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Chefbeamte als Könige des Wissens
Nebst den gewählten ‘Front-Attrappen’ gibt es seit jeher Chefbeamte hinter der politisch verantwortlichen Exekutive. Chefbeamte werden nicht vom Volk gewählt und überstehen die Amtsdauern ihrer Vorgesetzten in der Regel um ein Vielfaches, resp. behalten bei entsprechender Kompetenz ihre Positionen auch bei einem Wechsel der vorgesetzten Amtsinhaber, wie Stadt-, Regierungs oder Bundesräten, insofern sie sich mit ihren jeweiligen Vorgesetzten nicht überwerfen. Chefbeamte werden in der Regel – im Gegensatz zu ihren politisch Vorgesetzten, wie in der Privatwirtschaft, nach Qualifikation und Erfahrung eingestellt. Sie bilden das ‘Backbone’ der Ministerien, Departemente, Ämter und Abteilungen denen die Exekutive vorsteht. Chefbeamte stellen der Exekutive Entscheidungsgrundlagen bereit und setzen auf deren Geheiss politische, administrative und organisatorische Vorgaben entsprechend um. Das klappt zwar nicht immer ganz reibungslos und nicht in jedem Fall erfolgreich, doch die Öffentlichkeit erfährt dann jeweils erst davon, wenn der Zenith des Gaus bereits überschritten ist und Missstände in den Schlagzeilen der Medien aufgeschlagen sind – ansonsten werden diese Angelegenheiten ‘intern’ geregelt und folglich auch nie an die grosse Glocke gehängt, um das Vertrauen in die Exekutive nicht zu erschüttern.
Es ist in der Tat so, dass sich Vertreter der Exekutive (aber auch teilweise der Legislative) darauf beschränken müssen, dass das Vertrauen von und zu ihren Mitarbeitern vorhanden ist, deren Repräsentanten sie temporär darstellen. Das Wissen, welches die Exekutive vorgibt zu besitzen, kommt aus dem Umfeld der angegliederten Organisationsstruktur der jeweiligen Ämter und Dienststellen. Wie sonst wäre es zu erklären, dass ein Bundesrat heute das Gesundheitsdepartement leitet und morgen einfach das Justizdepartement? Oder der Aussenminister später zum Finanzminister ‘mutiert’? Diese befremdliche Situation ist in der Schweiz durch die Job-Rotation der Bundesräte die Regel. Eine solche Transformation vom Kompetenzen ist aufgrund der Komplexität der Materie auf Regierungsebene schlicht nicht von einer Person zu bewältigen. Kein einziges Mitglied der Exekutive kann also darauf verzichten, seine Chefbeamten um Rat und Unterweisung zu bitten, wenn es um politische Sachgeschäfte geht und muss sich aktiv darum bemühen, das Klima zu den ihm/ihr so Untergebenen bestens zu pflegen, damit er/sie selbst seine Arbeit (Repräsentation) so gut wie möglich machen kann und nicht – wie auch schon vorgekommen – ins Abseits manövriert wird. Trotzdem kommt der Exekutive die Verantwortung, resp. Kontrollfunktion der ihnen untergebenen Strukturen zu. Dass das immer öfter – mangels fachlicher Kompetenz – ganz massiv in die Hosen geht, zeigen nachfolgend einige, hässliche Beispiele. Da stellt sich immer wieder einmal die Frage wer kontrolliert hier wen? Die Exekutive die Chefbeamten oder die Chefbeamten die Exekutive? Dabei ist es oft so, dass die aufkeimenden Probleme eine Exekutiv-Amtsdauer überstehen und von den Nachfolgern bereinigt werden müssen – während für den Vorgänger meist die Immunitätsklausel gilt; Wer also nicht genau hinschaut, welche politische Funktion er/sie in der Exekutive übernimmt, kann schon einmal übelst ins Fettnäpfchen treten und sich plötzlich öffentlichen Angriffen ausgesetzt sehen – hier gilt ganz besonders; Wissen ist Macht.
