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Verfassungsgericht / Bestreiten des Holocaust ist keine Straftat mehr

Trotz des Entscheides der Verfassungsrichter schätze ich, dass rechtschaffener Jurist, welcher sich am verfassungsrichterlichen Spruch orientieren will, (immer noch) eine gehörige Portion Mut aufbringen muss. Des weiteren schätze ich, dass Verurteilter und seine Anwälte (immer noch)  mit ungeheurer Zähigkeit kämpfen müssen, damit Willkür in Rechtsspruch gewandelt wird.

Eines steht fest. Mit Leuchtschrift steht es an der Wand geschrieben: Bestreitung, dass ein Genozid stattgefunden habe, ist keine Straftat.

Ich halte fest: Mir ist bewusst, welch Leid 1939ff über Europa einbrach. Ich fühle mit, unbesehen, ob die Leidenden deutsche oder russische oder ukrainische oder englische oder litauische oder französische oder italienische oder österreichische oder polnische oder jüdische Soldaten oder Zivilisten waren. Es geht nicht darum, Leid klein zu reden. Leid ist Leid. Könnte man Leid zählen, so sind es zweifelsfrei Russland und Deutschland, welche obenaufschwingen würden. (Der Plan der Welt“elite“ ging auf. Es war ein Bruderkrieg par excellence. Eine Generation Deutscher und Russen wurde gewaltig zu Ader gelassen.) Es geht nicht darum, ich wiederhole es, irgendeine Volksgemeinschaft geringer, eine andere höher zu achten. Es um Wahrheitsfindung. Bis zum heutigen Tage wird Kriegsschuld und werden Kriegsgräuel aufs Gröbste tendenziös beschrieben; Deutschland sei der Täter gewesen, alle anderen die Opfer. Ich will, dass dies aufhört. Ich will, dass Geschichte so geschrieben steht, wie es die Realitäten vorgegeben haben.

Thom Ram, 08.06.07 (mehr …)