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Der schleichende EU-Beitritt / Der dem Volke dienende schweizerische Bundesrat

Auch in der Schweiz gibt es Kräfte, welche die politische Selbständigkeit des Schweizervolkes schleifen und die Schweiz in der EU sehen wollen.

Inwieweit unsere Parlamentarier und die hier besprochenen Bundesräte diese Linie aktiv und mit Ueberzeugung verfolgen, kann ich zurzeit nicht beurteilen. Indessen lässt der folgende Artikel, stammend vom „Komitee gegen den schleichenden EU-Beitritt“, mehr als nur vermuten, dass der Bundesrat keineswegs entschieden für die politische Unabhängigkeit des Schweizervolkes eintritt, sondern dass er vor Brüssel kuscht.

Dies ist eine Schande, der Schweizer und der Schweiz nicht würdig. Und es ist mehr als eine Schande. (mehr …)

Schweiz / Masseneinwanderung / Verfassungsbruch / Verarsche

Die Schweiz und die EU: Eine Standortbestimmung

Die Personenfreizügigkeit mit der EU hat der Schweiz eine Masseneinwanderung zuvor nie erreichten Ausmasses beschert.

EU-NO Newsletter vom 2. Februar 2017

Am 9. Februar 2014 haben Volk und Stände die Volksinitiative «Gegen die Masseneinwanderung» angenommen. Deren Bestimmungen sind seither in Artikel 121a in der Bundesverfassung festgehaltene Verpflichtung. Sie lauten:

  • Die Einwanderung in die Schweiz wird wieder von der Schweiz gesteuert.
  • Die Masseneinwanderung wird verhindert, indem der Bund
    • einerseits Einwanderungskontingente mit Höchstzahlen festlegt,
    • andererseits den Vorrang von Schweizerinnen und Schweizern sowie von in der Schweiz rechtmässig wohnhaften Ausländern am Arbeitsmarkt durchsetzt.

Verfassungsbruch

Statt den Verfassungsartikel 121a umzusetzen, hat ein Parteien-Kartell unter Führung von FDP und SP im Parlament einen sog. «Inländervorrang light» verfügt, der keine einzige Bestimmung des Artikels 121a umsetzt. Die Masseneinwanderung in die Schweiz wird folglich ungebremst und unkontrolliert weiter fliessen. Begründet wird dieser Verfassungsbruch und die damit verbundene radikale Missachtung der direkten Demokratie und des Rechtsstaats mit der eigenartigen Forderung: Die Bilateralen müssten gerettet werden.

Falsche Behauptungen

Economiesuisse, Gewerkschaften und das Parteien-Kartell unter Führung von FDP und SP behaupten, der Artikel 121a der Bundesverfassung könne nicht umgesetzt werden, weil sonst das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU aufgehoben würde, womit alle bilateralen Abkommen wegfallen würden.

Politiker wie Philipp Müller (FDP), Ruedi Noser (FDP), Daniel Jositsch (SP), Tim Guldimann (SP), Christophe Darbellay (CVP), Economiesuisse-Präsident Heinz Karrer und Europa-Experte Dieter Freiburghaus haben in unzähligen Foren, Referaten und Interviews behauptet, die Schweizer Industrie hätte dann keinen Zugang mehr zum EU-Markt von fünfhundert Millionen Konsumenten. Tausende Unternehmen würden in den Konkurs getrieben; abertausende Arbeiter und Angestellte würden ihre Stelle verlieren.

All diese Behauptungen sind falsch. Diejenigen, die sie verbreiten, tun dies wider besseres Wissen.

Die Tatsachen

Nur sechs von insgesamt über hundert bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU hängen mit der Personenfreizügigkeit (FZA) zusammen, diejenigen im sog. Paket I der Bilateralen. Diese könnten bei einer Kündigung des FZA tatsächlich wegfallen. Jedoch sichert keines dieser sechs Abkommen der Schweiz den zollfreien Zugang zum EU-Markt. Alle restlichen, weit über hundert bilateralen Abkommen bleiben in Kraft, auch wenn das FZA gekündigt würde.

Der zollfreie Zugang der Schweizer Industrie- und Handelsgesellschaften zum EU-Markt wird nicht durch die Bilateralen I, sondern durch das Freihandelsabkommen Schweiz-EU aus dem Jahr 1972 sichergestellt.

