Anlass des Artikels:
Ja zum Grenzsschutz / Das bayrische Volksbegehren.
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Deutsche haben die Möglichkeit in Land und Bund eine Abstimmung zu erzwingen und damit den Willen einer Mehrheit durchzusetzen.
Mir Schweizer neu. Warum höre ich so nie nichts Nichts von Abstimmungen bei den grossen Brüdern?
Hups, lese grad. Das Parlament habe die Befugnis, ein Volksbegehren anzunehmen oder zu verwerfen. Da paar Lamentarier Volksvertreter sind, nehmen sie Begehren logisch- und natürlicherweise stets und immer an. Erst mal darüber gestolpert und kurz gehustet,
im Netz mehr schlau machen ich ich.
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In Deutschland sind Volksentscheide auf Bundesebene nur über die Neugliederung des Bundesgebietes vorgesehen – d.h. bei der Zusammenlegung oder Aufteilung von Bundesländern. Ansonsten können die Bürgerinnen und Bürger keine Volksbegehren zu bundespolitischen Themen einbringen.
Ich habe wahrlich x mal lesen müssen, bis ich den Sinn erfasst habe. Schäme mich nicht, denn sprachlich präziser müsste es heissen: In Deutschland sind Volksentscheide auf Bundesebene nur über betreffend Neugliederung des Bundesgebietes vorgesehen.
„über“ deutete ich so: „Als Voraussetzung für einen Volksentscheid gilt Neugliederung des Bundesgebietes.“ Grunz.
Zur Sache:
Es ist die simple Bestätigung, dass die BRD mit Demokratie so viel gemein hat wie der Eunuchen- mit einem Kosakenchor. Die Einen können noch so wollen, sie können nicht.
Dagegen haben Bürgerinnen und Bürger in allen 16 Bundesländern die Möglichkeit, Abstimmungen über Sachthemen auf Landesebene herbeizuführen. Die Verfahren regeln Landesgesetze. Die Verfahren der direkten Volksgesetzgebung sind von Bundesland zu Bundesland recht unterschiedlich ausgestaltet. In der Regel gilt ein dreistufiges Verfahren, das sich an den Schritten Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid orientiert.
Ich verstehen. Drei Schritte machen brauchen.
Im ersten Schritt müssen die Bürgerinnen und Bürger einen Antrag auf das Volksbegehren stellen. Dies wird im Landesrecht entweder als »Antrag« oder »Volksinitiative« bezeichnet. Ist dieser Antrag rechtlich zulässig,
Ich übersetzen böse. Wenn paar Lamentarier sagen ich nicht wollen dann Volk nicht können sagen.
kommt es im zweiten Schritt zum Volksbegehren, für das ein Unterschriftenquorum erreicht werden muss. Es liegt zwischen 4 Prozent in Brandenburg und 20 Prozent in Hessen. Eine Bürgerinitiative muss in einer vorgegebenen Zeit die vorgegebene Zahl an Unterschriften von wahlberechtigten Bürger/innen sammeln. Erst ein erfolgreiches Begehren
Ich nicht wissen. Begehren erfolgreich wann? Begehren nicht erfolgreich wann?
führt zum abschließenden Urnengang der Bürgerinnen und Bürger (Volksentscheid). Ein erfolgreicher Volksentscheid hat die gleiche Bedeutung wie ein Parlamentsbeschluss.
Chanzler machen anders nachher vielleicht. Oder warten lange weil machen schwer.
In den meisten Ländern reicht die einfache Mehrheit der Abstimmenden aber nicht für die Annahme einer Vorlage aus. In der Regel ist die Zustimmung von mindestens einem Viertel aller Wahlberechtigten, bei Verfassungsänderungen sogar der Hälfte aller Wahlberechtigten vorgeschrieben (Zustimmungsquorum).
Aha. 50 Brosend stimmen. Von denen stimmen 80 Brosend ja. Das sind von den 100 Brosend 40 Brosend. Brauchen aber 50 Brosend. Die Vorlage durchfallen.
