Dieser Artikel sollte nicht von Anhängern des Satanskultes „FRIDAYS FOR FUTURE“ (= 666) konsumiert werden. Denn mit Naturgesetzen hat es diese Sekte nicht so. Ich glaube fast dort wird Co2 für ein gefährlicheres Gas gehalten als das, welches uns Deutsche in all unseren Träumen – und das auch noch generationenübergreifend – verfolgen soll.
Für normale Menschen hier die Kurzfassung eines wissenschaftlichen Gutachtens über Blausäure – welches ich mal wieder in Erinnerung rufen möchte. Das Gutachten ist schon viele Jahre alt und wurde – wie von „auserwählter“ Zauberhand aus der Öffentlichkeit fern gehalten. Der Verfasser dieses Gutachtens muß hier (heute) nicht erwähnt werden. Es sollte Ihnen der Hinweis darauf ausreichen, daß er wirklich ein Diplom Ingenieur ist und seinen Titel nicht von einer jüdischen Universität geschenkt bekommen hat. Aber lesen Sie selbst und urteilen:
Zeugen hatten behauptet, dass während des Dritten Reiches Millionen Juden, Zigeuner usw. in sogenannten Gaskammern mit Zyklon-B, einem später plakativ als „Auschwitz-Gas“ bezeichneten blausäurehaltigen Entwesungsmittel, ermordet worden seien. Auch gefolterte „Täter“ gestanden, was die Peiniger ihnen in den Mund legten. Sachbeweise für die Existenz von Gaskammern zur Vernichtung von Menschen, wie sie jedes seriöse Gericht einfordern würde, gibt es nicht! Es kann sie auch nicht geben, weil naturwissenschaftliche Absurditäten stets Produkte krankhafter Fantasie sind, mit keinerlei Bezug zur Realität. Die Naturgesetze waren auch in der NS-Zeit nicht außer Kraft gesetzt, auch wenn selbsternannte „Experten“ allen Ernstes indirekt das Gegenteil behaupten. Bitte urteilen Sie selbst:
Das Sanitationsmittel Zyklon-B war ein Granulat eines saugfähigen Feststoffes (Kieselgur), das mit Blausäure (HCN) getränkt war. Ähnlich Zuckerwürfel, die man kurz in Kaffee taucht. Zeugen wollen gesehen haben, dass dieses Zyklon-B durch Öffnungen in der Decke in die Gaskammern hineingeworfen worden wäre und die darin befindlichen Opfer nach wenigen Minuten tot umgefallen seien. Eine absolute Unmöglichkeit! Blausäure siedet bei normalem Luftdruck bei 25,7 Grad Celsius. Bei den vor Ort herrschenden Temperaturen hätte es daher Stunden gedauert, bis das HCN aus dem Granulat ausgedampft wäre! Andernfalls wären so große Mengen Zyklon-B nötig gewesen, so dass nach dem Öffnen der Kammer alles Leben in der Umgebung ausgelöscht worden wäre!
Zur Entwesung, Sterilisation und Desinfektion von thermolabilen chirurgischen Material und Utensilien der Intensivmedizin werden heute vorwiegend die toxischen Gase Ethylenoxid (EO) und Formaldehyd verwendet. Beide sind technisch wesentlich einfacher zu handhaben als Blausäure. Dies liegt vor allem daran, dass EO und Formaldehyd mit dem zu behandelnden Gut (im wesentlichen) keine chemischen Verbindungen eingehen, im Gegensatz zu Blausäure, die hoch toxische Salze bildet (Natriumcyanid, Kaliumcyanid etc. ) . Die Abtötung von Mikroorganismen erfolgt dabei in druck- und vakuumdichten Kammern aus rostfreiem Stahl. Nach dem Prozess werden diese Autoklaven mittels einer starken Vakuumpumpe total evakuiert und anschließend wieder mit sterilgefilterter Luft belüftet. Diese Evakuierung und Luftspülung muss viele Mal wiederholt werden, damit die Konzentration des Wirkgases in der Kammer vor dem Öffnen auf ein unbedenkliches Mass abgesunken ist, was Stunden in Anspruch nimmt.
