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Rücktritt von Herrn Gauck

Mein Credo lautet:

Meine Aufgabe ist es, das gut zu erledigen, was bei mir als Aufgabe ansteht. Das ist das A und O. Dass ich dabei im Auge behalte, was mich dabei allenfalls stören kann, nämlich die Machwerke der „Mächtigen“, versteht sich von selbst. Wenn du Motorrad fährst, machst du auch einen Bogen um die auf die Strasse latschende Kuh.

Prinzipiell scheint mir der direkte Kampf gegen die „Mächtigen“ ein Kampf gegen die Hydra zu sein. Doch im Vorbeigehen dem Ungeheuer mal eine Zehe oder eine Pfote abzuhacken, scheint mir sinnvoll, denn es kann das Biest, schmerzbedingt, dumm machen. Das ist schon mal was…wenn die „Mächtigen“ so sehr irritiert sind, dass sie ihre früher mal glasklaren Konzepte selber verwirren und sich in ihren eigenen Netzen verfangen…

So scheint mir doch unterstützenswert, dass grosse und kleine Drahtzieher per geltendem Gesetz gestoppt werden. Herr Gauck ist – so mein Informationsstand – einer der kleinen Knechte … und hat doch schon enormen Schaden angerichtet, indem er die frei erfundenen Geschichten über Deutschland des letzten Jahrhunderts allenorten betoniert hat. Dass er es jetzt begrüssenswert zu finden scheint, Europa wieder einmal in ein Bad von Blut und Tränen versinken zu lassen, zeigt, wes Geistes Kind hinter dem Pastorenface das Sagen hat.

Ich entnehme den Artikel mit Dank bei: http://terraherz.wordpress.com/2014/06/20/rucktritt-von-bundesprasident-joachim-gauck/

thom ram, 21.06.2014

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Rücktritt von Bundespräsident Joachim Gauck

 

https://www.openpetition.de/petition/online/ruecktritt-von-bundespraesident-joachim-gauck

Ich fordere den Rücktritt, und sollte er diesen ablehnen, ein Amtsenthebungsverfahren (nach Anklage gem. Art 61 GG) gegen den amtierenden Bundespräsidenten Joachim Gauck.

Quelle: Artikel 61

(1) Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen. Der Antrag auf Erhebung der Anklage muß von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einem Viertel der Stimmen des Bundesrates gestellt werden. Der Beschluß auf Erhebung der Anklage bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages oder von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. Die Anklage wird von einem Beauftragten der anklagenden Körperschaft vertreten.

(2) Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß der Bundespräsident einer vorsätzlichen Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes schuldig ist, so kann es ihn des Amtes für verlustig erklären. Durch einstweilige Anordnung kann es nach der Erhebung der Anklage bestimmen, daß er an der Ausübung seines Amtes verhindert ist.

Begründung: 
Mit Gründung der Bundesrepublik Deutschland und im Gedächtnis an die Geschehnisse im 3. Reich bzgl. Angriffskrieg gegen Polen etc. und in der Intention, dass Deutschland nie wieder in einen Krieg zieht, wurde der Art. 26 ins Grundgesetz aufgenommen. Dieser Artikel besagt, das “Handlungen, die dazu geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.”

Die Strafregelung erfolgt in den §§ 80 und 80a StGB:
§ 80 – Wer einen Angriffskrieg (Art. 26 Abs. 1 GG), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
§ 80 a – Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zum Angriffskrieg (§ 80) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Meines Rechtsempfinden nach ist zumindest der § 80a StGB erfüllt. Denn mit seinen Reden vor der Sicherheitskonferenz in München und bei dem Interview, das BuPrä Gauck dieser Tage gab, spricht er davon, das Krieg, um Menschenleben zu retten, manchmal notwendig sei. Er gibt damit die Zurückhaltung, selbst bewusst so begründet und die in der BRD seit Gründung Konsens war, verbal aktiv und offensiv auf.

Zugleich verstößt er damit gegen den Amtseid, den er bei seiner Wahl zum Bundespräsidenten durch das Plenum und entsprechende Wahlleute aus dem Volk in 2012 gegeben hat. Gem. Art. 56 GG lautet dieser:

“Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.”

Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.

