatssekretär im Innenministerium gewesen ist.
Der Kläger hat daher über Jahrzehnte hinweg als Innenminister und Chef der Polizei die
Möglichkeit gehabt, einen kriminellen Apparat für Justiz und Polizei als Einheit von der
Qualität einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) aufzubauen.
Diese terroristische Vereinigung hat als organisatorischen Höhepunkt die “SoKo Bosporus“
unter der Leitung des Kriminaldirektors Wolfgang Geier. Folgerichtig hat daher die
Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth das Ermittlungsverfahren
“Günther Beckstein und Wolfgang Geier wegen Bildung einer terroristischen
Vereinigung (§ 129a StGB)“
eröffnet.
30
Wenn die Staatsanwaltschaft – hier: Frau Oberstaatsanwältin Pauckstadt-Maihold – von einem “Vorermittlungsverfahren“
spricht und das Verfahren in das AR-Register einträgt, dann wird sie schon wieder
kriminell. Es gibt gem. § 160 StPO nur ein Ermittlungsverfahren und kein Vorermittlungsverfahren. Und
ein solches Ermittlungsverfahren (zu dem ich als Zeuge geladen worden war und mir Strafe und Kosten
angedroht worden sind, wenn ich bei diesem Ermittlungsverfahren nicht so als Zeuge zur Verfügung
stehe, wie die Staatsanwaltschaft sich das vorstellt) muss in das JS-Register eingetragen werden und
nicht in das AR-Register.
Es liegt die Straftat der Falschbeurkundung im Amt vor (§ 348 StGB).
Das Ermittlungs-Verfahren “Günther Beckstein und Wolfgang Geier wegen Bildung
einer terroristischen Vereinigung“, soll nicht der Aufklärung des Sachverhalts
und Strafverfolgung dieser beiden Herren und ihrer möglichen Mittäter
dienen, sondern der
Verhinderung der Aufklärung und der Irreführung der Bevölkerung!
4.2 Die beiden wichtigsten Bereiche der vom Kläger zu verantwortenden Politund
Staatskriminalität
Es besteht nun der dringende Tatverdacht, dass der Kläger folgende kriminelle Struktur
geschaffen hat:
4.2.1 Der Minuten-Gutachter
Im Bereich des Sachverständigenbeweises (§§ 72 – 93 StPO) hat der Kläger für den
Kompetenzbereich der nordbayerischen Justiz die Konzentration jedweder medizinischen
Sachverständigen-Tätigkeit so organisiert, dass alle infrage kommenden Behörden
und Gerichte mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft an erster Stelle ihre Gutachtensaufträge
an den Gerichtsmediziner Prof. Betz richten.
Dieser wickelt alle Gutachtensaufträge als private Nebentätigkeit ab.
Nach dieser Konstruktion erstellt Prof. Betz 10.000 Gutachten jährlich als private
Nebentätigkeit des Lehrstuhl-Inhabers der Rechtsmedizin und verdient daran 3 Millionen
Euro brutto, wovon er 9,7 % an die Universität als Abgeltung für die Inanspruchnahme
von Gerätschaften und Personal abführt.
Diese Konstruktion hat zwei Vorteile:
1.) Es kann von Professor Betz verlangt werden, dass er genau begutachtet, was
gewünscht wird, das heißt, er bekommt den Gutachtensauftrag schon gleich zusammen
mit dem Ergebnis, das bei seiner Gutachtenstätigkeit herauskommen
muss. Deshalb begutachtet er auch den größten Blödsinn, wenn die Justiz gerade
die Begutachtung von Blödsinn von ihm fordert wie z.B., vorstehend die vergewaltigte
Nutte, die durch eine Vergewaltigung, die gar nicht stattgefunden hatte,
in Lebensgefahr gebracht worden war.
2.) Von Professor Betz wird verlangt, dass er aus dem Verdienst aus der Begutachtung
einen Teilbetrag an die Spitzenfunktionäre des Rechtsstaats auszahlt, die
dafür sorgen, dass er so gut verdienen kann.
