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„Es war vollkommen in Ordnung, die Juden umgebracht zu haben, denn Deutschland hatte das Recht dazu.”

Ich frage! Hat irgend ein Geschichtsrevisionist jemals gesagt das, was im Titel zu lesen ist? Jemals? Auch nur ein einziges Mal? Ich selber, habe ich jemals solch menschenverachtenden Unsinn  gesagt oder geschrieben? Grosse Forscher und Denker wie  Haverbeck oder  Mahler oder Schaefer, welche von deutschen you Risten verknastet wurden, haben sie sich jemals dahingehend, auch nur andeutungsweise dahingehend  geäussert? Haben sie nicht. Never. Nie. Ne jamais. Tidak pernah.

Gesetzt, ich wäre Richter, ich würde einen Menschen, der sagt oder schreibt, was im Titel zu lesen ist, der krassen Menschenverachtung bezichtigen und bestrafen. Merke indes an…Wäre ich Richter. Als der, der ich bin, sehe ich mich nicht befugt, anderen Menschen bestrafen zu dürfen.

Die Rechtslage (sogar im Vasallengebilde, in der Firma BRD) ist eindeutig und unten aufgeführt nachzuvollziehen. Wer Titelschrift  äussern würde, der beschritte damit einen Weg unglaublich tiefer Ignoranz und Finsternis.  Er würde sich blossstellen als Menschenverächter, und ihn aus dem Verkehr zu ziehen, das würde der Menschengemeinschaft Erleichterung verschaffen.

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Indes hat kein einziger Geschichtsrevisionist (auch ich Kleinfisch) nie, never, ne jamais bestritten, dass Juden im dritten Reich verfolgt und in Lager verschleppt wurden. Dass gleichzeitig die NS Führung alles unternahm, um Juden den Weg nach dem heutigen Israel zu ebnen, ist Fact, wird in der offiziellen Geschichtsschreibung indes totgeschwiegen.

Dass deutsche Konzentrationslager keine Menschenvernichtungseinrichtungen waren, sondern Arbeitslager, na, erzähle das mal einem Richter in DACH. Der hört nicht mal hin. Dabei ist es belegt. x fach belegt ist es.  Ein Hinweis hier nur: Das IKRK hatte während der „verfluchten“ Nazi-Zeit freien Zugang zu den Lagern. In den exakten IKRK Protokollen ist von Mord an Insassen nichts zu finden. Die IKRK Leute beobachteten kritisch. Unter dem Strich lautete ihre Beurteilung: Die Insassen werden in gutem Sinne menschlich behandelt.

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Dass Verfolgung und Verschleppung Angehöriger einer Minderheit furchtbar ist, dass Freiheitsentzug furchtbar ist – welcher ehrliche Geschichtsrevisionist hat das jemals bestritten? Habe ich Kleinfisch es jemals bestritten? Kommt Gestapo und zack, du bist nicht zuhause, sondern per Viehwagen in ein Lager verschleppt. Ist das lustig? Nein, das ist nicht lustig. Hat jemals eine Frau Haverbeck oder irgend ein anderer Revisionist, hoch ehrenwerter Franzose Rassinier zum Beispiel, jemals solch menschenverachtenden Unsinn verzapft, wonach Inhaftierung und Verschleppung in Lager lustig sei? Oder etwa ich Kleinfisch? Es war und ist furchtbar. Es geht so vor sich. Du gehst pennen. Um dreie kracht die Türe und alles ist plötzlich sehr ganz anders.

Indes.

Wie nur kann es kommen, dass bei einem jeden einzelnen Gerichtsfall, da es um die Frage geht, ob die Deutschen damals Juden vergast haben, Unterlagen der Verteidigung des Angeklagten schon gar nicht erst zugelassen werden? Wie nur kann es dazu kommen, dass ein deutscher Richter, den Namen habe ich nicht auf dem Schirm, gottseidank habe ich ihn nicht auf dem Schirm, wer wollte sich den Namen eines „Menschen“, der auf dem falschen Stuhl sitzt merken, also wie kann es dazu kommen, dass einer, der deutsch spricht und wohl deutsche Eltern hat (hat er?) sagt: „Es ist völlig unerheblich, ob Vergasung stattgefunden hat oder nicht. Tatsache ist, dass es strafbar ist, wenn man diese offenkundige Tatsache in Abrede stellt.“ Punkt.

Hat das noch entferntestens etwas mit Gerichtsbarkeit zu tun?

Ich komme auf den Punkt.

Der Punkt lautet:

Die Beweislast wurde umgedreht. Sie wurde umgedreht, verhöhnend grundsätzlich wahres schlichtes Recht.

Ist heute einer mittels paar a Graf 130 angeklagt, so muss nicht bewiesen werden, dass er eine Straftat begangen hat. Er muss beweisen, dass er keine Straftat begangen habe. Dies ist die Perversion in schöner reiner Form.

Konkret:

Hans steht vor Gericht, weil er gesagt hat, dass Peter damals vor einem Jahr keinen! Apfel gestohlen habe, indes die von Jadi gegen Hans erhobene Anklage darauf lautet, Peter damals habe einen Apfel gestohlen, und Hans achte das daraus erwachsene Leid des bestohlenen Apfelbesitzers Jadi zu gering.

Müsste das eigentlich eine Weile auf die Startseite setzen. Zeigt es nicht die oberverquerverrückte Verdrehtheit, biblisch prophezeit? Es geht nicht um Wahrheitsfindung. Es geht darum, ob Hans angeblich, nicht bewiesenermassen erlittenes Leid von Jadi nicht hoch genug achte. Geht es verrückter? Sind die Richter komplett verstrahlt oder versaut oder erpresst oder bestochen oder alles zusammen?

Also konkret. Preisfrage.

Was nun ist die Aufgabe des Gerichtes?

Das Gericht ist verpflichtet, sämtliche erreichbare Daten über den angeblichen Apfelklau von damals zu suchen und zu sichten und auf Grund dieser Daten ein Urteil zu fällen.

Richtig oder richtig?

Und was machen DACH Gerichte?

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Werde vom Krazzi unterbrochen. Der Volkslehrer sei von riech tern in Dachau zu 10400 Busse verurteilt worden. Wegen welchen Aussagen, das ist mir noch nicht auf dem Schirm, doch leicht zu erahnen, hier erst ma erwähn ich nur. Dachte immer, der Nikolai äussere in sehr kluger Weise sich so, dass er von den stinkenden Häschern nicht gefasst werden könne, da sogar denen kein paar a Graf nahe genug des von ihnen anzuprangernden Vergehens  wäre. Nö. Heute ist es, so meine ich, so weit, dass du in den Knast kommst, weil du auf dem Bahnhofplatz „oh du Fröhliche“ singst, da Volksverhetzend.