Beispiel: Entfernung von Ethylenoxid (EO) aus einem mit unterschiedlichsten, locker gepackten und mit unzähligen Zwischenräumen und inneren Oberflächen durchsetztem Sterilisationsgut gefüllten Autoklaven (stark vereinfacht). Aus Sicherheitsgründen herrscht während der Gaseinwirkung im Autoklaven ein geringer Unterdruck. Man beachte die zahlreichen Luftspülungen nach der Gaseinwirkung, was zu einer ausreichenden Desorption des Gases unumgänglich ist. Das EO haftet nach dem Kontakt adsorptiv an den Oberflächen des Gutes und es diffundiert sogar mehr oder weniger stark in Kunststoffe.
Im Falle einer Begasung von menschlichen Körpern mit HCN, wie von Zeugen und Pseudoexperten behauptet, wäre die oben schematisch dargestellte Prozedur der Gasentfernung keinesfalls ausreichend, denn die menschlichen Leichen wären mit erheblichen Mengen toxischer Salze der Blausäure kontaminiert, die chemisch inaktiviert werden müssten (z.B. mit Ammoniak), was zwar technisch möglich, aber nur mit grotesk hohem Aufwand zu bewerkstelligen wäre. Ausserdem wären die Lungen der Toten mit Blausäuregas gefüllt, was jede Manipulation ohne entsprechendem Schutz (Vollkörperschutzanzüge mit integrierter Atemluftversorgung) verunmöglicht.
Gemäss den Aussagen von Zeugen sollen sich die Nationalsozialisten druck- und vakuumdichte Stahlkammern, sowie die unverzichtbaren Ammoniak-Leichenwaschanlagen, erspart haben. Stattdessen sollen Sie gewöhnliche Räume mit einfachen Holztüren für ihren Gaskammer-Massenmord verwendet haben. Aus dem nach der Tötung mit Leichen vollgestopften Räumen soll durch blosses Öffnen der Holztüren, oder mittels eines einfachen Küchenventilators, die Blausäure in wenigen Minuten entfernt worden sein! – Geradezu hanebüchen!
In der Realität wären diese sonderbaren Gaskammern selbst mit den stärksten Gasmaskenfiltern erst nach Tagen, wahrscheinlich erst nach Wochen zu betreten gewesen, weil erst dann die Konzentration (des nicht chemisch bzw. nicht adsorptiv gebundenen Anteils) der eingesetzten Blausäure auf ein ungefährliches Maß gesunken wäre. Bei Resorption (auch über die Haut) sind ca. 1 mg HCN pro kg Körpergewicht letal. In den ersten Tagen nach einer solchen „Vergasung“ wären diese Gaskammern nur mit Ganzkörperschutzanzügen mit integrierter Atemluftversorgung zu betreten gewesen!
Zeugen behaupteten des Weiteren, dass die Leichen der „Vergasten“ nach 15, 20 oder 30 Minuten von Häftlingen eines Sonderkommandos aus den Gaskammern getragen worden seien; Zigaretten rauchend und essend. Zu dem Zeitpunkt hätte das auf dem Boden liegende Granulat Zyklon-B noch stundenlang Blausäure abgegeben und alle Leichenträger wären auf der Stelle getötet worden! Unter den zusammengesunkenen Leichen hätten sich unzählige Hohlräume gebildet, die mit konzentrierter Blausäure gefüllt gewesen wären. Selbst kleinste Funken, wie sie etwa beim Schleifen mit einem Schuh auf dem Fussboden entstehen, hätten eine Detonation ausgelöst! HCN-Dämpfe sind hochexplosiv! Die dabei umgesetzte Energie entspricht etwa der von TNT!
