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2G Zertifikationspflicht ist verfassungswidrig

Das in den letzten Monaten entstandene Juristenkomitee hat am 24. Dezember 2021 eine Deklaration verabschiedet und diese den National- und Ständeratspräsidenten eingeschrieben gesendet. Knapp 150 Rechtsgelehrte bezeichnen darin die 2G-Zertifikatspflicht als verfassungswidrig. Die Deklaration weist knapp und unmissverständlich auf die Versäumnisse und Ungereimtheiten der letzten beiden Jahre hin und entlarvt damit rückblickend die politischen Entscheidungen in Bezug auf die «Corona-Krise» als kapitales Versagen. Das Dokument sollte weite Verbreitung finden

Es eignet sich hervorragend dazu, Mitmenschen zum Mitdenken zu animieren!

Eine bitterstnötige und dringlichste Sache, das. Man darf indes gespannt sein, was die beiden Präsidenten damit machen. Ich denke mir meinen Teil.
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Thom Ram, 30.12.NZ9
Von: Verfassungsfreunde < newsletter@verfassungsfreunde.ch>  
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Liebe Freundinnen und Freunde der Verfassung   Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht Experten sagen, was aus ihrer Sicht zur Bekämpfung des Coronavirus unternommen werden müsse. Politiker verlangen neue Massnahmen gegenüber Ungeimpften und treten die Grundrechte mit Füssen. Bis vor kurzem war von den Juristen in unserem Land eher wenig zu hören – dies hat sich erfreulicherweise im Verlauf der Abstimmungskampagne geändert. In der Zwischenzeit haben sich viele Rechtsgelehrte klar und unmissverständlich positioniert.  Das in den letzten Monaten entstandene Juristenkomitee hat am 24. Dezember eine Deklaration verabschiedet und diese den National- und Ständeratspräsidenten eingeschrieben gesendet. Knapp 150 Rechtsgelehrte bezeichnen darin die 2G-Zertifikatspflicht als verfassungswidrig. Die Deklaration ist eine kritische, faktenbasierte und nüchterne Analyse der Corona-Politik.  Sie weist knapp und unmissverständlich auf die Versäumnisse und Ungereimtheiten der letzten beiden Jahre hin und entlarvt damit rückblickend die politischen Entscheidungen in Bezug auf die «Corona-Kriese» als kapitales Versagen. Das Dokument sollte weite Verbreitung finden. Es eignet sich hervorragend dazu, Mitmenschen zum Mitdenken zu animieren!
Die Juristen appellieren an die vereinigte Bundesversammlung (National- und Ständerat), welche gemäss Art. 169 BV (Oberaufsicht) und Art. 170 BV (Überprüfung der Wirksamkeit) den Bundesrat kontrollieren soll, diesen zur Vernunft zu bringen. National- und Ständerat sollen vom Bundesrat verlangen darzulegen, wie er die «verfassungsmässige Grundordnung wieder herzustellen und der Bundesversammlung nachzuweisen» gedenkt, «welchen epidemiologischen, volks-, privatwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gesamtnutzen seine Massnahmen vom 8. September 2021 (Ausweitung 3G-Zertifikatspflicht) und vom 17. Dezember 2021 (2G-Zertifikatspflicht) für Bund und Kantone bisher gebracht haben».  Wir erwarten sowohl von der Präsidentin des Nationalrats als auch vom Präsidenten des Ständerats, diese Botschaft der Schweizer Juristen ernst zu nehmen. Die vereinigte Bundesversammlung muss sich endlich auf ihre Kernaufgabe besinnen und vom Bundesrat eine umfassende evidenzbasierte Begründung aller Massnahmen verlangen
Referendum zum Transplantationsgesetz braucht Unterstützung! Die zentrale Frage, ob Personen am Lebensende ohne ausdrückliche Zustimmung Organe entnommen werden dürfen, muss zwingend vom Volk und nicht vom Parlament entschieden werden.Es darf nicht sein, dass das Recht auf Unversehrtheit des Körpers vom Betroffenen deklariert werden muss! Art. 10 Abs. 2 der Bundesverfassung garantiert jedem Menschen das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Selbstbestimmung. Dieser Schutz gilt ganz besonders auch in höchst verletzlichen Situationen wie beim Sterbeprozess. Kaum jemand bringt die Argumente zum Referendum zum Transplantationsgesetz besser auf den Punkt als Frau Dr. theol. Ruth Baumann-Hölzle, Geschäftsführerin der Stiftung Dialog Ethik. Es lohnt sich, das aktuelle Video des Formats «Die Verfassungsfreunde im Gespräch» anzuschauen.
