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Lügengebilde BRD

gefunden bei:

http://killerbeesagt.wordpress.com/2013/10/30/warum-deutschland-kein-rechtsstaat-ist/

Warum Deutschland kein Rechtsstaat istby ki11erbee

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Viele von euch kennen die Schandurteile, die von regimetreuen Richtern, wie z.B. Manfred Götzl (der sympathische Herr oben) gesprochen werden.

Einzelne solche Schandurteile und korrupte Richter gibt es jedoch überall, dafür gibt es ja einen Justizminister, die diese überwacht.

Wenn auch der nichts an der Praxis ändert, so bedeutet dies, daß die Schandurteile VON OBEN angeordnet und gedeckt werden.

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Daß es sich also bei der BRD um keinen Rechtsstaat handelt, weiß jeder, der es wissen will.

Ich werde euch im Folgenden jedoch ganz formal, für jeden nachvollziehbar, beweisen, daß es sich bei der BRD um keinen Rechtsstaat handelt, weil hier ganz offen gegen zwei Grundprinzipien des Rechtsstaates verstoßen wird.

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1) Jedes Gesetz MUSS einen räumlichen Geltungsbereich besitzen

Der Grund ist völlig klar: Politiker werden vom Volk gewählt und sollen die Wünsche des Volkes in Form von Gesetzen festschreiben.

Da nur Deutsche den deutschen Bundestag wählen können, wäre es unfair, wenn man einen Kanadier in Kanada dazu zwingen sollte, sich deutschen Gesetzen unterzuordnen, da er in Deutschland nicht wählen darf.

Genauso, wie es undenkbar ist, daß die Polizei morgens bei euch klingelt und euch inhaftiert, weil ihr gegen ein Gesetz in Vietnam verstoßen habt.

Vietnamesische Gesetze gelten in Vietnam, italienische in Italien, japanische in Japan.

Das ist sonnenklar.

Ich meine, wo kommen wir denn hin, wenn ein Land auf einmal beschließt, den Geltungsbereich seiner Gesetze auf die ganze Welt auszudehnen?

Ich sage euch, wo wir hinkommen: nach Deutschland!

Die meisten von euch werden sich denken können, um welchen Sachverhalt es sich handelt, bei dem Deutschland seine Gesetze sogar im Ausland gegenüber Ausländern durchsetzt.

Einmal dürft ihr raten!

Genau.

Holocaust, sprich §130.

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Es gibt ein Urteil vom Bundesgerichtshof aus dem Jahr 2000, in dem es heißt:

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„Stellt ein Ausländer von ihm verfasste Äußerungen, die den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen („Auschwitzlüge“) auf einem ausländischen Server ins Internet, der Internetusern in Deutschland zugängig ist, so tritt ein zum Tatbestand gehöriger Erfolg im Inland ein, wenn diese Äußerungen konkret zur Friedensstörung im Inland geeignet sind.“

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Ihr findet Saudi-Arabien schlimm?

Mit Recht.

Aber sogar Saudi-Arabien ist rechtsstaatlicher als die BRD!

In Saudi-Arabien werden Leute meinetwegen eingesperrt oder geschlagen oder geköpft, weil sie ein christliches Kreuz tragen oder für das Christentum werben.

Finde ich zwar doof, aber ich bin Nationalist: deren Land, deren Regeln!

Wenn mir deren Regeln nicht gefallen, darf ich nicht dorthin gehen. Problem gelöst.

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Aber selbst Saudi-Arabien hat kein einziges Gesetz, welches für Ausländer im Ausland gilt!

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Stellt euch doch nur einmal vor, was passieren würde, wenn Saudi-Arabien mit derselben Arroganz wie die BRD den Geltungsbereich seiner Gesetze auf das Ausland ausweiten würde!

Ihr stellt ein Foto von euch, bei dem ihr ein Kreuz tragt, bei facebook ein und schreibt: „Ich bin gerne Christ“

Vierundzwanzig Stunden später steht die Polizei vor eurer Tür und liefert euch nach Saudi-Arabien aus, wo ihr eine Haftstrafe abzusitzen habt oder vielleicht sogar hingerichtet werdet, weil die Leute in Saudi-Arabien auf Facebook zugreifen können und eure Äußerungen in Saudi-Arabien geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören.

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Und nein, das ist nichts anderes.

Das ist genau dasselbe!

Wenn die deutschen Politiker in Deutschland beschließen, bestimmte Äußerungen unter Strafe zu stellen: meinetwegen.

Aber auch Ausländer im Ausland wegen dieser Äußerungen bestrafen zu wollen, nur weil deutsche User diese Äußerungen im Internet lesen können, das ist Wahnsinn.

DAS ist (juristischer) Imperialismus!