Eine der wenigen Ausnahmen ist Bayern, das bei einfachen Gesetzen keine Zusatzklausel und bei Verfassungsänderungen ein Zustimmungsquorum von 25 Prozent vorsieht.
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Aus etwas höher Sicht sehe ich unsere Zukunft basierend auf kleinen Zellen, welche, von neuem Geiste befeuert, sich gründlich friedfertig absprechend zusammenwirken, dann wieder zu grösseren Gemeinschaften zusammenschliessen. Also angefangen von Ich in Mir über Familie, Nachbarschaft, Dörfchen/Stadtteil bis hin zu………………..gesamter Erdenbevölkerung, respektierend und hoch schätzend meine mir innewohnenden Eigenheiten, die Andersartigkeit von Ehepartner, Kind, Nachbarn, Dorfbewohnern… und so weiter, willens frei zu geben, was ich zu tun imstande bin und dankbar zu empfangen, was die Anderen mir schenken.
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Thom Ram, 30.08.06
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Illegale Einwanderer zurückweisen – sofort!
Bayern weist den Weg. Die Bürger können durchsetzen, was die CSU versprochen und nicht gehalten hat: Die Zurückweisung illegaler Zuwanderer an den Übergängen zu den Nachbarländern. Die Landesverfassung öffnet dem Volkswillen den Weg.
Durch ein Volksbegehren wollen wir folgendes Grenzschutz-Gesetz durchsetzen:
§1 An den Grenzen sind alle Personen zurückzuweisen, die keine EU-Bürger oder nicht im Besitz gültiger Einreisedokumente sind.
§2 Alle Grenzübergänge und die grüne Grenze werden durch den Bayerischen Grenzschutz umfassend kontrolliert und effektiv gesichert.
§3 Zur Erfüllung dieser Aufgabe wird der Bayerische Grenzschutz personell angemessen aufgestockt und entsprechend technisch ausgerüstet.
Begründung:
Durch die Politik der offenen Grenzen verletzt die Bundesregierung das Grundgesetz und das Asylgesetz und gefährdet die innere Sicherheit im Land. Die Bürger werden durch die illegale Einwanderung an Leib und Leben bedroht. Das Grenzschutzgesetz dient der Wiederherstellung von Recht und Ordnung. Die Bayerische Staatsregierung hat durch die Indienststellung einer Bayerischen Grenzschutzpolizei am 2. Juli 2018 zum Ausdruck gebracht, dass sie den Grenzschutz nicht dem Bund überlässt. Das Grenzschutzgesetz ist kostenneutral umsetzbar. Zur Finanzierung können Gelder verwendet werden, die bei einem Rückgang der illegalen Einwanderung bei der Flüchtlingsunterbringung und -betreuung eingespart werden.
Ich wollte eigentlich unterschreiben… aber es können nur Personen die in Bayern wohnen. Schade!
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Hat dies auf haluise rebloggt.
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Diese Witzbolde sollten lieber schaun, wer da mit dem Flugzeug kommt. In Spanien sind die meisten Asylwerber mittlerweile Venezuelaner, die EU hat für fast gesamt Südamerika die Visumspflicht aufgehoben – da gehts one – way nach Europa. Das muss sich dort erst noch rumsprechen, wie das Zauberwort ins Sozialparadies lautet.
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Pieter 20:13
Bitte verzeih, Freund. Wo wie inwiefern habe ich Vertrauen in die gängige poli Tick verlauten lassen?
Geht aus meinen Komments zu den Vorgaben teutscher Demo krattischer Volksinitiativen nicht hervor, dass ich sie für zahnlosen Wolf halte?
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Die Vorgänge in Karl-Marks-Stadt und in Sachsen sind Wasser auf die Mühlen der Volksbeteiligungampolitischenlebenverhinderer.
Ein Volk von Nazis und Menschenfeinden darf man generell nur wählen lassen.
Sonst nix.
Aber wählen solls schon, denn Verweigerung dieses elenden Schmierentheaters ließe auf Durchblick schließen.
Und Umerzogene haben ihrer Konditionierung zu gehorchen.
