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Eva Hermann / Wer sein Kind liebt, geht in den Knast.

Die Geschichte ist exemplarisch für die Zustände in der BRD. Desolat ist eine Beschönigung. Die Geschichte ist empörend. Bloss hilft Empörung nicht weiter. 

Nach meinem Erkenntnisstand ist die BRD so gut wie rechtsfreier Raum. Keine Behörde, kein Gericht, keine Polizei kann sich auf gültiges Recht berufen, denn das deutsche Volk hat sich für keine Verfassung entschieden, sondern es unterliegt der Willkür der Verwaltungsstellen der Siegermächte des zweiten Weltkrieges.

Verwaltungsstellen?

Richtig. Bis hinauf zu der Frau Doktor Angela Merkel unterliegen deutsche Amtsstellen keinem vom deutschen Volke bestimmten Recht.

Es gibt heute deutsche Menschen, welche sich in den geschriebenen Gesetzen und eben „Nicht“gesetzen so gut auskennen, dass sie einen Fall wie der unten geschilderte mit den gleichen „Rechts“- Waffen, welche gegen die Menschen eingesetzt werden, lösen können.

Man möge mir verzeihen, wenn ich mit den Begriffen „Recht“, „Verfassung“, „Grundgesetz“, „BRD“, „Deutschland“ nicht vollkommen korrekt umgehe. Ich bin diesbezüglich nicht ganz sattelfest. Ich habe aber zumindest EINES begriffen: Der gewöhnliche Mensch hat nicht die Möglichkeit, sich auf menschliche Grundrechte zu berufen. Und Amtsstellen können nach Belieben tun und lassen, was sie wollen…so lange, bis gewöhnliche deutsche Menschen sich kundig machen, sich zusammenschliessen und Aemter und Richter abblitzen lassen.

thom ram, 23.09.2014

Quelle: http://deutschelobby.com/2014/09/21/wer-sein-kind-liebt-geht-in-den-knast-von-eva-herman/

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Wer sein Kind liebt, geht in den Knast…von Eva Herman

Posted by deutschelobby – 21/09/2014

Frei gedacht

Eva Herman

von Eva Herman

Es fällt nicht leicht, die folgende Geschichte, die sich derzeit mitten in Deutschland abspielt, ohne Emotionen zu schildern. Ich will es dennoch versuchen, damit sich jeder unbeeinflusst seine Meinung bilden kann. In Nordrhein-Westfalen wird in den nächsten Tagen eine Mehrfach-Mutter in Erzwingungshaft genommen. Die Behörden wollen so die Zahlung eines Bußgeldes durchsetzen.

Bußgeld für was?
Der zwölfjährige Sohn wollte nicht am Sexualkundeunterricht teilnehmen. Dass die Frau derzeit einen Säugling stillt, stört das Amt auch nicht: Das Urteil ist gefällt.Elisabeth Thiessen und ihr Mann warten auf das Klingeln. Sie wissen, dass mit den Behörden nicht zu spaßen ist. Sie wissen auch, dass die Beamten die Frau abholen, dass sie die nächste Zeit im Gefängnis, unter Betrügerinnen und Drogenabhängigen, sitzen wird. Und dass der Vater dann zuhause allein ist mit den kleinen Kindern und dem Baby.
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Das „ungeheure Vergehen“ scheint den Staatsbeamten das alles wert zu sein. Gemeinsam mit ihrem Ehemann hatte die Frau ihren Sohn und dessen Intimsphäre zu schützen gesucht: Der Junge hatte die Eltern und die Lehrer seiner Schule in Salzkotten gebeten, dem Sexualkundeunterricht fernbleiben zu dürfen. Der Aufklärungsstoff war ihm einfach zu viel. Die Eltern gaben ihre Erlaubnis, doch weder die Lehrer noch der Rektor zeigten Verständnis. So wurden Staatsanwaltschaft und Gericht eingeschaltet, die zuständigen Richter beharrten auf dem Bußgeld, jetzt geht die Frau in den Knast.

Kinder werden gezwungen,
am Sexualkundeunterricht
teilzunehmen

Die Eltern zahlen aus Prinzip nicht, warum sollten sie auch? Mit dem Sexualkundeunterricht sind sie ja überhaupt nicht einverstanden. Warum lässt man den Jungen nicht einfach fernbleiben, lässt ihn stattdessen beispielsweise Mathe oder Deutsch lernen in den vorgesehenen Unterrichtsstunden? Wen würde das stören? Wer trüge einen Schaden? Wo bleibt die Menschlichkeit? Warum müssen heutzutage alle Kinder schulisch sexualisiert werden? Viele Fragen, keine Antworten.Es ist nicht der erste Fall in Salzkotten. Schon mehrmals wurden Väter oder Mütter eingesperrt, weil sie die Kinder nicht zur Sexaufklärung schickten, jedes Mal trafen sie die Entscheidung aus moralisch-sittlichen Gründen. Bei Zahlung des Bußgeldes würden sie ja in das System einwilligen, das sie in Wahrheit ablehnen. Bis zu sechs Wochen dauerten die Gefängnisaufenthalte der Mütter oder Väter deswegen schon.

