bumi bahagia / Glückliche Erde

Startseite » KRANKHEITSWESEN / DIE ANTIPODE ZUM GESUNDHEITSWESEN » Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gegen Organraub?

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gegen Organraub?

Ein Beitrag von Ludwig der Träumer (26.09.2016)  Nachdem das Thema Organraub-Mord – für den Nichtaufgeklärten noch als Organspende bekannt – schon des öfteren in bb behandelt wurde, stellt sich jetzt die dingende Frage: wie kann ich solch ein bestialisches Ausweiden meines lebenden Körpers verhindern? Um es vorweg zu nehmen – es gibt keine wirkliche Sicherheit um das Verbrechen dieser Folterknechte, Ärzte genannt zu verhindern.

2008 habe ich nach langer Recherche meine Patientenverfügung geschrieben. Es gibt zwar viele Muster im Internet zum Kopieren. Größte Vorsicht ist hier angesagt. Es tummeln sich viele nicht rechtsverbindliche bunt zusammengewürfelte Texte. Auch so mancher Verein, der ach so menschenfreundlich daherkommt, produziert nur Scheiße und will Mitglieder gegen Gebühr anlocken. Andere wiederum bieten eine Hinterlegung auf ihrer Homepage gegen Jahresgebühren an. Finger weg davon. Bei anderen Ratgebern im I-Net hatte ich den dringenden Verdacht, daß die bewußt nicht rechtsverbindliche Texte einstellen. Das wäre ein gefundenes Fressen für diese Mörder von Ausweider. Sie bräuchten sich nicht an die Patientenverfügung halten, weil nach Rechtslage ungültig. Wer denkt da schon Böses?

Also selbst recherchieren oder Hilfe vertrauter Mitmenschen annehmen, auch vom Hausarzt, falls der vertrauenswürdig ist. So was solls sogar noch geben. So eine Patientenverfügung bietet sicher keinen allumfänglichen Schutz. Es ist aber die einzige Möglichkeit, den eigenen Willen festzuschreiben.

Ich rate dringend, die Patientenverfügung zusammen mit einer Vorsorgevollmacht durch einen Notar protokollieren zu lassen. Das Ganze hat mich schlappe 150 € gekostet. Der Notar sorgt auch für einen Eintrag im zentralen Vorsorgeregister. Einen Ausweis von dort trage ich ständig in meinem Geldbeutel. Auf der Rückseite ist die Person meines Vertrauens eingetragen, bei der die Urkunde hinterlegt ist.

zentrales-vorsorgeregister

Achtung: Im Zentralregister wird nur registriert, daß es eine Urkunde gibt und wo sie hinterlegt ist. Dazu haben alle Ärzte Zugang. Ob sie den auch tatsächlich im Fall eines Falles nutzen, kann ich nicht beurteilen. Auch ob sie z. Bp. bei meiner Verunfallung den Ausweis in meinem Geldbeutel finden (wollen) und statt dessen ganz zufällig ein „Organspendeausweis“ auf dem Beifahrersitz meines total demolierten Autos finden, möchte ich nicht weiter beäugen. Solche Horrorvisionen sind mir fremd.

Warum ist zusammen mit der Patientenverfügung dringend die Vorsorgevollmacht zu beurkunden?

Es geht hier nicht nur um den Organraub, sondern eher um die wahrscheinlicheren Fälle einer tödlichen Krankheit. Vielen ist nicht bekannt, daß selbst Eheleute oder nächste Verwandte keinerlei Macht haben, meinen Willen vor den Ärzten durchzusetzen. Es vermeidet auch, daß ggfls. ein amtlicher Betreuer eingesetzt wird, der vermutlich meinen Willen nur halbherzig durch setzt. Von privaten Betreuungsdiensten, die meistens ersatzweise vom Amtsrichter eingesetzt werden, sei auch dringend gewarnt.