Beispiel: Beamtenversicherungskasse (BVK)
Weit über zehn Jahre lang geschahen in der Zürcher Beamtenversicherungskasse (BVK) kriminelle Aktionen, die letztlich zu Millardenverlusten zu Lasten der Versicherten führte. Scheinbar gab es schon früh Hinweise, dass Dinge falsch laufen sollen, doch sowohl die Vorgänger in der Zürcher Finanzdirektion wie Christian Huber (1999-2005), als auch Nachfolger Hans Hollenstein (2005-2007) waren unfähig etwas zu unternehmen, wobei nun die aktuelle Finanzdirektorin Ursula Gut (seit 2007) erst 2012 einschritt, als das Haus bereits in Vollbrand stand. Sämtliche Hinweise in all den Jahren wurden – z.T. ‘giftig’ – vom Tisch gefegt, bis der Schaden in Milliardenhöhe unübersehbar war und Finanzdirektorin Gut keine ‘Trickkiste’ mehr zur Verfügung stand um die Sache ‘intern’ zu verwedeln. Zur ‘Aufarbeitung’ der Geschehnisse musste eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) eingesetzt werden – wo es heisst“Nur noch Kopfschütteln” – die zahlreiche Fehler auf Beamtenseite feststellte und massive Vorwürfe gegen die verantwortliche Regierung erhebt. Die erste Reaktion der beschuldigten Regierung war jedoch (wie immer): “Zürcher Regierungsrat weist Hauptschuld von sich” und das ‘Schwarzepeterspiel’ begann. Wie aber soll sonst der Milliardenverlust erklärt, resp. verantwortet werden? Dazu äussert sich niemand – es sind immer nur die Anderen. Hierzu der Artikel “Was braucht es noch, damit jemand die Verantwortung trägt?” Insgesamt fehlen der BVK ca. CHF 2.5 Milliarden (das weiss man nicht so genau), die nachgezahlt werden müssen, damit die Pensionsansprüche der versicherten Beamten im garantierten Rahmen überhaupt je erbracht werden können. Neu ist, dass für die ‘Wiederauffüllung’ des Pensionskassenfonds erneut die Steuerzahler geschröpft werden, da ist man jeweils kreativ; “BVK-Sanierung – das Staatspersonal wird verschont”. Absolut undenkbar ist – auch wie immer – eine zusätzliche, finanzielle Belastung der Beamten, resp. gar ein Sparprogramm innerhalb der verantwortlichen Regierung, um die Fehlbeträge verursachergerecht zu beschaffen.
Dass diese Abwälzung auf die Steuerzahler nicht allen passt zeigt das Referendum gegen das ‘Sanierungsprogramm’ der Regierung zur BVK, über welches am 3. März 2013 nun abgestimmt werden soll und die Zürcher Regierung warnt bereits mediabeholfen und lautstark vor einem rigorosen Sparprogramm, welches sie fairerweise massiv treffen würde, wenn das Referendum angenommen wird (d.h. der Beschluss zur Sanierung des Kantonsrats muss abgelehnt werden – also ‘Nein’ stimmen, um dem Referendum zuzustimmen). In diesem Zusammenhang wurde die aktuell verantwortliche Finanzdirektorin als jemand dargestellt, welche zu unlauteren Mitteln greift um die eigenen Fehler zu eliminieren; “SVP stellt Ursula Gut als langfingrige Trickserin dar”. Nach meiner Meinung ist dies (mit Verlaub) eine richtige Beispiel-Schweinerei für politischen Klüngel. Ich bin der Auffassung, dass hier diskussionslos ein rigoroses Sparprogramminnerhalb der Regierung durchgesetzt werden muss, bis die verlustig gegangene Deckung der Pensionskasse wieder den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Diese Beamten müssen lernen, sich endlich einmal über ihre eigene Kaste zu ärgern, sonst wird das nie besser. Wenn es zu Entlassungen von Beamten käme, sähe ich darin den Vorteil, dass die Verantwortlichen in den eigenen Reihen klar erkennbar würden, resp. wüssten die Betroffenen über wen sie sich aufzuregen hätten, statt dass schon wieder der Steuerzahler seinen Rücken zum Ausbügeln bereit zu halten hat. Politisch ständig – sowohl im Erfolgsfall, wie auch im Nichterfolgsfall – einfach immer und ‘alternativlos’ den ‘Steuerzahler-Hydranten’ anzuzapfen, ist unfair, unsozial und höchst verwerflich – und ganz und gar nicht brüderlich. Hier wird einmal mehr keine Verantwortung übernommen, wobei endlich Massnahmen ergriffen werden müssten, dass ein solcher Fall mit unfehlbarer Sicherheit künftig ausgeschlossen werden kann. Jedoch befindet sich das Stimmvieh bereits wieder in medialer ‘Einlullung’ und bemerkt den Sand in den Augen noch nicht einmal. Somit wird die Verantwortung der Regierung einmal mehr vom Tisch gewischt, falls das Referendum abgelehnt wird – wie praktisch und ‘wie immer’, wenn die Exekutive ihr Unvermögen beweist, ihre Chefbeamten im Griff zu halten.