Beim Transplantationsgesetz erfolgt somit der gleiche Paradigmenwechsel wie beim Covid-19-Gesetz. Erst unter der Voraussetzung der Impfung oder eines negativen Tests erhält der Einzelne Zugang zum sozialen Leben und erst unter der Bedingung der ausdrücklichen Erklärung meines Widerspruchs werden mir nach meinem Tod keine Organe entnommen. Das heisst in der Konsequenz: Grundrechte gelten nicht mehr bedingungslos. Damit zeichnet sich wie bei den Pandemiemassnahmen beim staatlichen Handeln der Paradigmenwechsel «Nutzen vor Würde» ab, den es zu verhindern gilt. Überzeugen Sie sich selbst und schauen Sie in unserer Bundesverfassung nach. Sie werden sehen, dass darin die Menschenwürde ein zentraler und unverhandelbarer Punkt ist. Er findet sich in Art. 7 BV als erster Grundsatz im Kapitel «Grundrechte» («Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen»).  Haben Sie das Referendum zum Transplantationsgesetz schon unterschrieben? Bis zum 20. Januar müssen über 60.000 Unterschriften beim Komitee eingegangen sein und aktuell liegen erst gut 33.000 Unterschriften vor. Werden auch Sie aktiv und sammeln Sie in der nächsten Zeit einige Unterschriften zur Unterstützung des Referendums.
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Welche Rolle spielt der Journalismus in der «Corona-Krise»?   Bald stimmen wir darüber ab, ob wir mit zusätzlichen staatlichen Subventionen die grossen Schweizer Medienkonzerne füttern wollen, obwohl sie satte Gewinne schreiben. Bundesrätin Simonetta Sommaruga und der Präsident des Verlegerverbands, Pietro Supino, behaupten, das viele Steuergeld komme vor allem den Kleinverlagen zugute. Aber stimmt dieses zentrale Argument der Befürworter überhaupt?
Am 2. Dezember sagte Bunderätin Sommaruga anlässlich ihres Auftakts zur Abstimmungskampagne für das Massnahmenpaket im «Echo der Zeit» von Radio SRF: «Diese Vorlage machen wir in erster Linie für die kleinen und mittleren Verlage.» Was ist von dieser Aussage zu halten? Sind die kleinen und mittleren Verlage wirklich die Gewinner des neuen Medien-Subventionsgesetzes?
Gemäss der Website von «Medien-Massnahmenpakte-Nein» sind dies, wie die obenstehende Darstellung unmissverständlich aufzeigt, im besten Fall «Halbwahrheiten». In einer Hinsicht muss dem Bundesrat im Kontext der letzten Abstimmungen konsistentes Verhalten attestiert werden: Er betreibt konstant Desinformation.  Macht hat, wer den Journalismus beherrscht. Die Antwort auf die Frage, weshalb der Journalismus bei sensiblen Themen insbesondere in den grossen Verlagen Auflösungserscheinungen zeigt und einseitig ist, dürfte komplexer sein, als viele von uns annehmen. Die Behauptung von Journalisten, dass sich alles um Klickzahlen dreht und damit reisserische Berichterstattung gefördert wird, greift vermutlich deutlich zu kurz. Die gelegentlich in der massnahmenkritischen Bewegung geäusserte Meinung, dass viele Journalisten «bezahlt / gekauft» sind, dürfte ebenfalls falsch sein.  «Macht hat heute, wer Wirklichkeit und Begriffe definieren kann, mit denen wir Wirklichkeit beschreiben.» Prof. Michael Meyen», der seit 2002 eine Professur für Allgemeine und Systematische Kommunikationswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität in München innehat und vorher lange selbst als Journalist tätig war, analysiert die Ursachen der journalistischen Fehlleistungen messerscharf. Auf dem Kanal «Wissen ist relevant» findet sich ein ausgezeichneter Vortrag zum Thema – ein interessantes Programm für verregnete Tage.  
Wir wünschen allen ein gutes und erholsames Ausklingen aus dem Jahr 2021! Starten wir gemeinsam schwungvoll und voller positiver Energie ins neue Jahr 2022!   Der Vorstand der Freunde der Verfassung  
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4 Kommentare

  1. latexdoctor sagt:

    Ob Schweiz oder Österreich die Verfassung ist nur ein Papier, wenn es um Geld geht, am besten ist das in Dummland zu sehen, dort gibt es nur ein Grundgesetz, doch das hat nicht mal den Wert der Tinte EINER Seite

    Gesetze sind da um gebrochen zu werden und nur die welche diese „Kunst“ beherrschen werden zugelassen um Entscheidungen zu treffen, alle anderen sind nur „Pöbel“ und ein Pöbel hat auch in Massen keinerlei benennenswerten Wert, die Worte und Wünsche des Pöbel noch weniger.