Dann geht dein Vermögen oft schnell in seltsam dunkle Kanäle. Ich könnte darüber einen größeren gruseligen Artikel schreiben. Während die seltsamerweise immer reicher werden, bei dem letzten mir bekannten mickrigen Honorarsatz von 32 €/Std. für die Betreuung, können deine Liebsten weder deinen Willen durchsetzen,  noch dringende Geldgeschäfte in deinem Sinne durchsetzen. Das kann ganze Familien ruinieren.

Auch gehört die Art wie ich bestattet werden will, in die Vorsorgevollmacht und nicht ins Testament. Bis zu dessen Eröffnung bin ich sonst willkommenes Fastfood für die Würmer.

Meine folgende Vorsorgevollmacht (Generalvollmacht) und Patientenverfügung haben bereits mehrere Freunde mit ihren Hausärzten und Notaren besprochen und ein zu eins übernommen. Ich stell sie aber nur als Anregung hier ein und ein jeder sollte sie natürlich nach seiner Situation entsprechend gestalten. Ganz wichtig ist eine ausführliche Beschreibung in der Patientenverfügung.
Nur Wischi-waschi wie „wenn ich sterbenskrank bin, möchte ich nicht an Maschinen angeschlossen werden, ist nutzlos.

Vom 10.10.2008 (anonymisiert, die Vorsorgevollmacht ist aus der Feder des Notars)

Vorsorgevollmacht (Generalvollmacht) und Patientenverfügung

Heute, den zehnten Oktober zweitausendacht – 10. Oktober 2008-

erschienen vor mir, , Notarassessor, als amtlich bestelltem Vertreter von Dr. jur.

Notar mit dem Amtssitz in

in der Geschäftsstelle in

Herr geboren am

wohnhaft nach Angabe

unverheiratet,

ausgewiesen durch Personalausweis,

-nachstehend als „Vollmachtgeber“ bezeichnet-.

Der Erschienene ist geboren in

Auf Ersuchen des Erschienenen beurkunde ich seinen Erklärungen gemäß

was folgt:

A.

Vorsorgevollmacht (Generalvollmacht)

I.

  1. Ich, bevollmächtige hiermit

Frau geboren am in ,

derzeit wohnhaft

-nachstehend als „Bevollmächtigter“ bezeichnet.-

2-

mich ab sofort in allen Vermögensangelegenheiten und persönlichen

Angelegenheiten gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten, soweit eine

Vertretung rechtlich zulässig ist.

ln vermögensrechtlicher Hinsicht ermächtigt die Vollmacht insbesondere

auch zur Erledigung aller Bankgeschäfte.

Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Diese Vollmacht und das ihr zugrundeliegende Auftragsverhältnis bleiben

auch dann in Kraft, wenn ich geschäftsunfähig geworden sein sollte oder

für mich ein Betreuer bestellt wird und auch über den Tod hinaus.

  1. Außer für alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten ermächtigt die

Vollmacht den Bevollmächtigten insbesondere

  • zu Regelungen der Gesundheitsfürsorge, insbesondere bei der

Einwilligung in medizinische Untersuchungen, Behandlungen oder

ärztliche Eingriffe, auch wenn die Gefahr besteht, dass diese nicht

überlebt werden, oder schwere und längerdauernde gesundheitliche

Schäden eintreten (§ 1904 Abs. 1 BGB);

  • für Erklärungen gegenüber Ärzten, Krankenhäusern, Pflegeheimen

oder sonstigen Anstalten, Behörden, Gerichten, Einsicht in

Krankenunterlagen, Auskünfte und alle damit zusammenhängenden

Informationen; daher entbinde ich diese von der ärztlichen

Schweigepflicht;

  • zur Bestimmung meines Aufenthaltes, insbesondere auch die

Aufnahme in ein Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim oder eine

geschlossene Anstalt.

Die Vollmacht umfasst dabei auch die Befugnis zu einer Unterbringung,

die mit Freiheitsentziehung verbunden ist (§ 1906 Abs. 1 BGB).

