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„Rechtsstaat gestorben“ / Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag von Beate Bahner ab

Frau Beate Bahner. Das nenne ich eine Frau. Ich kenne sie nicht, doch sehe ich ihre zwei Taten.

A

Sie reichte Beschwerde ein, da sie als Frau vom Fach erkannte, dass die BRD-Verwaltung mit ihren Corona-bedingten Verfügungen rechtswidrig handelt.

B

Da nun das Bundesverfassungsgericht die Grundgesetzverschlamper ihren Antrag abgeschmettert haben, zieht sie die Konsequenz. Sie erkennt, dass es im BRD Sumpf unmöglich ist, Recht zu Recht zu verhelfen, und da umgehend gibt sie ihre Approbation als Juristin ab.

Frau Beate Bahner. Das nenne ich eine Frau. Ich kenne sie nicht, doch ist ihre beispielhafte Haltung an ihren Taten zu erkennen.

Thom Ram, 11.04.NZ8 (Neues Zeitalter, Jahr acht, da sich Rechtschaffene aus den bestehenden vampiristischen Netzen herauslösen.

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Avatar von conservoConservo

(www.conservo.wordpress.com)

Eigener Bericht

Sehr gerne habe ich Sie über 25 Jahre als Anwältin begleitet und mich für Ihr gutes Recht eingesetzt.

Mit der Entscheidung des BVerfG vom Karfreitag, 10. April 2020 habe ich meine Anwaltszulassung zurückgegeben.

Es ist mir leider nicht gelungen, den Rechtsstaat und die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland, insbesondere unsere verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte und die unverbrüchlichen Menschenrechte vor dem schlimmsten weltweiten Angriff und der blitzschnellen Etablierung der menschenverachtendsten Tyrannei zu retten, die die Welt jemals gesehen hat.

Damit ist heute unser Rechtsstaat gestorben, den wir noch letztes Jahr mit dem 70-jährigen Bestehen unseres Grundgesetzes so stolz gefeiert haben.

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