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Schweiz / Masseneinwanderung / Verfassungsbruch / Verarsche

Die Schweiz und die EU: Eine Standortbestimmung

Die Personenfreizügigkeit mit der EU hat der Schweiz eine Masseneinwanderung zuvor nie erreichten Ausmasses beschert.

EU-NO Newsletter vom 2. Februar 2017

Am 9. Februar 2014 haben Volk und Stände die Volksinitiative «Gegen die Masseneinwanderung» angenommen. Deren Bestimmungen sind seither in Artikel 121a in der Bundesverfassung festgehaltene Verpflichtung. Sie lauten:

  • Die Einwanderung in die Schweiz wird wieder von der Schweiz gesteuert.
  • Die Masseneinwanderung wird verhindert, indem der Bund
    • einerseits Einwanderungskontingente mit Höchstzahlen festlegt,
    • andererseits den Vorrang von Schweizerinnen und Schweizern sowie von in der Schweiz rechtmässig wohnhaften Ausländern am Arbeitsmarkt durchsetzt.

Verfassungsbruch

Statt den Verfassungsartikel 121a umzusetzen, hat ein Parteien-Kartell unter Führung von FDP und SP im Parlament einen sog. «Inländervorrang light» verfügt, der keine einzige Bestimmung des Artikels 121a umsetzt. Die Masseneinwanderung in die Schweiz wird folglich ungebremst und unkontrolliert weiter fliessen. Begründet wird dieser Verfassungsbruch und die damit verbundene radikale Missachtung der direkten Demokratie und des Rechtsstaats mit der eigenartigen Forderung: Die Bilateralen müssten gerettet werden.

Falsche Behauptungen

Economiesuisse, Gewerkschaften und das Parteien-Kartell unter Führung von FDP und SP behaupten, der Artikel 121a der Bundesverfassung könne nicht umgesetzt werden, weil sonst das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU aufgehoben würde, womit alle bilateralen Abkommen wegfallen würden.

Politiker wie Philipp Müller (FDP), Ruedi Noser (FDP), Daniel Jositsch (SP), Tim Guldimann (SP), Christophe Darbellay (CVP), Economiesuisse-Präsident Heinz Karrer und Europa-Experte Dieter Freiburghaus haben in unzähligen Foren, Referaten und Interviews behauptet, die Schweizer Industrie hätte dann keinen Zugang mehr zum EU-Markt von fünfhundert Millionen Konsumenten. Tausende Unternehmen würden in den Konkurs getrieben; abertausende Arbeiter und Angestellte würden ihre Stelle verlieren.

All diese Behauptungen sind falsch. Diejenigen, die sie verbreiten, tun dies wider besseres Wissen.

Die Tatsachen

Nur sechs von insgesamt über hundert bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU hängen mit der Personenfreizügigkeit (FZA) zusammen, diejenigen im sog. Paket I der Bilateralen. Diese könnten bei einer Kündigung des FZA tatsächlich wegfallen. Jedoch sichert keines dieser sechs Abkommen der Schweiz den zollfreien Zugang zum EU-Markt. Alle restlichen, weit über hundert bilateralen Abkommen bleiben in Kraft, auch wenn das FZA gekündigt würde.

Der zollfreie Zugang der Schweizer Industrie- und Handelsgesellschaften zum EU-Markt wird nicht durch die Bilateralen I, sondern durch das Freihandelsabkommen Schweiz-EU aus dem Jahr 1972 sichergestellt.

Das Freihandelsabkommen funktioniert für beide Partner einwandfrei. Seitens der EU wird dieses Abkommen mit keinem Wort in Frage gestellt. Es unterliegt keinerlei Guillotine-Klausel. Das gute Funktionieren ist durch von beiden Seiten unterzeichnete WTO-Regeln (Diskriminierungsverbot) solide abgesichert.

Was wird vertuscht?

Es geht Economiesuisse und dem Parteien-Kartell keineswegs um die «Rettung der Bilateralen». Es geht ihnen einzig und allein um den Erhalt der Personenfreizügigkeit. Sie wollen der Schweiz den Zuzug billiger Arbeitskräfte aus der EU um jeden Preis erhalten, um teurere Schweizer, vor allem Über-Fünfzigjährige jederzeit ersetzen zu können. Notwendige Fachkräfte aus dem Ausland wurden immer in unser Land zugelassen – schon bevor die Personenfreizügigkeit in Kraft trat. Heute gilt das Paradox, dass nicht-qualifizierte Arbeitskräfte aus der EU massenhaft einwandern dürfen, während für hochqualifizierte Fachkräfte von ausserhalb der EU viel zu kleine Kontingente festgelegt worden sind.

