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Alles in dieser Welt ist im Vertragsrecht / Person – Mensch

Leute, hier geht es ans Eingemachte. Nicht umsonst ist der Artikel sehr lange. Das Vertragsrecht zu verstehen, bemühe ich mich seit Jahren – vergeblich. Warum? Es liegt ihm eine mir völlig fremde Denkweise zu Grunde. Dir, guter Leser, dürfte es auch so gehen.
Und wir müssen deren Regeln kennenlernen!  Kennen wir sie im Grundzuge nicht, tappen wir in Falle um Falle um Falle.
Thom Ram, 30.03.07
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Erschienen in Journalist – Publizist – Autor.

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Glaube nichts und prüfe selbst! Wir, die RRRedaktion beginnen mit einer exklusiven Interviewserie über die Einschätzung Deutschlands in der Welt!

Ein Diplomat einer UN nahen Organisation klärt uns auf!

Teil 1. Alles in dieser Welt ist im Vertragsrecht, auch in unserem Justizapparat: Wir müssen uns das mal auf der Zunge zergehen lassen, Staatsanwälte, Richter und Rechtsanwälte sind alle in einer Organisation, und zwar in der IBA, International Bar Association. Wo bleibt hier die Rechtsfindung? (mehr …)

Gewusst? / Zwölf juristische „Vermutungen“ / The British Accreditation Registy BAR

Was ist eine „Rechtsvermutung“? Einem Juristen wird es klar sein. Da wird ein Recht vermutet? Juristensprache, das,
doch so Einiges von dem, was da zu lesen ist,  meine ich klar zu verstehen, und was ich zu verstehen meine, das hat sich aber holla gewaschen.
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Die Mitglieder der BAR leisten einen …….. ach wozu formuliere ich selber, im Artikel steht es klipp und klar geschrieben. Ich pflücke heraus und setze voran:
„Die BAR ist (…) eine private Verbindung oder Gilde für Anwälte und Richter. Die BAR beherrscht heimlich und für den Laien unsichtbar, das Rechtssystem der Welt. Die Bar ist der Kern des auch bei uns in Deutschland angewendeten Rechtssystems. Über die quasi Zwangsmitgliedschaft in nationalen Anwaltskammern und Verbände sind praktisch alle Anwälte automatisch auch Mitglieder der BAR. Selbst die Bundesanwaltskammer ist direkt mit der IBA (International BAR Assosiation) verbunden. Das Spinnennetz der Advocati hat die ganze Welt im Griff.
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Interesse geweckt?
Die Offenlegung dieser famosen Institution BAR ist für mich ein Meilenstein auf den Erkundungspfaden hinter den Kulissen. Ich rege an, dies Ding genau zu lesen und weiteren Menschen zur Kenntnis zu geben.
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Danke an „Deutschland – Pranger“ und Gerhard Breunig.
thom ram, 01.12.0004 NZ, Neues Zeitalter, da alle Vereinigungen ihr Tun offenlegen.
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Die zwölf Rechtsvermutungen der BAR
 eingetragen am Nov 26, 2016 von Gerhard Breunig in Andere Sichtweisen
Die zwölf Rechtsvermutungen der BAR

Die alten Preußen wussten schon, wer die größten Spitzbuben in ganzen Land sind. Deshalb verfügte Friedrich Wilhelm I am 15. Dezember 1726 per Kabinettsorder folgendes:

„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unsere Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann.“

Diesen Spitzbubenerlass kennen heute leider nur noch die wenigsten Menschen. Leider deshalb, weil die vom Preußenkönig so verachteten Advocati heute noch viel schlimmer ihr Unwesen treiben als zu seiner Zeit. Die Knüppel, die man uns heute weltweit mit über 80 Millionen Gesetzen, Verordnungen, Statuten und Weisungen zwischen die Beine wirft, haben Methode – eine weltweite Methode, die zu durchblicken für den normalen Menschen absolut unmöglich geworden ist. Es ist auch überhaupt nicht wichtig, all diese Methoden der perfiden Unterwerfung zu kennen. Was wir jedoch wissen und kennen sollten, sind die 12 Schlüsselvermutungen der BAR. Denn damit knechten und unterdrücken sie uns. Wer diese Rechtsvermutungen kennt und diese rechtzeitig aus dem Weg räumt, hat gute Chancen, sich aus den „Mühlen der Justiz“ befreien zu können.