Die Vollmacht ermächtigt ferner zur Entscheidung über

freiheitsentziehende oder -beschränkende Maßnahmen durch

mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise

(§ 1906 Abs. 4 BGB).

  1. Der Notar hat darauf hingewiesen, dass trotz der Vollmacht eine

Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes erforderlich sein kann, z.B.

für den Bereich

– 3-

  • der Gesundheitsfürsorge,
  • der Unterbringungs-/Aufenthaltsbestimmung,
  • der Verweigerung der Einwilligung in eine

lebenserhaltende oder verlängernde Behandlung.

  1. Solltetrotz dieser Vollmacht eine Betreuungsbedürftigkeit -z.B. auch für

einzelne Angelegenheiten- eintreten, wird bestimmt, dass der

Bevollmächtigte durch das Vormundschaftsgericht zum Betreuer bestimmt

wird.

Der Notar hat auf die gesetzliche Verpflichtung zur Ablieferung der

Betreuungsverfügung (§1901 a BGB) an das Gericht hingewiesen, wenn

ein Verfahren zur Betreuerbestellung bekannt wird.

  1. Der Bevollmächtigte ist berechtigt, hinsichtlich des vermögensrechtlichen

Teils der Vollmacht -soweit gesetzlich zulässig-, für bestimmte Arten von

Geschäften oder einzelne Geschäfte Untervollmacht zu erteilen.

Untervollmacht in persönlichen Angelegenheiten darf somit nicht erteilt

werden.

  1. Die Vollmacht ist jederzeit widerruflich.

Im Falle des Widerrufs ist der Bevollmächtigte verpflichtet, seine

Ausfertigung der Vollmacht an mich zurückzugeben.

Mir wurde empfohlen , den Notar unverzüglich von einem erfolgten

Widerruf der Vollmacht zu benachrichtigen.

  1. Der Notar hat darauf hingewiesen, dass diese Vollmacht eine

Generalvollmacht ist, die dem Bevollmächtigten nahezu alle

Handlungsbefugnisse einräumt. Der Vertrauenswürdigkeit des

Bevollmächtigten kommt deshalb ein besonderer Stellenwert zu.

  1. Von dieser Vollmacht erhält der Bevollmächtigte eine Ausfertigung, er ist

jedoch berechtigt, auf Antrag auch weitere Ausfertigungen zu erhalten.

Ich erhalte eine beglaubigte Kopie dieser Urkunde und trage die Kosten

dieser Urkunde.

Die zunächst ausgestellten Ausfertigungen und Kopien sind an mich zu

übersenden.

– 4 –

  1. Ich wünsche die Erfassung dieser Urkunde einschließlich der in ihr

enthaltenen personenbezogenen Daten im zentralen Register der

Bundesnotarkammer für Vorsorgeurkunden. Dieses Register dient der

Information der mit Betreuungsverfahren befassten Stellen.

Darüber hinaus wird der Notar ermächtigt, im Falle einer Anfrage des

Vormundschaftsgerichtes diesem eine Kopie der heutigen Urkunde

zuzuleiten.

  1. Ein Entwurf dieser Urkunde hat vor Beurkundung zur Durchsicht

vorgelegen.

 

  1. Patientenverfügung

Für den Fall, dass ich, meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, bestimme ich:

Diese Verfügung gilt für folgende Krankheitssituationen:

  • Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach — medizinisch nicht mehr abwendbar — im unmittelbaren Sterbeprozess befinde.
  • Wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, auch wenn der Todeszeitpunkt nicht absehbar ist.
  • Wenn – nach Einschätzung zweier erfahrener Ärzte aller Wahrscheinlichkeit nach – meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit Menschen Kontakt aufzunehmen unwiederbringlich erloschen sind, auch wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. Dies gilt sowohl für eine direkte Gehirnschädigung (z.B. infolge eines Schlaganfalls oder Unfalls) als auch für eine indirekte Gehirnschädigung (z.B. nach Widerbelebungsmaßnahmen, Lungenversagen, Schock). Mir ist bewusst, dass in solchen Zuständen die Fähigkeit zu Empfindungen erhalten sein kann und dass ein Wiedererwachen aus diesem Zustand nicht mit voller Sicherheit ausgeschlossen werden kann, allerdings höchst unwahrscheinlich ist.
  • Wenn ab Eintritt eines Komas oder Wachkomas mehr als 50(fünfzig)Tage ohne nachweisbare Besserung meines Zustandes vergangen sind.
  • Wenn ich aufgrund eines weit fortgeschrittenen Hirnabbaugeschehens (z.B. Alzheimersche Krankheit oder vergleichbare Erkrankungen) trotz ausreichender und ausdauernder Hilfestellung nicht mehr fähig bin, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen.
  • Wenn ich an einer schleichenden, langsam zunehmenden Gehirnabbauerkrankung (z.B. Altersdemenz, Alzheimersche Krankheit oder vergleichbare Erkrankungen) leide und nicht mehr auf übliche Weise (z.B. Löffel, Schnabeltasse) ernährt werden kann, weil ich an der Fütterung bewusst oder unbewusst nicht mehr mitwirke oder sie abwehre. Mir ist klar, dass ich dann entsprechend der natürlichen Logik dieses Krankheitsgeschehens sterben werde.
  • Mit den obigen Fällen vergleichbare Krankheitszustände, die hier nicht konkret aufgeführt sind, sollen entsprechend beurteilt und bewertet werden. Für sonstige Fälle sollen die ärztliche Behandlung wie der pflegerische Beistand die gegebenen Möglichkeiten angemessen ausschöpfen.

Für diese Krankheitssituationen lege ich fest:

  • Ich wünsche lindernde pflegerische Maßnahmen, eine fachgerechte Pflege von Mund und Schleimhäuten und eine angemessene Unterbringung, Körperpflege und Zuwendung; ärztlicherseits wünsche ich das fachgerechte Lindern von Schmerzen, Atemnot, Angst, Unruhe, Erbrechen und anderen belastenden Symptomen durch entsprechende Medikamente, selbst wenn dadurch eine Lebenszeitverkürzung begünstigt wird.

In alten beschriebenen Krankheitssituatjonen wünsche ich:

  • Das Unterlassen bzw. Unterbrechen bereits eingeleiteter lebenserhaltender Maßnahmen (z.B. Dialyse, künstliche Beatmung), die lediglich den Todeseintritt hinauszögern und möglicherweise damit Leiden unnötig verlängern.
  • Keine Widerbelebungsmaßnahmen.
  • Neben allen oben geschilderten Krankheitssituationen sollen Widerbelebungsmaßnahmen auch in allen Fällen eines Herz-Kreislauf-Stillstandes oder Atemversagens unterbleiben, sofern sie nicht im Rahmen medizinischer Maßnahmen (z.B. während einer Operation) unerwartet eintreten.
  • Ein Notarzt soll nicht gerufen bzw. ein bereits behandelnder Notarzt soll umgehend über meine Ablehnung von Wiederbelebungsversuchen unterrichtet werden.

In alten beschriebenen Krankheitssituationen erwarte ich sterben zu dürfen, auch wenn der Tod nicht unmittelbar bevorsteht (z.B. Komafälle, Altersdemenz, Alzheimersche Krankheit u. Ä.), und verlange:

  • Keine künstliche Ernährung — weder über Magensonde durch Mund, Nase oder Bauchdecke noch über venöse Zugänge.
  • Verringerte Flüssigkeitsgabe nach palliativmedizinischem Ermessen (z.B. zur Gabe Symptomlindernder Medikamente).