Insbesondere die grossen Konzerne profitieren enorm davon, dass sie einen unbedingt benötigten zusätzlichen Spezialisten aus einer Schar von zwanzig oder fünfundzwanzig Bewerbern – aus allen Ländern Europas – auswählen können.

Mit jenen, die sie tatsächlich auswählen und anstellen, erzielen diese Konzerne gute Ergebnisse, also zusätzlichen Gewinn, den sie sich selbst in die Taschen stecken. Die anderen, die sie nicht benötigen, überlassen sie dem Staat, also den Steuerzahlern, die für sie aufkommen müssen, also Schulen, Gesundheitsversorgung, Strassen, öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Sicherheit, Gerichtswesen, explosive Kosten der Sozialapparate bezahlen müssen. Die Lasten dafür tragen die Steuerzahler, während die Konzerne die Gewinne aus der für sie äusserst vorteilhaften Stellenbesetzung einstreichen. Um sich diesen gewinnfördernden Automatismus auf lange Zeit zu sichern, verbreiten sie unablässig die Behauptung, «alle» würden von der Masseneinwanderung profitieren. In Wahrheit profitieren diese Befürworter der Masseneinwanderung ganz allein, während die öffentliche Hand, also die Steuerzahler masslos geschröpft werden.

Die übrigen sechs Abkommen der Bilateralen I interessieren die Konzerne und das Parteien-Kartell wenig, denn diese verschaffen vor allem der EU Vorteile. Dies gilt insbesondere für das Landverkehrsabkommen, das mit der viel zu billigen Transitgebühr (300 statt 900 Franken pro Transitfahrt) und der Zulassung der Vierzigtönner einseitig zum Vorteil der EU ausgehandelt worden ist.

Die Linke und die haltlose «Rettungs-Behauptung»

Die politische Linke, SP und Gewerkschaften, nutzen die Masseneinwanderung seit Abschluss des Personenfreizügigkeits-Abkommens konsequent für die Durchsetzung sog. «flankierender Massnahmen». Damit haben sie den freiheitlichen Arbeitsmarkt, früher ein weltweit stechender Trumpf des Wirtschaftsstandorts Schweiz, mit immer neuen Regulierungen immer stärker belastet, also immer engerer staatlicher Kontrolle unterworfen. Es geht ihnen um Macht über die Wirtschaft, nicht um das Wohlergehen der Schweiz. Aus der ihnen übertragenen Kontrolle der Arbeitsmarkts ziehen die Funktionäre der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände alljährlich Millioneneinnahmen – auf Kosten von Steuerzahlern und Wirtschaft.

Kündigung?

Der Volksentscheid gegen die Masseneinwanderung verlangt vom Bundesrat die Neuverhandlung der Personenfreizügigkeit auf der Grundlage der im FZA-Vertrag ausdrücklich enthaltenen Revisionsklausel. Ein solches, absolut vertragskonformes Verlangen hat mit Vertragskündigung oder Vertragsbruch rein gar nichts zu tun.

Ungebremste Fortsetzung der Masseneinwanderung schadet der Schweiz weit mehr als der Wegfall des FZA. Sie beschert uns weiterhin unkontrollierte Einwanderung, eine zubetonierte Schweiz, immer mehr «fremde Chefs» in den Firmen, wachsende Arbeitslosigkeit vor allem von älteren Arbeitnehmern, sinkende Löhne, eine ständig überforderte Infrastruktur, usw, usw.

Würde das FZA gekündigt, würden einige Übergangsprobleme die Schweizer Behörden wohl für kurze Zeit in Anspruch nehmen. Es sind vergleichsweise kleine, in kurzer bis mittlerer Frist behebbare Probleme. Auch die EU wäre – man denke vor allem ans Transitabkommen – an rascher Lösung interessiert.

Fazit

Seit fünf Jahren werden die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit der Drohung, die Schweiz verliere den Zugang zum EU-Markt, falls der Entscheid gegen die Masseneinwanderung umgesetzt werde, systematisch belogen.