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Was machen DACH Gerichte heute? Wenn es um die Frage geht, ob damals Äpfel geklaut worden sind oder nicht? Die Gerichte lassen Beweisführungen, welche schlüssig zeigen, dass es keinen Äpfelklau damals gab, schlicht einfach gar nicht zu.

Ich bin mir bewusst, ich mich DACHler alleine diese wenigen Sätze Schweizerknast kosten können. Denn auch in der Schweiz es you Stitz gibt, auch weibliche you Stit Zianten, welche vom Weltgeschehen nur über Schulwissen verfügen, welche offensichtlich null nichts wissen wollen davon, was in Wirklichkeit vonstatten ging. Die sagen dann locker hocker, vom malochenden Bürger dafür hochbezahlt: „So und so viel Kohl oder Knast.“ Aus meiner Sicht sind sie ignorant, oder aber erpresst oder/und bestochen.

Wie kommt man als Normalo solch riech ter lich er Kreatur bei? Mittels Einsprachen? Oben hocken Ebensolche. Keine Chance, hast du nicht ein paar Hunderttausend oder Millionen gar, um deren Urteil bis in oberster Instanz anzufechten…um auch dortens voraussichtlich zu verlieren…hauen dich solch you stiziable Vollstrecker der Ideen derer, welche Kinder foltern und fressen in die Pfanne.

Hä? Kinder foltern und fressen? Frau Richterin ist entsetzt und gar empört? Ja, Frau riech ter In.  Ihre von Ihnen wohl kaum erkannten Einflüsterer/Sponsoren/Erpresser, sie foltern und fressen Kinder. Jährlich verschwinden offiziell registriert weltweit eine Million Kinder. Die Dunkelziffer schätze ich auf zwei Millionen, da Kinder unter dem Radar gezüchtet werden, da Kinder von Heimen verkauft werden, da Kinder von der Strasse weg geraubt werden, ohne dass mittellose Eltern es vermöchten, Anzeige zu erstatten. Es verschwinden pro Jahr drei Millionen Kinder. Sie werden psychisch und physisch gefoltert, um letztlich entsorgt ermordet zu werden. Ob ihre Körper danach gefressen oder nicht gefressen werden, das ist für die Kinder nicht wichtig, wenn sie aber gefressen werden, lässt das Rückschlüsse über die Charaktereigenschaften der Vampire ziehen. Sehe ich das richtig?

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Anlass für meine Rede ist die folgende Zuschrift.

Thom Ram, 11.12.07

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Gesendet: Samstag, 08. Juni 2019 um 14:04 Uhr

Wir sollten auch fair sein und nicht die Schweine für die schweinischen Zustände im Schweinestall verantwortlich machen, sondern ihren Halter.

Eine erfreuliche Erkenntnis, dass wir Deutsche fairerweise nicht mehr als doofe Michel beschimpft werden sollten.
Uns muss bewusst gemacht werden, wer unsere Schweinehalter sind:
Die Globalsemiten, früher Geldjuden genannt. Merkel-Kazmierczak ist eine der ihren.
Am 08.06.2019 um 08:39 schrieb Manfred Stricker:

Die Deutschen ganz allgemein sind so weich geschlagen worden, daß die Richter weiter richten wie bis jetzt.

