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Aarbeitsplatzverluste in der BRD

Bei Egon W. Kreuzer DE sind interessante Zahlen nachzulesen. Wenn ich die Liste richtig verstanden haben sollte, so ergibt sich per einfacher Rechnung, dass in der BRD täglich 3000 Arbeitsplätze gestrichen werden. Auf das Jahr hochgerechnet also etwa eine Million, das heisst: Pro Jahr fällt jeder 40. Arbeitsplatz weg.

Bitte, guter Leser, schau es dir selber an. Jobwunder Deutschland.

Die Zeit jubelte letztes Jahr, dass D mit 44,8Millionen Arbeitsplätzen einen Spitzenwert erreicht habe.

Bei Statista.com merkt man nichts davon, dass es weniger Arbeitstätige gebe.

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Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei KreuzerDE gefälschte Zahlen aufgeführt sind, da relativ leicht nachzuprüfen.

Folge ich den Statistiken von Zeit und Statista, so müssten täglich 3000 neue Arbeitsstellen geschaffen werden. Es mangelt mir die Fantasie um mir vorzustellen, wo das stattfinden könnte.

Die FAZ sagt, 2018 seien 35’000 Stellen gestrichen worden und 580’000 neue Sellen seien ausgeschrieben gewesen.

Hä? 35’000? Eine Million ist also iirgendwie äh erfunden? Und welch wunderbare Firmen sind es, welche die 580’000 neuen Stellen bieten?

Was ich hier aufwerfe zeigt meine Ahnungslosigkeit. Was läuft in der BRD in Sachen Arbeitsplätzen wirklich.

Thom Ram, 08.10.7

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Schweiz / Masseneinwanderung / Verfassungsbruch / Verarsche

Die Schweiz und die EU: Eine Standortbestimmung

Die Personenfreizügigkeit mit der EU hat der Schweiz eine Masseneinwanderung zuvor nie erreichten Ausmasses beschert.

EU-NO Newsletter vom 2. Februar 2017

Am 9. Februar 2014 haben Volk und Stände die Volksinitiative «Gegen die Masseneinwanderung» angenommen. Deren Bestimmungen sind seither in Artikel 121a in der Bundesverfassung festgehaltene Verpflichtung. Sie lauten:

  • Die Einwanderung in die Schweiz wird wieder von der Schweiz gesteuert.
  • Die Masseneinwanderung wird verhindert, indem der Bund
    • einerseits Einwanderungskontingente mit Höchstzahlen festlegt,
    • andererseits den Vorrang von Schweizerinnen und Schweizern sowie von in der Schweiz rechtmässig wohnhaften Ausländern am Arbeitsmarkt durchsetzt.

Verfassungsbruch

Statt den Verfassungsartikel 121a umzusetzen, hat ein Parteien-Kartell unter Führung von FDP und SP im Parlament einen sog. «Inländervorrang light» verfügt, der keine einzige Bestimmung des Artikels 121a umsetzt. Die Masseneinwanderung in die Schweiz wird folglich ungebremst und unkontrolliert weiter fliessen. Begründet wird dieser Verfassungsbruch und die damit verbundene radikale Missachtung der direkten Demokratie und des Rechtsstaats mit der eigenartigen Forderung: Die Bilateralen müssten gerettet werden.

Falsche Behauptungen

Economiesuisse, Gewerkschaften und das Parteien-Kartell unter Führung von FDP und SP behaupten, der Artikel 121a der Bundesverfassung könne nicht umgesetzt werden, weil sonst das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU aufgehoben würde, womit alle bilateralen Abkommen wegfallen würden.

Politiker wie Philipp Müller (FDP), Ruedi Noser (FDP), Daniel Jositsch (SP), Tim Guldimann (SP), Christophe Darbellay (CVP), Economiesuisse-Präsident Heinz Karrer und Europa-Experte Dieter Freiburghaus haben in unzähligen Foren, Referaten und Interviews behauptet, die Schweizer Industrie hätte dann keinen Zugang mehr zum EU-Markt von fünfhundert Millionen Konsumenten. Tausende Unternehmen würden in den Konkurs getrieben; abertausende Arbeiter und Angestellte würden ihre Stelle verlieren.

All diese Behauptungen sind falsch. Diejenigen, die sie verbreiten, tun dies wider besseres Wissen.

