Für mich klar der Urteilsspruch des Jahrtausends.
1968 weigerte sich Mr. Daly, seinen bei der First National Bank von Montgomery – Minnesota aufgenommen Kredit zurückzuzahlen. Er begründete: Die Bank hat mir nichts gegeben. Das „Geld“, welches die Bank mir gegeben hat, ist durch nichts gedeckt, es ist Luft. Die Bank hat nichts gegeben, ich muss nichts zurückgeben.
Richter Mahoney folgte dieser einfachen Logik und sprach Mr. Daly von jeglicher Schuld frei.
Wen erstaunt’s? Einige Monate nach dem Urteilsspruch war von dem aufrichtigen Richter eine vergiftete tote Leiche übrig. Selig walte und richte er im Paradies 🙂 🙂 🙂
thom ram voe, November 2013
reblogged from http://wirsindeins.org/2013/11/09/us-gericht-1968-bank-forderung-auf-ruckzahlung-eines-kredits-aus-geld-aus-dem-nichts-unwirksam/
US-Gericht (1968) – Bank-Forderung auf Rückzahlung eines Kredits aus „Geld aus dem Nichts“ unwirksam.
Ein immer noch aketuelles Thema!
Am 08. Mai 1964 nahm Mr. Daly einen Hypothekenkredit von 14.000 Dollar bei der First National Bank von Montgomery – Minnesota auf, die Mitglied der FED von Minneapolis war Beide private Banken sind Teil des Federal Reserve Banking System. Wegen eines Zahlungsrückstands von $ 476,00. hat die Bank versucht, ihr Geld zurück zu bekommen, indem sie Dalys Haus zwangsversteigern ließ. Daly ging mit einer genialen Verteidigung vor Gericht und gewann.
Die Bank könne nicht zwangsvollstrecken, denn es gebe keine Leistung der “kreditgebenden” Bank. Mr. Daly konnte nachweisen, dass der Bankkredit aus “Geld aus dem Nichts” bestand und nur in den Bankbüchern (Buchgeld) existierte. Die Bank hatte ihm weder “echte” Banknoten noch Münzen gegeben, sie hatte sich auch nicht das Kreditgeld von anderen Kunden besorgen müssen. Im Zeugenstand bestätigte der Bankdirektor, dass es gängige Praxis der Banken sei, Kredite gegen Zinsen zu vergeben, die auf NICHTS basierten und nur in Bankbüchern stehen – also aus Buchgeld bestehen.
Der Vorsitzende Richter Mahoney, Credit River Township, Scott County, Minnesota, Vorsitzender bei einem Geschworenengericht, sagte: “Es klingt wie Betrug für mich”, dass es Gewohnheit ist, das Banker durch Kreditvergabe neues Geld (Buchgeld) wie “Geld aus der Luft” herstellen können.
Die Jury befand den Kreditvertrag für nichtig, da er auf Forderungen aus „Geld aus dem Nichts“ bestand. Und für NICHTS gibt es keine Sicherheiten. Mr. Daly hatte von der Bank NICHTS bekommen und musste ihr auch nichts zurückgeben, urteilte Richter Mahony am 7. Dezember 1968.
Mahony: „In den Vereinigten Staaten gibt es kein Gesetz, das Banken das Recht gibt, dies zu tun.“
Kommentar der Constitutional Concepts Foundation:
“Diese Argumentation ist fundiert. Sie wird den Test der Zeit widerstehen. Dies ist das erste Mal, dass diese Frage in den Vereinigten Staaten entschieden wurde. Ich sage voraus, dass diese Entscheidung in die Geschichtsbücher als einer der großen Dokumente der amerikanischen Geschichte eingeht. Es ist ein riesiges Eckpfeiler entwunden aus dem Tempel des Imperialismus und als einer der soliden Grundsteine der Freiheit.“
Jerome Daly hatte es mit Banken, dem Federal Reserve Banking System und den Geldverleihern aufgenommen und gewonnen. Er wurde verpflichtet, über das Urteil zu schweigen. Der Vorsitzende Richter Mahoney starb nur 6 Monate später auf mysteriöse Weise durch Vergiftung in seinem Angler-Boot. Martin V. Mahoney hatte die wichtigste rechtliche Entscheidung getroffen, die jemals in einem Jury-Verfahren entschieden wurde.