ms

Début du message réexpédié :
De: FloraDieFledermaus
   Den Deutschen wurde das Irresein so gründlich und nachhaltig induziert, über 3 Generationen hinweg, dass sie sich heute in einer geistigen Verfassung befinden in der es ihnen nicht mehr möglich ist ihre Lage zu erkennen. Ihre „Verhausschweinung“ (Konrad Lorenz)  hat einen Grad erreicht, in dem die Desorientierung zum Normalfall bei allen Bürgern geworden ist. Dieser Prozeß der Verblödung konnte von den Opfern nicht als solcher erkannt werden weil er von Profis über Jahrzehnte hinweg konsequent und klandestin durchgeführt wurde. Nur am Ergebnis ist für Außenstehende mit Entsetzen festzustellen, was man aus diesem Volk gemacht hat, das einst die kulturelle Spitze der Völker Europas darstellte. Die psychische Vernichtung der Deutschen war verheerender als die Bombenteppiche des 2.WK…
    Weil die Desorientierung der Deutschen auf allen Gebieten des Lebens, und besonders bei der Beurteilung ihrer staatsrechtlichen Lage, derart umfassend ist – sie wähnen sich in einer Demokratie und in einem Rechtsstaat zu leben – stehen sie hilflos der Realität gegenüber. Und die Realität ist seit der Zerschlagung ihrer letzten legitimen Regierung am 23. Mai 1945 und der Zerschlagung aller Verwaltungsorgane ihres Reiches durch die Siegermächte des 2.WK., dass sie unter der Fremdherrschaft ihrer Todfeinde leben. Todfeinde die sich den Abschaum des Deutschen Volkes als ihre Verwalter des Besatzungsgebietes geholt haben um die Völkerrechtsverbrechen am Deutschen Volk, die nun nach 1945 durchgeführt wurden, nämlich die  totale Entmündigung eines 80-Millionen Volkes unter Fremdherrschaft – sie bezeichneten es selbst als Fortsetzung des Krieges mit anderen Mitteln –  durchführen zu können. Und zwar ohne dass ihre Opfer merken, wer da was mit ihnen macht.  Sie wurden derart verblödet, dass ihnen nicht bewußt werden konnte, dass es unter Fremdherrschaft, die auch noch einen verdeckten Vernichtungskrieg gegen sie durchführt (Morgenthau, Nizer, Kaufmann usw.), ein Absurdum wäre, wenn diese Todfeinde und ihre handverlesene deutsche Kollaboration, wenn die ihnen auch nur ansatzweise demokratische und rechtstaatliche Verhältnisse zugestehen würden. Die Besatzer, ob damals in der DDR oder heute in der BRD, wären ja irre gewesen wenn sie ihre Opfer hätten selbst demokratisch und frei entscheiden lassen ob sie immer weiter Opfer bleiben wollen oder nicht. Ob sie immer weiter besetzt bleiben wollen und immer weiter „befreit“ werden wollen.
   Der Grad der Verhausschweinung der Deutschen ist längst bei ihnen endemisch geworden und macht es ihnen nun unmöglich über den Schweinehalter herzufallen und die Stalltür mit Gewalt aufzubrechen und in die Freiheit zu entkommen. (Sie hatten das einmal zu Beginn ihrer „Domestizierung“ versucht, was für sie in einem furchtbaren Blutbad endete).  Das Zuchtziel wurde also nun, im zweiten Anlauf, nach 3 Generationen voll erreicht.
   Sie wundern sich nur, dass der Schweinehalter sie wie Schweine behandelt und ihnen nicht Rechte zugesteht die eigentlich allen (freien) Lebewesen zustehen – nämlich artgerecht als Schweine behandelt zu werden. (Nach Recht und Gesetz, eben nach dem Völkerrecht wenn sie uns als Menschen betrachten würden, was sie nachweislich ja nicht tun).
Für Deutsche wird es nie wieder Rechtstaatlichkeit oder Selbstbestimmung bis zum Abschluß ihrer Umvolkung (Vernegerung) geben. Ihre Peiniger wären mit dem Klammersack gepudert wenn sie das zuließen, und das sind sie nachweislich nicht! Den Fehler den sie nach ihrem ersten Schlachtfest an uns (1914-1918) machten, den wiederholen sie mit hundertprozentiger Sicherheit nicht wieder – möchte ich den Herren Stricker, Hingerl und Franz zu bedenken geben.
Wir sollten auch fair sein und nicht die Schweine für die schweinischen Zustände im Schweinestall verantwortlich machen, sondern ihren Halter.
klein.jpg
Von:
Gesendet: Samstag, 8. Juni 2019 01:50
Betreff: Fwd: Verfassungsgericht: Holocaust-Bestreitung ist keine Straftat mehr (2)
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De: 
Objet: Verfassungsgericht: Holocaust-Bestreitung ist keine Straftat mehr
Date: 8 juin 2019 à 01:21:47 UTC+2
À:
Cc: 
BCC-Patrioten
Das Urteil ist über ein Jahr alt!
Und Frau Haverbeck ist immer noch in Haft.
Und viele Hunderte ebenfalls.
Auch Patriotismus kann nicht mehr verboten werden!
Veröffentlicht vor 1 Jahr
am 20. Mai 2018
ZITAT
Es wird abzuwarten bleiben, ob die höchste Rechtsprechung eine Änderung der Verfolgungspraxis in der BRD nach sich ziehen wird. Wohl kaum. Es gibt in der BRD keine Rechtsstaatlichkeit in diesem Sinne mehr. Das Bundesverfassungsgericht kann urteilen, was es will, die Politik ignoriert die Entscheidungen, wenn nicht genehm. Nach dem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag, hätte dieser nie in dieser Form ratifiziert werden dürfen (Abschaffung des deutschen Staatsvolkes). Dennoch ist es geschehen.
Die Richter wie Höchstrichter zappeln an den Fäden der Politik. “Bei ihrer Ernennung [Verfassungsrichter] hängen die Richter am Tropf der Politik.” (Welt, 26.02.2010, S. 2) Selbst der System-Spiegel bekräftigte diese Rechts-Verwahrlosung schon vor Jahren: “Der Staat – und mit ihm sein Eigentum – gilt als Eigentum der Parteien. Sie beherrschen Fernsehen und Rundfunk. Gerichte und öffentliche Versorgungseinrichtungen sehen sie als ihre Beute.” (Der Spiegel 26/1992, S. 23)
Erst wenn die Verfassungsrichter ausgeschieden sind, wagen sie sich hin- und wieder, gegen die Verfolgungspraxis zu opponieren, wie zum Beispiel Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem und Prof. Dr. Winfried Hassemer. Diesen Mut aber bringen sie niemals während ihrer Amtszeit auf. Vor diesem Hintergrund kann man die hier analysierte Entscheidung des BVerfG zum 130-er geradezu revolutionär nennen. Doch der federführende Richter dieses Entscheids, Hans-Jürgen Papier, scheidet jetzt aus. Papier wagte bisweilen etwas Mut für die Menschenrechte zu zeigen. Das dürfte jetzt ganz vorbei sein.
Man kann sagen, dass nach dieser Definition des Paragraphen 130 StGB durch das BVerfG alle inhaftierten Revisionisten und Freiheitskämpfer unschuldig weggesperrt wurden bzw. werden:
Tausende Deutsche wurden verfassungswidrig verurteilt und inhaftiert wegen § 130! Entsprechende Verfassungsgerichtsurteile müssen revidiert, aufgehoben werden wie das entsprechende Gesetz überhaupt. Tausende Verurteilte müssen rehabilitiert werden, sogar entschädigt. Inhaftierte freigelassen. Das Rehabilitieren der von der DDR-Diktatur Verurteilten hatte man ja gern und schnell gemacht Anfang der Neunziger. Da konnte man ja verdeutlichen, wie böse die Kommunisten waren und wie freiheitlich-demokratisch man selber ist. Und nun? Geht’s jetzt auch so schnell? Oder ist’s nicht doch furchtbar peinlich, von anderen gesagt zu bekommen, was Freiheit, Recht und Menschenwürde bedeuten im wahren Leben?

Verfassungsgericht: Holocaust-Bestreitung ist keine Straftat mehr

Veröffentlicht vor 1 Jahr
am 20. Mai 2018

Als Anfang November 2009 die Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung zum Volksverhetzungsparagraphen (130 StGB) erging (-1 BvR 2150/08), schien sich für uns der Kreis des Unrechts in der BRD auf höchster Rechtsebene geschlossen zu haben. Wir berichteten entsprechend.

Der ehemalige Spiegel-Redakteur Heinz Höhne gab schon vor mehr als zehn Jahren eine Antwort auf die Frage, was wohl von den Erzählungen über die “religiösen Holocaust-Vorstellungen” und vom offenkundigen “Bild der faschistischen Schreckensherrschaft” ohne den straf-rechtlichen Schutz der “Denkverbote” übrig bleiben würde. Hier seine Antwort:

“Wenn aber Historiker mit ihren Forschungen diese manichäischen (religiösen) Vorstellungen von Gut und Böse ankratzten, gerieten sie leicht auf ein Minenfeld der Tabus und Denkverbote, wo eine bizarre Koalition von Volkspädagogen, selbsternannten »Oberrichtern über Geschichte« und Tugendbolden der political correctness mißtrauisch über ihre Art der historischen Wahrheit wacht. Sie treibt der bohrende Verdacht um, daß bei der bekannten Revisionslust der professionellen Historiographie schließlich kaum noch etwas übrigbleiben werde von dem einst so geschlossenen Bild der faschistischen Schreckensherrschaft.”