    Will der Pöbel ein Mitsprachrecht, so muss er sich dies verdienen entweder durch das erlernen der „höchsten (diabolischen) Künste“ oder er nimmt sich dieses ganz nach den Lehren von Darwin

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  2. palina sagt:

    den Vortrag über die Medien Matrix kann ich nur empfehlen.

    Mein Spruch war immer – Gesetze sind dazu da, um umgangen zu werden.
    Doch übertreiben diese Obrigen inzwischen gehörig.
    Weil eingesackt von der Davos Klicke und anderen.

    Also raus auf die Strasse.
    Und noch andere Dinge tun, die Sand ins Getriebe streuen.
    Jeder wie er kann.

    Gefällt 3 Personen

  3. Kraeuterhexe sagt:

    Ich beziehe mich auf Nachfolgendes:

    Damit zeichnet sich wie bei den Pandemiemassnahmen beim staatlichen Handeln
    der Paradigmenwechsel «Nutzen vor Würde» ab, den es zu verhindern gilt.
    Überzeugen Sie sich selbst und schauen Sie in unserer Bundesverfassung nach.
    Sie werden sehen, dass darin die Menschenwürde ein zentraler und unverhandelbarer
    Punkt ist. Er findet sich in Art. 7 BV als erster Grundsatz im Kapitel «Grundrechte» (
    «Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen»).

    Ja, so erklären sie es, „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ im Deutschen
    Grundgesetz. HAHAHAHAHA! Aber nur wenn es sich auch um Menschen handelt.
    Die meisten Menschen sind jedoch Personen und mit ihrer Geburtsurkunde
    „Eigentum“ des Vatikans und damit Sklaven der Weisen von Zion.

    Die Menschenwürde ist eine Lachnummer. Wieso wird sie denn dann so
    mit Füßen getreten in Sachen Medizin und Impferei von der angeblichen
    „Demokratischen Republik“?
    Hatten wir das nicht schonmal? Eine „Deutsche Demokratische Republik“,
    unter deren Begriff man alles mögliche stopfen konnte, je nachdem, wie es
    dem Totalitär-Staats-Konstrukt beliebt? Wir haben weder eine Demokratie
    noch eine Republik noch einen Rechtsstaat.

    Und jetzt erst recht! Nach einer Impfung, wird die DNA einer „Person“
    entsprechend so verändert, dass diese nun transhuman und patentiert ist
    und den Patentinhabern gehört. Man kann mit diesen Gestalten verfahren,
    wie es den Patentinhabern beliebt.

    Der Supreme Court in den USA hatte dies bereits 2013 beschlossen.
    Siehe: https://www.supremecourt.gov/opinions/12pdf/12-398_1b7d.pdf

    In deren „Opinion“, also nach deren Ansicht, kam man zu dem o.g.
    Ergebnis und entschied.

    Also nochmals: Die Menschenwürde kann zwar „geachtet und geschützt“ werden,
    jedoch „nur soweit es möglich ist“. Wo bleibt die Unantastbarkeit in dieser Erklärung?
    Und dann aber nur wenn es sich auch um „Menschen“, also göttliche Geschöpfe
    handelt.
    Und genau das ist der Punkt! Diese Menschen sollen „ausrottet“ werden,
    so daß es nur noch patentierte transhumane Gestalten gibt, die den Auserwählten
    dienlich sind. Denn dann braucht es auch keine Menschenwürde mehr.

    Vergleiche Mensch – Person – Transhumanes ….? Was? Gestalt? Roboter?

    Ergo: Solange wir darum kämpfen und es möglich machen, uns als Göttliche
    Schöpfungen zu erhalten und zu leben, sind wir Menschen von jenen
    „Patentinhabern“ unantastbar – zumindest unsere Seelen. Den Körper können
    sie sich immer noch mit Gewalt holen, solange wir, die Menschen, uns nicht wehren
    und nicht um die Göttliche Hilfe dabei bitten.

    Gefällt 2 Personen

  4. Bettina März sagt:

    Kräuterhexe 05.03

    Wichtiger Hinweis von Dir.

    Wenn das Supreme Court es 2013 so beschlossen hat, wieso hat es(dieses Gesetz) Donnie Trampel nicht revidiert, bzw. geändert?

    Hust: ist alles determiniert?
    Hust; gehört er dazu?
    Hust: ist alles so gewollt?
    Hust: kommen die weit häts?
    Hust: wer, wie, was, wieso, wer, weshalb, warum? wer nicht fragt, bleibt dumm

    Danke

    Gefällt 1 Person

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