Der zollfreie Zugang zum EU-Markt wird durch das Freihandelsabkommen Schweiz-EU und nicht durch die Bilateralen I sichergestellt.

Die wortgetreue Umsetzung von Art. 121a der Bundesverfassung gegen die Masseneinwanderung gefährdet den zollfreien Zugang der Schweizer Wirtschaft zum EU-Markt überhaupt nicht.

Es geht den Gegnern dieser Umsetzung vor allem um den Erhalt des Personenfreizügigkeits-Abkommens, Ursache der unser Land überfordernden Masseneinwanderung. Sie verweigern die Umsetzung des Volksentscheids, weil sie die Personenfreizügigkeit weiterhin egoistisch ausnützen wollen. Deshalb ihr Frontalangriff auf die direkte Demokratie, auf die Bundesverfassung und auf den Rechtsstaat.

Da das Parlament den von Volk und Ständen gutgeheissenen Art. 121a gegen die Masseneinwanderung nicht umsetzt, muss nun das Personenfreizügigkeits-Abkommen gekündigt werden.

 

 

Gestern, 15:30 von admin | 385 Aufrufe

Helvetien – Die Monarchie der Chefbeamten 3

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http://jcx1.com/2013/02/25/helvetien-die-monarchie-der-chefbeamten-2/

Bedeutet Macht automatisch Kompetenz?
PolitikerInnen sind jederzeit austauschbar – das liegt in der Natur des Systems. Oft ist im Volk eine Politmüdigkeit festzustellen, da es von einer Ohnmacht befallen ist, welche ihm die Aussage entlockt, “Die machen ja eh, was sie wollen.” Sollen wir uns einfach zurück lehnen und damit abfinden – wäre das demokratisch korrekt? Sicherlich nicht. In Zeiten erhöhter Komplexität von Regierungsgeschäften und auch politischer Globalisierung (Geopolitik) wird es immer wichtiger, genau hinzuschauen und zu verstehen, was da eigentlich behandelt und beschlossen wird, denn es betrifft uns alle – oft gar über die Landesgrenzen hinaus. So übernimmt die Schweiz bereits heute teilweise, unsinniges EU-Wasserkopf-Recht (she. ‘Gurkenverordnung’) automatisch.

Ein praktisches Beispiel; Im März 2012 kontaktierte ich in einem Offenen Brief sämtliche GemeinderätInnen der Stadt Zürich, sowie sämtliche RegierungsrätInnen des Kantons Zürich mit spezifischen Fragen und Vorschlägen zur sog. ’2000-Watt-Gesellschaft’. Was daraus resultierte, waren – nebst einiger Häme gegenüber dem anfragenden Bürger – ein Umstand der schockieren sollte; Keine einzige, brauchbare Antwort traf ein – auch beinahe ein Jahr später noch nicht, obschon sich einige dieser Gemeinde- und KantonsrätInnen schriftlich äusserten, sie würden die Fragen und Informationen prüfen, um sich anschliessend wieder zu melden. Fehlanzeige nach dem Prinzip “…aus den Augen, aus dem Sinn”. Dabei muss festgestellt werden, dass zahlreiche dieser Miliz-PolitikerInnen über eine sog. ‘höhere’ Berufsausbildung (z.B. Physik, Umweltnaturwissenschaft, Ökologie, Ingenieurtechnik, etc.) verfügen, welche sie doch im Grunde befähigen müsste, eine Beurteilung der eingereichten Fakten vorzunehmen und entsprechende Fragen zu beantworten. Hier ist u.U. das Milizssystem ein Nachteil, da neben dem Beruf das politische Engagement bestenfalls an zweiter Stelle steht. Im vorliegenden Fall ist also keine sichtbare, resp. bewiesene Kompetenz für die Funktion, die sie dem Volk gegenüber zu erfüllen hätten, ersichtlich.