Das Freihandelsabkommen funktioniert für beide Partner einwandfrei. Seitens der EU wird dieses Abkommen mit keinem Wort in Frage gestellt. Es unterliegt keinerlei Guillotine-Klausel. Das gute Funktionieren ist durch von beiden Seiten unterzeichnete WTO-Regeln (Diskriminierungsverbot) solide abgesichert.

Was wird vertuscht?

Es geht Economiesuisse und dem Parteien-Kartell keineswegs um die «Rettung der Bilateralen». Es geht ihnen einzig und allein um den Erhalt der Personenfreizügigkeit. Sie wollen der Schweiz den Zuzug billiger Arbeitskräfte aus der EU um jeden Preis erhalten, um teurere Schweizer, vor allem Über-Fünfzigjährige jederzeit ersetzen zu können. Notwendige Fachkräfte aus dem Ausland wurden immer in unser Land zugelassen – schon bevor die Personenfreizügigkeit in Kraft trat. Heute gilt das Paradox, dass nicht-qualifizierte Arbeitskräfte aus der EU massenhaft einwandern dürfen, während für hochqualifizierte Fachkräfte von ausserhalb der EU viel zu kleine Kontingente festgelegt worden sind.

Insbesondere die grossen Konzerne profitieren enorm davon, dass sie einen unbedingt benötigten zusätzlichen Spezialisten aus einer Schar von zwanzig oder fünfundzwanzig Bewerbern – aus allen Ländern Europas – auswählen können.

Mit jenen, die sie tatsächlich auswählen und anstellen, erzielen diese Konzerne gute Ergebnisse, also zusätzlichen Gewinn, den sie sich selbst in die Taschen stecken. Die anderen, die sie nicht benötigen, überlassen sie dem Staat, also den Steuerzahlern, die für sie aufkommen müssen, also Schulen, Gesundheitsversorgung, Strassen, öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Sicherheit, Gerichtswesen, explosive Kosten der Sozialapparate bezahlen müssen. Die Lasten dafür tragen die Steuerzahler, während die Konzerne die Gewinne aus der für sie äusserst vorteilhaften Stellenbesetzung einstreichen. Um sich diesen gewinnfördernden Automatismus auf lange Zeit zu sichern, verbreiten sie unablässig die Behauptung, «alle» würden von der Masseneinwanderung profitieren. In Wahrheit profitieren diese Befürworter der Masseneinwanderung ganz allein, während die öffentliche Hand, also die Steuerzahler masslos geschröpft werden.

Die übrigen sechs Abkommen der Bilateralen I interessieren die Konzerne und das Parteien-Kartell wenig, denn diese verschaffen vor allem der EU Vorteile. Dies gilt insbesondere für das Landverkehrsabkommen, das mit der viel zu billigen Transitgebühr (300 statt 900 Franken pro Transitfahrt) und der Zulassung der Vierzigtönner einseitig zum Vorteil der EU ausgehandelt worden ist.

Die Linke und die haltlose «Rettungs-Behauptung»

Die politische Linke, SP und Gewerkschaften, nutzen die Masseneinwanderung seit Abschluss des Personenfreizügigkeits-Abkommens konsequent für die Durchsetzung sog. «flankierender Massnahmen». Damit haben sie den freiheitlichen Arbeitsmarkt, früher ein weltweit stechender Trumpf des Wirtschaftsstandorts Schweiz, mit immer neuen Regulierungen immer stärker belastet, also immer engerer staatlicher Kontrolle unterworfen. Es geht ihnen um Macht über die Wirtschaft, nicht um das Wohlergehen der Schweiz. Aus der ihnen übertragenen Kontrolle der Arbeitsmarkts ziehen die Funktionäre der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände alljährlich Millioneneinnahmen – auf Kosten von Steuerzahlern und Wirtschaft.

Kündigung?

Der Volksentscheid gegen die Masseneinwanderung verlangt vom Bundesrat die Neuverhandlung der Personenfreizügigkeit auf der Grundlage der im FZA-Vertrag ausdrücklich enthaltenen Revisionsklausel. Ein solches, absolut vertragskonformes Verlangen hat mit Vertragskündigung oder Vertragsbruch rein gar nichts zu tun.