Die Hautoberfläche aller “Vergasten“ wäre mit toxischen Salzen der Blausäure kontaminiert gewesen, sodass alle Leichen z.B. mit Ammoniak gewaschen hätten werden müssen, bevor man sie hätte bergen können. Auch die (unversiegelten) Wände, die Decke und der Fussboden und alle in der Gaskammer befindlichen Armaturen und Gegenstände wären nach dem Kontakt mit HCN kontaminiert gewesen und hätten mit Ammoniak gespült werden müssen. (Die HCN-Tötungs-Gaskammern in den USA bestehen deshalb aus innen versiegelten Stahlplatten und sind mit Stahltüren mit Quetschdichtungen versehen). Für die Bereitstellung und die Aufbereitung der für die bezeugten Massentötungen benötigten Mengen Ammoniak wäre eine verfahrenstechnische Anlage benötigt worden, deren Grundfläche etwa die Grösse eines halben Fussballfeldes hätte haben müssen.
Wegen des niedrigen Taupunktes von HCN (25,7 Grad Celsius bei 1 atm) wäre das unversiegelte Mauerwerk der bezeugten Gaskammern bereits nach der ersten „Vergasung“ mit kondensierter Blausäure vollgesogen (Fachausdruck: Kapillarkondensation) und an den Oberflächen triefend nass gewesen, was ebenfalls ein Betreten des Raumes ohne Schutzanzug auf lange Zeit verhindert hätte.
Im Mauerwerk der Räumlichkeiten im Konzentrationslager Auschwitz, in denen angeblich Hunderttausende, ja Millionen Menschen mit Zyklon-B getötet worden sein sollen, fanden Chemiker nur unbedeutende Mengen an Cyaniden (Salze der Blausäure). In den deutschen Lagern wurden die Räume periodisch mit Zyklon-B entwest, um vor allem das von Läusen übertragene Fleckfieber zu bekämpfen. Hingegen fanden Chemiker in den nur wenige Kubikmeter großen Sachentlausungskammern, in denen u.a. die Utensilien der Häftlinge mit Zyklon-B entwest worden waren, die bis zu ZEHNTAUSENDFACHE Menge an Cyaniden! (Im angeblichen „Vernichtungslager“ Auschwitz waren zur Entlausung der Häftlingsutensilien auch extrem teure UKW-Entlausungsanlagen der Fa. Siemens eingesetzt worden!)
Das Sanitationsmittel mit dem Handelsnamen Zyklon-B ist für eine Massentötung von Menschen vollkommen ungeeignet! Demzufolge kann damit ein Massenmord, wie von Zeugen behauptet und von meineidigen Gerichtsgutachtern *) „bestätigt“ wurde, nicht stattgefunden haben! Diese Erkenntnis wird der ethischen Verantwortung eines Wissenschaftlers im vollen Umfang gerecht!
*) In Österreich der berüchtigte gerichtlich beeidete notorische Falschgutachter und akademische Betrüger Univ.-Prof. Dr. Gerhard Jagschitz, ehemals Vorstand des Institutes für Zeitgeschichte der Universität Wien, der durch seine Falschgutachten nicht wenige wahrheitsliebende Bürger hinter Gitter brachte!
Lieber Henry,
besten Dank. Ein ausgezeichneter Beitrag in dem aber auch alles physikalisch und technisch stimmt. Da ich nicht so eine „Leuchte r“ bin, habe ich dem nichts hinzuzufügen.
Halt doch vielleicht: Ich kenne den Aufwand, der bei der Entsorgung von (unter anderen Substanzen) HCN, in der in der Kampfstoffverbrennung in Munster betrieben wird.
Schon das Öffnen der entschärften Granaten erfolgt im hermetisch abgedichteten und menschenleerem „Labor“… Blausäure zählte dennoch aufgrund seiner physikalischen Eigenschaften zu den weniger problematischen Substanzen.
Die Dauer der Entsorgungsprozedur ist so zeitaufwändig, dass man zu meiner Zeit nach sehr genauen Messungen für Blausäure (HCN) suchte, um die Zykluszeiten zu reduzieren, weil die Menge der dort gelagerten entschärften Giftgas- Geschosse jedes Jahr nicht unerheblich zunahm.
Diese Messgeräte durften wir jedoch nicht liefern (Quasi-Verbot der Herstellung von Messküvetten; Laborverbot für Blausäure nach jahrelanger Praktik).
Lieben Gruß
Martin