ZITATE ZUR AKTE
“Der auf den Grund geht gehorcht sich selbst; Unwissenheit tut was ihr diktiert wird.”
–Thomas Paine, Rechte des Menschen (“Abschluss”)
“Alle Gesetze, die der Verfassung zuwider sind, sind null und nichtig.”
–Marbury v. Madison, 5 U.S. (2 Cranch) 137 (1803)
Bis heute ist die Kreditvergabe mit ” Geld aus dem Nichts” ohne Rechtsgrundlage geblieben, siehe dazu auch http://geldhahn-zu.de/wissen-ist-macht/download-pdf/kein-recht-auf-geldschoepfung.
Stattdessen haften Bürger für Luftgeld der Banken, Politik verordnet soziale Einschnitte, um weiterhin Zins- und Tilgungszahlungen an geldschöpfende Banken zu gewährleisten.
die Adresse lautet:
http://www.constitutionalconcepts.org/creditriver.htm
rechte Maustaste und “mit Bing übersetzen”

Ähnlich und im gleichen Tenor hat bereits 1899 das Reichsgericht in Leipzig geurteilt.
,i>“Reichsgericht zur Entziehung von Elektrizität: Diebstahl an Strom ist nicht möglich (RGSt 32, 165)
Elektrische Energie stellt keine Sache im Sinne des § 242 StGB dar
Ein Diebstahl an Strom ist nicht möglich, da die elektrische Energie keine Sache im Sinne des § 242 StGB darstellt. Dies entschied das Reichsgericht im Jahr 1899. Kostenlose-urteile.de veröffentlicht diese Entscheidung in der Reihe „Urteile, die Rechtsgeschichte geschrieben haben“.
Im zugrunde liegenden Fall zapfte ein Monteur im Jahr 1899 eine städtische Stromleitung an, um somit sein gemietetes Zimmer mit Licht zu versorgen. Das Reichsgericht hatte nunmehr zu entscheiden, ob dieses Verhalten ein Diebstahl im Sinne des § 242 StGB darstellte.
Diebstahl nur an körperlichen Gegenständen möglich
Das Reichsgericht stellte zunächst fest, dass ein Diebstahl nur an körperlichen Gegenständen möglich sei. Die „Sache“ im Sinne des § 242 StGB sei nämlich als eine körperliche Sache zu verstehen. Dies stehe im Übrigen im Einklang mit dem Zivilrecht, wonach nach § 90 BGB als Sachen „nur körperliche Gegenstände“ zählen. Unter einem körperlichen Gegenstand verstand das Reichsgericht wiederum nur Stoffe, die eine raumfüllende Materie besitzen. Dies sei der Körper im physikalischen Sinne.
Wegnahme setzt räumlich-körperliche Beherrschbarkeit der Sache voraus
WERBUNG
Dieses Verständnis habe nach Auffassung des Reichsgerichts den gesetzlichen Merkmalen des Diebstahls entsprochen, wonach eine bewegliche Sache aus dem Gewahrsam eines anderen weggenommen werden muss. Gewahrsam bedeute dabei die tatsächliche Herrschaft eines bestimmten Gegenstands in körperlicher und räumlicher Weise zu besitzen. Die weggenommene Sache müsse daher räumlich beherrschbar, also greifbar sein. Es genüge dagegen nicht, dass eine Wirkung oder Bewegung der Sache durch menschliche Einwirkung in eine Richtung gelenkt wird.