Haben Sie irgendwann schon einmal etwas von der British Accreditation Registy kurz BAR gehört?

Wenn Sie kein Anwalt sind, vermutlich eher nicht. Die BAR ist nämlich eine private Verbindung oder Gilde für Anwälte und Richter. Die BAR beherrscht heimlich und für den Laien unsichtbar, das Rechtssystem der Welt. Die Bar ist der Kern des auch bei uns in Deutschland angewendeten Rechtssystems. Über die quasi Zwangsmitgliedschaft in nationalen Anwaltskammern und Verbände sind praktisch alle Anwälte automatisch auch Mitglieder der BAR. Selbst die Bundesanwaltskammer ist direkt mit der IBA (International BAR Assosiation) verbunden. Das Spinnennetz der Advocati hat die ganze Welt im Griff.

Wer heute die richterliche Jurisdiktion eines Gerichtssaales betritt, der unterwirft sich ohne es zu wissen, den 12 Rechtsvermutungen der privaten BAR-Gilde. Frank O`Collins (www.one-haven.org), Forscher auf dem Gebiet des Kanonischen Rechts, hat diese Vermutungen des Rechts aufgedeckt und dabei geholfen, sie den Menschen zugänglich zu machen. Zunächst müssen wir erkennen, dass unsere so genannten Gerichte ohne Ausnahme von der privaten Gilde British Accreditation Registry (BAR) betrieben werden. Staatsgerichte gibt es bekanntermaßen in der BRD seit vielen Jahren nicht mehr. Im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) stand einstmals unter §15 „Alle Gerichte sind Staatsgerichte“. Heute lesen wir dort „weggefallen“.

In ihrer Konstruktion erlaubt es die IBA, die aus der britischen, von Rothschild gegründeten BAR hervorging, den internationalen Bänkern die Herrschaft und Kontrolle über das weltweite Recht auszuüben. Das Gewohnheitsrecht (common law) der Menschen musste trickreich durch das Seehandels- und Vertragsrecht ersetzt werden, weil es die Menschen durch viele verfahrenstechnische Schutzmechanismen vor dem angestrebten Recht der Banken schützte. Sowohl das Seehandelsrecht als auch das Vertragsrecht basieren auf Römischem Recht und haben das Kanonische Recht der Kirche als Grundlage. Ein römisches Gericht arbeitet nicht nach irgendwelchen Rechtsgrundsätzen sondern mit Vermutungen des Rechts.

„Fiktion(Erdichtung) ist der Rechtssatz, der eine in Wahrheit nicht bestehende Tatsache als bestehend behandelt. Die Fiktion kann im Gegensatz zur Vermutung nicht durch Gegenbeweis entkräftet werden.‘ (Def. ‚Fiktion‘ S. 146)“ Köblers Juristisches Wörterbuch

Wenn demnach die Rechtsvermutungen der privaten BAR-Gilde präsentiert und nicht von uns zurückgewiesen werden, erlangen diese den Status von Tatsachen und werden zur rechtlichen Wahrheit. Insgesamt gibt es mindestens 12 Schlüsselvermutungen der BAR. Diese werden automatisch durch Nichtwiderlegung wahr und sorgen so dafür, dass man uns unbedarfte Rechtsstaatsgläubige im Rechtssystem wesentlich leichter verwursten kann. Sie werden schnell feststellen, dass es sich immer um das genaue Gegenteil von dem Handelt, was wir selbst vermuten. Möglicherweise liegt es genau daran, dass wir vor Gericht fast immer den Kürzeren ziehen. Es geht dort nämlich nicht um Recht sondern ausschließlich um die Rechtsvermutungen der BAR.