Heinz Höhne, Gebt mir vier Jahre Zeit
Ullstein, Berlin-Frankfurt 1996. S. 8

Wir stützten uns auf die Berichterstattung in den Medien, wonach die höchste Instanz der BRD-Verfassungsordnung bestätigte, dass in der BRD Sonderrechte für und gegen bestimmte Gruppen zur Anwendung kommen. Eine Unglaublichkeit, denn das internationale Menschenrecht verbietet Derartiges.

Es war der unvergessene Jürgen Rieger, der diese Menschenrechtswidrigkeit vor das Verfassungsgericht brachte. Nur wenige Tage nach seinem Tod wurde der Entscheid verkündet, mit einem verheerenden Wortlaut für uns Freiheitliche. Die Systemmedien bezogen sich auf den Passus, dass das System tatsächlich Sondergesetze anwendet. Klipp und klar liest man, dass “§ 130 Abs. 4 StGB auch als Sondergesetz mit Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 und 2 GG) angesichts des allgemeinen Kategorien entziehenden Unrechts und des Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht hat, vereinbar ist.”

Dieser Teil des BVerfG-Entscheids klingt eindeutig. Die menschenverachtende Verfolgungsmaschinerie schien sich tatsächlich auf Paragraph 130 StGB berufen zu dürfen. Wir vom NJ hatten immer moniert, dass im Zusammenhang mit der Bestreitung von Gaskammern und dem Umfang von “jüdischen Opfern” die Anwendung des 130-er von den damit befassten Gerichten willkürlich gegen seinen Inhalt ausgelegt wird.

Wer “jüdische Opfer” während der NS-Zeit grundsätzlich nicht bestreitet, sondern nur den allgemein genannten Umfang in Abrede stellt, sowie die “Tatwaffe Gaskammern” bestreitet, der durfte unserer Meinung nach nie nach § 130 StGB vor Gericht gestellt werden. Dieser Paragraph schreibt weder eine Mindestopferzahl vor, an die man glauben muss, noch wird eine spezifische Tatwaffe genannt, die man nennen muß. Insofern hätte damals das gesamte Parlament vor den Richter gehört, das die Formulierung des Gesetzes ohne “Mindestopferzahl” und ohne “Gaskammern” verabschiedete.

Doch die justiziable Wirklichkeit im Verfolgerstaat BRD war eine andere. Beweise dürfen bis heute nicht eingebracht werden und in Sachen Opferzahl und Tatwaffe wird eine sogenannte Offenkundigkeit vorgeschützt, die aber bis heute von keinem Richter definiert wurde. Kein Richter will sich in Sachen Zahlen festlegen und auch die Gaskammern werden, wenn überhaupt, nur nebulös angesprochen. Dennoch wird regelmäßig verurteilt, mittlerweile bis zu lebenslänglich. Man addiert einfach einzelne Sätze aus einer Forschungsveröffentlichung und bestraft den Autor für jeden Satz einzeln mit der Höchststrafe von fünf Jahren. Der deutsche Freiheitskämpfer Horst Mahler erhielt so 13 Jahre Kerker aufgebrummt, und das bei einem Lebensalter von 73 Jahren.

Es war Horst Mahler, der den BVerfG-Entscheid analysierte und aus der Zelle heraus mitteilte, der Inhalt sei das Gegenteil von dem, was im Leitsatz, wie oben zitiert, über die Medien nach draußen kam. Mahler führte aus, warum das Willkürgesetz damit außer Kraft gesetzt sei. Er sollte mit seiner Analyse recht behalten, das Bundesverfassungsgericht hat die Willkürverfolgung nach § 130 StGB in Wechselwirkung mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung anders definiert als derzeit von den Gerichten praktiziert

Bereits in Absatz 61 der Urteilsbegründung stellen die Richter klar, dass die Meinungsäußerung,“Juden wurden nicht vergast” keine Straftat darstellt, sofern nicht bewusst die als offenkundig bezeichnete Gewalt der NS-Zeit ausdrücklich gebilligt, verherrlicht und gerechtfertigt wird. Die Richter bestätigen wohl die “rechtmäßige” Anwendung eines menschenrechtswidrigen Sondergesetzes, aber nur im Zusammenhang mit der Billigung von Gewalt: “Die Vorschrift (§ 130 StGB) dient nicht dem Schutz von Gewaltopfern allgemein und stellt bewusst nicht auf die Billigung, Verherrlichung und Rechtfertigung der Gewalt- und Willkürherrschaft totalitärer Regime insgesamt ab, sondern ist auf Äußerungen allein in Bezug auf den Nationalsozialismus begrenzt.”

Mag es historisch noch so falsch, ethisch noch so verwerflich sein, was da formuliert wurde, die Bestreitung der Existenz von Gaskammern fällt demgemäß nicht unter die Verfolgungsmaßnahmen. Um nach dem Sondergesetz verfolgt werden zu können, müsste jemand sagen/schreiben: “Es war vollkommen in Ordnung, die Juden umgebracht zu haben, denn Deutschland hatte das Recht dazu.” Kein Revisionist, kein Nationalist, kein Freiheitlicher hatte jemals Derartiges gesagt bzw. würde das jemals sagen.