Während erfolgreiche Firmen in ihren Geschäftsleitungen manchmal einen ‘Guru’ vorweisen können, der sämtliche Geschicke für den Erfolg abdeckt und so z.T. über eine Dekade hinaus eine strategische Ausrichtung des Unternehmens (z.B. R&D) prägen kann, ist eine Regierung ein loser Haufen Konfetti unterschiedlichster, persönlicher Couleur, Interessen und Neurosen. Ein privatwirtschaftliches Unternehmen setzt sich aus ausgewählten und eingespielten Teams zusammen um wirtschaftliche Ziele optimal zu erreichen, während sich in der Politik der Eindruck aufdrängt, dass Opportunismus vorherrscht. Diese OpportunistInnen werden wiederum von eigenen und fremden Interessen geleitet und/oder entspringen einer früheren Tätigkeit aus der Privatwirtschaft, resp. haben diese Funktion noch immer, resp. als Milizpolitker eben gleichzeitig inne. Auch hat jeder Schweizer Parlamentarier zwei Lobbyisten-Ausweise zu vergeben, womit die ‘Kunst des Soufflierens’ ins Bundeshaus Einzug hielt. Dies wäre in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen gänzlich undenkbar, wird aber in der Politik ermöglicht; Das ‘Tanzen auf mehreren Hochzeiten’, wie der Volksmund sagen würde.

Woher kommt also die Kompetenz von PolitikerInnen, denen – scheinbar willkürlich – ein politisches Amt innerhalb der Regierung zugeteilt wird, denn sie können es sich in aller Regel eben nicht selbst aussuchen, resp. sich auf eine spezifische, freie Vakanz bewerben? Wenn fachlich promovierte Akademiker in die Regierung ‘berufen’ werden, besteht keine Garantie, dass sie in ihrem Fachgebiet dem Souverän nützlich sein können – so wie ich dies Anhand des Beispiels der Vorsteherin des Eidgenössischen Polizei- und Justizdepartements vorab geschildert habe, da sie noch nicht einmal einen akademischen Grad in Rechtswissenschaften vorweisen kann. Diese ‘Vergewaltigung’ durch ein unpassendes Amt, aber auch fehlender Bezug und nicht vorhandene Sachkompetenz, sind in der Politik leider gang und gäbe. Die Zürcher Stadtpräsidentin beispielsweise ist diplomierte Agrarökonomin (wo ich mich auch schon gefragt habe, ob es nicht besser wäre, sie würde Kartoffeln pflanzen) mit Schwerpunkt auf Umweltthemen und Kunst. Der Polizeivorsteher der Stadt Zürich leitete vorher ein ‘Velobüro’ (und hat aus eigener Erfahrung keine blasse Ahnung von Rechtswissenschaften und Justiz), also bisherige Kompetenzfelder welche diese in ihrer aktuellen Tätigkeit schwerlich gewinnbringend und effizient anwenden können. Zugestanden wird allen in der Regel eine Einarbeitungszeit von 100 Tagen – danach muss der- oder diejenige, die den Exekutiv-Job ‘kassiert’ hat, das erste mal Rechenschaft ablegen – das hat sich medial zwischenzeitlich so etabliert. Wo es in der Privatwirtschaft undenkbar ist, ist die politische Exekutive voll von sog. ‘Quereinsteigern’ auf allen Ebenen. Was macht solche Leute also auf ihren Positionen aus, da sie offensichtlich zuweil von ‘Tuten und Blasen’ wenig bis gar keine Ahnung haben? Da ein Milizsystem genau diese Plattform bietet, gibt es in der Öffentlichkeit auch zu zahlreichen Themen nur Kopfschütteln; Da werden falsche Prioritäten gesetzt, Ressourcen verschlissen, Grabenkämpfe ausgetragen, Steuergelder vernichtet und Kampagnen gefahren – oft auch noch mit Hilfe geneigter ‘Qualitätsmedien’. In der Privatwirtschaft hätte dies unmittelbare Konsequenzen, während dieser desillusionierende Zirkus in der Politik schlicht zur ungehindert fortschreitenden Tagesordnung gehört.