31
Von den derzeit drei Millionen Euro jährlich, die Professor Betz in der privaten Nebentätigkeit
verdient, fließt ein Teilbetrag an die Spitzenfunktionäre des Rechtstaats in
Nürnberg zurück. Gegenwärtig soll es sich um einen Betrag von 600.000 Euro handeln.
In seiner Zeit als Innenminister und Polizeichef hat der Kläger den höchsten Teilbetrag
aus dem Rückflu. der Gutachtenshonorare des Professors Betz erhalten.
Er hat dieses Geld auf ein Schwarzgeld-Konto in der Schweiz transferiert.
Dieses Schwarzgeld-Konto ist von Frau Petra Maske (vormals Petra Mollath) für den
Kläger unter dem Namen
“Klavier“
geführt worden.
Dieser Namensgebung des Kontos liegt die Assoziation zugrunde, dass es die Klavierfabrik
“Bechstein“ in der Kantstraße 17 in 10623 Berlin gibt.
Als Gustl Mollath über die von seiner Frau Petra organisierten Schwarzgeld-Transfers in die
Schweiz eine Anzeige erstattet hatte, fühlte sich nicht nur der Kläger, der vormalige
Ministerpräsident und Innenminister des Freistaats Bayern Günther Beckstein, bedroht,
sondern alle Spitzenfunktionäre der Justiz in Nürnberg.
Sie haben daher alle zusammengeholfen, um in einem von vorne bis hinten hinsichtlich der
Beweismittel gefälschten und mit Prozesstricks gespickten Verfahren Gustl Mollath in der
Psychiatrie verschwinden lassen zu können.
4.2. 2 Der Kläger als der Hintermann in der Mordserie an den türkischen und dem
griechischen Kleingewerbetreibenden
Ich habe an den türkischen Botschafter den Brief vom 10.08.2012 gerichtet, zu dem ich
jedes Wort und jeden Tatverdacht sorgfältig ermittelt habe, bevor ich es niedergeschrieben
habe.
Ich habe einen Tatverdacht gegenüber einer zuständigen Person und Institution geäußert.
Es ist meine Pflicht, diesen Tatverdacht zu äußern, und es ist Ihre Pflicht, mich
darin zu unterstützen, dass dieser Tatverdacht geäußert werden kann und die
dazu erforderlichen Ermittlungen durchgeführt werden!
Sie aber wollen mir das Wort verbieten, weil Sie im Auftrag und der Anleitung des
Herrn Oberlandesgerichtspräsidenten Krüspert arbeiten, um die Strukturen der
Polit- und Staatskriminalität verborgen und funktionsfähig zu erhalten, statt sie
aufzudecken und auszumerzen!“
32
Diese Morde sind von Innenminister Beckstein bei der Zwickauer Terrorzelle als politische
Morde gemäß dem Tatbestand, wie er in § 120 Abs. 2 Nr. 3 GVG normiert ist, in
Auftrag gegeben worden.
Hinsichtlich der Ermordung des Ismail Yasar will ich kurz auf Folgendes hinweisen:
Aufgrund der Presseberichterstattung in der Bild-Zeitung vom 13. Mai 2005, wonach
Innenminister Beckstein in der Moschee in der Hessestraße in Nürnberg „Terror-Moslems
enttarnt“ habe, – ein Bericht, der mit jedem Wort erlogen und erfunden ist, kein
einziges Wort ist wahr, so als der „große Zampano“ und „harter Hund“ will Beckstein
gesehen werden -, kam der Kläger in Bedrängnis.
Zur gleichen Zeit war nämlich den Amerikanern aufgefallen, dass die gefährlichen Islamisten
immer nur aus Nürnberg – dem Wohnsitz des Innenministers – und aus Neu-
Ulm – dem Wohnsitz der Justizministerin Beate Merk – kommen.
Am 02. Juni 2005 ist El Khaled aus Neu-Ulm freigelassen worden, und die amerikanische
Außenministerin hatte sich an die Bundesregierung beschwerdeführend gewandt,
dass man den im Krieg stehenden Amerikanern einen harmlosen Deutsch-Libanesen
als gefährlichen Islamisten unterjubelt.