Unter Absatz 72 wird das Gericht noch klarer, weil die Richter feststellen, dass die Bestreitung des sogenannten Holocaust nicht als “Verherrlichung” des NS-Reiches bzw. als “Billigung” des behaupteten Holocaust gedeutet werden darf. Es wird klar gesagt, dass es keine Einschränkungen bei Meinungsäußerungen mit friedlichem Inhalt geben darf. Es heißt: “Für Eingriffe in Art. 5 Abs. 1 GG folgt hieraus, dass ihre Zielsetzung nicht darauf gerichtet sein darf, Schutzmaßnahmen gegenüber rein geistig bleibenden Wirkungen von bestimmten Meinungsäußerungen zu treffen.” Eine Meinungsäußerung zu behindern, selbst wenn daraus eine Gefahr für das System erwachsen könnte, darf im Sinne der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit nicht behindert werden. Das Gericht wörtlich: “Die Absicht, Äußerungen mit schädlichem oder in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlichen Inhalt zu behindern, hebt das Prinzip der Meinungsfreiheit selbst auf und ist illegitim.” Dann nochmals die Verdeutlichung, dass jede Meinungsäußerung, die nicht direkt zu Gewalt aufruft oder Gewalt rechtfertigt, gestattet sein muß, auch wenn sie noch so “gefährlich” bzw. “wertlos” (falsch) sei. Wörtlich: “Allein die Wertlosigkeit oder die Gefährlichkeit von Meinungen als solche ist kein Grund, diese zu beschränken. Artikel 5 Abs. 1 GG erlaubt nicht, die Meinungsfreiheit unter einen generellen Abwägungsvorbehalt zu stellen.” Diese Formulierung ist glasklar. Solange nicht zu Gewalt im Zusammenhang mit der Holo-Bestreitung aufgerufen wird bzw. die behaupteten Verbrechen gerechtfertigt werden, muß für den Holo-Widerspruch die volle Meinungsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes gelten.

Diese Festlegung wird sogar noch tiefer definiert: “Für den Schutz von materiellen Rechten ergibt sich hieraus eine Art Eingriffsschwelle für die Gefahrenabwehr, die lediglich von den Meinungen als solchen ausgehen, sind zu abstrakt, als dass sie dazu berechtigen, diese staatlicherseits zu untersagen.” Im Klartext: Der Sonderschutz der Juden ist nicht gefährdet, wenn jemand schreibt/sagt, der Holo hat nicht stattgefunden. Eine solche Meinung, so die Richter, darf vom Staat nicht untersagt werden.

In Absatz 75 des Urteils wird noch einmal deutlich gemacht, dass die Verfolgung im Rahmen von § 130 StGB alleine dem Aufruf nach Gewalt und der eindeutigen Rechtfertigung von historischer Gewalt, nicht aber der geistigen Auseinandersetzung gilt. Es wird zwar gesagt, dass die “rein geistige Wirkung” sich mit der “rechtsverletzenden Wirkung” überschneiden kann, doch müsse sich der Gesetzgeber“von vornherein auf die Verfolgung von Schutzzwecken beschränken, die an dieser Grenze orientiert sind und nicht schon das Prinzip der freien geistigen Auseinandersetzung selbst zurücknehmen.” Es wird von den Richtern sogar eine Verhältnismäßigkeitsprüfung abverlangt. Also, ob aus gewissen Äußerungen Gewalt entstanden ist: “Diesen Grenzen hat auch die Verhältnismäßigkeitsprüfung zu folgen. Je konkreter und unmittelbarer ein Rechtsgut durch eine Meinungsäußerung gefährdet wird, desto geringer sind die Anforderungen an einen Eingriff; je vermittelter und entfernter die drohenden Rechtsgutverletzungen bleiben, desto höher sind die zu stellenden Anforderungen … Je mehr [Meinungsäußerungen] im Ergebnis eine inhaltliche Unterdrückung der Meinung selbst zur Folge haben, desto höher sind die Anforderungen an das konkrete Drohen einer Rechtsgutgefährdung.” Wenn also ersichtlich ist, dass die Verfolgung einer “Sondermeinung” die Meinungsfreiheit selbst in Gefahr bringt, desto mehr muss überprüft werden, ob wirklich eine Rechtsgutgefährdung (Gefahr für die Juden durch Gefährdung des öffentlichen Friedens) vorliegt.

Was die Gefährdung des öffentlichen Friedens bedeutet, macht das Gericht in Absatz 77 klar: “Nicht tragfähig für die Rechtfertigung von Eingriffen in die Meinungsfreiheit ist ein Verständnis des öffentlichen Friedens, das auf den Schutz vor subjektiver Beunruhigung der Bürger durch die Konfrontation mit provokanten Meinungen und Ideologien oder auf die Wahrung von als grundlegend angesehenen sozialen oder ethischen Anschauungen zielt. Eine Beunruhigung, die die geistige Auseinandersetzung im Meinungskampf mit sich bringt und allein aus dem Inhalt der Ideen und deren gedanklichen Konsequenzen folgt, ist notwendige Kehrseite der Meinungsfreiheit und kann für deren Einschränkung kein legitimer Zweck sein.”

Allerdings, wie immer im BRD-Justizsystem, lassen die Richter eine Hintertür für die Verfolgung mit einer schwammigen Formulierung in Absatz 78 offen. Sie stellen die Strafbarkeit heraus, “den öffentlichen Frieden stören” indem die Aufforderung zu Straftaten, die Androhung zu Straftaten, die Belohnung und Billigung von Straftaten, eingeschlossen jene des § 130 StGB, enthalten sind.

Aber in Absatz 79 wird diese Definition wieder unwirksam gemacht, indem eindeutig die Strafbarkeit in der Gefährdung des öffentlichen Friedens festgemacht wird: “Der Gesetzgeber hat § 130 Abs. 4 StGB ausweislich der Gesetzesbegründung allein und tragfähig auf den Schutz des öffentlichen Friedens gestützt. Die Frage, ob, beziehungsweise in welchem Verständnis die Norm auch auf den Schutz der Würde der Opfer der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft gestützt werden könnte, kann damit dahinstehen.”

Und in Absatz 81 hebt das Gericht die Meinungsverfolgung nach § 130 StGB, wie auch in Absatz 78 schwammig bestätigt, total auf. Es wird klar gesagt, dass nach § 130 StGB nur das Gutheißen des realen Verbrechens verfolgt werden darf, nicht die Ideen. Wörtlich: “§130 Abs. 4 StGB definiert als unter Strafe gestellte Tathandlung die Billigung, Verherrlichung und Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft. Bestraft wird damit das Gutheißen nicht von Ideen, sondern von realen Verbrechen.”

Noch deutlicher wird die derzeitige menschenverachtende Verfolgungspraxis nach § 130 StGB in Absatz 82 als unrechtmäßig verworfen. Es wird ausdrücklich gesagt, dass eine anstößige Geschichtsinterpretation nicht unter Strafe gestellt werden darf. Wörtlich: “Die Vorschrift stellt nicht schon eine Verharmlosung des Nationalsozialismus als Ideologie oder eine anstößige Geschichtsinterpretation dieser Zeit unter Strafe, sondern die nach außen manifestierte Gutheißung der realen historischen Gewalt- und Willkürherrschaft, wie sie unter dem Nationalsozialismus ins Werk gesetzt wurde.” Also selbst das Ausdrücken von Sympathien für den Nationalsozialismus, weil er zum Beispiel viele soziale Reformen zugunsten der Menschen schuf, ist keine Straftat. Die Geschichtsinterpretation alleine schon gar nicht.