Des Weiteren wünsche ich in allen beschriebenen Krankheitssituationen:

  • Eine Antibiotika-Behandlung soll unterbleiben.
  • Die Gabe von Blut oder Blutbestandteilen soll unterbleiben.

Begleitung und Beistand:

  • Wer meine Patientenverfügung respektiert, darf mich begleiten und mir beistehen.

Sterbeort und Beisetzung:

  • Wenn es die Umstände erlauben, möchte ich zuhause sterben. Ansonsten in möglichst freundlicher, heller und naturnaher Umgebung.
  • Die Beisetzung soll möglichst anonym in einem Friedwald zu erfolgen. Falls rechtlich möglich, soll meine Asche dort verstreut werden. Gegen eine christlich pastorale Verabschiedung habe ich nichts einzuwenden, wenn meine Überzeugung der Reinkarnation gewürdigt wird.

Organentnahme:

  • Einer Organentnahme nach meinem Tod stimme ich nicht zu, auch nicht bei einem sog. Hirntod oder sonstigen abstrusen Todesfeststellungen.

Verbindlichkeit:

Die in dieser Patientenverfügung getroffenen Entscheidungen habe ich nach eingehender und reiflicher Überlegung und ohne äußeren Druck getroffen.

Die Weisungen sind Ausdruck meines Selbstbestimmungsrechts und nach geltendem Recht keine Aufforderung zu (strafbarer) aktiver Sterbehilfe. Ich erwarte daher, dass behandelnde Ärztinnen und Ärzte, Behandlungs- und Pflegeteams meinen Festlegungen folgen.

Soweit ich in dieser Verfügung bestimmte Behandlungen wünsche oder ablehne, verzichte

ich ausdrücklich auf eine weitere ärztliche Aufklärung.

Mir ist klar, dass ich diese Patientenverfügung jederzeit abändern oder widerrufen kann. Ich wünsche, dass mir in keiner Situation eine mutmaßliche Änderung meines hier bekundeten Willens unterstellt wird, solange ich diesen nicht schriftlich, nachweislich mündlich oder durch andere Äußerungen (Gesten, Blicke) eindeutig widerrufen habe.

Sollte ich an einer schleichend verlaufenden Gehirnabbauerkrankung (Demenz, Alzheimersche Erkrankung oder vergleichbare Erkrankungen) leiden und in diesem Zustand diese Patientenverfügung befragt oder unbefragt widerrufen, so verlange ich durch eine Fachärztin/einen Facharzt der Neurologie/Psychiatrie gutachterlich feststellen zu lassen, dass ich mit aller Wahrscheinlichkeit die für diesen Widerruf notwendige Einsichtsfähigkeit noch besitze. Kann dies nicht mit aller Sicherheit festgestellt werden, so will ich, dass meine Patientenverfügung in ihren Aussagen nicht angezweifelt wird.

Persönliche Erklärung:

Meine Jahrzehnte lange Beschäftigung und Auseinandersetzung mit den vorgenannten Themen geben mir die Sicherheit, dass ich auch ohne weitere fachkundig ärztliche Beratung die für mich richtige Entscheidung getroffen habe.

Ich verweise hier auf mein weit reichendes und umfassendes Literaturstudium.

Insbesondere verweise ich auch auf Jahrzehnte lange Gespräche und Diskussionen mit meiner Lebensgefährtin (seit 1979), mit meinem Freundeskreis und in der „Kosmosophischen Gesellschaft“, bei denen häufig Mediziner, Juristen, Soziologen, Naturwissenschaftler und theologisch geschulte Personen beteiligt waren.

Diese Empfehlung gilt nur für Deutschland. Andere Länder sind da nicht so zimperlich, was das Ausschlachten bei lebendigem Leib betrifft. Aber das ist nicht mein Thema. Sollte jemand noch bessere Ideen haben, im Rahmen der juristischen Möglichkeit, sich vor der monetären Verwertung seines Körpers durch diese Unmenschen zu schützen – her damit.