Ungebremste Fortsetzung der Masseneinwanderung schadet der Schweiz weit mehr als der Wegfall des FZA. Sie beschert uns weiterhin unkontrollierte Einwanderung, eine zubetonierte Schweiz, immer mehr «fremde Chefs» in den Firmen, wachsende Arbeitslosigkeit vor allem von älteren Arbeitnehmern, sinkende Löhne, eine ständig überforderte Infrastruktur, usw, usw.

Würde das FZA gekündigt, würden einige Übergangsprobleme die Schweizer Behörden wohl für kurze Zeit in Anspruch nehmen. Es sind vergleichsweise kleine, in kurzer bis mittlerer Frist behebbare Probleme. Auch die EU wäre – man denke vor allem ans Transitabkommen – an rascher Lösung interessiert.

Fazit

Seit fünf Jahren werden die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit der Drohung, die Schweiz verliere den Zugang zum EU-Markt, falls der Entscheid gegen die Masseneinwanderung umgesetzt werde, systematisch belogen.

Der zollfreie Zugang zum EU-Markt wird durch das Freihandelsabkommen Schweiz-EU und nicht durch die Bilateralen I sichergestellt.

Die wortgetreue Umsetzung von Art. 121a der Bundesverfassung gegen die Masseneinwanderung gefährdet den zollfreien Zugang der Schweizer Wirtschaft zum EU-Markt überhaupt nicht.

Es geht den Gegnern dieser Umsetzung vor allem um den Erhalt des Personenfreizügigkeits-Abkommens, Ursache der unser Land überfordernden Masseneinwanderung. Sie verweigern die Umsetzung des Volksentscheids, weil sie die Personenfreizügigkeit weiterhin egoistisch ausnützen wollen. Deshalb ihr Frontalangriff auf die direkte Demokratie, auf die Bundesverfassung und auf den Rechtsstaat.

Da das Parlament den von Volk und Ständen gutgeheissenen Art. 121a gegen die Masseneinwanderung nicht umsetzt, muss nun das Personenfreizügigkeits-Abkommen gekündigt werden.

 

 

Gestern, 15:30 von admin | 385 Aufrufe

Schweiz / 30. November / Drei mal ja.

Ich empfehle die Lektüre von Dudes ausführlichem und aufklärendem Artikel zum Thema:

Hier.

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TTIP / Der Würgegriff

Indes die qualitätsfreien Medien wohlfeil schlimme Bilder aus aller Welt in die Stuben tragen, indes sie das Feindbild „Russland“ mit Pauken und Trompeten aufblasen, entsteht hinter verschlossenen Türen ein alle betreffendes Ding, geeignet, alle staatlichen Rechte auszuhebeln und die Menschen vollends zu versklaven.

Die Zeitungen müssten prall davon sein, in jeder Nachricht müsste es bekanntgemacht werden. Natürlich geschieht das nicht. Was sich Medienschaffende nur so denken? Sie können ihre Pfründe heute wahren, indem sie USUKIL und den Politmarionetten in allen Ländern Gefolgschaft leisten und damit ihren Job behalten… Und auch sie werden betroffen sein von dem, was sie zu berichten versäumen. Das macht vor keinem Halt.

Grosses Kompliment an die schweizerische Wochenzeitung „Zeit-Fragen“, welche den Mut hat, in doppeltem Sinne Brandgefährliches zu rapportieren. 

In doppeltem Sinne?

Ja. Die Sache ist für Alle brandgefährlich.

Ja. Journalisten, welche solch wichtige Wahrheiten aussprechen, leben gefährdet.

Aus rechtlichen Gründen hier nur Auszüge aus dem Artikel, den es als Ganzes zu lesen sich lohnt.