Dabei ist es oft genau das, was wir heute erleben; Wenn beispielsweise die Bundesrätin und Energieministerin am WEF vollmundig ein Energiekonzept Schweiz darstellt, welches von allen Seiten heftigst unter Beschuss (hier oder hier) gerät, muss man davon ausgehen, dass dieses Konzept keinen wirklichen Konsens im Sinne einer Mehrheit darstellt. Kann eine Bundesrätin (und diesmal gar Juristin), welche vorher das Volkswirtschaftsdepartement (neu Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung – WBF) geleitet hat, überhaupt die Zeit und fachliche Qualifikation aufbringen, neu als Vorsteherin des Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), eine einwandfreie Eigenbeurteilung eines solch komplexen Konzeptes nachzuvollziehen, zumal sie in diesem Bereich nur über ‘zugetragene Erfahrung’ verfügen kann? Ist das Prinzip nicht so, dass die ihr unterstellten Ämter – z.B. das Bundesamt für Energie (BFE) und deren Chefbeamten – dieses Konzept im Detail ausarbeiteten und von ihr letztendlich nur noch mit einer Unterschrift abgenickt und dann öffentlich präsentiert werden muss? Unter vorgenannten Begleitumständen könnte die offizielle Politik im Grunde als ‘Muppet-Show’ bezeichnet werden – irreführende Unterhaltung inklusive. Das sind wahrscheinlich die Ursachen für weit verbreitete Politikmüdigkeit im Volk.

Helvetien – Die Monarchie der Chefbeamten 2

uebernommen von   http://jcx1.com/2013/02/25/helvetien-die-monarchie-der-chefbeamten-2/

Wer hat die Macht?
Durch das in der Schweiz praktizierte Milizsystem, wonach öffentliche Aufgaben meist nebenberuflich ausgeübt werden, erhält im Prinzip jeder Bürger die Möglichkeit ein politisches Amt anzustreben. Der Zugang erfolgt z.B. durch die Mitgliedschaft in einer politischen Partei, dann über die Legislative (z.B. als Gemeinde-, National oder Ständerat) in die Exekutive (z.B. als Stadt-, Regierungs- oder Bundesrat) – grob gesagt. Aufgrund des Milizsystems kann man auch ohne Parteizugehörigkeit ein politisches Amt anstreben, doch sind dann die Möglichkeiten unterstützender Allianzen äusserst gering (she. Thomas Minder / ‘Abzocker-Initiative’) und können ein solches Ansinnen zu einer nervenaufreibenden Aufgabe werden lassen.

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Helvetien – die Monarchie der Chefbeamten 1

Helvetien – die Monarchie der Chefbeamten

Gefunden bei:  http://jcx1.com/2013/02/25/helvetien-die-monarchie-der-chefbeamten-2/

Wie funktioniert die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft? Was wird unter Staatskunst verstanden – sind es die Fähigkeiten der öffentlich sichtbaren Volks- und RegierungsvertreterInnen, die wir in demokratischen Wahlen bestimmt haben, diese zu betreiben und war dies schon immer so? Da unsere Regierung Gesetze erlässt, wie auch über das Gewaltmonopol verfügt, wird es immer wichtiger zu verstehen, wie Helvetien funktionierte und funktioniert – teilweise mit Aspekten fernab der öffentlichen Wahrnehmung. Damit möchte ich BürgerInnen zum Denken motivieren. Es ist wichtig eigene Wertvorstellungen und Überzeugungen einzubringen, um am politisch-demokratischen Prozess aktiv, bewusst und verantwortungsvoll zu partizipieren. Es sollte in jedem Fall geprüft werden, was uns an Information vorgelegt wird und worüber wir zu befinden haben, resp. was trotzdem noch – auch ohne unsere demokratische Zustimmung – entschieden oder unserer Wahrnehmung entzogen wird und weshalb. Hinweis: Bitte lesen Sie diesen Artikel unvoreingenommen und überprüfen Sie, die dargelegten Fakten und Hinweise selbst – z.B. anhand des Internets. Entscheiden Sie danach in eigener Kompetenz, was für Sie glaubwürdig ist.