Noch was: die Vorsorgevollmacht birgt natürlich auch Gefahren in sich. Derjenige, der sie in den Händen hält, kann hinterrücks deiner besten Gesundheit sofort über dein gesamtes Vermögen verfügen, dein Haus ohne dein Wissen verkaufen und das Geld einstreichen. Daher ist äußerste Vorsicht geboten, wem man die gibt. Dennoch sollte sie unbedingt mit sofortiger Wirkung gekennzeichnet werden.

Jede Einschränkung, z. Bp. „im Falle, daß ich nicht mehr bei Sinnen bin“, könnte sie einschränken oder nutzlos machen. Die Bank ist darin geübt, ein Gutachten darüber anzufordern um die Wirksamkeit der Vollmacht festzustellen. Bis das u. U. zweifelsfrei anerkannt wird, ist deine Familie ruiniert.

Ich bitte um Ergänzungen und weitere Gedanken dazu in den Kommentaren, die ich gerne hier noch anfüge. Das Thema ist zu komplex um es allein zu stemmen.


11 Kommentare

  1. Avatar von Martin Schrage Martin Schrage sagt:

    Dafür möchte ich mich Herzlichst bedanken. Klare Worte und Anweisungen.
    Ich suche schon lange nach so einem wundervollen Text, weil tatsächlich viel Dreck angeboten wird.
    Danke

    Like

  2. Avatar von haluise haluise sagt:

    Hat dies auf haluise rebloggt.

    Like

  3. Hat dies auf Treue und Ehre rebloggt.

    Like

  4. Avatar von Sigi Ein Mensch sagt:

    Hat dies auf Alles mögliche rebloggt.

    Like

  5. Danke Dir Ludwig, der Text ist wirklich gut !
    Und ja, ich stimme Dir zu, dass wirklich man genau überlegen muss, wem man die Vollmacht erteilt.
    Ich sehe es tagtäglich, wie Angehörige sich drehen und winden, obwohl sie bei der Unterzeichnung und der Zusammenstellung der Worte in der Verfügung mit anwesend waren.
    Habe gerade letzten mit Engelszungen einige Gespräche geführt, da zwei aus der Familie nicht loslassen konnten und wollten und dermassen bei den Ärzten aufgetreten sind, dass die sich nicht trauten etwas anderes zu machen ( die Meisten haben so einen Schiss vorm Kadi )
    Nach vielen Ansagen aus der Pflege an Chefarzt und Co. war dann endlich nach zwei Wochen die Entscheidung durch, dass nur noch das Notwendigste getan wird, wozu dann auch ein Morphinperfusor gehörte der die Magensonde ersetzte……das hatte die Patientin auch festgesetzt, dass sie keine Schmerzen haben wollte.
    Ich kann nur jedem raten auch die Dosis schon mal mit hineinzunehmen, denn neuerdings gehen unsere Mediziner von so ziemlich abstrusen Nichtpalliativgaben aus wie 0,3 mg Morphin, was schon in homöopathische Dosen fällt ( überspitzt gesagt ) für einen Menschen der eine schwere Krebserkrankung hat oder COPD oder Demenz im Endstadium und Ähnlichem.
    Auch die maximale ml Gabe von Infusionslösung sollte man festlegen……500 ml sind vollkommen ausreichend, wenn überhaupt……eigentlich eher weniger, am Betsen gar nichts…..aber das machen sie seltenst, obwohl das der natürliche Gang wäre.

    Like

  6. Schön, das von einer Fachfrau zu hören liebe mariettalucia. Meine Verfügung ist inzwischen 8 Jahre alt. Nachzutragen wäre noch, daß dringend empfohlen wird, nach 3 – 5 Jahren die Verfügung nochmals zu bestätigen. Dazu genügt ein handschriftlicher Nachtrag auf den Originaldokumenten. Erneuter Notartermin soll nicht erforderlich sein. Wer weiß hier Näheres?

