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Prof. Rainer Mausfeld / Neoliberalismus / Die Atomisierung des Selbst…und viel mehr

Ein sehr sehr aufklärendes Gespräch. Spannend von A bis Z. Ich beurteile Prof. Rainer Mausfeld als einen der bedeutendsten Denker der heutigen Zeit. In kristallklarer Sprache fächert er heute dringend Not-wendiges Wissen auf.

Dankbar kopiere ich Einführung und Inhaltsübersicht.

Danke, Ken, danke, Herr Mausfeld!

Thom Ram, 08.04.06

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Am 05.08.2016 veröffentlicht

Wenn es einer sehr kleinen und übersichtlichen Gruppe von Menschen gelingt, die Massen global und über Jahrzehnte für die eigenen Ziele arbeiten zu lassen, kann das nur dann erfolgreich bewerkstelligt werden, wenn diese Eliten die Techniken der Gehirnwäsche auf allen Ebenen konsequent zur Anwendung bringen. Schon der Umstand, dass Völker sich für Krieg begeistern lassen, zeigt die Macht dieser Technik.

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Hawes / Yorkshire – ein Märchen?

(Ludwig der Träumer) Zur Einstimmung in das Thema ein paar Fotos aus einer Landgemeinde, die sich mit ganz einfachen Mitteln gegen den europaweit erkennbaren Zerfall der Dörfer zugunsten der menschenunwürdigen Moloche / Ballungszentren und Ausbluten durch Konzerne wehrte. Wehrte? Nein nicht wirklich. Diesen Kampf hätten sie schnell verloren, wie massenhafte Beispiele zeigen. Das was bei uns als Landflucht zugunsten immer schneller pekuniär drehenden Karussells abgeht, wollten die Hawes‘ nicht hinnehmen. Sie haben es geschafft – jedenfalls ein Etappenziel. Nicht mit den großen krawatten- oder hosenanzugtragenden Lautsprechern aus Politikern oder Gewerkschaftlern, sondern aus sich selbst. Dennoch darf noch nicht gejubelt werden. Zu groß ist die Gefahr, daß sie wieder überfallen und monetär ausgeblutet werden. Aber immerhin ein Anfang, der hoffen läßt auf eine menschenwürdige Zukunft. Diese Gefahr besteht vielleicht gar nicht mehr, wenn wir uns nur auf den nächsten Schritt besinnen und nicht auf das, was ihn behindern könnte. (mehr …)

Schweiz / Masseneinwanderung / Verfassungsbruch / Verarsche

Die Schweiz und die EU: Eine Standortbestimmung

Die Personenfreizügigkeit mit der EU hat der Schweiz eine Masseneinwanderung zuvor nie erreichten Ausmasses beschert.

EU-NO Newsletter vom 2. Februar 2017

Am 9. Februar 2014 haben Volk und Stände die Volksinitiative «Gegen die Masseneinwanderung» angenommen. Deren Bestimmungen sind seither in Artikel 121a in der Bundesverfassung festgehaltene Verpflichtung. Sie lauten:

  • Die Einwanderung in die Schweiz wird wieder von der Schweiz gesteuert.
  • Die Masseneinwanderung wird verhindert, indem der Bund
    • einerseits Einwanderungskontingente mit Höchstzahlen festlegt,
    • andererseits den Vorrang von Schweizerinnen und Schweizern sowie von in der Schweiz rechtmässig wohnhaften Ausländern am Arbeitsmarkt durchsetzt.

Verfassungsbruch

Statt den Verfassungsartikel 121a umzusetzen, hat ein Parteien-Kartell unter Führung von FDP und SP im Parlament einen sog. «Inländervorrang light» verfügt, der keine einzige Bestimmung des Artikels 121a umsetzt. Die Masseneinwanderung in die Schweiz wird folglich ungebremst und unkontrolliert weiter fliessen. Begründet wird dieser Verfassungsbruch und die damit verbundene radikale Missachtung der direkten Demokratie und des Rechtsstaats mit der eigenartigen Forderung: Die Bilateralen müssten gerettet werden.

Falsche Behauptungen

Economiesuisse, Gewerkschaften und das Parteien-Kartell unter Führung von FDP und SP behaupten, der Artikel 121a der Bundesverfassung könne nicht umgesetzt werden, weil sonst das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU aufgehoben würde, womit alle bilateralen Abkommen wegfallen würden.