Dass eine gegenteilige Meinung zum staatlich verordneten Holocaust-Bild keine Straftat darstellt nach § 130 StGB, sondern ausdrücklich nur die Billigung und Belohnung von “tatsächlich begangenen Verbrechen”, wird in Absatz 82 noch einmal unterstrichen. Wörtlich: “Die Vorschrift ist von der gesetzgeberischen Wertung insoweit ähnlich angelegt wie bisher schon § 140 StGB, der die Belohnung und Billigung von bestimmten, tatsächlich begangenen und besonders schweren Straftaten unter Strafe stellt.”

Bislang haben die Gerichte den § 130 StGB als Gummiparagraphen benutzt. Kein Richter hat jemals verbindlich einem Angeklagten sagen können, welche jüdische Opferzahl als strafrechtlich relevant gilt bzw. mit welcher Opferzahl man sich bei Nennung strafbar machen würde. Auch im Verfolgungsparagraphen 130 gibt es keine klaren Vorgaben dazu. Selbst die “Tatwaffe” für den Holocaust wird im § 130 nicht genannt, wie bereits oben ausgeführt. Somit ist es für den Normalbürger nicht zu überschauen, mit welchen Aussagen er sich strafbar macht. In Absatz 88 (sic) stellt das Gericht diesen Missstand heraus, der so nicht angewendet werden darf. Wörtlich: “Art. 103 Abs. 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen. Diese Verpflichtung dient einem doppelten Zweck. Einerseits geht es um den rechtsstaatlichen Schutz des Normadressaten: Jedermann soll vorhersehen können, welches Verhalten verboten und mit Strafe bedroht ist.”

In anbetracht der Tatsache, dass die Holo-Richter bislang das Gesetz selbst interpretierten und die interpretierte Version anwandten, wird in der BVerfG-Entscheidung mit folgendem Satz als ungesetzlich festgeschrieben: “Andererseits soll sichergestellt werden, dass nur der Gesetzgeber über die Strafbarkeit entscheidet. Insoweit enthält Art. 103 Abs. 2 GG einen strengen Gesetzesvorbehalt, der es der vollziehenden und der rechtsprechenden Gewalt [Richtern] verwehrt, über die Voraussetzungen einer Bestrafung selbst zu entscheiden.”

Es wird abzuwarten bleiben, ob die höchste Rechtsprechung eine Änderung der Verfolgungspraxis in der BRD nach sich ziehen wird. Wohl kaum. Es gibt in der BRD keine Rechtsstaatlichkeit in diesem Sinne mehr. Das Bundesverfassungsgericht kann urteilen, was es will, die Politik ignoriert die Entscheidungen, wenn nicht genehm. Nach dem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag, hätte dieser nie in dieser Form ratifiziert werden dürfen (Abschaffung des deutschen Staatsvolkes). Dennoch ist es geschehen.

Die Richter wie Höchstrichter zappeln an den Fäden der Politik. “Bei ihrer Ernennung [Verfassungsrichter] hängen die Richter am Tropf der Politik.” (Welt, 26.02.2010, S. 2) Selbst der System-Spiegel bekräftigte diese Rechts-Verwahrlosung schon vor Jahren: “Der Staat – und mit ihm sein Eigentum – gilt als Eigentum der Parteien. Sie beherrschen Fernsehen und Rundfunk. Gerichte und öffentliche Versorgungseinrichtungen sehen sie als ihre Beute.” (Der Spiegel 26/1992, S. 23)

Erst wenn die Verfassungsrichter ausgeschieden sind, wagen sie sich hin- und wieder, gegen die Verfolgungspraxis zu opponieren, wie zum Beispiel Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem und Prof. Dr. Winfried Hassemer. Diesen Mut aber bringen sie niemals während ihrer Amtszeit auf. Vor diesem Hintergrund kann man die hier analysierte Entscheidung des BVerfG zum 130-er geradezu revolutionär nennen. Doch der federführende Richter dieses Entscheids, Hans-Jürgen Papier, scheidet jetzt aus. Papier wagte bisweilen etwas Mut für die Menschenrechte zu zeigen. Das dürfte jetzt ganz vorbei sein.

Man kann sagen, dass nach dieser Definition des Paragraphen 130 StGB durch das BVerfG alle inhaftierten Revisionisten und Freiheitskämpfer unschuldig weggesperrt wurden bzw. werden.

Tausende Deutsche wurden verfassungswidrig verurteilt und inhaftiert wegen § 130! Entsprechende Verfassungsgerichtsurteile müssen revidiert, aufgehoben werden wie das entsprechende Gesetz überhaupt. Tausende Verurteilte müssen rehabilitiert werden, sogar entschädigt. Inhaftierte freigelassen. Das Rehabilitieren der von der DDR-Diktatur Verurteilten hatte man ja gern und schnell gemacht Anfang der Neunziger. Da konnte man ja verdeutlichen, wie böse die Kommunisten waren und wie freiheitlich-demokratisch man selber ist. Und nun? Geht’s jetzt auch so schnell? Oder ist’s nicht doch furchtbar peinlich, von anderen gesagt zu bekommen, was Freiheit, Recht und Menschenwürde bedeuten im wahren Leben?

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Am 07.06.2019 um 20:01 schrieb „Jürgen Eggs“:
BCC-Patrioten
Dann dürfte auch deutscher Patriotismus keine Straftat mehr sein!
Gesendet: Freitag, 07. Juni 2019 um 19:22 Uhr
Von:
An:
Betreff: POLITIK: Verfassungsgericht: Holocaust Bestreitung ist keine Straftat mehr

POLITIK: Verfassungsgericht: Holocaust-Bestreitung ist keine Straftat mehr

 

 


18 Kommentare

  1. traurig sind die Zustände – Freude in meinem Herzen – denn, wenn sie nicht dort wäre, wären die Zustände immer noch traurig …

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  2. Drusius sagt:

    Man sollte die Sache umdrehen. Es ist nicht in Ordnung Menschen umzubringen. Geschichte wird immer zusammengelogen, Ideologien werden immer benutzt, um Menschen dazu zu bringen, andere Menschen umzubringen.