    Deine Empfehlung könnte damit einfließen. Muß mich dazu aber erst mal schlauer machen.

    Like

  7. Avatar von Thom Ram thom ram sagt:

    Ich schwanke, ob ich nur hier einen zusätzlichen Hinweis geben soll, oder ob ich ihn als Artikel raushängen sollte.

    Was meinst du Ludwig, was meinen Leser, welche sich mit dem Stoff auseinandergesetzt haben?

    Wissenswertes zu Verfügungen
    https://hinterlegt.net/patientenverfügung-wissenswertes-und-download

    Im Wesentlichen ausformulierte Patientenverfügung, welche am besten handschriftlich zu eigen zu machen ist:

    Klicke, um auf patientenverfuegung.pdf zuzugreifen

    Dank an Rapunzeli für den Hinweis auf die Seite!

    Like

  8. Ich hatte hinterlegt.net bereits im Artikel beäugt und den Link dann wieder aus mehreren Gründen gelöscht. Wollte auch niemanden auf die Idee bringen, es sich mit diesem Thema zu leicht zu machen. Das erforderte auch bei mir harte Arbeit und Überwindung. Mußte mich erstmals in meinem Leben mit diesem fürchterlichen Thema auseinandersetzen. Das hat mir dennoch viel gebracht. Mir die Angst vor einem evtl. endlosen qualvollem Dahinsiechen und vor dem Tod genommen.

    Der Hauptgrund ist jedoch, daß die Patientenverfügung ohne notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht relativ wertlos ist. Wer soll die Einhaltung kontrollieren und ggfls. auf dem Klageweg durchsetzen, außer einer persönlichen Vertrauensperson? Zu den Ärzten habe ich da kein Vertrauen. Schnell ist das Stück Papier in der Ablage Papierkorb. Die verfolgen andere Interessen.

    Mit der Hinterlegung im I-Net ist die Echtheit des Dokuments nicht oder nur schwer nachprüfbar und kann jederzeit bezweifelt werden. Selbst wenn es handschriftlich erstellt und eingescannt wird, kann es später manipuliert werden. Für mich eine leichte Übung. Zudem weiß auch niemand, wie lange so eine Plattform wie hinterlegt.net existiert oder gahackt wird von lieben Zeitgenossen der Organmafia. Dann sieht man ohnehin alt aus und hat nichts in der Hand.

    Ich hoffe, das sind genügend Gründe von solchen Angeboten Abstand zu nehmen.

    Like

  9. http://www.organwahn.de/organwahn/index.html#33/z Dieses Buch sollte als Dauerbanner in der Seitenleiste eingebaut werden.
    Auf Seite 41 wird auf die Handhabe in den anderen europäischen Ländern hingewiesen.
    Besonders sollten die spirituellen Konsequenzen ab Seite 33 betrachtet werden. „Wie sieht die geistige Welt die Organentnahme und -transplantation?“

    Wer sich über das Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht noch etwas schlauer machen will, findet beim Justizministerium gute Tips – auch über Gefahren, die sie zu Fall bringen könnten. Ich war selbst überrascht, daß so was von Ministerien kommt.

    Klicke, um auf Internetversion%20Vorsorgevollmacht%20u%20%20Betreuungsverfgung%20m%20Einlegeblatt%20u%20%20Formularen%20.pdf zuzugreifen

    Nach deren Empfehlungen ist meine Verfügung wasserdicht, nach dem Aufwand, den ich bisher dazu betrieben habe?

    Wirklich wasserdicht? Nie und nimmer! Falls es zum Streit zwischen Arzt und Bevollmächtigtem kommt – der Arzt das Betreuungsgericht anruft, kann das Betreuungsgericht durchaus blöde Sau zugunsten der Weißkittel spielen und die Verfügung aushebeln.