Politiker wie Philipp Müller (FDP), Ruedi Noser (FDP), Daniel Jositsch (SP), Tim Guldimann (SP), Christophe Darbellay (CVP), Economiesuisse-Präsident Heinz Karrer und Europa-Experte Dieter Freiburghaus haben in unzähligen Foren, Referaten und Interviews behauptet, die Schweizer Industrie hätte dann keinen Zugang mehr zum EU-Markt von fünfhundert Millionen Konsumenten. Tausende Unternehmen würden in den Konkurs getrieben; abertausende Arbeiter und Angestellte würden ihre Stelle verlieren.

All diese Behauptungen sind falsch. Diejenigen, die sie verbreiten, tun dies wider besseres Wissen.

Die Tatsachen

Nur sechs von insgesamt über hundert bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU hängen mit der Personenfreizügigkeit (FZA) zusammen, diejenigen im sog. Paket I der Bilateralen. Diese könnten bei einer Kündigung des FZA tatsächlich wegfallen. Jedoch sichert keines dieser sechs Abkommen der Schweiz den zollfreien Zugang zum EU-Markt. Alle restlichen, weit über hundert bilateralen Abkommen bleiben in Kraft, auch wenn das FZA gekündigt würde.

Der zollfreie Zugang der Schweizer Industrie- und Handelsgesellschaften zum EU-Markt wird nicht durch die Bilateralen I, sondern durch das Freihandelsabkommen Schweiz-EU aus dem Jahr 1972 sichergestellt.

Das Freihandelsabkommen funktioniert für beide Partner einwandfrei. Seitens der EU wird dieses Abkommen mit keinem Wort in Frage gestellt. Es unterliegt keinerlei Guillotine-Klausel. Das gute Funktionieren ist durch von beiden Seiten unterzeichnete WTO-Regeln (Diskriminierungsverbot) solide abgesichert.

Was wird vertuscht?

Es geht Economiesuisse und dem Parteien-Kartell keineswegs um die «Rettung der Bilateralen». Es geht ihnen einzig und allein um den Erhalt der Personenfreizügigkeit. Sie wollen der Schweiz den Zuzug billiger Arbeitskräfte aus der EU um jeden Preis erhalten, um teurere Schweizer, vor allem Über-Fünfzigjährige jederzeit ersetzen zu können. Notwendige Fachkräfte aus dem Ausland wurden immer in unser Land zugelassen – schon bevor die Personenfreizügigkeit in Kraft trat. Heute gilt das Paradox, dass nicht-qualifizierte Arbeitskräfte aus der EU massenhaft einwandern dürfen, während für hochqualifizierte Fachkräfte von ausserhalb der EU viel zu kleine Kontingente festgelegt worden sind.

Insbesondere die grossen Konzerne profitieren enorm davon, dass sie einen unbedingt benötigten zusätzlichen Spezialisten aus einer Schar von zwanzig oder fünfundzwanzig Bewerbern – aus allen Ländern Europas – auswählen können.

Mit jenen, die sie tatsächlich auswählen und anstellen, erzielen diese Konzerne gute Ergebnisse, also zusätzlichen Gewinn, den sie sich selbst in die Taschen stecken. Die anderen, die sie nicht benötigen, überlassen sie dem Staat, also den Steuerzahlern, die für sie aufkommen müssen, also Schulen, Gesundheitsversorgung, Strassen, öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Sicherheit, Gerichtswesen, explosive Kosten der Sozialapparate bezahlen müssen. Die Lasten dafür tragen die Steuerzahler, während die Konzerne die Gewinne aus der für sie äusserst vorteilhaften Stellenbesetzung einstreichen. Um sich diesen gewinnfördernden Automatismus auf lange Zeit zu sichern, verbreiten sie unablässig die Behauptung, «alle» würden von der Masseneinwanderung profitieren. In Wahrheit profitieren diese Befürworter der Masseneinwanderung ganz allein, während die öffentliche Hand, also die Steuerzahler masslos geschröpft werden.

Die übrigen sechs Abkommen der Bilateralen I interessieren die Konzerne und das Parteien-Kartell wenig, denn diese verschaffen vor allem der EU Vorteile. Dies gilt insbesondere für das Landverkehrsabkommen, das mit der viel zu billigen Transitgebühr (300 statt 900 Franken pro Transitfahrt) und der Zulassung der Vierzigtönner einseitig zum Vorteil der EU ausgehandelt worden ist.

Die Linke und die haltlose «Rettungs-Behauptung»

Die politische Linke, SP und Gewerkschaften, nutzen die Masseneinwanderung seit Abschluss des Personenfreizügigkeits-Abkommens konsequent für die Durchsetzung sog. «flankierender Massnahmen». Damit haben sie den freiheitlichen Arbeitsmarkt, früher ein weltweit stechender Trumpf des Wirtschaftsstandorts Schweiz, mit immer neuen Regulierungen immer stärker belastet, also immer engerer staatlicher Kontrolle unterworfen. Es geht ihnen um Macht über die Wirtschaft, nicht um das Wohlergehen der Schweiz. Aus der ihnen übertragenen Kontrolle der Arbeitsmarkts ziehen die Funktionäre der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände alljährlich Millioneneinnahmen – auf Kosten von Steuerzahlern und Wirtschaft.