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Man muss wissen, dass es sich stets um eine Ermessensfrage der Behörden handelt. Ermessen oder Willkür? Die Beugehaft soll sogar unterbleiben, wenn die Eintreibung des Bußgeldes auf diese Weise nicht erzielt werden kann. In entsprechenden Fällen haben sich Eltern, selbst bei einer Erzwingungshaft über einen Monat hinaus – so auch der Vater des Jungen –, nicht bewegen lassen, das Bußgeld zu zahlen. Auch die Mutter versicherte, dass sie aus besagten Gründen nicht zahlen werde.

Unbeugsamen Eltern
drohen Geldbußen und
gar Erzwingungshaft

Der Fall ist umso pikanter, als Elisabeth Thiessen ihr kleinstes Kind derzeit noch stillt. „Gestillt zu werden ist ein Menschenrecht. Jedes Kind hat ein Recht auf Muttermilch, jede Mutter hat ein Recht, ihr Kind zu stillen.“ Das sind Grundsätze der Weltgesundheitsorganisation (WHO), mit denen sich jede Mutter, jeder Vater, und natürlich auch jeder Richter dieser Welt auseinanderzusetzen hat. Aber Menschenrechte für Kinder spielen offenbar keine Rolle mehr in unserer Gesellschaft.

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Was heißt das im Klartext? Richtig, die Mutter wird abstillen müssen. Wer sich mit dem Thema Muttermilch für die seelische und körperliche Gesundheit der Kinder je beschäftigt hat, der weiß, was diesem Kind verloren geht. Was soll hier eigentlich entschieden, was soll bewiesen werden?Es geschieht also nicht zum ersten Mal, dass Eltern in Nordrhein-Westfalen wegen des Sexualkundeunterrichtsausschlusses ihrer Kinder ins Gefängnis müssen. Mehrfach schon wurden Mütter und auch Väter eingesperrt. Die christlichen Familien, die stets aus Glaubensgründen entschieden, wurden gar wiederholt zur Erzwingungshaft verurteilt, nachdem sie Bußgelder nicht bezahlt hatten. Einige Frauen waren schon zum zweiten Mal im Gefängnis. Zuvor hatte man ihre Ehemänner eingesperrt. Der Begriff Bußgeld erhält hier übrigens eine besondere Bedeutung, denn die Eltern weigern sich ausdrücklich, Buße zu tun für etwas, was ihnen ihr Gewissen doch anders vorgibt.
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Weitere Verfahren stehen noch an, in denen sie mit zusätzlichen Erzwingungshaftverordnungen bedroht werden, denn auch die nach­rückenden Kinder werden von den Eltern nicht zum Sexualkundeunterricht geschickt werden.Dem Staat passt so viel Eigenständigkeit von Eltern nicht. Er greift ein. Er zeigt den Unbeugsamen, wo der Hammer hängt: So wurden die Geldbußen in den letzten Jahren ständig erhöht. In einem Fall stieg die Geldstrafe innerhalb von zwei Jahren von einst 250 Euro auf inzwischen 1000 Euro. Auch die Anzahl der Gefängnistage wächst: Bei einigen Familien, in denen die Mütter bereits mehrfach inhaftiert worden waren, müssen nun wieder die Väter ran; sie kommen aber nicht mehr mit einer Woche Haft aus, sondern in drei Fällen wurden jetzt Erzwingungsstrafen von 20 beziehungsweise 40 Tagen angeordnet!
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Wohlgemerkt: Hier ist nicht etwa die Rede von einem generellen Fernhalten der Kinder von der Schule. Sondern es geht um einzelne Schulstunden, einige Sachkundeunterrichtsstunden, die für das Thema Sexualaufklärung vorgesehen sind.In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (international) ist übrigens unter anderem festgelegt: „Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.“
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Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte legt in Artikel 23 fest: „Die Familie ist die natürliche Kernzelle der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.“ Es gilt vor allem und stets zudem eine besondere Schutzbedürftigkeit für Mütter!Deutschland 2014: Das Kindeswohl scheint unsere Gerichte nicht mehr zu interessieren. Das Wohl der Familie hat ebenso wenig Priorität. Kleine Kinder müssen am Sexualkundeunterricht teilnehmen! Aus! Basta! Und die Allerkleinsten werden vielerorts schon im Kindergarten mit dem berühmten „Sexkoffer“ aufgeklärt: Plüschvagina und Gummi-Penis erklären ihnen spielerisch, wie sie einst selbst überhaupt zustande gekommen sind. Das ist heute! Das ist unsere Gesellschaft! Das ist Deutschland!

Arme Kinder. Arme Zukunft. Armes Deutschland!

Die deutschen Medien berichten so gut wie nicht über diesen Fall.

Sollen wir eigentlich wirklich immer alles hinnehmen? Oder was könnten wir jetzt tun?

Gegen die vorgesehene Erzwingungshaft kann Protest eingelegt werden bei den nachstehenden deutschen Behörden, jeder kann mitmachen:

Polizeistation Salzkotten,

E-Mail: Bezirksdienst.Salzkotten@polizei.nrw.de

Kreispolizeibehörde Paderborn,

E-Mail: Wache.Paderborn@polizei.nrw.de

Staatsanwaltschaft Detmold, z.H. Herrn Achim Walter, Leitender Oberstaatsanwalt,

E-Mail: poststelle@sta-detmold.nrw.de

Amtsgericht Detmold, z.H. Herrn Direktor Michael Wölfinger, E-Mail:

Poststelle@ag-detmold.nrw.de

Justizminister von NRW, z.H. Herrn Justizminister Thomas Kutschaty, E-Mail: poststelle@jm.nrw.de