Die Tatsachen

Nur sechs von insgesamt über hundert bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU hängen mit der Personenfreizügigkeit (FZA) zusammen, diejenigen im sog. Paket I der Bilateralen. Diese könnten bei einer Kündigung des FZA tatsächlich wegfallen. Jedoch sichert keines dieser sechs Abkommen der Schweiz den zollfreien Zugang zum EU-Markt. Alle restlichen, weit über hundert bilateralen Abkommen bleiben in Kraft, auch wenn das FZA gekündigt würde.

Der zollfreie Zugang der Schweizer Industrie- und Handelsgesellschaften zum EU-Markt wird nicht durch die Bilateralen I, sondern durch das Freihandelsabkommen Schweiz-EU aus dem Jahr 1972 sichergestellt.

Das Freihandelsabkommen funktioniert für beide Partner einwandfrei. Seitens der EU wird dieses Abkommen mit keinem Wort in Frage gestellt. Es unterliegt keinerlei Guillotine-Klausel. Das gute Funktionieren ist durch von beiden Seiten unterzeichnete WTO-Regeln (Diskriminierungsverbot) solide abgesichert.

Was wird vertuscht?

Es geht Economiesuisse und dem Parteien-Kartell keineswegs um die «Rettung der Bilateralen». Es geht ihnen einzig und allein um den Erhalt der Personenfreizügigkeit. Sie wollen der Schweiz den Zuzug billiger Arbeitskräfte aus der EU um jeden Preis erhalten, um teurere Schweizer, vor allem Über-Fünfzigjährige jederzeit ersetzen zu können. Notwendige Fachkräfte aus dem Ausland wurden immer in unser Land zugelassen – schon bevor die Personenfreizügigkeit in Kraft trat. Heute gilt das Paradox, dass nicht-qualifizierte Arbeitskräfte aus der EU massenhaft einwandern dürfen, während für hochqualifizierte Fachkräfte von ausserhalb der EU viel zu kleine Kontingente festgelegt worden sind.

Insbesondere die grossen Konzerne profitieren enorm davon, dass sie einen unbedingt benötigten zusätzlichen Spezialisten aus einer Schar von zwanzig oder fünfundzwanzig Bewerbern – aus allen Ländern Europas – auswählen können.

Mit jenen, die sie tatsächlich auswählen und anstellen, erzielen diese Konzerne gute Ergebnisse, also zusätzlichen Gewinn, den sie sich selbst in die Taschen stecken. Die anderen, die sie nicht benötigen, überlassen sie dem Staat, also den Steuerzahlern, die für sie aufkommen müssen, also Schulen, Gesundheitsversorgung, Strassen, öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Sicherheit, Gerichtswesen, explosive Kosten der Sozialapparate bezahlen müssen. Die Lasten dafür tragen die Steuerzahler, während die Konzerne die Gewinne aus der für sie äusserst vorteilhaften Stellenbesetzung einstreichen. Um sich diesen gewinnfördernden Automatismus auf lange Zeit zu sichern, verbreiten sie unablässig die Behauptung, «alle» würden von der Masseneinwanderung profitieren. In Wahrheit profitieren diese Befürworter der Masseneinwanderung ganz allein, während die öffentliche Hand, also die Steuerzahler masslos geschröpft werden.

Die übrigen sechs Abkommen der Bilateralen I interessieren die Konzerne und das Parteien-Kartell wenig, denn diese verschaffen vor allem der EU Vorteile. Dies gilt insbesondere für das Landverkehrsabkommen, das mit der viel zu billigen Transitgebühr (300 statt 900 Franken pro Transitfahrt) und der Zulassung der Vierzigtönner einseitig zum Vorteil der EU ausgehandelt worden ist.

Die Linke und die haltlose «Rettungs-Behauptung»

Die politische Linke, SP und Gewerkschaften, nutzen die Masseneinwanderung seit Abschluss des Personenfreizügigkeits-Abkommens konsequent für die Durchsetzung sog. «flankierender Massnahmen». Damit haben sie den freiheitlichen Arbeitsmarkt, früher ein weltweit stechender Trumpf des Wirtschaftsstandorts Schweiz, mit immer neuen Regulierungen immer stärker belastet, also immer engerer staatlicher Kontrolle unterworfen. Es geht ihnen um Macht über die Wirtschaft, nicht um das Wohlergehen der Schweiz. Aus der ihnen übertragenen Kontrolle der Arbeitsmarkts ziehen die Funktionäre der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände alljährlich Millioneneinnahmen – auf Kosten von Steuerzahlern und Wirtschaft.

Kündigung?

Der Volksentscheid gegen die Masseneinwanderung verlangt vom Bundesrat die Neuverhandlung der Personenfreizügigkeit auf der Grundlage der im FZA-Vertrag ausdrücklich enthaltenen Revisionsklausel. Ein solches, absolut vertragskonformes Verlangen hat mit Vertragskündigung oder Vertragsbruch rein gar nichts zu tun.