Die Zurückhaltung in Bezug auf die Rolle bei Kriegen aufzugeben ist ein direkter Verstoß gegen diesen Amtseid. Und diese Petition findet somit auch im Sinne von Art. 20 Abs. 4 statt:

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Zum Ende der Begründung möchte ich damit Bundespräsident Gauck selbst sinngemäß zitieren, sollte er nicht freiwillig zurücktreten und die Petition kein Gehör finden beim Parlament:

“Wir müssen auf die Strasse gehen, um diese Spinner in ihre Schranken zu weisen.” Da dieser sinngemäße Satz der Diktion des Bundespräsidenten entspringt und vom BGH als nicht beleidigend anerkannt ist, ist meine Aussage hierzu: “Der Spinner, der Kriegseinsätze aktiv zu rechtfertigen versucht, gehört in seine rechtmäßigen Schranken gewiesen und repräsentiert das deutsche Volk mit dieser Meinung nicht.”

Zudem widerspricht es jedem christlichen Sittenbild, Kriege aktiv zu fördern oder gar selbst gut zu heißen. Es hat nichts mit den Schwertern zu Pflugscharen zu tun, wie sie sogar in der DDR gefordert wurden.

Mit freundlichem Gruß
Steffen A. Pfeiffer
Wasserpilger
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Im Namen aller Unterzeichner/innen.

Freiberg am Neckar, 18.06.2014 (aktiv bis 17.09.2014)


7 Kommentare

  1. Avatar von Senatssekretär FREISTAAT DANZIG Senatssekretär FREISTAAT DANZIG sagt:

    Hat dies auf Aussiedlerbetreuung und Behinderten – Fragen rebloggt und kommentierte:
    Als immer noch DDR-Bürger, und heutigem Staatenlosen Vertreter einer Firma, wer kauft ihm etwas ab? Ich nicht, ich bin von seiner Gang doch mit falschen Identitäten vereinnahmt! Glück, Auf, meine Heimat!

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  2. Avatar von ewald1952 ewald1952 sagt:

    Mein Kommentar : Rücktritt ja, aber nicht nur für diesen Bunzelschämaugust ,sondern die ganze parasitäre paranoide Banditen Bande namens „Regierung“ und zwar ohne Ansprüche auf Gehälter ,Pensionen ec…….Volle Wiedergutmachung an dem entstandenen Volks-schaden!
    Für mehrfachen Hochverrats am Deutschen Volk ! Dafür ist ein Volkstribunal zuständig !! Das ist meine persönliche Meinung zu dem ganzen .Sollte jemand die Ansicht vertreten ,dass ich jetzt ein Nazi bin ,nun dann bin ich eben einer,ich liebe jedenfalls meine Heimat und bin nicht gewillt ,dieser mutwilligen Zerstörung und der Zukunft unserer Kinder Tatenlos zu zusehen ….. mit freundlichen Grüßen Ewald Böhmer ….

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  3. Avatar von Ohnweg ohnweg sagt:

    @ewald

    Meinen vollen Respekt und meine Anerkennung der obigen Aussagen! Ich bin Parteilos. Weder Nase, Nazi noch Michel sondern selbstverantwortlich im Denken. Für unsere Kinder und Kindeskinder! Gruss an alle Rechtschaffenen.

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  4. WER SICH UM GAUCKler KÜMMERT macht ihn wichtig, er ist nur die Sprechblase der NWO und die brauchen den Krieg, Christian Wulff wurde zum Rücktritt gezwungen, weil der GAUCKler weniger Widerstand leistet…

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  5. Avatar von Thom Ram thomram sagt:

    @Promi

    Richtig. Wem ich mich mit Emotion zuwende, dem gebe ich Macht. Sehr bedenkenswert.

    Vielleicht gebe ich ihm keine Macht, wenn ich dabei gelassen bin? Meine Antwort ist klar.

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  6. Avatar von luckyhans luckyhans sagt:

    Mann, hört endlich auf, diese oder jene Marionette anpinkeln zu wollen – was soll das bringen?
    Es kommt nur eine neue, und die alte wird mit vollen Bezügen aus unser aller Taschen in den „wohl-erdienten“ Ruhestand geschickt und dann als „Alt-…“ durch die Tookschoosen geschleift und darf weiter ihr Gift absondern – immer noch nicht klug geworden?
    So langsam glaube ich an die geistige Verwirrung…

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  7. Avatar von chaukeedaar chaukeedaar sagt:

    @Lucky: 😀

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