    Da stellt sich mir inzwischen eine elementare Frage: warum will ich mich gegen jede Scheiße, die mir jemals begegnen könnte absichern? Angefangen von Hausratsversicherungen bis hin zu der Lebensversicherung, Patientenverfügung oder Kirchensteuer, die mein Leben bis über dem Tod hinaus versichert. Je mehr ich mich versichern will, desto verunsicherter werde ich. Verirre ich mich dadurch nur in der idiotischen Verstrickung von Sicherheit, die dem freien leben entgegensteht und der Todesangst?

    Like

  10. Avatar von Felicitas Felicitas sagt:

    Herzlichen Dank, lieber Ludwig, für diese, ja eigentlich schon lang bekannte Geschichte.
    Mann/Frau kann vieles schriftlich festhalten, sich versichern bis unter die Haut, es bringt in manchen Fällen rein gar nichts. Es kann trösten, es kann auch etwas Sicherheit geben, doch wenn es darauf ankommt, kämpft so manch einer gegen Windmühlen. Ich habe die Erfahrung gemacht, durch meine tägliche Anwesenheit, mehrere Stunden, abwechselnd mit Angehörigen, haben die Ärzte oder Schwestern keine Möglichkeit mehr gehabt irgend etwas zu machen was der Sterbende oder schwer Kranke nicht haben wollte. Im Gegenteil, Ärzte und Schwestern haben nichts mehr machen können ohne das einer dabei war. So manch einen Arzt habe ich total verunsichert durch Fragen……Diese Präsenz durch die Familie, Angehörige usw lassen sehr wenig oder überhaupt keinen Spielraum für Ärzte und Pflegepersonal irgend etwas zu tun, was der Patient oder Angehörige nicht wollen. Das geht natürlich nur wenn es, wie in meinem Fällen solch eine Familie gibt, bzw, Angehörige die die Zeit dann auch aufwenden können. Aber wenn auch nur immer einer da ist, hat das schon einen großen Vorteil und zeigt der Klinik, Pflegeheim usw da „passt“ einer auf!!!

    Gefällt 1 Person

  11. Liebe Felicitas, danke für deinen Anstupser.
    Selbst wenn meine Kollegen mich jetzt wahrscheinlich vierteilen würden, wenn sie hören dass ich dabei zustimmend nicke. 🙂

    Natürlich gibt es auch ganz besondere Angehörige, wo ich von der Pflege mir sagen lassen muss, wie ich die Menschen zu betreuen habe……das sind aber eher Angehörige die den Patienten selber so behandeln, als wenn er unmündig ist, dann aber auf seine Mündigkeit pochen wenn ihr Ego mit dabei ist.
    Gerade wenn ein Angehöriger schon lange den Patienten zuhause betreut hat, schleift sich manchmal so ein Automatismus ein, der für den Patienten nicht so schön ist, da ist eine neue Sicht und Umgehensweise aus Pflegeaugen ganz angebracht…..und meist sind die Angehörigen dann sogar erleichtert darüber, denn sie sind öfter auch unter einem gehörigem Druck des Pflichtgefühls ( was für mich auch nachvollziehbar ist)

    Bei allzu heftigen Betreuungsanweisungen reagiere ich dann doch etwas empfindlich, denn es ist meine Profession die ich seit 40ig Jahren ausübe, und die ist von mir Patienten orientiert angelegt.

    Auf jeden Fall ist es gut, wenn der Patient einen Fürsprecher hat, wenn die Übermacht an Weisskitteln kommt, wenn Dinge angesprochen werden und nachgefragt werden.
    Da sehe ich allerdings auch einen wichtigen Part von uns Pflegenden ( früher war das so, als wir noch mehr an Zeit übrig hatten, da konnte man näher dran bleiben, konnte zu Visiten mitgehen und dort einwirken)
    Was bedeutet unangenehmen Diskussionen mit Ärzten sich zu stellen und auszuhalten.
    Das können viele der jungen Pflegenden gar nicht mehr, und wollen es auch gar nicht.

    Like

Hinterlasse einen Kommentar