Ungebremste Fortsetzung der Masseneinwanderung schadet der Schweiz weit mehr als der Wegfall des FZA. Sie beschert uns weiterhin unkontrollierte Einwanderung, eine zubetonierte Schweiz, immer mehr «fremde Chefs» in den Firmen, wachsende Arbeitslosigkeit vor allem von älteren Arbeitnehmern, sinkende Löhne, eine ständig überforderte Infrastruktur, usw, usw.

Würde das FZA gekündigt, würden einige Übergangsprobleme die Schweizer Behörden wohl für kurze Zeit in Anspruch nehmen. Es sind vergleichsweise kleine, in kurzer bis mittlerer Frist behebbare Probleme. Auch die EU wäre – man denke vor allem ans Transitabkommen – an rascher Lösung interessiert.

Fazit

Seit fünf Jahren werden die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit der Drohung, die Schweiz verliere den Zugang zum EU-Markt, falls der Entscheid gegen die Masseneinwanderung umgesetzt werde, systematisch belogen.

Der zollfreie Zugang zum EU-Markt wird durch das Freihandelsabkommen Schweiz-EU und nicht durch die Bilateralen I sichergestellt.

Die wortgetreue Umsetzung von Art. 121a der Bundesverfassung gegen die Masseneinwanderung gefährdet den zollfreien Zugang der Schweizer Wirtschaft zum EU-Markt überhaupt nicht.

Es geht den Gegnern dieser Umsetzung vor allem um den Erhalt des Personenfreizügigkeits-Abkommens, Ursache der unser Land überfordernden Masseneinwanderung. Sie verweigern die Umsetzung des Volksentscheids, weil sie die Personenfreizügigkeit weiterhin egoistisch ausnützen wollen. Deshalb ihr Frontalangriff auf die direkte Demokratie, auf die Bundesverfassung und auf den Rechtsstaat.

Da das Parlament den von Volk und Ständen gutgeheissenen Art. 121a gegen die Masseneinwanderung nicht umsetzt, muss nun das Personenfreizügigkeits-Abkommen gekündigt werden.

 

 

Gestern, 15:30 von admin | 385 Aufrufe

Statist-ick

Dem alten Churchill wird der Spruch zugeschrieben: „Glaube keiner Statistik, deren Daten du nicht selbst bestimmt hast.“ – Ob er oder ein anderer sich so geäußert hat – die Praxis, „zielbewußt“ mit Statistiken umzugehen, reicht deutlich weiter in die Geschichte zurück.

Sie ist aber auch heute noch sehr gegenwärtig – jüngstes Beispiel hier:

http://finanzmarktwelt.de/ein-wunder-usa-koennen-arbeitslose-wegzaubern-10015/

Aber wer im Glashaus sitzt, der sollte überlegen, wie groß die Steine sind, die er so zur Hand nimmt.

http://www.die-linke.de/politik/positionen/arbeitsmarkt-und-mindestlohn/tatsaechliche-arbeitslosigkeit/

WWW (4) – Der Markt / Arbeitsplätze

Das WWW steht in diesem Falle für Wirklichkeitsnahe Wirtschafts-Wissenschaft – zwecks besserem Verständnis der nicht immer nachvollziebaren Denkweise der meisten aus-gebildeten Ökonomen soll hier Punkt für Punkt gezeigt werden, daß die heutige sog. “Bürgerliche Ökonomie” in ihren Grundlagen voller Widersprüche steckt, nebst einigen Vorschlägen, wie es vielleicht besser zu machen wäre.
Dabei geht es weniger um eine Kritik des Wirtschaftssystems als solchen, sondern vor allem um eine kritische Auseinandersetzung mit der wissenschaftlichen Erfassung und Darstellung desselben.
Gelernte “Wirtschaftler” (BWL, Finanzen, VWL) sind eingeladen, die Argumente und Schlußfolgerungen zu prüfen und mit ihrem Lehrwissen in Beziehung zu setzen.
Sie dürfen sich jedoch nicht scheuen, in ernste Konflikte mit ihren bisherigen angelernten Überzeugungen zu kommen, denn für die Folgen solcher Konflikte können wir keine Haftung übernehmen. 😉

Euer Lucky (mehr …)

Schweiz / 30. November / Drei mal ja.

Ich empfehle die Lektüre von Dudes ausführlichem und aufklärendem Artikel zum Thema:

Hier.

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