Schweizerische Eidgenossenschaft – Confoederatio Helvetica (CH)
Die Gründung der Schweizerischen Eidgenossenschaft erfolgte gemäss Überlieferung in Jahre 1291 durch den ‘Rütlischwur’ wo sich die drei Kantone Uri, Schwyz und Unterwalden zu einer Gemeinschaft gegen die “bösen Habsburger” zusammenschlossen und der Schweiz ihren heutigen Namen gaben. Der angeblich daraus resultierende Bundesbrief stellt heute die Gründungsurkunde der Schweiz dar, was jedoch erst 1470/1474 erstmals offiziell im ‘Weissen Buch von Sarnen’ erwähnt wurde, wobei der Rütlischwur der Schweiz von 1291 nicht zweifelsfrei dokumentiert ist. Der Bundesbrief ist ebenso nicht datiert und liefert daher ebenfalls keinen Beweis, dass selbigem der Rütlischwur vorausging. Scheinbar wurde die Geschichte um den Nationalfeiertag im Jahre 1891 (she. ‘Spätere Zuschreibungen’) etwas frisiert, resp. passend gemacht. Die Tradition, die daraus heute gepflegt wird, orientiert sich damit an einem überlieferten Mythos, denn die zugrunde liegenden Fakten können, aufgrund fehlender Beweise, nicht als gesichert betrachtet werden. Aber auch ich schätze Brauchtum und Tradition, weshalb ich ausdrücklich darum bitte, diese (meine) Sichtweise als eigentlich unbedeutenden ‘Revisionismus’ der Schweizer Geschichte nur in unterhaltender Weise zu betrachten. Es gab damals halt noch keine Datenbanken, weshalb historische Details kaum je oder bestenfalls nur höchst aufwändig rekonstruiert werden können.

Genau genommen ist die Schweiz eine föderalistische Republik, die über kein Staatsoberhaupt verfügt und keine Hauptstadt hat – so will es die aktuell gültige Bundesverfassung seit 1848. Die Regierung der Schweiz besteht aus sieben Bundesräten, wovon jeder ein Departement (Ministerium) leitet, sowie einem Zweikammern-Parlament (National- und Ständerat). Sämtliche Regierungsbehörden haben ihren Sitz in der verfassungsmässig so deklarierten Bundesstadt Bern. Im jährlichen Turnus – jeweils auf den 1. Januar – wird ein Mitglied des Bundesrates zum Bundespräsidenten bestimmt, das diese Aufgabe zusätzlich, nebst der angestammten Departementsvorsteherschaft, zu bewältigen hat – ausdrücklich ohne dabei als oberster Staatschef zu gelten.

Die Schweiz hat heute politisch ein Milizsystem. Diese Form der Begrifflichkeit wird von der Schweiz exklusiv verwendet und reicht zurück in die Antike nach dem Prinzip ‘Bürger und Soldat’, was somit (‘militia’) einen Hinweis auf eine Form des Kriegswesens liefert. Auch die Nationalflagge – das Schweizerkreuz (Ursprung ‘Griechisches Kreuz’) – liefert mit seiner zugehörigen Heraldik einen Hinweis auf diesen Umstand und die abgebildete Helvetia (ursprünglich ‘Libertas’), mit Schild und Lanze, versinnbildlicht dies gleichermassen. Die Ausdehnung des Milizsystems in den politischen Bereich, erfolgte zur Zeit des Ancien Régime – das war der Zeitraum um die Französische Revolution und der Beginn der Abkehr von den bis dahin herrschenden Monarchien. Das Motto der Französischen Revolution lautete “Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit” und brachte die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechtehervor. In der gleichen Zeit entstand auch die Amerikanische Unabhängigkeitserklärung, wobei z.B. die exakt gleiche Symbolik (allsehendes Auge im Strahlenkranz – auch die Schweizer Nationalhymne liefert einen Hinweis auf diese Symbolik) auf den heutigen Dollarnoten – die seit 1913 (Gründung der FED) ausgegeben werden – zur Anwendung kommt. Hierbei handelt es sich nicht um christliche, sondern ägyptisch-mythologische Symbole, wie sie häufig von der Freimaurerei verwendet werden (WIKIPEDIA liefert hier leider nur einen Hinweis auf die Swastika als “Abform diverser Sonnensymbole”). Die Grundsätze dieser Erklärung basieren auf dem sog. Ausdruck des Willens der Allgemeinheit (Volonté générale), welcher in der Freimaurer-Grossloge ‘Grande Loge Nationale’ (heute ‘Grand Orient de France’ – GOdF) unter Jean-Jacques Rousseau entworfen wurde und sich an der Idee der Gewaltenteilung nachMontesquieu (gilt als Vorläufer der Soziolologie – dem die Lehren Machiavellis gegenüberstanden) orientiert. Hier ist übrigens das Buch “Der Dialog in der Unterwelt” von Maurice Joly – ebenfalls Freimaurer – sehr interessant. Diese Freimaurerloge (GOdF) prägte damals den Begriff des “Allmächtigen Baumeisters aller Welten” und man sprach im Zusammenhang mit der erreichten Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von da an, stolz von “den Bürgern der Freimaurer-Demokratie”, die sich bis heute weltweit als Art einer ‘politischen Religion’ auszubreiten scheint. Als französischer Revolutionsexport wird die Helvetische Republik bezeichnet, welche von 1798 bis 1803 existierte – damals war die ‘Schweiz’ eine Tochterrepublik Frankreichs.