    „Krieg ist ein Zustand, bei dem Menschen aufeinander schießen, die sich nicht kennen, auf Befehl von Menschen, die sich wohl kennen, aber nicht aufeinander schießen.“

    George Bernard Shaw

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  3. arnomakari sagt:

    @Drusius gut geschrieben warum sollen Menschen andere töten , die einen nichts getan haben . es ist do auch so damit die Waffenindustrie viel Geld verdienen kann , es gibt den Spruch die Dummen werden nie alle , man kann nur hoffen das die Anführer von Krieg auch erschossen werden , aber die sitzen in sicherheit , und lachen sich über die dummen Söldner , hoffentlich kommt bald dei Zeit wo die SÖldner gegen ihre Anführer kämpfen …………

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  4. Drusius sagt:

    Solange die Kämpfenden Blech von wem auch immer akzeptieren für Blödsinn, wird es schwierig sein. Solange Menschen Befehle von wem auch immer akzeptieren, haben wir kaum eine Chance. Der Wolf im Schafspelz ist keine Freund.

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  5. Drusius sagt:

    arnomakari
    Es geht nie um Geld, davon können die sich soviel aus dem Nichts schaffen, wie sie wollen.

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  6. Security Scout sagt:

    https://www.anonymousnews.ru/2019/12/11/geheimplan-eu-ansiedlung-afrikaner/

    Es gibt sehr wenige Menschen welche die Wahrheit erkennen können.

    Fest steht aber, die große Masse ist nicht planerisch denkend, sondern wird erst dann reagieren wenn das
    Chaos direkt vor der Tür steht.
    Darum arbeiten die Mächtigen sehr langsam um die Masse an die neuen Umstände zu gewöhnen.

    Wie der Frosch im Wassertopf, wo das Wasser sehr langsam erhöht wird, bis der Frosch nicht mehr die Kraft hat
    aus dem Wasser zu springen.

    Die Peitsche welche angewendet wird, ist daß man das Volk verarmen läßt, denn arme Menschen wehren sich nicht mehr,
    solange man ihnen noch ein paar Brosamen zuwirft.

    Dazu kommt der Glaube der Masse bzw. die Hoffnung, daß es NUR die Anderen trifft und nicht einen selbst.

    Alle Zeichen deuten also auf einen Crash, ein Chaos.
    Dr. Markus Krall sieht den Ende des Jahres 2020. Sehe ich genau so.

    Der „obere Mittelstand“ in Deutschland hofft nicht betroffen zu sein aber genau das ist die Zielgruppe!
    Meine Definition oberer Mittelstand sind Haushalte mit einem Einkommen von 60-250.000 im Jahr

    Was bringt es diesen Artikel mit Deinem Namen zu veröffentlchen Thom Ram?
    Du hast ja gesehen, „man“ wußte bereits vor Deiner Ankunft am Flughafen in der Schweiz, daß Du ankommst.
    Einen Warnschuß gab es bereits auf Dich. Der Zweite wird treffen. Das ist Standard Procedere.
    So nebenbei stoppt man die monatlichen Geldzahlungen an die Person was sehr einfach ist.

    Bringt es etwas sich selbst zu opfern???

    Ist es nicht besser, anonym zu bleiben???
    Der Artikel wäre der gleiche.

    Warum bleiben die wahren Mächtigen immer anonym???
    DIE haben damit seit mehr als 6.000 Jahren Erfolg!
    Sollte das nicht nachdenklich machen???

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  7. Mica sagt:

    @security scout:
    Wichtiger noch als das ein Volk aufwacht und die Wahrheit erkennt, sind ihrem Volk wohlgesinnte Politiker, die bereits aufgewacht sind und die Wahrheit schon verinnerlicht haben.

    Womöglich gibt es in den drei deutschlandweiten Volksparteien CDU, SPD und AfD inzwischen mehr Bescheid Wissende als jemals zuvor, bundesdeutsche Spitzenpolitiker, die Sven Hedin („Deutschland und der Weltfriede“) und Menuhin („Wahrheit sagen, Teufel jagen“) und anderes legal erworben und vollständig gelesen haben.

    Menuhins Schlussfolgerung aus dem Jahr 2015, da sei nichts mehr zu machen gegen die „globalen Eliten“, stimmt unter deutschen Wahrheitsforschern (Truthern) vier Jahre später (im Jahr 2019) wohl kaum jemand zu, im Gegenteil.

    Ansonsten ist die Webseite http://www.die-heimkehr.info (vom Kurzen) jedem aufrichtigen Deutschen zu empfehlen, um auch ein gefühlsmäßiges Verständnis über das Sehnen und Hoffen unserer Vorfahren im Dritten Reich (1933-1945) zu erlangen.

    Unsere durch etliche Geschichtslügen der Siegermächte verletzte Volksseele muss heilen, okayy.. und bei die-heimkehr.info finden sich wunderbare? Videosequenzen aus jener Zeit (von bitchute verlinkt, da youtube diese Videos teilweise sperrt).

    Es lohnt sich, durchzuhalten und die 5-10 min Videos auch komplett anzuschauen, selbst wenn beim Anschauen der Videos in den ersten Minuten im Kopf oft ein „Darf ich mir das wirklich anschauen?“ umhergeistert. Das legt sich mit der Zeit und unter Umständen fließen sogar Tränen der Rührung, was dann wiederum ein Anzeichen für die langsam aber sicher heilende (Volks-)Seele ist.

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  8. Mica sagt:

    ein vielsagendes Churchill-Zitat aus dessen Memoiren, geschrieben nach! dem Ende des Weltkriegs II (1939-1945), gefunden auf jener Website http://www.die-heimkehr.info: “…Wir hätten, wenn wir gewollt hätten, ohne einen Schuß zu tun, verhindern können, daß der Krieg ausbrach, aber wir wollten nicht…”

    Winston Churchill 1945

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  9. Drusius sagt:

    Es genügt eigentlich schon, daß man weiß, daß die Deutsche Reichsbank (Roter Schild Zentralbank vor dem roten Schwert der City of London) mit dem „Versailler-Handels-Vertrag“ (es sollen Warburgs auf beiden Seiten aus der Ursprung-Familie Del Banco dabei gewesen sein) in Verbot für Investitionen im Inland hatte. Es gab damals, genau wie jetzt in Rußland, beinahe nur Oligarchen im Inland, die die Interessen der Wirtschaft des Auslands und der Politik vertraten. Der Faschismus und auch die Rüstung wurden damit nicht aus dem Inland heraus finanziert. Die BIZ, die 1930 vor dem 2. WK gegründet wurde, besorgte die Finanzierung des Weltkrieges auf allen Seiten, wie der erste Weltkrieg von der FED, einer Roter Schild Zentralbank vor dem roten Schwert der City of London gegründet wurde, um den 1. Weltkrieg wunschgemäß führen zu können.
    Die Schuld schiebt man nicht den Organisatoren zu, sondern dem erleidenden Volk. Das war schon immer so. So muß es nicht bleiben.

