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ELTERN, KIND UND KINDERSTUBE 72. von 144 Dasein pur

Vertragswesen1

Eckehardnyk, 1. Oktober 2020

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Hier kommt es nicht nur auf das Wort (Vertrag) an, sondern auf das, was auf gleicher Höhe zwischen ungleich mächtigen „Vereinbarern“ rechtmäßig zustande kommt. Aber unsere Verben „(sich) vertragen“ zeigen durchaus, dass es nicht um geschriebene Verträge, sondern um übereinstimmendes, aufeinander bezogenes, „verträgliches“ Handeln ankommt. Das reicht bis in die Bettgeschichte, aus der die Kindlein hervorgehen. Sauberes (Sich) Vertragen gehört ebenso dazu wie all die Liebe. [nachgetragen aus dem Kommentarteil zu 73. von 144 vom 16. Oktober]


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In die Verträge mit deinem Kind kannst du gedanklich alles einarbeiten, was dir in deinem Leben wichtig ist. Du erkennst die Tatsache an, daß dein Kind eine Schule besuchen wird. Es müssen nicht dieselben Gründe sein, wie der Staat sie vorgibt. Du darfst der Meinung sein, das Wichtigste lerne es vom Leben; aber du glaubst, der Kontakt zu anderem Nachwuchs und ein geregelter Tagesplan seien wertvoll. Und das ist recht so. Nun denkst du weiter daran, wie dein Kind in die Schule kommt und entscheidest, daß es einen Bus oder so benutzen soll. Natürlich braucht es einen Tornister für seine Schulsachen und ein Frühstück. Wenn es nach Hause kommt, gibt es ein Mittagessen und danach die Gelegenheit, die Schulaufgaben zu Hause oder bei Kameraden zu erledigen. Alles das sind Vertragsbestandteile. Du bist der Gebende, so scheint es. Was gibt dein Kind dazu? Seine Bereitschaft, dies alles mitzumachen! Das scheint manchem selbstverständlich, ist es aber nur deshalb, weil in der Anfangszeit die Kinder begeistert in die Schule drängen. Später wird das möglicherweise anders aussehen. Deshalb ist es wichtig, sich die Vertragsbestandteile genau anzusehen. Und zwar gemeinsam, bevor die Geschichte losgeht. Man nennt das auch: Sein Kind auf die Schule vorbereiten.2

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