Hier —–>   Quelle: http://www.zeit-fragen.ch/index.php?id=1881

thom ram, 30.08.2014

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Die multinationalen Konzerne wollen mit TTIP erneut die nationale Demokratie aushebeln

von Prof. Dr. Eberhard Hamer, Mittelstandsinstitut Hannover

Nachdem US-Präsident Obama innenpolitisch gescheitert, auf Zustimmungsraten von unter 30 % abgerutscht und aussenpolitisch sowohl mit seinem Spionagekrieg als auch mit seinen subversiv militärischen Abenteuern in Nord­afrika, Syrien und der Ukraine gescheitert ist, wollte er zumindest seinen Geldgebern, der Hochfinanz und den multinationalen Konzernen, noch Markt- und Wettbewerbsvorteile in Europa verschaffen und gleichzeitig die abnehmende Marktbedeutung der USA und zunehmende Bedeutung Russlands in Europa bekämpfen durch ein Transatlantisches Freihandelsabkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership «TTIP»).

(…..)

  1. Schon formal ist es ein Unding, dass die amerikanische Regierung mit Hilfe amerikanischer Konzerne ein für ganz Eu­ropa zwingend gedachtes Abkommen nur mit einem nicht gewählten EU-Kommissar verhandeln und abschliessen will.
  2. Obwohl dieses von der Grosswirtschaft gesteuerte Abkommen auch Millionen mittelständischer Betriebe betreffen würde, sind diese und ihre Interessen bei den Verhandlungen ausgeschlossen.
  3. Und obwohl speziell in Europa Millionen Arbeitnehmer die Folgen dieses Abkommens tragen müssten, sind die Gewerkschaften ebenfalls nicht bei den Verhandlungen zugelassen.
  4. Vor allem aber die Haftungsfolgen dieses Abkommens (Investitionsschutz) würden die europäischen Staaten mit Schadensersatzansprüchen der US-Konzerne überrollen können – die europäischen Nationalstaaten und ihre Steuerzahler sind aber ebenfalls ausgeschlossen.
  5. Mit Mühe haben wir in Deutschland und Europa Verbraucherschutz- und Umweltstandards durchgesetzt. Aber auch diese Interessen und etwa Verbraucherschützer sind bei den TTIP-Verhandlungen ausgeschlossen.

 (…..)

Mit dem geplanten Freihandelsabkommen sollen nicht nur alle Zölle abgebaut werden, sondern auch unterschiedliche Standards und Schutzverbote. Jeder US-Konzern will in allen EU-Ländern alle Rechte haben, die er auch im Heimatland hat.

Das TTIP will deshalb vor allem die in Europa hohen Schutzstandards in den Bereichen Ernährung und Landwirtschaft, Medizin, Gesundheit, Forschung und Produktzulassung, Umwelt- und Tierschutz, Arbeit und Soziales, Kulturförderung sowie Normen schleifen, wirkungslos machen, denn amerikanische Regierungs­politik ist Konzernpolitik, und jeder US-Präsident nimmt nur Verträge an, die zu 100 % amerikanischen Interessen dienen, also eigentlich Diktate sind.

Deshalb wurde bereits die von den USA verlangte Haftung der Nationen für alle die Investitionen der US-Konzerne beschränkenden (zum Beispiel aus Umwelt- oder Gesundheitsgründen) Gesetze als «unverhandelbar» erklärt und die Regelung von Streitigkeiten anstatt durch die bewährten nationalen Justizsysteme allein durch private Schiedsgerichte mit meist amerikanischen Anwaltsfirmen zur Voraussetzung des TTIP genannt.

(…..)

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Lukas Reimann: Die Schweiz und die EU

 

Dank an Lukas Reimann.

Quelle: Kein qualitätsfreies Blatt,  sondern eine richtige Zeit – ung: Schweizerzeit:

http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/bruessel_nein_danke-1650

 

thom ram märz 2014

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Von Lukas Reimann, Nationalrat, Wil SG

Das demokratiefeindliche Gesicht der EU zeigte sich am 26. Februar in aller Deutlichkeit, als die EU-Abgeordneten in Strassburg über den Schweizer Volksentscheid zur Initiative gegen die Masseneinwanderung debattierten.

Entrüstet wurde die Schweizer Volksabstimmung über die Massenzuwanderung abqualifiziert: «Die Schweizer werden auf Knien wieder zu uns kommen und sehen, dass sie Europa einfach brauchen», sagte der Grüne Daniel Cohn-Bendit. Deutlich wurde: Die EU steht nicht für Europa, sondern für einen abgeschirmten Kreis abgehobener Politiker.

Zwei Monate vor den EU-Parlamentswahlen ist die Stimmung angespannt.

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