Wahlschein – also – Kreuz mach.
Den Rest machen Vertreter – i.d.R., nach Vorgabe der Befreier und Auserwählten (eine Gruppe als Führer),
Atlantikbrückler, Bilderberger, Rotarier, Ordensgeschnückte /Weltstaatsmann) und Medaillenträger (Leo Baeck), z.B. Kohn, Luschka F., Merlek, s’Guttile, Lambsdorff und tausend andere.
Alles ehrwürdige Schalmeienbläser und Flötisten, könnten aus Hameln kommen oder meinen Hameln wäre überall.
Warum sollen wir also der CSU 50% geben, wenn davon unser Adi nur träumen konnte, soviel hat er nie bekommen.
Und unsere Demokraten sind scharf darauf mehr Stimmen bei Wahlen zu erhalten als der Adi vom Inn.
Lassen sie sich von einem Volk von Nazis und Menschenfeinden wählen, gehts noch?
Was sind denn das für Demokretiens.
Wie kann man Umerzogene als Nazis beschimpfen?
Wurden die zu Nazis umerzogen, Adi 38%, CSU 50%?
Oder sind die Sachsen mangelhaft umerzogen?
Nein – unsere Befreier und Auserwählten diagnostizieren allgemein aufbrechenden Nazismus.
Aber Adi wurde nicht zum Kanzler gewählt – Merkel und andere Vögte (der Befreier) schon – mit satten Perzenten.
Man merkt – nichts ist konsistent (anständig) in diesem Land und schon garnicht die Laberriege von Befreiers Gnaden.
Sie macht Schulden, mästet Target 2, würgt die Kultur ab, beleidigt die eigenen Bürger, verschweigt Legionen von Sauereien, Celler Loch, Barschel, legt nicht dezidiert den Etat zur allgemeinen Einsicht aus, hebt den freien und allgemeinen Zugang zu den Unterlagen der Nürnberger Prozesse auf.
Die Aufzählung könnte man Stunden fortführen.
Diese kargen Denker und Gesinnungswichte belieben, je linker desto lauter, ihre Wähler nicht nur zu drangsalieren und belügen, sondern auch als Nazis, Rassisten und Menschenfeinde zu beschimpfen.
Darum—————— geht wählen, damit sie sich beruhigen, sie bekommen sonst Verdauungsstörungen und vertragen Alkohol und Fritten und Kichererbsen und Rohkost nicht mehr.
Liebet eure Feinde, haltet nicht die linke Backe hin sondern den Kreuzmachstift – macht euch euer Kreuz selber.
Sie werden euch zur Belohnung bescheißen, aber deftig.
Aber, das muß ich anerkennen, demokratisch korrekt.
Und das ist das (formal) wicht igste.
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Die Sept. 2018 Ausgabe des Compact Magazins gab es nur in Bayern mit dem wunderschönen Cover zu kaufen…
Sonst, außerhalb Bayerns, also Deutschlandweit leider nur mit dem häßlichen „Güle Erdogan“ Cover an den Kiosks …
https://www.compact-shop.de/shop/compact-magazin/compact-magazin-september-2018-bayern-cover-inhaltsgleich-mit-regulaerer-ausgabe-titelbild-ist-unterschiedlich/
Eine Web Archive Sicherung des schönen Covers:
http://web.archive.org/web/20181003161706/https://www.compact-shop.de/shop/compact-magazin/compact-magazin-september-2018-bayern-cover-inhaltsgleich-mit-regulaerer-ausgabe-titelbild-ist-unterschiedlich/
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Hier gibt es ein file vom Staatsrechtler Prof. Dr. Schachtschneider zum Bayerischen Volksbegehren Grenzschutz, online zu lesen
https://yadi.sk/i/PujlBW2HBBX9Vw
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Hier gibt es ein file von Staatsrechtler Prof. Dr. Schachtschneider zum Bayerischen Volksbegehren Grenzschutz, online zu lesen
https://yadi.sk/i/PujlBW2HBBX9Vw
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