Die heutigen Grenzen der Schweiz wurden am Wiener Kongress der Freimaurer von 1814/15 – im Umfeld eines drohenden Bürgerkriegs im März 1814 – auf Initiative von Zar Alexander I. festgelegt, worauf es nochmals zu einigen Umwälzungen in Europa kam. Am Wiener Kongress bekam die Schweiz den Bundesvertrag von 1815, womit sie eine erste, völkerrechtliche Grundlage erhielt und ihr die Verpflichtung einer immerwährenden, jedoch bewaffneten Neutralität abgenommen wurde. Dies garantierte der Schweiz im Gegenzug die Unabhängigkeit von jedem fremden Einfluss durch die europäischen Grossmächte und letztlich auch den ‘sicheren Hafen’ für Finanzgeschäfte aller Art. Dieser Bundesvertrag, welcher auch die Schlichtung von Streitigkeiten nur durch ein Schiedsgericht des Wiener Kongresses vorsah, wurde 1848 durch die erste Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft abgelöst, womit der bisherige, lose Staatenbund (Kantone) der Schweiz überhaupt erst gesamthaft in den Status eines Bundesstaats erhoben wurde. Diese aktuell angepasste Bundesverfassung (letzte Revision 18. April 1999) ist heute noch in Kraft und bildet die Grundlage des Nationalstaates Schweiz, wie auch die heute gültige, oberste Stufe des Rechtssystems – auch Landesrecht genannt. Die Bundesverfassung beginnt mit der Präambel “Im Namen Gottes des Allmächtigen!”.

Die Freimaurerei wird auch ‘Königliche Kunst’ genannt, woraus der Begriff Staatskunst abgeleitet wird. Früher wie heute waren und sind viele wichtige Persönlichkeiten des politischen, öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens (z.B. hier, hier oder hier) Mitglieder in den zahlreichen Logen rund um den Globus, so verfügt auch die Schweiz über eine ausgeprägte Logenszene. Leider herrscht dort bezüglich aktiven Mitgliedern keine Transparenz und entsprechende Anfragen an Logen werden nie zufriedenstellend oder überhaupt je beantwortet – das entspricht deren ‘Satzungen’, wo man nach den ‘Chatham House-Regeln’ operiert. Aus diesem Grund wird die Freimaurerei meist als ‘Geheimbündelei’ bezeichnet – deshalb wird die Freimaurerei von den Betreibern als ‘Verteidigungstaktik’ notorisch als ‘triviale Philosophie’ dargestellt (she. ‘heiteres Kaffeetrinken’). Jedoch spätestens seit der Französischen Revolution üben die geheimnisvollen Brüder weiterhin und ununterbrochen politischen Einfluss aus – worauf u.a. auch die bemerkenswerten, stetig steigenden Mitgliederzahleneinen Hinweis geben können, wie auch der mittlerweile überall anzutreffende Symbolismus der Freimaurer, der sich oft in Bauten widerspiegelt (u.a. Sonnen-Symbolik an Häusern). Das Leitmotiv “Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit” wird von den Freimaurern bis heute hoch gehalten. Es ist sowohl Wahlspruch der heutigen, französischen Republik, entspricht Artikel #1 von Amnesty International, wie auch humanrights.ch und findet sich sowohl in den Richtlinien der UNO, wie auch letztlich in der Schweiz wieder (“Entwicklungsgeschichte der Schweizerischen Eidgenossenschaft für Schule und Volk” – Seite 240) – also ein durchaus globales Phänomen. Trotz der hier vorliegenden Fakten, bestreitet z.B. der sog. ‘Sekten- und Philosophie-Papst’ der TAMEDIA (Hugo Stamm) diese Tatsachen, was bezüglich seiner Wahrnehmung und Ausrichtung nun generell Fragen aufwirft, deren Beantwortung er bewusst vermeidet.