Deshalb ist am 26. Mai 2005 an die Zwickauer Terrorzelle der Auftrag gegangen, den
Dönerstand-Betreiber Ismail Yasar zu ermorden … und am 09. Juni 2005 hat er tatsächlich
seinen Tod in einem politischen Mord gefunden.
Und zugleich ist aus der Organisation “BIRGiT“ heraus die “SoKO Bosporus“ geschaffen
worden mit dem Auftrag,
auf der einen Seite einen unsinnigen Ermittlungsaufwand zu treiben, um zu verhindern,
dass die Taten aufgeklärt werden und
auf der anderen Seite um „nachzuweisen“, dass es sich um Morde aus dem türkischen
Untergrund handelt. Damit sollte die Legitimation dafür geschaffen werden,
kulturelle, politische und religiöse Strukturen der türkischen Minderheit zu verbieten,
so dass man die Zwangsassimilation vorantreiben kann.
Mit freundlichen kollegialen Grü.en
Rudolf Heindl
Rudolf Heindl
Richter i. R.
33
Abschriften an:
(1) Herrn Generalbundesanwalt Harald Range, Brauerstraße 30, 76135 Karlsruhe
(2) Herrn Ministerpräsidenten des Freistaats Bayern Horst Seehofer, Bayerische Staatskanzlei, Franz-Josef-Strauß-Ring 1,
80539 München
(3) Frau Präsidentin des Bayerischen Landtags Barbara Stamm, Maximlianeum, 81675 München
(4) Herrn Fraktionsvorsitzenden der CSU im Bayerischen Landtag Thomas Kreuzer, Maximilianeum 81675 München
(5) Herrn Staatsminister der Justiz und für Verbraucherschutz im Freistaat Bayern Prof. Dr. Winfried Bausback,
Prielmayerstraße 7, 80335 München
(6) Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, Herrn Lt. Oberstaatsanwalt Dr. Walter Kimmel, Fürther Str. 112, 90429 Nürnberg
(7) Amtsgericht Nürnberg, Fürther Str. 110, 90429 Nürnberg
(8) Amtsgericht Nürnberg (Vollstreckungsgericht), Flaschenhofstraße 35, 90441 Nürnberg
(9) Verein Treffpunkt e.V. (wird nicht mehr weiter fortgeführt), Fürther Straße 212, 90429 Nürnberg
(10) Herrn Landgerichtspräsidenten Dr. Rainer Gemählich (in der Dienstaufsicht), Landgericht Nürnberg-Fürth, Fürther Str. 110,
904290 Nürnberg
(11) Herrn Amtsgerichtspräsidenten Wolf-Michael Hölzel (in der Dienstaufsicht), Fürther Str. 110, 90429 Nürnberg
(12) Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. h.c. Gerhard Strate, Holstenwall 7, 20355 Hamburg
(13) Frau Fraktionsvorsitzende von Bündnis90/Die Grünen im Bayerischen Landtag Margarete Bause, Maximilianeum, 81675
München
(14) Herrn Polizeipräsidenten von Mittelfranken Johann Rast, Jakobsplatz 5, 90402 Nürnberg
(15) Nr.15 auf der Verteiler-Liste des Beklagten: Rechtsanwalt Hans-Peter Erdmann, Eibacher Hauptstr. 50, 90005 Nürnberg
(16) Bundesvorstand ver.di, Herrn Vorsitzenden Kollege Frank Bsirske, Paula-Tiede- Ufer 10, 10179 Berlin
(17) Landesvorstand Bayern der Gewerkschaft ver.di, Vorsitzende des Präsidiums, Frau Kollegin Renate Birkel und Frau
Kollegin Luise Klemens, Schwanthaler Str. 64, 80336 München
(18) Herrn Außenminister der Türkischen Republik Prof. Ahmet Davutoglu, über die Türkische Botschaft: Tiergartenstr. 19-21,
10785 Berlin