„An der deutschen Holocaust-Gesetzgebung soll die Welt genesen“, oder was?

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2) Die Beweislast liegt beim Ankläger

Ein Mann rennt zur Polizeiwache und sagt: „Nehmen Sie meinen Nachbarn fest, der hat mir 10.000 Goldbarren gestohlen!“

Der Wachtmeister schaut sich den Mann skeptisch an und sagt: „Sind sie sicher?“

Der Mann sagt empört: „Natürlich! Wenn er sie nicht gestohlen hat, hätte ich sie ja noch!“

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Bis jetzt ist es nur ein Witz.

Es wäre aber bitterer Ernst, wenn die Beweislast tatsächlich beim Angeschuldigten läge und dieser beweisen müsste, daß er die 10.000 Goldbarren NICHT gestohlen hat!

Wie soll man beweisen, daß man etwas NICHT getan hat?

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Und jetzt gehen wir mal zu einer schwerwiegenderen Straftat, z.B. Mord.

Ein Mann geht zur Wache und behauptet, sein Nachbar habe einen Obdachlosen getötet, seine Leiche in Säure aufgelöst, die Reste verbrannt und die Asche in den Ozean gekippt.

Da das Opfer obdachlos ist, gibt es keine Beweise für dessen Existenz.

Auch vom Verbrechen selber gibt es keine Spuren, weil ja die Asche irgendwo im Atlantik liegt.

Wie wollt ihr nun, in diesem fiktiven Beispiel, eure Unschuld beweisen, wenn ihr der Verdächtige wäret?

Genau.

UNMÖGLICH!

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Es gibt also, trotz seiner Nachteile, einen guten Grund dafür, daß die Beweislast in einem Rechtsstaat beim Ankläger liegt und nicht beim Verdächtigen.

In einem Rechtsstaat.

Die BRD ist kein Rechtsstaat!

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Es gibt in Deutschland nämlich das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG), das im Jahre 2006 von der CDU/SPD und den Grünen beschlossen wurde; FDP und Linke waren dagegen.

In diesem Gesetz ist tatsächlich die Beweislast umgekehrt worden, was nicht mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar ist; es heißt dort in Abschnitt 4, §22:

Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in §1 genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, daß kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat.

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Bis jetzt ist das nur trockene Theorie, füllen wir doch dieses Gesetz mal mit Leben, indem wir ein konkretes Beispiel nehmen!

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Mehmet und Ali kommen aufgeregt in die Polizeiwache:

„Herr Wachtmeister, Herr Müller hat mich einen Scheißtürken gennant, Ali hat das auch gehört!“

Der Wachtmeister geht zu Herrn Müller und fragt: „Haben sie jemanden Scheißtürken genannt?“

Herr Müller: „Nein“

Wachtmeister: „Haben Sie dafür Zeugen?“

Herr Müller: „Nein“

Wachtmeister: „Da sie nicht beweisen können, daß sie nicht Scheißtürke gesagt haben, muss ich Sie festnehmen.“

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DAS ist die Gesetzeslage in der BRD. Im Ernst.

Und nochmal:

Diese Gesetze wurden nicht von Türken, Juden oder Hottentotten gemacht, sondern dieses Gesetz wurde im Jahr 2006 von CDU/SPD und Grünen verabschiedet.

Beweislastumkehr zu Lasten des Verdächtigen.

Nicht mit rechtsstaatlichen Prinzipien zu vereinbaren, aber juckt die Politiker in der BRD nicht die Bohne.

Und die Politiker wussten GENAU, was sie dort anrichten; ihr wisst, wie viele Politiker promovierte Juristen sind!

Sogar eine Putzfrau versteht, daß dieses Gesetz nicht gerecht ist, sondern ausschließlich eine Schikanemaßnahme darstellt, um unliebsame Personen aus dem Verkehr ziehen zu können!

Solche Gesetze mit Beweislastumkehr würde man normalerweise in China erwarten, aber auch die BRD hat so etwas.

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Wer mir jetzt noch allen Ernstes etwas davon erzählt, daß diese Staatssimulation mit unbegrenzt gültigen Gesetzen und Beweislastumkehr ein „Rechtsstaat“ ist, der hat eine falsche Definition davon, was ein Rechtsstaat ist.

Ich gebe zu, daß es zur Zeit Länder gibt, in denen es schlimmer zugeht als in der BRD.

Aber ein Rechtsstaat ist für mich eine „alles oder nichts“-Situation; entweder habe ich einen oder ich habe keinen.

„Ein bisschen Rechtsstaat“ gibt es nicht; genausowenig wie „ein bisschen Jungfrau“, „ein bisschen tot“, „ein bisschen schwanger“ oder „ein bisschen Mörder“.

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LG, killerbee

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