1. Die Vermutung der Öffentlichen Aufzeichnung

Sie bedeutet, dass jede Angelegenheit, die vor ein untergeordnetes Römisches Gericht gebracht wird, eine Sache der Öffentlichen Aufzeichnung ist. Die BAR vermutet das genaue Gegenteil. Diese vermutet nämlich, dass die Sache eine geschäftliche Angelegenheit der privaten BAR-Gilde ist. Besteht man nicht ganz deutlich und klar darauf, dass das Verfahren als Angelegenheit öffentlich aufgezeichnet werden soll, verbleibt die Sache vor privaten BAR Gerichten immer im privaten Bereich der BAR Gilde. Damit unterwirft man sich, ohne es zu wissen deren privater Jurisdiktion.

2. Die Vermutung der Öffentlichen Dienstleistung

Alle Mitglieder der privaten BAR Gilde haben einen feierlichen, geheimen und absoluten Eid auf ihre Gilde geschworen. Indem sie zusätzliche Eide auf das Öffentliche Büro schwören, werden sie zu öffentlichen Agenten der Regierung und handeln als „public officials“. Dies widerspricht ihren privaten, höherrangigen Eiden, die sie ihrer Gilde geschworen haben. So lange man nicht offen mittels Anfechtung oder Zurückweisung widerspricht, besteht der Anspruch, dass die Mitglieder der privaten BAR-Gilde legitimierte öffentliche Bedienstete sind und deshalb als Treuhänder unter öffentlichem Eid stehen obwohl sie genau das Gegenteil tun.

3. Die Vermutung des Öffentlichen Eids

Diese besagt, dass alle Mitglieder der privaten BAR-Gilde in der Hoheitsbefugnis als „öffentlicher Bediensteter (public officials) handeln. Sie sind an den feierlichen öffentlichen Eid gebunden und gelten deshalb als ehrenvoll, unvoreingenommen und fair. Dies diktiert dieser öffentliche Eid. Wird diese Annahme nicht offen angefochten, bleibt die Vermutung, dass die Mitglieder der privaten BAR-Gilde unter ihrem öffentlichen Eid und im Widerspruch zu ihrem Gilde-Eid fungieren bestehen. Bei Anfechtung der Vermutung müssen sich solche Individuen für befangen erklären, da sie naheliegender Weise nicht unter öffentlichem Eid stehen sondern private Ziele der BAR verfolgen.

4. Die Vermutung der Immunität

Dies bedeutet, dass Schlüsselmitglieder der privaten BAR-Gilde mit der Handlungsbefugnis von „public officials“ als Richter, Staatsanwälte und Friedensrichter, die einen öffentlichen Eid nach Treu und Glauben geschworen haben, immun gegenüber persönlicher Beanspruchung oder Haftbarkeit sind. Ohne offene Anfechtung und ohne Einforderung dieses Eides besteht jedoch die Rechtsvermutung, dass diese Mitglieder der privaten BAR-Gilde als öffentliche Treuhänder in ihrem Amt immun gegenüber jeglicher persönlicher Rechenschaftspflicht für ihre Handlungen sind.

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Hier geht es zum originalen Artikel mit den weiteren 8 famosen „Vermutungen“.

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Dieser Artikel basiert auf Ausführungen von Al Whitney copyround 2014 Zustimmung zur Weiterverbreitung unter Hinweis auf das Original und Anerkenntnis der AntiCorruption Society

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Mensch – Person – Sklave

In jüngster Zeit mehren sich die Ausarbeitungen zu den auch hier schon mehrmals angesprochenen Fragen – eine weitere von Heike Werding aus Melle ereichte uns dieser Tage; sie stammt vom Februar 2015, ist mithin noch recht aktuell und sehr präzise, daher übernehmen wir den Text hier ohne Veränderungen – leider sind die Formatierungen des Originals nicht alle mit herübergekommen. —
Anschließend folgen noch ein paar Video-Links zur Illustration einiger Aspekte.

Aber nun zu Heike Werding · Ihr persönliches Engagement für den Frieden · Februar 2015:

Internationale Handelsverträge, über deren Entstehung und Wirkung auf unsere Region Osnabrücker Land
Information für Bürgermeister, Ratsmitglieder, Unternehmer und Mitbürger.
Mit dieser, sehr gründlich recherchierten Zusammenfassung, fordern wir Sie auf, das Osnabrücker Land und sich selbst aktiv, vor den auf uns zu rollenden internationalen Seehandelsrechten zu schützen.

(mehr …)