(19) Botschafter der Türkischen Republik in der Bundesrepublik Deutschland S.E. Hüseyin Avni Karslioglu, Tiergartenstr. 19-21,
10758 Berlin
(20) Herrn Chefredakteur der Zeitung SABAH AVRUPA Herrn Mikdat Karaaglioglu, Waldecker Str. 6, 64546 Mörfelden-Waldorf
(21) Herrn Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler, Schlüter Str. 36, 10629 Berlin
(22) Botschaft der Hellenischen Republik in der Bundesrepublik Deutschland S.E. Dimitris Rallis, Jägerstr. 54/55, 10117 Berlin
(23) Deutsch-Griechische Gesellschaft in Berlin Herrn Sekretär Veit Stürmer, Unter den Linden 6, 10009 Berlin
(24) Generalkonsulat der Hellenischen Republik im Freistaat Bayern, Frau Generalkonsulin Sofia Grammata, Moehlstraße 22,
81675 München
(25) Herrn Stadtrat Theodorus Agathagelidis, SPD-Fraktion im Stadtrat von Nürnberg und Vorsitzender der örtlichen Deutsch-
Griechischen Gesellschaft, Heinrichstr. 17, 90439 Nürnberg
(26) Herrn Chefreporter Mirco Robus, SUPER-ILLU, Zimmerstraße 28, 10969 Berlin
34
(27) Herrn Redakteur Nils Minkmar, Frankfurter Allgemeine Zeitung FAZ, Hellerhofstraße 2 – 4, 60327 Frankfurt a.M.
(28) Herrn Ulrich Sambraks, Herausgeber von TOPIC, Postfach 10 15 44, 5706 Kreuztal
(29) Lema´an Zion Inc., Herrn Redakteur David Goldberg, P.O. Box 23890 Jerusalem 91 23 702
(30) Herrn Landesbischof Prof. Heinrich Bedford-Strohm, Katharina-von-Bora-Strasse 11, 80333 München
(31) Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Hersbruck, Herrn Pastor Alexander Rockstroh, Mühlstra.e 21, 91217 Hersbruck
(32) Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Tübingen, Herrn Pastor Jobst Bittner, Eisenbahnstraße 126, 72072 Tübingen
(33) Israel-Predigt- und Vortragsdienst, Herrn Heinrich und Frau Luise Hebeler, Ringstraße 12a, 91217 Hersbruck
(34) Arbeitskreis bekennender Christen in Bayern, Herrn Rektor i.R. Manfred Pflaumer, Eichenstraße 15, 91244 Pommelsbrunn
(35) Zentralrat der Juden in Deutschland K.d.ö.R., Herrn Präsidenten Dr. Dieter Graumann, Leo-Baeck-Haus, Postfach 04 02 07,
10061 Berlin
SCHLAGWÖRTER: 8U1522/13, GÜNTHER BECKSTEIN, GENERALBUNDESANWALT RANGE, MATTHIAS FREY, OBERLANDESGERICHT NÜRNBERG, PETER LUDWIG, PROF.BAUSBACK, RICHTER HECKEL, RICHTER HEINDL, RICHTER RICHARD, RUDOLF HEINDL, SIPPENHAFT, STAATSKRIMINALITÄT, STAATSMINISTER, ULVI KULAC
BY THOMRAM IN HELDEN, WENDE ON 20/11/2013. / BEARBEITEN
2 Kommentare
Brief geht nicht auf.
volli
du meinst 13 11 07 Rudolf Heindl an OLG Nürnberg ?
Hier geht dette auf. Bei dir nicht? Oder was meinst du?
Meine Absicht war, die lange Schrift unter 13 11 07 Rudolf Heindl an OLG Nürnberg hier Offentext reinzustellen. Aber das geht technisch nicht.
hab das honigmann mitgeteilt und ihn gebeten des Richters Anklage mir per Mail zu schicken, damit ich den Text hier direkt einstellen kann.
Weiss nicht, wie wertvoll das sein kann, aber ich denke schon, es könnte von Wichtigkeit sein, dass Texte von Leuten wie Richter Heindl in allen Ecken und Enden des Net und hahaha auf externen Festplatten gespeichert sind.