Kündigung?

Der Volksentscheid gegen die Masseneinwanderung verlangt vom Bundesrat die Neuverhandlung der Personenfreizügigkeit auf der Grundlage der im FZA-Vertrag ausdrücklich enthaltenen Revisionsklausel. Ein solches, absolut vertragskonformes Verlangen hat mit Vertragskündigung oder Vertragsbruch rein gar nichts zu tun.

Ungebremste Fortsetzung der Masseneinwanderung schadet der Schweiz weit mehr als der Wegfall des FZA. Sie beschert uns weiterhin unkontrollierte Einwanderung, eine zubetonierte Schweiz, immer mehr «fremde Chefs» in den Firmen, wachsende Arbeitslosigkeit vor allem von älteren Arbeitnehmern, sinkende Löhne, eine ständig überforderte Infrastruktur, usw, usw.

Würde das FZA gekündigt, würden einige Übergangsprobleme die Schweizer Behörden wohl für kurze Zeit in Anspruch nehmen. Es sind vergleichsweise kleine, in kurzer bis mittlerer Frist behebbare Probleme. Auch die EU wäre – man denke vor allem ans Transitabkommen – an rascher Lösung interessiert.

Fazit

Seit fünf Jahren werden die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit der Drohung, die Schweiz verliere den Zugang zum EU-Markt, falls der Entscheid gegen die Masseneinwanderung umgesetzt werde, systematisch belogen.

Der zollfreie Zugang zum EU-Markt wird durch das Freihandelsabkommen Schweiz-EU und nicht durch die Bilateralen I sichergestellt.

Die wortgetreue Umsetzung von Art. 121a der Bundesverfassung gegen die Masseneinwanderung gefährdet den zollfreien Zugang der Schweizer Wirtschaft zum EU-Markt überhaupt nicht.

Es geht den Gegnern dieser Umsetzung vor allem um den Erhalt des Personenfreizügigkeits-Abkommens, Ursache der unser Land überfordernden Masseneinwanderung. Sie verweigern die Umsetzung des Volksentscheids, weil sie die Personenfreizügigkeit weiterhin egoistisch ausnützen wollen. Deshalb ihr Frontalangriff auf die direkte Demokratie, auf die Bundesverfassung und auf den Rechtsstaat.

Da das Parlament den von Volk und Ständen gutgeheissenen Art. 121a gegen die Masseneinwanderung nicht umsetzt, muss nun das Personenfreizügigkeits-Abkommen gekündigt werden.

 

 

Gestern, 15:30 von admin | 385 Aufrufe

Josef Goebbels zum Thema NWO 4

Über die Revolutionierung der Kolonien sagte Dimitroff folgendes:

“Heute betrachten die Völker der kolonialen und halbkolonialen Länder die Sache ihrer Befreiung nicht als eine hoffnungslose Sache. Im Gegenteil, sie gehen immer mehr zum entschlossenen Kampf gegen die imperialistischen Unterdrücker über.”

Kaum ein halbes Jahr später brach in Syrien ein gefährlicher Aufstand aus, der schwere Blutopfer kostete. Die neuerblühte Freundschaft zu Frankreich hinderte Moskau keineswegs daran, seinen vorgefaßten plan in diesem Mandatsgebiet seines Bundesgenossen durchzuführen. Wenige Monate später brachen die Unruhen in Palästina aus, in deren Verlauf die englische Polizei massenhaft kommunistische Flugblätter beschlagnahmte und geheime kommunistische Funktionärsversammlungen aushob.

Der brasilianische Vertreter Marques erklärte im Juli 1935 auf dem VII. Weltkongreß: “Das Land eilt im Sturmschritt dem Entscheidungskampf um den Sturz der Regierung …, um die Einsetzung einer nationalrevolutionären Regierung entgegen.”

Ein Vierteljahr später brach in Natal und Recife ein kommunistischer Aufstand aus, der 150 Tote und 400 Verwundete forderte. Als Agenten der “Allianz” wurden Luis Carlos Prestes, der Jude Ewert und der sowjetrussische “Gesandte” in Montevideo, der jüdische ehemalige Fellhändler Minkin, entlarvt.

Und nun zu Frankreich. Dimitroff sagte:

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