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  10. Drusius sagt:

    Es lohnt sich immer, die Strukturen zu sehen, um Zusammenhänge zu verstehen:
    (https://www.youtube.com/watch?v=M8RUFj32_f0)

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  11. Drusius sagt:

    Die Europäer werden mit Schuld und Ideologien unten gehalten, um Europa umzuformen. Wie das geschehen soll:
    (https://www.youtube.com/watch?v=DkYsLgxBqwM)

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  12. Che sagt:

    Selbst bei dem Transatlantisch/IRAelisch geprägtem Medium Wikiblödia findet man Erstaunliches.

    „Otto Adolf Eichmann[1] (* 19. März 1906 in Solingen; † 1. Juni 1962 in Ramla bei Tel Aviv, Israel) war ein deutscher SS-Obersturmbannführer. Während der Zeit des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkrieges leitete er in Berlin das „Eichmannreferat“. Diese zentrale Dienststelle des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA, mit dem Kürzel IV D 4) organisierte die Verfolgung, Vertreibung und Deportation von Juden und war mitverantwortlich für die Ermordung von schätzungsweise sechs Millionen Menschen im weitgehend vom NS-Staat besetzten Europa. Im Mai 1960 wurde er von israelischen Agenten aus Argentinien entführt und nach Israel gebracht, wo ihm ein öffentlicher Prozess gemacht wurde. Er wurde zum Tode verurteilt und in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni 1962 hingerichtet.“

    „Seit den späten 1930er Jahren stand Eichmann in dem Ruf, besondere Kenntnisse der jüdischen Kultur sowie der von Juden gesprochenen Sprachen zu besitzen. Damit verbunden war die Annahme, Eichmann sei in der Nähe von Tel Aviv geboren; seine Eltern seien Deutsche gewesen, die in der von der Tempelgesellschaft unterhaltenen Siedlung Sarona am Fluss Jarkon gelebt hätten. Weiter wurde vermutet, Eichmann könne fließend jiddisch und hebräisch sprechen, sei mit den jüdischen Riten vertraut und könne sich unbemerkt unter Juden bewegen.[9]

    Diese Gerüchte wurden vermehrt seit Beginn des Zweiten Weltkriegs in deutsch-jüdischen Exil-Zeitungen veröffentlicht, darunter im New Yorker Aufbau oder in der Pariser Tageszeitung. Der Aufbau bezeichnete Eichmann im Dezember 1940 als „perfekten Hebraisten“. Auch unter den in Deutschland lebenden Juden waren diese Gerüchte verbreitet. Sie hielten sich noch über das Ende des Zweiten Weltkriegs hinaus; 1947 äußerten mehrere jüdische Tageszeitungen die Vermutung, es sei Eichmann aufgrund seiner besonderen Fähigkeiten gelungen, unerkannt nach Palästina einzuwandern, wo er versteckt unter Juden lebe.
    Die Gerüchte über Eichmanns Kenntnisse der jüdischen Kultur entsprachen nicht der Realität. Eichmann hatte keine Beziehung zur Templersiedlung von Sarona und konnte weder Hebräisch noch Jiddisch sprechen…………….“

    Man könnte jetzt drüber nachdenken, was der Wahrheit näher kommt anhand von Wahrscheinlichkeitsbetrachtungen und einfach mit dem Nachnamen des Herren anfangen.

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  13. Vollidiot sagt:

    Eich-Mann war eine zeitlang für die Aussiedlung von Juden nach Palästina tätig.
    Juden halfen ihm dabei möglichst viele ihrer Glaubensbrüder zur Ausreise zu überreden.
    Darum auch die innigen Kontakte von Zionisten und Nasos bis weit in den Krieg hinein.
    Israel sollte dem Österreicher und dann Neudeutschen (seit Herbst 1932, in Braunschweig eingebürgert) viel mehr Dankbarkeit entgegenbringen für seine Mitwirkung bei der Realisierung der Beseitigung Palästinas und des Auifbaues des Staates Israel.
    So ist das Leben – Undank ist der Welt Lohn – zumindest kann man auf die herrschende Weise Peinlichkeiten unter nder blutigen Decke halten.

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  14. Dieter Lindner sagt:

    Siehe auch das Haavara Transfer Abkommen. Des weiteren hatten sich 28 Staaten geweigert Juden aufzunehmen.
    Wir können Sie nicht dazu bringen die Wahrheit zu sagen, aber dazu immer dreister Lügen zu müssen!

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  15. Drusius sagt:

    Vollidiot
    Genauer könnte man sagen, daß der staatenlose Zuchthäusler (Festungshaft), der im zweiten Anlauf die Realschule nicht geschafft hatte und die Aufnahme an einer Kunstakademie auch nicht, Beamter auf wissenschaftlichem Gebiet wurde und dann in Braunschweig die Staatsangehörigkeit des Landes bekam. Da mußte man wohl gegen alle Regeln verstoßen, die es damals gab. Zufall ist ausgeschlossen.

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  16. Thom Ram sagt:

    Drusius 19:37

    https://bumibahagia.com/2016/07/13/die-bilder-von-adolf-hitler/

    Frage eins: Wie gefallen dir die Bilder?
    Frage zwei: Du meinst, der von der Kunstakademie nicht Aufgenommene sei der Maler nicht?

    Die Bilder, welche des Pinsels des AH zugeschrieben werden, sind meinem Auge Labsal.

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  17. Drusius sagt:

    Er konnte malen und er suchte noch seinen Stil. Ob der Maler auch der Politiker war, ist bei der konzertierten Aktion zur Herstellung eines „braunen Helden“ nachzufragen. Im Museum lag jahrzehntelang ein Frauenschädelfragment. Wobei das jeder Arzt hätte feststellen können.

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  18. Drusius sagt:

    Von Strittmatter gibt es eine Geschichte „zur Herstellung eines sozialistischen Braunkohlehelden“. Das sieht mir nach einem ähnlichen Herstellungsverfahren aus.

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