Elektrizität stellt keinen Stoff dar
Das Reichsgericht hatte also darüber zu befinden, ob die Elektrizität eine körperliche Sache darstellt und damit aus dem Gewahrsam eines anderen weggenommen werden kann. Dies verneinte das Gericht. Denn obwohl zur damaligen Zeit die Eigenschaften der Elektrizität noch weitgehend unbekannt waren, wurde der elektrischen Energie die Eigenschaft eines Stoffes abgesprochen. Vielmehr sei sie als Bewegungsform, welche auf Schwingungen beruht, angenommen worden. Aufgrund dessen habe das Gericht dem Strom die Eigenschaft einer selbstständigen Sache, also eines Stoffes, abgesprochen.
Keine Vergleichbarkeit mit Gas
Soweit teilweise eine Vergleichbarkeit mit Gas gezogen wurde, da es wie elektrisches Licht sinnlich wahrnehmbar ist, folgte das Reichsgericht dem nicht. Denn Licht sei nicht identisch mit der lichterzeugenden Substanz, nämlich dem Strom. Insofern sei zwar unter Umständen eine Vergleichbarkeit von Licht und Gas gegeben, aber keine von Strom und Gas. Ebenso sei das Argument, dass die Stärke des elektrischen Stroms messbar und dessen Ableitung möglich ist, für die Annahme einer Körperlichkeit nicht durchschlagend. Denn mess- und leitbar seien auch andere unstoffliche Kräfte, wie Wärme.
Speicherung von elektrischer Energie in Batterien unbeachtlich
WERBUNG
Zwar werde teilweise behauptet, so das Reichsgericht weiter, dass sich die elektrische Energie durch die Speicherung in Batterien in eine Form bringen lässt und dass man diese Batterie dann wegnehmen kann. Man dürfe aber zugleich nicht außer Acht lassen, dass eine Wegnahme des Stroms unabhängig von der Batterie weiterhin nicht möglich ist. Zudem würde dieser Ansatz nicht für den vorliegenden Fall helfen, wo jemand eine elektrische Leitung anzapft, ohne dass eine Speicherung in Batterien stattfindet.
Strom als Arbeitsprodukt
Des Weiteren hielt das Reichsgericht die Argumentation für nicht überzeugend, dass der Strom als menschliches Arbeitsprodukt eine stoffliche Eigenschaft besitzt. Denn die Elektrizität sei eine Naturkraft und kann durch menschliche Tätigkeiten nicht erzeugt oder geschaffen werden. Vielmehr werde sie nur ausgelöst und in einer bestimmten Weise den menschlichen Zwecken nutzbar gemacht. Sie stelle daher kein Produkt durch menschliche Arbeit dar.
Analogieverbot zu Ungunsten eines Angeklagten war zu beachten
Darüber hinaus gab das Reichsgericht zu bedenken, dass eine Anwendung des § 242 StGB auch auf unkörperliche Sachen nicht möglich sei. Denn eine solche Analogie oder entsprechende Anwendung sei nach § 2 Abs. 1 RStGB (neu: Art. 103 Abs. 2 GG) unzulässig gewesen. Nach dieser Vorschrift dürfe eine Lücke im Gesetz nicht durch eine Analogie ausgefüllt werden, um eine Handlung zu bestrafen, die zur Zeit der Tat noch nicht unter Strafe stand. Mit anderen Worten, eine Analogie zu Ungunsten des Angeklagten ist unzulässig. Das Verhalten des Monteurs sei daher nur in den Grenzen der bestehenden Gesetze zu bestrafen gewesen.
Die Entscheidung ist aus dem Jahr 1899 und erscheint im Rahmen der Reihe „Urteile, die Rechtsgeschichte geschrieben haben“.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.09.2013
Quelle: Reichsgericht, ra-online (vt/rb)“
Statt „Strom“ oder „elektrische Energie“ kann hier kongruent das Schein-Geld = „Fiat-Money“ eingesetzt werden. 😉
LikeLike